Basel entschärft Liquiditätsnorm LCR für Banken deutlich

by Gastbeitrag on 8. Januar 2013

Gastbeitrag von Thomas Maul*

Das Board des Baseler Ausschusses der Bankenaufsicht (BCBS) hat sich der Lobby gebeugt. Wie zum Beispiel im Wallstreet Journal Deutschland zu lesen war, hat der Vorstand einstimmig markanten Änderungen an den seit 2010 stehenden Liquiditätsstandards im Basel III-Paket beschlossen. Damit dürften die Banken etwas ruhiger in Richtung Brüssel schauen, wo das Gesetz zur Umsetzung dieser Standards noch in der Beschlussphase feststeckt. Der größte Teil der Änderungen ist von Insidern allerding schon seit Wochen prophezeit worden, da der Druck der Banken hinter den Kulissen stark zugenommen hat und für energische Diskussionen sorgte.

Betroffen ist vor allem der Liquiditätsstandard zur Höhe vorzuhaltender Reserveliquidität, Liquidity Coverage Ratio oder kurz LCR genannt. In diesem Standard sind liquide Mittel sowie hochliquide und zugleich qualitativ hochwertige Aktiva den Nettoliquiditätsabläufen der nächsten 30 Tage gegenüberzustellen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Bank in Krisenzeiten Liquiditätslücken durch abfließende Mittel aus eigener Kraft heraus, d.h. ohne fremde Hilfe, überbrücken kann. Dies kann dadurch erfolgen, dass die Bank die Aktiva dann entsprechend veräußert oder zur Besicherung von Finanzierungen verwendet.

An die einzelnen Komponenten der LCR-Berechnung werden strenge Kriterien geknüpft. So wird festgelegt, welche Aktiva überhaupt herangezogen werden und mit welchen Abschlägen diese zu versehen sind. Darüber hinaus gibt es Quoten für die Bestandteile des Liquiditätspuffers. Bei den Liquiditätszu- und -abflüssen wird genau definiert, womit die Bank im Stressfall rechnen muss. Zudem muss sichergestellt werden, dass mindestens 25% der unterstellten Abflüsse durch liquide Aktiva abgedeckt werden, um einen Mindestpuffer zu garantieren.

Der Ausschuss gewährt nun auf beiden Seiten deutliche Erleichterungen. Hervorzuheben ist, dass zukünftig auch Aktien und sogenannte Residential Mortgage Backed Bonds (d.h. mit privaten Immobilienfinanzierungen besicherte Anleihen) sowie Unternehmensanleihen auch mit einer schlechteren Bonitätsnote teilweise angerechnet werden können. Die andere Seite des LCR betrifft die Annahmen von Zahlungsabflüssen in einem Stressszenario. Neu in dem Stressszenario ist, dass Privatkunden ihre Gelder annahmegemäß nur noch zu 3% anstatt wie bisher  5% abziehen werden und Unternehmen nur 30% der gewährten ausstehenden Kreditlinien in Anspruch nehmen anstelle von vorher unterstellten 100%. Daneben gibt es noch einige weitere Erleichterungen, welche andere Einlagen, Derivate sowie die relevanten Anrechnungsquoten und Abschläge betreffen. Insgesamt dürfte das neue Regelwerk zu einer spürbaren Entspannung bei den Banken führen.

Noch mehr Entwarnung an der Front gibt es hinsichtlich des Inkrafttretens. Bislang stand der Januar 2015 im Baseler Fahrplan. Nunmehr gibt es eine lange Einführungsphase.

Ab 2015 muss der LCR zunächst größer oder gleich 60% sein, um danach jährlich um 0,1% anzusteigen. Ab 2019 muss jede Bank eine mindestens 100%ige Deckung aufweisen.

Schließlich hat der BCBS in seinem Pressrelease weitere Änderungen am Baseler Paket für die kommenden Monate und Jahre angekündigt. Die Branche darf also gespannt bleiben.

Im Lauf des Montags hat der BCBS den vollen geänderten Text veröffentlicht nebst einer ausführlichen Zusammenstellung der Änderungen:

* Der Autor

Thomas Maul ist Berater bei der TriSolutions GmbH, einer auf die Themen Treasury- und Risikomanagement spezialisierten Unternehmensberatung. In den letzten Jahren befasste er sich im Wesentlichen mit den Themen Gesamtbanksteuerung und Interner Kapitaladäquanz (ICAAP). Neben diesen Themen ist er Spezialist für Treasury- und Liquiditätsmanagement. Thomas Maul studierte Mathematik an der Universität Leipzig und war vor seiner Beratertätigkeit unter anderem Leiter Risikocontrolling Handel, Leiter Handel und Sales und zuletzt Leiter des Treasury-Bereiches einer Bank.

Thorsten Munk Januar 8, 2013 um 07:34 Uhr

Interessanter Artikel.
Typo? Beim Anstieg des LCR ab 2016 müsste es aber bestimmt 10% statt 0,1% heißen.

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