Seit der Finanzkrise haben ja fast alle an Finanzgeschäften Beteiligten irgendwie ihr Fett abbekommen, allen voran die Banken und viele andere private Institutionen der Finanzmärkte, wie Rating-Agenturen und Fondsgesellschaften. Nur wenig unter Feuer standen bisher diejenigen, die im Hintergrund wirkten, wie Anwaltskanzleien und Wirtschaftsprüfer. An kaum eine Kritik kann ich mich erinnern, wenn es um die Finanzaufsicht ging, obwohl sich darüber sicher einige Blogeinträge verfassen ließen.
Nun hat es aber doch die Finanzaufseher in Deutschland erwischt. Und das mit einem Fall, der mit der großen Finanzkrise 2007 bis 2010 nichts zu tun hat: Mit Prokon. Nach einem Bericht des Handelsblatts soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bereits mehrere Jahre über die prekäre Finanzlage des insolventen Windparkfinanzierers Prokon informiert gewesen sein. Dies hat die Behörde inzwischen laut FAZ bestätigt:
“Nach Auffassung der Bafin soll das Geschäftsmodell von Prokon durch die Beschreibung im Genussrechte-Prospekt der Firma gedeckt gewesen. Die Bafin hatte Prokon 2008/09 zu einer Änderung der Rechtsform gezwungen, da das Unternehmen nach Ansicht der Aufseher ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft betrieb. Prokon finanzierte seine Windparks bis dahin mit dem Verkauf von Fonds-Anteilen an einer Kommanditgesellschaft. Diese Fonds musste Prokon dann abwickeln. Zur Auszahlung fehlte dem Ökostromfinanzierer laut „Handelsblatt“ aber das Geld.!”
Die Rückzahlung erfolgt dann durch die Anleger, die in die Genussscheine investierten. Den entsprechenden Prospekt hat die BaFin genehmigt. Sie sagte dabei, für eine weitere Kontrolle „schlicht und einfach nicht zuständig“ gewesen zu sein.
Spannend ist die Frage, ob Prokon damals in seinen Prospekten darauf hingewiesen hat, dass Teile der Erlöse aus dem Verkauf der Genussscheine an Privatanleger für die Tilgung alter Verpflichtungen verwendet worden ist. Wenn das damals nicht in den Unterlagen stand, dann sind den Anlegern wichtige Informationen verschwiegen worden. Das könnte man Prospektbetrug nennen. Die Anleger hätten vielleicht gar nicht erst die Genussscheine gezeichnet, wie ein Anwalt gegenüber der SZ formulierte.
Da vermeintliche Dilemma ist, die BaFin prüft nach der Rechtslage nicht die qualitativen Inhalte der Prospekte (siehe unten), sondern nur die formale Seite. Genau an dieser Stelle könnte man der BaFin vorwerfen könnte, ihr hätte auch formal auffallen können, dass hier wichtige Informationen weggelassen worden seien. Tatsächlich gibt es wohl keine Rechtsgrundlage für eine Warnung, selbst wenn der BaFin etwas auffällt. Sie mache sich, so wird ein Sprecher von der SZ zitiert, im Zweifel sogar schadenersatzpflichtig, wenn ihre Warnungen sich als falsch herausstellen und sich deswegen ein Unternehmen nicht finanzieren kann.
Ich hatte zum Hintergrund der Prüfungen durch die BaFin bereits hier geschrieben:
“Bisher schon prüft die BaFin, ob Verkaufsprospekte sämtliche gesetzlichen Mindestangaben (und die sind umfangreich) enthalten und die Inhalte kohärent sowie verständlich sind. Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist dagegen nicht Gegenstand der Prüfung eines Verkaufsprosprospekts*.
Bereits heute sind die Anforderungen aus dem Vermögensanlagengesetz und der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung so umfangreich, dass dies sinnvolle Finanzierungen … deutlich erschwert. Es wäre ein noch größerer Unsinn, wenn eine staatliche Stelle Kapitalanlagen qualitativ prüfen würde. Wie sollte das gehen? Das bedarf einer möglichst objektiven Kriterienliste, mit der man eine gute von schlechten Investitionen unterscheiden könnte. Ich würde den Wirtschaftsnobelpreis vorschlagen, wenn eine solche Liste entwickelt würde, die dann auch noch treffende Vorhersagen macht.”
Politiker formulieren nun aber unrealistische Erwartungen, wie etwa der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum. In einem Handelsblatt-Interview sagte er:
“Von einer Finanzaufsicht, die auch aus Steuergeldern bezahlt wird, erwartet der Bürger zu Recht eine aktive Rolle zum Schutz seiner Investitionen.” Weitere Reaktionen von Politikern und Verbraucherschützern hat das Handelsblatt in diesem Beitrag zusammen gefasst.
Die Forderung sind im Lichte des nun vorhandenen Wissens zwar nachvollziehbar und vor allem politisch kalkuliert. Aber bei genauer Betrachtung sind sie Blödsinn. Kein Anleger kann sich darauf verlassen, dass ein Prospekt, nur weil die BaFin ihm einen Stempel gegeben hat, für eine qualitativ hohe Anlage verspricht. Das erzeugt eine Illusion von Sicherheit, die es in der Praxis nie geben kann. Anzunehmen, dass uns Behörden, Ökonomen, Berater oder sonst wer versichern könnten, alle Risiken seien bekannt, ist eine Gewissheitsillusion. Gewissheitsillusionen sind hoch gefährlich, weil sie unser Risikobewusstsein lähmen. Gerade bei Geldanlagen, das hat die Vergangenheit immer wieder gezeigt, werden dann negative Überraschungen noch wahrscheinlicher und gefährlicher.
Daneben zeichnen die Forderungen ein Bild von Anlegern, das in der Gesamtheit nicht der Realität entspricht. Til Knipper formulierte das für Cicero sehr deutlich:
„Deutsche Verbraucherschützer scheinen, wenn sie über die von ihnen zu schützende Klientel nachdenken, eher unkundige, nicht wissende Vollidioten vor ihrem geistigen Auge zu haben.“
Und wie soll die Praxis aussehen, wenn die Forderungen erfüllt würden? Kopp-Online weist darauf hin, dass täglich alleine Tausende von Anlegerzertifikaten ausgegeben werden. Eine inhaltliche Prüfung würde voraussetzen, dass sich Abertausende von Mitarbeitern mit diesen Emissionen auseinandersetzen müssten. Das ist weder personell noch finanziell leistbar.
Daneben sollte außerdem bedacht werden, dass in den vergangenen Jahren umfangreiche Gesetze zum “Anlegerschutz” in Kraft getreten sind. Der Informationsdienst markt-intern erläutert in einem hoch interessanten Post u.a.:
“Die gesetzlichen Rahmenbedingungen an sich existieren jedoch schon: So wurde in den letzten Jahren mit dem Verkaufsprospektgesetz, dem Vermögensanlagengesetz, dem Finanzanlagenvermittlergesetz und dem AIFM-Umsetzungsgesetz, mit dem das Kapitalanlagegesetzbuch geschaffen wurde, ein umfangreicher Rechtsrahmen für den ehemals grauen Kapitalanlagemarkt geschaffen. Insbesondere die beiden letzten Gesetzeswerke, das Finanzanlagenvermittlergesetz sowie das Kapitalanlagegesetzbuch, sind seit Mitte 2013 in Kraft und stellen hohe Anforderungen an Anbieter alternativer Investmentfonds und deren Vertriebe, die denen des bislang schon vollregulierten Marktes entsprechen.”
Das Problem ist wohl eher, die Vorschriften sind so umfangreich und kompliziert, dass kaum jemand sie umfassend zu verstehen, geschweige denn richtig anzuwenden weiß. Die Vorschriften sind ein Fest für Regulierer, Juristen und Wirtschaftsprüfer. Nützlich sind sie kaum, denn im Zweifel verzichten Unternehmen auf sinnvolle Finanzierungen, Banken auf Beratung und Anleger suchen sich Anlagemöglichkeiten in weniger regulierten Feldern, im Zweifel im Ausland.
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* Die BaFin erläutert auf dieser Seite, was sie genau prüft.
„Die BaFin prüft, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Die BaFin überprüft jedoch weder die Seriosität des Emittenten noch kontrolliert sie das Produkt. Darauf, dass die BaFin die inhaltliche Richtigkeit der Angaben im Prospekt nicht prüft, ist sogar auf dem Deckblatt explizit hinzuweisen. Werbung mit Angaben, die über den Umfang der Prüfung täuschen können, ist den Anbietern ausdrücklich verboten.“
Welche Mindestangaben ein Prospekt enthalten soll, ist dem „Muster der Überkreuz-Checkliste für Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte“ zu entnehmen.
Sind das bei der Bafin Beamte?
Auch wenn sie nicht dafür zuständig sind, wäre es ein leichtes gewesen, die „zuständigen“ Behörden zu verständigen.
Eine Email mit einem Scan des Prospektes hätte doch genügt.
Oder von mir aus ein Papierbrief mit dem beigefügten Prospekt!
Es kommt immer mehr zum Vorschein, das man einfach selbst für sich und seine Taten verantwortlich ist! In allen Dingen!
Beste Grüße
D-S
In der Tat. Aber es wird wohl Jahre daueren bis sich die Erkenntnis durchgesetzt hat. Es wird bei der Forderung nach mehr Regulierung und Kontrolle ja gern vergessen, dass diese jemand umsetzen muss. Diese Umsetzung kostet Geld, sehr viel Geld. Diese Kosten muss man den verhinderten Schäden gegenüber stellen und die Schäden berücksichtigen, die dadurch entstehen, dass „sinnvolle“ Anlagen gar nicht bei den Anlegern landen.
Daß ein Regulierungsdickicht nicht schützt, wird man den Deutschen kaum begreiflich machen können. Die glauben weiterhin brav, daß sich eine gute, sichere Welt staatlich anordnen läßt. Darum applaudieren sie bei jedem neuen Gesetz – und sehen nicht, daß zunehmende Regulierung bloß den Großen hilft.
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