Die Gerechtigkeits-Inflation

by Karl-Heinz Thielmann on 15. Juli 2014

„Wir wollen die Gerechtigkeitslücke schließen“ begründete vor kurzem Verkehrsminister Alexander Dobrindt seinen Entwurf einer Autobahnmaut.

„Der Begriff der Gerechtigkeit (griechisch: dikaiosýne, lateinisch: iustitia, englisch und französisch: justice) bezeichnet einen idealen Zustand des sozialen Miteinanders, in dem es einen angemessenen, unparteilichen und einforderbaren Ausgleich der Interessen und der Verteilung von Gütern und Chancen zwischen den beteiligten Personen oder Gruppen gibt.“ So heißt es auf Wikipedia.

Dann können wir uns also freuen, dass uns die Autobahnmaut dem idealen Zustand des sozialen Miteinanders näherbringt. Genauso wie Mindestlohn, Erbschaftssteuer, Rente mit 63, die Energiewende etc. All dies schließt Gerechtigkeitslücken und hilft uns, das Paradies auf Erden zu errichten. Oder doch nicht?

Denn wie bestimmt man nun Gerechtigkeit konkret? Der Wikipedia-Artikel zum Thema Gerechtigkeit beispielsweise führt alleine 14 heute übliche Gerechtigkeitskonzepte auf:

Gleichberechtigung aller Menschen, politische Gerechtigkeit, juristische Gerechtigkeit, Übergangsgerechtigkeit, Tauschgerechtigkeit, soziale Gerechtigkeit, schützende Gerechtigkeit, Generationengerechtigkeit, Umweltgerechtigkeit, Geschlechtergerechtigkeit, kontributive Gerechtigkeit, Verfahrensgerechtigkeit, formale Gerechtigkeit, Restorative Justice

Dabei wurde noch einiges weggelassen wie z. B. die Chancengerechtigkeit oder das Prinzip der Leistungsgerechtigkeit. Ein Gerechtigkeitskonzept mehr oder weniger ist aber auch nicht so relevant. Wichtig ist, dass sich alle diese Konzepte teilweise grundlegend widersprechen.

Denn Gerechtigkeit bedingt – wie die Definition schon sagt – einen Interessenausgleich. Damit führt sie zwangsläufig dazu, dass immer irgendjemandem irgendetwas weggenommen oder dieser eingeschränkt wird, was dieser dann selbst persönlich als sehr ungerecht empfinden kann. Das Verständnis von Gerechtigkeit ist in der Praxis deshalb vor allem eine Sache der Wahrnehmung, die von der persönlichen Interessenlage und den eigenen politischen Grundüberzeugungen gesteuert wird.

Für Unternehmer ist das Prinzip der Leistungsgerechtigkeit besonders wichtig, da sie dann möglichst viel von ihren erwirtschafteten Erträgen behalten können. Ein Hartz IV-Empfänger schätzt eher den Begriff der sozialen Gerechtigkeit, weil Umverteilung sein Überleben sichert. Wer hingegen afrikanischer Bürgerkriegsflüchtling ist, hofft auf die schützende Gerechtigkeit, die vor Verfolgung im Heimatland bewahrt. Wenn er dann aber im Sinne einer kontributiven Gerechtigkeit arbeiten und nicht dem Steuerzahler auf der Tasche liegen will, nimmt er möglicherweise einem weniger leistungsfähigen Deutschen den Arbeitsplatz weg, was dieser dann als höchst ungerecht empfindet.

Besonders schwammig wird es, wenn man mit Begriffen wie Generationengerechtigkeit  hantiert. Denn wie kann man eine objektive Gewichtung der Interessen zwischen heutigen Menschen und zukünftigen Generationen herstellen? Und wie berücksichtigt man die noch unbekannten Interessen von bisher gar nicht geborenen Menschen?

Ein weiterer gern vergessener Aspekt der Gerechtigkeit ist, dass sie Geld kostet, viel Geld sogar. Und dies relativ unabhängig davon, welchen Begriff man verwendet. Selbst das „billigste“ Konzept der Leistungsgerechtigkeit setzt die Etablierung, Finanzierung und Sicherung eines Systems von Eigentumsrechten voraus. Dass an Umverteilung orientierte Gerechtigkeitsbegriffe noch teuerer sind, versteht sich von selbst.

Dass der Begriff der „Gerechtigkeit“ seine Tücken hat, ist schon seit längerem bekannt. Friedrich Nietzsche erkannte zwar das Streben nach Gerechtigkeit als Grundbedürfnis eines redlichen Menschen an. Aufgrund der fehlenden Eindeutigkeit bestritt er aber, dass überhaupt ein sinnvoller Gerechtigkeitsbegriff zu bilden ist. Nietsche sah vor allem die praktische Anwendung sehr kritisch, was sich u.a. in seinem Zitat ausdrückt: „Jedem das Seine geben: Das wäre die Gerechtigkeit wollen und das Chaos erreichen.“  Karl Marx sah Gerechtigkeit als wandlungsfähigen Begriff an, der vor allem durch die Interessen der jeweils herrschenden Klassen bestimmt war.

John Rawls versuchte 1971 mit seiner „Theory of Justice“ einen Gerechtigkeitsbegriff zu schaffen, der an den Ideen der Gleichheit und der Fairness orientiert war und sich relativ wenig an moralischen Kategorien orientierte. Allerdings zeigte die auf ihn folgende intensive Diskussion deutlich, dass an Freiheit und Selbstverwirklichung orientierte Gerechtigkeitsvorstellungen nicht mit an Gleichheit orientierten zu verbinden sind. Es gibt kein Verständnis von Gerechtigkeit, das logisch schlüssig ist und mit allen anderen Ideen von Gerechtigkeit kompatibel ist. Das Streben nach einer allgemeingültigen Gerechtigkeit gleicht der Quadratur des Kreises.

Die Diskussion um Rawls führte dazu, dass einige Jahre lang sehr vorsichtig mit dem Begriff der Gerechtigkeit umgeangen wurde: Er wurde realtiv selten benutzt; und dann von Leuten, denen klar war, was sie damit meinten. Seit einigen Jahren ist dies aber wieder anderes. Viele Menschen reden oder schreiben heutzutage über Gerechtigkeit, und dies meist relativ undifferenziert.

Weil aber jeder unter Gerechtigkeit gemäß seiner Ideologie und Interessenlage etwas anderes versteht, wird dieser Begriff zur Worthülse. Seine Verwendung dient lediglich der Verpackung. Sie wird aber gerne benutzt, weil natürlich jeder sein persönliches Verständnis von Gerechtigkeit als gut empfindet und deshalb das Wort mit positiven Assoziationen verbindet.

Das interessante an der heutigen Verwendung des Begriffes Gerechtigkeit in der Politik ist, dass er im Wesentlichen benutzt wird, um Begründungen zu finden, wenn eine Gruppe von Menschen einer anderen Gruppe von Menschen etwas wegnehmen will. Und da es immer irgendeine Form von Gerechtigkeit gibt, die passt, kann zur Begründung alles als gerecht hingebogen werden. Da man aber auch irgendeine gegensätzliche Form der Gerechtigkeit finden kann, kann alles auch wieder ungerecht sein. Jeder kann für seine Argumentation die für sich passende Form der Gerechtigkeit wählen, was ja auch inzwischen exzessiv gemacht wird.

Gerechtigkeit als Begründung wird heutzutage insbesondere von denjenigen gerne benutzt, denen sonst kein vernünftiges Argument mehr einfällt, um eigene Interessen durchzudrücken. Die Verwendung des Begriffs der „Gerechtigkeit“ resultiert nicht mehr – wie noch von Nietsche angenommen –  aus einem Grundstreben des redlichen Menschen, ganz im Gegenteil. Und je mehr Politiker ihre Klientelpolitik als gerecht verkaufen, desto ungerechter geht es zu, weil Partikularinteressen zulasten des Allgemeinwohls siegen.

Die inflationäre Verwendung von „Gerechtigkeit“ führt vielleicht irgendwann sogar dazu, dass sie zum Symbol für politische Unredlichkeit wird. Heute schon ist die Berufung auf sie jedenfalls schon ein Warnsignal. Man sollte jedem misstrauen, der mit Gerechtigkeit argumentiert. Ausnahmslos jedem.

Stefan Rapp Juli 15, 2014 um 12:53 Uhr

Man kann die Forderung nach Gerechtigkeit nicht nur im Rahmen ökonomischer Maßstäbe lösen, dazu ist der Horizont der Ökonomie nicht weitreichend Genug. Die Ökonomie ist ein Spezialgebiet, eine Wissenschaft unter vielen, die Frage nach Gerechtigkeit geht aber darüber hinaus.
Gerechtigkeit ist auch keine physikalische Konstante die sich herleiten lässt und für alle Zeit überall gleich ist. Gerechtigkeit ist temporär und räumlich begrenzt. Was heute Gerecht ist ist morgen vielleicht schon Ungerecht und was irgendwo auf der Welt falsch ist, ist möglicherweise an einer anderen Stelle richtig. Wer Gerechtigkeit für die Welt will sollte sich nicht direkt an seinem Subjektiven empfinden Orientieren sondern muss die subjektiven Empfindungen aller berücksichtigen und dabei eben so gut es geht räumlich und zeitlich differenzieren. Das höchste realistische Maß an Gerechtigkeit ist dann gegeben wenn das ungerechtigkeitsempfinden aller aufsummiert über die Zeit machbar am niedrigsten ist.
Was nützt uns eine Welt die „Objektiv“ am gerechtesten ist, welches aber von den Subjekten überhaupt nicht so empfunden wird ?
Der nutzen durch erreichen einer „Objektiven“ Gerechtigkeit müsste dann den Nachteil durch die Abweichung vom Gerechtigkeitsideal der Empfindungen aufwiegen. Dies empfinde ich aber als Widerspruch zu einer allumfassenden Gerechtigkeit. Da aber in der Praxis dieses Ideal kaum erreicht wird konkurrieren mit der Gerechtigkeit auch andere Wertvorstellungen deren Bedeutung in einer „Gesamtbilanz“ 😉 Berücksichtigung finden sollte.

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