Die große Prokon-Heuchelei

by Karl-Heinz Thielmann on 24. Januar 2014

Jetzt sind sie wieder dar: die Journalisten, die Anlegern „Gier frisst Hirn“ bescheinigen; die Politiker, die eine schärfere Regulierung fordern; die Staatsanwälte, die einen Anfangsverdacht haben.

Kein Zweifel, Prokon hatte ein Geschäftsmodell, das relativ offensichtlich fragwürdig war. Es hat seine Genussscheine sehr aggressiv vertrieben. Die Bilanzierung war zumindest „merkwürdig“. Ich möchte hier auf diese Punkte nicht weiter eingehen, sondern nur auf einen Artikel von Christian Kirchner vom 3.11.2013 verweisen, der die einzelnen Kritikpunkte zu Prokon schon vor dem Insolvenzantrag sehr schön und differenziert zusammengefasst hat.

Was mir im Moment viel übler aufstößt als die Machenschaften bei Prokon selbst sind jedoch die Reaktionen der Öffentlichkeit. Denn Prokon ist kein Einzelfall, aber einer, der stark erhöhte Aufmerksamkeit genießt.

Ein Grund für diese Aufmerksamkeit ist natürlich eine gewisse Schadenfreude, wenn selbst ernannte Moralapostel sich als reine Schaumschläger entpuppen. Dies ist nicht nur bei Uli Hoeneß oder Herrn von und zu Guttenberg so. Speziell im Bereich „alternative Energien“ sind viele windige Typen unterwegs, die bisher eine Art Narrenfreiheit genossen. Ehrlich gesagt kann ich mich dieser Schadenfreude auch nicht ganz entziehen.

Wenn Leute glauben, die Quadratur des Kreises gelöst zu haben, indem sie hohe Rendite, Sicherheit und gleichzeitige Weltverbesserung versprechen, dann kann das nicht gut gehen. Wir haben aber ein marktwirtschaftliches Wirtschaftssystem, das durchaus jedem seine Chance geben sollte, seine Ideen zu verwirklichen. Viele erfolgreiche Unternehmer sind anfangs für Spinner gehalten worden, denen Experten erklärten: „Das, was ihr vorhabt, kann nie funktionieren.“

Hätte man Prokon also frühzeitig stoppen sollen, weil das Geschäftsmodell fragwürdig war? Ich glaube nicht. In unserem System entscheidet glücklicherweise der Markt und nicht eine Expertenprognose über den Erfolg von Unternehmen. Scheitern gehört im Kapitalismus dazu. Wenn Prokon jetzt scheitern sollte, werden sich andere, besser geführte Windenergieunternehmen durchsetzen. Und Genussscheinkapital ist Risikokapital, dies sollte man nie vergessen.

Fragwürdig waren allerdings die Vertriebsmethoden für die Anteilsscheine. Dennoch ist mir ehrlich gesagt nicht ganz klar, was das Verkaufsmodell von Prokon von vielen Finanzprodukten unterscheidet, die ganz normal von Banken und Finanzvertrieben angeboten werden. Es hat sich in Deutschland eingebürgert, Beteiligungen, die unternehmerische Risiken beinhalten, als „sicher“ zu verkaufen, seien es geschlossene Fonds, Genussscheine, nachrangige Anleihen etc. Der Skandal ist nicht, dass Prokon dies gemacht hat. Der Skandal ist, dass Prokon nur einer unter Vielen war.

Viele Anleger von Schiffs- und Immobilienfonds befinden sich schon seit Jahren in der gleichen Lage wie die Prokon-Investoren. Ihnen sind mit bunten Prospekten Anlagen versprochen worden, die gleichzeitig hohe Renditen und „Sicherheit“ versprachen. Die zugrunde liegenden Prognosen waren aber höchst fragwürdig, die Bilanzierungsmethoden und Bewertungsgutachten reine Fantasieerzeugnisse. Vieles hiervon war noch sehr viel dubioser als jetzt mutmasslich bei Prokon. Insofern muss man sich schon fragen, ob im Fall Prokon nicht mit zweierlei Maß gemessen wird.

100-prozentige Heuchelei sind allerdings die Kommentare von Politikern, denen jetzt einfällt, man hätte Prokon schärfer regulieren müssen. Liebe Politiker, zur Erinnerung: Am 22. Juli 2013 ist das neue Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Kraft getreten, mit dem der graue Kapitalmarkt reguliert wird. Dieses unterstellt zwar geschlossene Fonds der Aufsicht durch das BaFin, allerdings nicht Genussscheine. Die Prokon-Problematik war zu diesem Zeitpunkt insbesondere in Fachkreisen schon lange bekannt. Es war zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes völlig klar, dass Genussscheine ein legales Schlupfloch für unseriöse Anbieter bleiben werden. Dies hat aber zu diesem Zeitpunkt keinen der jetzt öffentlich Empörten interessiert.

Natürlich sind die Vorgänge um Prokon nicht schön. Sie sind aber weder etwas Ungewöhnliches noch überraschend. Dies empfinde ich als den eigentlichen Skandal. Die öffentliche Empörung kann ich deswegen nur als Heuchelei ansehen.

FDominicus Januar 25, 2014 um 07:31 Uhr

Danke Herr Thielmann, schön das es zumindest noch einige gibt, die verstehen was Genußscheine sind. Und die darauf hinweisen, das Rendite und Risiko zusammengehören und nichts dies auf Dauer trennen kann.

„Sie sind aber weder etwas Ungewöhnliches noch überraschend. Dies empfinde ich als den eigentlichen Skandal.“

Das nennt mal wohl ein Understatement 😉

gehtauchbesser Januar 24, 2014 um 23:49 Uhr

Es gab auch Zeiten – z.B. Anfang 2009 – als neu emittierte Unternehmensanleihen von Volkswagen und BMW mit 9% verzinst wurden, weil kein Mensch absehen konnte, wie sich die Krise auf diese Unternehmen auswirken würde. Die derzeitige Situation ist sicherlich nicht der Maßstab – die 8% Rendite, die Prokon den Genussrechteinhabern versprach, waren über lange Zeit nicht deutlich über den marktüblichen Anleihezinsen. Dass die Prokon-Pleite gerade zum jetzigen Zeitpunkt kommt, zu dem der Anlagenotstand dazu führt, dass der Kurs jeder halbwegs seriösen Unternehmensanleihe steigt und selbst weniger seriöse Unternehmen sich für 5 oder 6% Kapital beschaffen können, finde ich doch verwunderlich. Denn die Situation auf dem Kapitalmarkt wäre derzeit geradezu ideal, um neue Investoren zu finden. Der Steuerzahler bzw. Stromverbraucher kann sich allerdings freuen, da das Kapital auf der Suche nach Anlagemöglichkeiten natürlich insbesondere solche in Betracht ziehen dürfte, bei denen es staatlich garantierte Subventionen gibt. Wenn weitere Milliarden Euro Anlegerkapital in neue Windparks geflossen wären, deren Produktion zu garantierten Preisen abgenommen werden muss, aber z.B. mangels Leitungen nicht zu den Verbrauchern gelangen kann, käme es zu erheblichen weiteren Anstiegen der Belastungen der Stromverbraucher durch die EEG-Umlage. Der Niedergang der Branche sorgt hier für eine erfreuliche Kostendämpfung.

ulf Januar 24, 2014 um 22:33 Uhr

KAGB §1 Abs.1 S.1
„Investmentvermögen ist jeder Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren und der kein operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors ist.“

http://www.gesetze-im-internet.de/kagb/__1.html

besonders hervorzuheben ist „… und der kein operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors ist…“

Zum Beispiel Prokon fällt nicht unter das KAGB, weil es eine stinknormal Firma ist (d.h. „operativ tätig“). Ohne diese Klausel würden eine Menge Nicht-Banken (oder auch „Unternehmen der Realwirtschaft“) es unverhofft mit der Bafin zu tun bekommen.

Die ganze Gruppe der Private Placement Instrumente (z.B. Genusscheine, Schuldscheine, stille Beteiligungen, usw.) sind im Grunde unverzichtbar für Neugründungen, Kleinbetriebe und kleinere KMUs. Wirklich viel kann der Gesetzgeber hier nicht mehr hineinregulieren ohne dabei heftige Verwirbelungen am Fuße unseres Wirtschaftsystem zu verursachen, z.B.
– höhere Veröffentlichungspflichten => Ist nur ab bestimmter Unternehmensgröße tragbar => alles darunter muss dicht machen
– Registrierungspflicht für Anleger in bestimmten Instrumenten => kleine Anleger/Investoren fallen weg => „Oma darf ihren Enkel kein Geld mehr für seinen Kneipenbetrieb leihen“ (doof gesagt).

Meiner Meinung haben diese 75,000 Prokon-Investoren komplett auf eigene Rechnung gehandelt. Ein „moralisches Anrecht“ auf Anlegerschutz lasse ich auch nicht gelten, weil die Gesetzeslage bekannt ist (sei es die Bilanzierungspflichten, Regelungen zu Genusscheinen, etc.). Was stellen sich denn bitteschön diese 75,000 Leute vor? Dass der Gesetzgeber nun alle möglichen Gesetze über den Haufen schmeißt, nur weil diese 75,000 Leute zu faul waren diese zu lesen? (… und ihre Schlüsse für ihre Investitionsentscheidungen zu ziehen)

Vielleicht eine kleine Warnung für Anleger, die einfach ihre Unterschriftsfingerchen von den Verträge mit dubiosen Finanzberatern lassen können.

(1) Wie ist Finanzierungsinstrument gesetzlich geregelt?
(2) Wie ist die Firma oder SPV gesetzlich geregelt?
(3) Inwiefern werden im Vertrag/Prospekt Ausnahmen von (1) und (2) ausgeschöpft?

zu (1) und (2)
– Im klassischen „Grauen“ Kapitalmarkt werden quasi alle Gesetze, bis auf BGB und HGB, gemieden wie die Pest (Bloß nicht unter KWG, InvG/KAGB, WpHG, usw. fallen). Das ist einer der wichtigsten Ziele eines Initiators im Grauen Kapitalmarkt: Alle Rechtsrisiken müssen weg.
– Im Grunde werden durch AIFM/KAGB diese KG-Modelle (geschlossen Fonds) quasi etwas „hellgrauer“. Das ist quasi eine Markteintrittsbarriere geworden, d.h. etablierte Initiatoren mit AIFM-Pass haben wohl ihr Geschäft durchgerechnet. Aber für neue windige Quereinsteiger ist das alte KG-Modell wohl kaum noch eine Option.
– Ein cleverer Weg ist es das alte KG-Modell mit einem operativen Betrieb zu kombinieren (siehe KAGB §1 Abs.1 S.1). Am besten einer Dienstleistung (d.h. nicht kapitalintensiv), z.B. ein geschlossen Schiffsfonds plus Freight Derivatives Trading (bzw. eine „Spedition“), ein geschlossener Windparkfonds mit Energy Trading (bzw. eigene Stromvermarktung), etc. Das wären dann alles „operativ tätige[s] Unternehmen“ und fällt nicht unter KAGB.

zu (3)
Eigentlich macht es nur Sinn den Vertrag/Prospekt zu lesen wenn man (1) und (2) so oder so kapiert hat. Aber wahrscheinlich rede ich gegen Windmühlen, weil der Großteil der Bevölkerung anscheinend aus Prinzip sich eh nicht durchliest was sie unterschreiben (Aber im Nachhinein Meckern, das ist eher das Ding von den Deutschen).

Gordon Gekko Januar 27, 2014 um 09:07 Uhr

Vielen Dank für die ausführlichen Darstellungen. Letztlich kann man doch hier nur mitnehmen, dass Kleinanleger unbedingt die Finger von entsprechenden Investments lassen sollten.

Stellt sich nur die Frage, welche Auswirkungen das für die dargestellte Bedeutung dieser Instrumente hat:

„Die ganze Gruppe der Private Placement Instrumente (z.B. Genusscheine, Schuldscheine, stille Beteiligungen, usw.) sind im Grunde unverzichtbar für Neugründungen, Kleinbetriebe und kleinere KMUs. “

Will man den Kleinanlegermarkt für die Instrumente retten, sind Schutzmechanismen doch unentbehrlich. Das Wissen um die aktuelle rechtliche Lage, wenn man denn mal „nicht zu faul war, diese zu lesen“ und sie „kapiert hat“, lässt derzeit ja nur den Schluss zu, keinen Cent zu investieren.

Gordon Gekko Januar 24, 2014 um 16:35 Uhr

Ein weiterer Aspekt ist die „Machtlosigkeit“ als Kleinanleger im Rahmen eines Insolvenz-/Entschuldungsprozesses. Man kann fast nur machtlos zusehen, wie man als nachrangiger Geldgeber in einem „geregelten“ Insolvenzprozess zugunsten der Kreditgeber enteignet wird. Letzteres hat ein besonderes „Geschmäckle“, wenn zuvor die Verbindlichkeiten durch „Investoren“ günstig aufgekauft wurden, die dann die Entschuldung von einer Enteignung der Altinvestoren und Übertragung der Kontrolle (Umwandlung in Eigenkapital) abhängigmachen. So z.B. zu sehen bei prominenten Fällen wie Q-Cells oder Pfleiderer. Da scheint absolut eine Lücke im Anlegerschutz zu bestehen, die teilweise gezielt ausgenutzt wird.

ulf Januar 24, 2014 um 23:45 Uhr

Das nennt man Verhandlungsmacht, was da gespielt wird. Gläubiger müssen in einem Insolvenzverfahren ihre Interessen durchsetzen. Es ist schwieriger und (teurer) eine Meinungsmehrheit unter vielen vielen (kleineren) Gläubigern zu koordinieren (z.B. Vorschläge untereinander kommunizieren) als dies für einen kleinen Kreis von wenigen (großen) Gläubiger möglich ist. Das sind quasi Mengeneffekte in der Kommunikation. (Es kommt halt doch auf die Größe an…)

Zum „günstig aufkaufen“:
Auf finanzdenglisch nennt man das „Distressed Strategy“. Diese Leute kommen i.d.R. aus der Private Equity Ecke die auch viel im Loan Trading unterwegs sind (nicht Hedge Fonds die i.d.R. nur Wetten auf Recovery bzw. Nicht-Insolvenz machen oder synthetisch auf die Insolvenz wetten; Mit einem Verfahrne wollen die nichts am Hut haben). Wenn es v.a. Rechtsanwälte sind dann kann man die auch „Geier“ nennen.

Warum verkaufen die alten Investoren ihre Loans und Bonds im Falle der Insolvenz an solche Distressed Strategy Leute?
– Manche Instis dürfen garkeine D Ratings im Buch haben, weil das in irgendwelchen Richtlinien steht.
– Es lohnt sich regulatorisch für Instis. Beispiel: Firma A geht pleite. Insti B muss nun anstatt mit 20% die Position mit 100% EK hinterlegen (die er nicht hat). Manager C bietet an für 20ct den Euro die Position sofort zu kaufen. Insti B bekommt 20ct (Die 80ct EK wären so oder so in der Bilanz futsch, ob halten oder nicht). Anschließend liquidiert der Insti B eine 80ct Position zum Preis von 100%, die auch 20% EK benötigt, und legt die 1x20ct und die 1x80ct in eine Staatsanleihe die nur 0% EK bedarf an (=> Die Aufsicht is nun wieder happy).
– Manche Investoren wollen nicht X Jahre auf die Recovery warten, z.B. ist der Recovery Lag ungewiss (siehe „Discounted Recovery Rate“), ist Geld blockiert bzw. nicht fungibel und kann nicht reinvestiert oder für Sonstiges ausgezahlt werden.
– Manche Investoren wissen dass sie intern nicht die Personalkapazitäten haben, um ihre Interessen in einem Insolvenzverfahren durchzuboxen.

Im Grunde bieten diese Distressed Leute anderen Investoren eine Dienstleistung an:
– Versorgung mit Liquidität
– Vertretung der Gläubigerinteressen
Der Preis für die Dienstleistung ist der Gap zwischen den (fixen) Verkaufspreis und der (unsicheren) Discounted Recovery Rate, was quasi eine Bonus/Malus automatisch mit drin hat.

Ich denke dass viele Privatanleger bei Unternehmensanleihen (Bonds) keinen Plan haben welche Recovery Rate realistisch ist.
– Mit 40% bei Senior-Rang ist man i.d.R. gut bedient. Bei Nachrang ist mehr als 10% bis 20% so der historische Mittelwert (Natürlich ist das alles unternehmensspezifisch, aber soweit reingucken tut ja niemand in die Zahlenwerke).
– Wer zuerst verkauft hat gewonnen… Wenn also das Messer steil fällt, und spätestens wenn die ersten Insolvenzexperten in Wirtschaftszeitungen ihren Senf dazugeben, aber man seinen Senior-Bonds noch für 40, 30,… (es tut langsam weh…) verschebeln kann, dann sollte man nicht zögern.

Christian Habeck Januar 24, 2014 um 10:46 Uhr

Wieder mal ein sehr interessanter Artikel, der deutlich macht, wer die eigentlichen Heuchler sind. Ich möchte den Anlegern, die um Ihr Geld betrogen worden sind, sicherlich keinen Vorwurf machen, aber so ein bisschen Recht haben die Medien schon, wenn Sie behaupten Gier frisst Hirn. Die typische Hausfrau, Reinigungskraft usw, eben all diejenigen, die immer klischehaft für den „Normalo“ herhalten müssen, sind es ja nicht, die nun Verluste erleiden. Es sind ja schon Anleger, die sich etwas mit der Materie näher beschäftigen. Würden sich diese mal wieder auf normale Renditen besinnen und nicht jedes Jahr höhere, zweistellige Performances erwarten, dann hätten Genußscheine usw auch nicht diesen Zulauf. Dennoch wird es Zeit, dass Verantwortliche wie BaFin usw stärker regelementieren, um Anleger zu schützen.

Dirk Elsner Januar 24, 2014 um 11:22 Uhr

@Christian Habeck
Ich mag ja die „Gier-frisst-Hirn-Häme“ nicht. Das klingt für mich stets so, als sollten Anleger riskante Kapitalanlagen vermeiden. Aber es gehört nun einmal dazu, dass mehr Rendite, höheres Risiko mit sich bringt. Und höheres Risiko beinhaltet, dass es einen (Teil-)Ausfall des eingesetzten Kapitals geben kann. Häme ist das vollkommen Fehl am Platze. Wir müssen einfach begreifen, dass das vollkommen normal ist.

egghat Januar 24, 2014 um 10:24 Uhr

Toll. Den Artikel wollte ich doch schreiben …

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