Dokumentation zu Basel III: EU-Kommission veröffentlicht Verordnung und Richtlinie

by on 21. Juli 2011

Im Dezember 2010 hat der „Basler Ausschusses für Bankenaufsicht“ auf Basis der Erfahrungen der Finanzkrise umfassende Vorschläge zur Erweiterung und Modifizierung der Basel II-Vorschriften vorgelegt (Dokumentation hier). Diese Empfehlungen müssen nun in nationales bzw. EU-weit geltendes Recht überführt werden. Dazu hat die EU-Kommission gestern umfangreichen Lesestoff zur Umsetzung von Basel III veröffentlicht.

Der Vorschlag ersetzt die Kapitaladäquanzrichtlinie (2006/48 und 2006/49) durch eine Richtlinie und eine Verordnung und stellt nach Auffassung der Komission einen weiteren großen Schritt mit der Zielsetzung eines besser funktionierenden und sichereren Finanzsystems dar. Die Richtlinie regelt den Zugang zu Aktivitäten im Zusammenhang mit der Annahme von Einlagen, während die Verordnung die aufsichtsrechtlichen Anforderungen regelt, welche Institute zu befolgen haben.

Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie: Richtlinie über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats

Kommissionsvorschlag für eine Verordnung: Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen

Erläuterung der Kommission

Die EU erläuterte die Vorschläge in einer Pressemitteilung sowie in einer Zusammenfassung für den Bürger. Hier der Text der Pressemitteilung:

Kommission will stärkere und verantwortungsvollere Banken in Europa

Brüssel, 20. Juli 2011 – Banken stehen im Zentrum der Finanzkrise, mit der die Weltwirtschaft seit 2008 zu kämpfen hat. Daraus sind Lehren gezogen worden, und die Fehler der Vergangenheit sollten sich nicht wiederholen. Deshalb hat die Europäische Kommission heute Vorschläge vorgelegt, die das Verhalten der 8000 in Europa tätigen Banken ändern sollen. Das übergeordnete Ziel des Vorschlags besteht darin, den EU-Bankensektor widerstandsfähiger zu machen und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass die Banken weiterhin die Wirtschaft und das Wachstum finanzieren. Die Kommissionsvorschläge haben drei konkrete Ziele:

  • Dem Vorschlag zufolge werden Banken mehr Kapital von besserer Qualität vorhalten müssen, um künftige Schocks aus eigener Kraft bewältigen zu können. Die Eigenkapitalausstattung der Kreditinstitute war bei Ausbruch der letzten Krise sowohl quantitativ als auch qualitativ unzureichend, so dass die betreffenden Staaten in nicht gekanntem Maße helfen mussten. Mit ihrem Vorschlag setzt die Kommission die auf G20-Ebene vereinbarten (allgemein als „Basel III“ bekannten) internationalen Eigenkapitalstandards für Banken in Europa um. Indem es die entsprechenden Regeln auf über 8000 Banken anwendet, die 53 % der weltweiten Vermögenswerte auf sich vereinen, nimmt Europa hier eine Vorreiterrolle ein.

  • Die Kommission will außerdem einen neuen Governance-Rahmen schaffen, in dem die Aufsichtsbehörden neue Befugnisse erhalten sollen, um Banken enger überwachen und mit etwaigen Sanktionen belegen zu können, wenn Risiken entdeckt werden; z.B. sollen sie die Kredite einschränken können, wenn die Entstehung einer Kreditblase droht.

  • Indem die Kommission alle einschlägigen Rechtsvorschriften zu einem Paket schnürt, schlägt sie auch ein einheitliches Regelwerk für die Bankenregulierung vor. Dies wird nicht nur für mehr Transparenz, sondern auch für eine bessere Durchsetzung sorgen.1

Binnenmarktkommissar Michel Barnier: „Die Finanzkrise hat viele Familien und Unternehmen in Europa hart getroffen. Wir dürfen nicht zulassen, dass es noch einmal zu einer solchen Krise kommen kann und unser Wohlstand durch einige wenige Finanzmarktakteure aufs Spiel gesetzt wird. Deswegen haben wir heute Vorschläge vorgelegt, die die über 8000 in Europa tätigen Banken stärken werden. Der Bankensektor wird künftig mehr Kapital von besserer Qualität vorhalten müssen, wenn er Risiken eingeht. Dies ist ein immens wichtiger Schritt, mit dem Konsequenzen aus der Krise gezogen werden und ein neuer Ansatz für den Umgang mit Risiken eingeführt wird. Es freut mich, dass Europa erneut den Vorreiter spielt und die G20-Verpflichtungen weltweit als erstes umsetzt. Erst wenn diese Regeln zur Gänze eingeführt sind, können wir wirklich für uns in Anspruch nehmen, sämtliche Lektionen aus der Krise gelernt zu haben.“

Hintergrund

Der Vorschlag umfasst zweierlei: eine Richtlinie über die Zulassung zum Einlagengeschäft und eine Verordnung, die die Tätigkeit der Kreditinstitute und Wertpapierfirmen regelt. Die beiden Rechtsakte gehören zusammen und sind als Gesamtpaket zu betrachten. Die Folgenabschätzung zum Vorschlag zeigt, dass die geplante Reform die Wahrscheinlichkeit einer systemweiten Bankenkrise erheblich senkt.

  • Die Verordnung enthält die detaillierten Aufsichtsanforderungen für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und regelt folgende Punkte:

  • Eigenkapital: Der Vorschlag der Kommission sieht für die von den Banken vorzuhaltenden Eigenmittel quantitativ und qualitativ höhere Anforderungen vor. Außerdem enthält er harmonisierte Regeln dafür, welche Abzüge vom Eigenkapital vorzunehmen sind, wenn die Höhe des Eigenkapitals ermittelt wird, das nach dem Vorsichtsprinzip für Aufsichtszwecke anerkannt werden kann.

  • Liquidität: Um die kurzfristige Resilienz des Liquiditätsrisikoprofils der Finanzinstitute zu verbessern, schlägt die Kommission die Einführung einer Liquiditätsdeckungsquote vor – über deren genaue Zusammensetzung und Kalibrierung nach Ablauf einer Beobachtungs- und Prüfungsphase im Jahr 2015 entschieden werden soll.

  • Verschuldungsquote: Damit die Verschuldung in den Bilanzen der Kreditinstitute und Wertpapierfirmen nicht ausufert, schlägt die Kommission die Einführung einer der aufsichtlichen Überprüfung unterliegenden Verschuldungsquote vor. Bevor diese dann am 1. Januar 2018 möglicherweise verbindlich wird, sollen ihre Auswirkungen genauestens geprüft werden.

  • Gegenparteiausfallrisiko: Entsprechend den Maßnahmen der Kommission für außerbörslich gehandelte Derivate (OTC-Derivate) (IP/10/1125) sollen die Banken durch bestimmte Neuerungen dazu bewegt werden, OTC-Derivate über zentrale Gegenparteien (central counterparties) abzurechnen.

  • Einheitliches Regelwerk: Die Finanzkrise hat deutlich gemacht, welche Gefahr von unterschiedlichen nationalen Regelungen ausgehen kann. Ein Binnenmarkt braucht einheitliche Regeln. Die Verordnung ist direkt anwendbar; so entfällt die Notwendigkeit der Umsetzung in nationales Recht – und damit auch ein Grund für Regulierungsunterschiede. Die Verordnung schreibt außerdem eine Reihe einheitlicher Eigenkapitalstandards fest.

  • Die neue Richtlinie erstreckt sich auf verschiedene Anwendungsbereiche der derzeitigen Eigenkapitalrichtlinie, in denen die Mitgliedstaaten EU-Vorschriften entsprechend ihren jeweiligen Gegebenheiten umsetzen müssen, z.B. die Voraussetzungen für Aufnahme und Ausübung des Bankgeschäfts, die Bedingungen für die Ausübung der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sowie die Definition der zuständigen Behörden und die Grundsätze für die Bankenaufsicht.

Neu ist an der Richtlinie Folgendes:

  • Verbesserungen im Bereich Governance: Mit dem Vorschlag werden höhere Anforderungen an die Regelungen und Verfahren im Bereich Corporate Governance sowie neue Vorschriften eingeführt, die die Wirksamkeit der Risikokontrolle durch die Leitungsorgane erhöhen, den Status der Risikomanagement-Funktion verbessern und eine wirksame Beaufsichtigung der Risikosteuerung gewährleisten sollen.

  • Sanktionen: Verstoßen Institute gegen die EU-Vorschriften, gibt der Vorschlag allen Aufsichtsbehörden die Möglichkeit, Sanktionen zu verhängen, die nicht nur wahrhaft abschreckend, sondern auch wirkungsvoll und verhältnismäßig sind – beispielsweise Geldstrafen von bis zu 10 % des Jahresumsatzes des betreffenden Instituts oder eine vorübergehende Sperre für Mitglieder des Leitungsorgans des Instituts.

  • Kapitalpuffer: Mit dem Vorschlag werden zwei über die Mindesteigenkapitalanforderungen hinausreichende Kapitalpuffer eingeführt: ein für alle Banken in der EU identischer Kapitalerhaltungspuffer und ein auf nationaler Ebene festzulegender antizyklischer Kapitalpuffer.

  • Verbesserte Aufsicht: Die Kommission schlägt eine Verschärfung der Aufsichtsregelungen vor; so sollen künftig für jedes beaufsichtigte Institut alljährlich auf einer Risikobewertung basierende Prüfungsprogramme erstellt werden, Prüfungen vor Ort häufiger und systematischer durchgeführt werden und die Standards robuster sowie die aufsichtlichen Bewertungen intensiver und vorausschauender werden.

Schließlich will der Vorschlag die Bedeutung externer Ratings für die Kreditinstitute weitestmöglich verringern, indem vorgeschrieben wird, dass a) alle Banken ihre Anlageentscheidungen nicht nur auf Ratings, sondern auch auf ihr eigenes internes Bonitätsurteil stützen, und b) Banken, die in einem gegebenen Portfolio eine maßgebliche Zahl offener Positionen halten, für dieses Portfolio interne Ratings erstellen müssen, anstatt ihre Eigenkapitalanforderung anhand externer Ratings zu berechnen.

Der heutige Vorschlag ersetzt die früheren Eigenkapitalrichtlinien (2006/48/EG und 2006/49/EG) durch eine Verordnung und eine Richtlinie und ist ein weiterer großer Schritt zur Schaffung eines gesünderen und sichereren europäischen Finanzsystems.

Weitere Hintergrundinformationen

Um die Stabilität im Bankensektor wiederherzustellen und zu gewährleisten, dass die Kreditversorgung der Realwirtschaft gewahrt bleibt, haben sowohl die EU als auch ihre Mitgliedstaaten in ungekanntem Maße vielfältige Maßnahmen ergriffen, für die in letzter Konsequenz der Steuerzahler haftet. In diesem Zusammenhang hat die Europäische Kommission 4,1 Bio. EUR an staatlichen Beihilfen für Finanzinstitute genehmigt, von denen in den Jahren 2008 und 2009 über 2 Bio. EUR in Anspruch genommen wurden.

Weitere Informationen:

http://ec.europa.eu/internal_market/bank/regcapital/index_de.htm

MEMO/11/527

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