WLAN-Kameras zur Videoüberwachung von Immobilien: Ratgeber für Kleinunternehmer und Selbstständige

by Gesponserter Gastbeitrag on 27. Dezember 2013

Von: Stella Hirschlich

Selbstständige und Kleinunternehmer sind generell Menschen, die sich nach einer Gründung ihre Existenz hart erarbeitet haben. Ihre Finanzen sind meist sicher auf der Bank verwahrt. Dennoch wollen sie die Immobilie ihrer Arbeit und hochwertige Gegenstände darin sicher wissen. Dazu wählen sie oft WLAN-Kameras. Diese lassen sich beim heutigen Stand der Technik bequem und von überall aus bedienen.

Wie funktionieren IP-Kameras?

Die Geräte verbinden eine Kamera mit einer Festplatte. Das gefilmte und komprimierte Material der IP- oder WLAN-Kamera kann weltweit abgerufen werden. Über Passwörter gesicherte Zugänge erlauben es Geschäftsleuten, die gefilmten Daten nicht nur anzusehen, sondern auch die Konfiguration der Geräte am Standort zu ändern. Es kommt bei der Auswahl eines solchen Videosystems auf den Umfang der Überwachung und die Größe des Gebäudes an.

Investitionen und mögliche Erweiterungen zu Alarmsystemen

Dennoch ist die Investition in eine WLAN-Kamera auch für kleinere Firmen machbar, gerade weil ihre Räumlichkeiten begrenzt sind. Die Geräte sind direkt vom Hersteller, etwa beim Sicherheitstechnikspezialisten Lupus-Electronics, ab circa 450 Euro zu haben. Im Angebot sind sie deutlich günstiger, Features wie Wetterfestigkeit, dazugehörige Software oder digitale Bildstabilisatoren treiben den Preis allerdings auch bis in den vierstelligen Euro-Bereich.

Wer sich umfassend absichern will, kann die Kamera in ein Alarmsystem integrieren. Da die Systeme flexibel sind, ist eine Erweiterung um Features wie Rauchmelder, Bewegungsmelder oder Vibrationssensoren für gewöhnlich möglich. Jedoch sollten sich interessierte Selbstständige oder Kleinunternehmer vorab beraten lassen.

Kontrolle und Zugriff auf die WLAN-Kamera

Durch eigens entwickelte Apps kann mit Smartphones oder Tablet-Pcs durch einen Selbstständigen oder Entscheider eines Kleinunternehmens weltweit auf die WLAN-Kamera zugegriffen werden. Es ist beispielsweise möglich, das Gerät auf und ab zu schwenken, nach links und rechts zu bewegen oder zu zoomen. Einstellungen und Sensoren können so verändert werden, gefilmtes Material in Echtzeit betrachtet werden. Der Empfänger der Daten kann sich per SMS oder E-Mail über Änderungen benachrichtigen lassen. Häufig ist auch eine Tonspur vorhanden.

Arten der Videoüberwachung und rechtliche Vorgaben

Allerdings ist es wichtig, die Art der Überwachung durch die Kamera zu planen. So kann die IP-Kamera zur Außenhautüberwachung oder im Haus als Fallenüberwachung installiert werden. Ist sie mit einem Alarmsystem verbunden, kann dieses mit einem optischen, akustischen oder stillen Signal den Alarmzustand anzeigen.

Ferner ist es wichtig, sich über die rechtlichen Vorgaben im Klaren zu sein. Wenn ein Selbstständiger oder Kleinunternehmer die Kamera laufen lässt, während seine Mitarbeiter im Objekt sind, muss er sie darauf hinweisen. Ferner greift das Filmen von Personen in deren Persönlichkeitsrechte ein und ist in den seltensten Fällen bei Einbrüchen als Beweismittel vor Gericht zulässig. Schon verstärkte Schlösser können potentielle Einbrecher abschrecken. Hinzu kommen

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