Basel überarbeitet die Standardverfahren der Säule 1 zur Berechnung der regulatorischen Eigenkapitalanforderungen

by Gastbeitrag on 13. Februar 2015

Gastbeitrag von Mario H. Sladek, TriSolutions GmbH*

Mit der Einführung der 6. KWG Novelle Jahre 1997 wurden gemäß Grundsatz I neben Kreditrisiken auch Marktrisiken unterlegungspflichtig. Für Marktrisiken des Handelsbuches standen einfache Standardberechnungsverfahren und mit der Öffnungsklausel die Entwicklung und Anwendung interner Modelle zur Auswahl. Adressrisiken wurden mit pauschalen Adressrisikogewichten quantifiziert. Für Kontrahentenrisiken, als Teil des Anrechnungsbetrages für Adressrisiken, wurde die Marktbewertungsmethode neben der Laufzeitmethode das prägende Standardverfahren in vielen Banken.

Eine grundlegende Weiterentwicklung im Aufsichtsrecht erfolgte im Jahre 2007 mit Basel II. Neben Kredit- und Marktrisiken musste gemäß der Solvabilitätsverordnung (SolvV) Banken auch für operationelle Risiken regulatorisches Eigenkapital zur Einhaltung der Solvabilität vorhalten. Für Kreditrisiken standen ein pauschaler Standardansatz (KSA) und zwei auf internen Ratings basierende Ansätze (IRBA) zur Verfügung. Bei operationellen Risiken besteht die Auswahl zwischen zwei einfachen und einem fortschrittlichen Modellansatz (AMA).

Nachdem mit Basel III zunächst die Kapitalanforderungen ab 2014 signifikant erhöht wurden, stehen gegenwärtig alle bekannten Standardverfahren auf dem Prüfstand. Nach entsprechenden Konsultationen der überarbeiteten Verfahren und Durchführung quantitativer Auswirkungsstudien werden die neuen Standards in naher Zukunft in Kraft gesetzt. Folgende Risiken sind betroffen:

Kreditrisiken: Das Baseler Komitee veröffentlichte ein Konsultationspapier zur Überarbeitung des Standardansatzes für Kreditrisiken, „Consultation paper on revisions to the standardised approach for credit risk“ (BCBS d 307). Die Konsultationsphase endet am 27. März 2015. Der vorgeschlagene Entwurf strebt im Kern eine Reduzierung der Verwendung externer Ratings an. Überdies werden Granularitäten und Risikosensitivitäten erhöht sowie eine stärkere Verknüpfung zwischen Standardansatz und IRB angestrebt, um die Vergleichbarkeit unter den Banken zu verbessern. Der nationale Ermessensspielraum wird dabei eingeschränkt.

Marktrisiko: Als Teil der generellen Überarbeitung der Handelsbuchrisiken, „Fundamental review of the trading book“ (BCBS 265), überarbeitet Basel den Standardansatz insbesondere für die Banken, die kein internes Modell nutzen (wollen). Der Entwurf sieht daher grundlegende Überarbeitung des Standardansatzes vor. Die Risikosensitivität, Transparenz und Konsistenz soll verbessert werden und die Abhängigkeit von internen Modellen aus ökonomischer Sicht verringert werden. Auf Grund der stärkeren Verzahnung zwischen Standardansatz und internem Modell, wird Banken der Widerruf der Zulassung interner Modelle erleichtert (‚acting as credible fallback to internal models‘).

Kontrahentenrisiko: In 2014 finalisierte Basel seinen Standard, “The standardised approach for measuring counterparty credit risk exposures” (BCBS 279), für einen neuen Ansatz zur Messung des Kontrahentenrisiko Exposure, welches sowohl die Marktbewertungsmethode (Current Exposure Method – CCM) und die Standardberechnungsmethode ab 2017 ersetzt.

Operationelle Risiken: Das Baseler Komitee hat ein Konsultationspapier zur Überarbeitung der einfachen Standardverfahren zur Messung operationeller Risiken veröffentlicht, “Operational risk – Revisions to the simpler approaches” (BCBS 291). Die Konsultationsphase ist am 06.01.2015 abgelaufen. Der neue Standardansatz soll risikosensitiver als die bisherigen zwei einfachen Verfahren sein und diese ersetzten.

Die Überarbeitung der Standardverfahren kommt nicht von ungefähr

Am 22.12.2014 veröffentlichte Basel ein Konsultationspapier, „Capital floors: the design of a framework based on standardised approaches“ (BCBS d 306). Ziel dieser Capital Floors ist sicherzustellen, dass die Eigenmittelquoten im europäischen Bankensystem ein bestimmtes Niveau nicht unterschreiten. Dies geschieht vor dem Hintergrund der inzwischen branchenweit attestierten Mängel bei der Verwendung interner Modelle im Ergebnis einer entsprechenden quantitativen Untersuchung. Mit einer Kapitaluntergrenze, bei der die Standardverfahren als Vergleichsbasis dienen, sollen insbesondere Modellrisiken und die daraus ggf. resultierenden Berechnungsfehler minimiert werden.

Fazit

Die Dimensionierung der Capital Floors wird erst zu einem späteren Zeitpunkt erörtert und auch vom Ergebnis der Überarbeitung der Standardansätze zu Kredit-, Markt- und operationellen Risiken abhängen. Inwieweit Anpassungen zwischen Standardansatz und internem Modellansatz vorgenommen werden und zu einer Neukalibrierung der Eigenkapitalanforderungen in den jeweiligen Steuerungskreisen führen, bleibt abzuwarten.

Jedoch bereits jetzt möge erkennbar sein, dass sich die Freiheitsgrade bei der Modellierung interner Quantifizierungsverfahren künftig stärker an der Regelbasiertheit der Standardverfahren orientieren werden.

Die bevorstehende Umstellung bzw. Anpassung der Standardverfahren wird die allermeisten Banken, ob groß oder klein, betreffen. Bei vielen Adressen, werden die Ergebnisse je nach Geschäftsmodell und Portfolio für die Kapitalplanung und steuerungsrelevanten Kennzahlen nicht unbedeutend sein. Daher lohnt sich ein rechtzeitiger Blick auf das regulatorische, bilanzielle und ökonomische Steuerungsinstrumentarium.

Der Autor

Mario H. Sladek ist Berater bei der TriSolutions GmbH, einer auf Risikomanagement und Gesamtbanksteuerung spezialisierten Unternehmensberatung. Die Schwerpunkte seiner Beratungstätigkeit liegen in der strategischen Gesamtbank- und Risikosteuerung (ICAAP) und bei der ganzheitlichen Umsetzung von regulatorischen Anforderungen (u.a. MaRisk, Basel III). Davor arbeitete Herr Sladek viele Jahre im Risiko- und Auditmanagement international tätiger Groß- und Investmentbanken im In- und Ausland. Sein Betriebswirtschaftsstudium absolvierte er an der Fachhochschule der Deutschen Bundesbank.

Die TrisSolutions GmbH ist eine Schwesterfirma der Innovecs GmbH, für die der Herausgeber des Blick Log arbeitet.

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