Wird die BaFin zum Boss-Gegner? Kapitalanlegerschutzgesetz = Unternehmensfinanzierungsverhinderungsgesetz

by Dirk Elsner on 2. März 2015

Als ich am Freitagabend mit der Bahn nach Hause fuhr, las ich auf der Webseite der Wirtschaftswoche einen Bericht über die erste Beratung des Kleinanlegerschutzgesetzes im Bundestag. Marthin Gerth schrieb darin u.a. den Satz, der mich aufzucken ließ:

“Positiv ist, dass die Finanzaufsicht BaFin künftig nicht nur die Formalien von Anlageprospekten prüfen soll, sondern auch ob das Geschäftsmodell langfristig tragfähig ist.”

Ich hatte mich zwar in verschiedenen Zusammenhängen mit dem Kleinanlegerschutzgesetz befasst (und befassen müssen), diese Interpretation war aber für mich neu. Und ich weiß nicht, was daran bitte positiv sein soll.

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Hält nichts von Vorschriften: Walter White

In Deutschland hält sich hartnäckig der Mythos von der risikofreien Kapitalanlage. Der Staat kommt nicht aus der Elternrolle. Daher ist der private Anleger vor riskanten Finanzprodukten zu schützen. Jede große Pleite wird Drama interpretiert und als vermeidbar angesehen, wenn nur der Staat vorher richtig drauf geschaut hätte.

Schon jetzt ist die Bürokratie für die Finanzierung von Unternehmen über Banken und Finanzplätze aberwitzig. Wer heute für eine Finanzierung einen Verkaufsprospekt erstellen muss, der hat zahlreiche Hürden zu nehmen. Für große Unternehmen und Banken ist das kein Problem. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten marginalisieren sich mit Höhe der Finanzierung. Für kleiner oder mittlere Unternehmen werden diese Kosten aber zu einem Hindernis, das die Unternehmensfinanzierung erheblich verteuert und damit ver- und behindert.

Schon jetzt ist der Prozess, einen Verkaufsprospekt genehmigen zu lassen, nicht trivial. Dazu kommt, dass man für die Prospekte eine Fülle von Informationen bereitstellen musste (Details in der Überkreuzcheckliste). Wichtig war aber bisher: Die BaFin prüft zwar, ob ein Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie überprüft aber weder die Seriosität des Emittenten noch kontrolliert sie das Produkt. Darauf müssen die Emittenten explizit hinzuweisen (siehe Hinweise der BaFin). Sollte das nun ausgeweitet werden? Die BaFin als oberste Instanz, die die materielle Qualität von Vermögensanlagen beurteilen sollte? Bei allen Respekt vor den Mitarbeitern der BaFin, aber das kann sie nicht leisten. Ein solche Prüfungspflicht würde Unternehmensfinanzierung quasi verhindern, weil die BaFin vor einer materiellen Genehmigung hohe Hürden aufbauen müsste und vor allem gar nicht die Kapazitäten für die Prüfungen hätte.

Am Samstag habe ich mir dann den im Bundestag vorgelegten “Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes” geschnappt. Ich habe ihn mehrfach durchsucht (nicht durchgelesen) und nach einer Formulierung gesucht, die die eingangs zitierte Wertung von Marthin Gerth stützt. Ich habe sie glücklicherweise nicht gefunden. Vielleicht gibt es sie dennoch. Ich freue mich daher über einen entsprechenden Hinweis.

Ich hatte mich bereits in dieser Kolumne mit den ersten Entwürfen dieses Gesetzes befasst.

Die nun vorgelegte Drucksache BT 18/3994 ist nur zum Teil lesefreundlich, denn es handelt sich um ein Artikelgesetz, mit dem andere Gesetze geändert werden. Eigentlich muss man also dieses Dokument nehmen und dazu die bestehenden Regeln lesen, wenn man sich genau orientieren will. Das aber überlasse ich getrost professionellen Juristen. Mir reicht es bereits was ich in den Fragmenten lesen konnte.

Danach muss die BaFin zwar nicht die Geschäftsmodelle von Unternehmen prüfen, die sich über den nicht regulierten Kapitalmarkt finanzieren lassen wollen, ihre Befugnisse werden aber wieder einmal deutlich erweitert. Wie bereits bei der EMIR-Regulierung, reichen die Arme der Aufsichtskrake nun deutlich weiter in die Unternehmen hinein. Und ich bin gespannt auf die Reaktionen der ersten Firmenchefs, wenn die BaFin zum Beispiel eine Sonderprüfung durch einen externen Wirtschaftsprüfer anordnet (siehe S. 77), die die Unternehmen übrigens selbst bezahlen müssen.

Immerhin sieht das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen Befreiungen von einzelnen Regelungen für Crowdfunding vor. Für die Plattformen folgt aus diesen “Befreiungen” aber nicht, dass sie sich zurücklehnen können. So werden etwa künftig die bisher von der Prospektpflicht ausgenommenen “partiarische Darlehen” auch erfasst. Einige Plattformen hatten mit dieser Finanzierungsform die Fundings gestaltet.

Sie treffen auch ein paar Pflichten und sie müssen aufpassen, dass sich nicht plötzlich die Crowdfundingschwelle nach oben durchbrechen. Dann schlägt nämlich die geballte Macht der BaFin zu, die viele schon als neuen Boss-Gegner am Markt für Unternehmensfinanzierungen ausmachen. Sandra weist auf Crowdcommunity außerdem darauf hin, dass Kleinanlegerschutzgesetz Werbung in sozialen Medien erschwert.

Wenn man sich die aktuellen Gesetze der großen Koalition ansieht, dann scheint die Regierung Spaß daran zu haben, sich in der Bürokratie zu suhlen. Schon das Mindestlohngesetz ist eine große Vorschriftenbombe, das Unternehmen unter Generalverdacht stellt. So ähnlich ist auch am Finanzmarkt. Jeder der diesen Markt betritt, egal ob Wall Street Bank, Mittelstandsunternehmer oder Crowdfundingplattform, macht sich erst einmal verdächtig. Nur wer viel unproduktives Papier ausgefüllt hat, dass dann genauso unproduktiv geprüft wird, darf weiterspielen.

Möglich, dass weitere verschärfte Anforderungen den einen oder anderen Anleger schützen vor einer schlechten Investition. Mit Sicherheit wird dies aber auch dazu führen, dass einige gute Investitionen gar nicht auf den Markt gelangen, weil das Prozedere für die Kapitalbeschaffung viel zu kompliziert und damit zu teuer geworden ist. Das wiederum dürfte die Banken freuen, denn dann kommen die Unternehmen wieder zu ihnen, um sich zu finanzieren.

Ich habe großen Zweifel, dass die erheblichen zusätzlichen Kosten, die so der Volkswirtschaft entstehen, tatsächlich den Nutzen in Form verminderter Schäden für Kleinanleger aufwiegen. Die Trickser der grauen Märkte werden neue Methoden finden, um Anleger zu Muppets zu machen. Die ehrlichen Teilnehmer bezahlen dafür.

Ich wiederhole hier noch einmal mein Fazit aus der Kolumne für das Wall Street Journal:

“Viele Vorschriften sollen die Finanzmärkte sicherer und vertrauenswürdiger machen. Ich kann nicht erkennen, dass Banking heute sicherer ist als vor 20 Jahren. Mir scheinen die Risiken eher größer geworden zu sein. Regulierung macht Banking komplexer, schwerfälliger, kostspieliger und vor allem auch riskanter, wie der britische Notenbanker Andrew Haldane auf einer Tagung vor zwei Jahren festgestellt hat. Und für die Fintechs kann Regulierung zu einer Bombe werden, vor allem wenn sich die Rahmenbedingungen für ihre Geschäftsmodelle ändern. Dies ist derzeit beim Crowdfunding und im Anlagegeschäft zu beobachten.

Die Finanzmarktregulierung wirkt wie ein Staudamm. Sie soll Schäden verhindern und die Versorgung sichern. Aber längst nicht immer sind Staudämme gut für die Umwelt. Sie zerstören auch Lebensräume und verhindern Wachstum an trocken gelegten Stellen. Und wenn die Dämme porös werden oder in die falschen Hände geraten, dann können sie für ganz große Katastrophen sorgen. Im Finanzbereich sind in den letzten Jahren viele bis dahin stets als sicher angenommene Dämme gebrochen. Die Antwort darauf waren stets nicht weniger, sondern höhere Dämme, die angeblich stabiler sein sollen … bis zum nächsten Dammbruch.”

Weitere Berichte zum Kleinanlegerschutzgesetz

Cash Online: Votum pro Kleinanlegerschutzgesetz

Fonds Online: Kleinanlegerschutzgesetz: "Das ist purer Aktionismus"

I.B. März 4, 2015 um 21:00 Uhr

Ich habe mir die Überkreuzcheckliste einmal durchgelesen und diese kommt mir nicht übertrieben vor. Die Informationen die diese fordert sind für mich als Anleger interessant. ich wüsste gerne wenn Vorstände oder Gesellschafter wegen Finanzbetrugs verurteilt wurden, oder ob die Firma so konstruiert wurde um allen Gewinn herauszuziehen. Auch wäre mir eine Firma suspekt die diese Informationen nicht zusammentragen kann (zumindest wenn es sich um eine mittelgroße Firma handelt). Beim Durchlesen sind mir nur die Anforderungen zu den Gesellschaftsgründern aufgefallen. Sollten die Gründer nicht mehr mit dem Unternehmen verbunden sein kann die Beschaffung schwer werden. Ansonsten sehe ich dort keine großen Probleme. Vielleicht fehlt mir auch nur die praktische Erfahrung.

Generell stehe ich Regulierung etwas positiver gegenüber. Ich habe Bitcoin und das Geschehen darum herum beobachtet. Dieser Markt ist komplett unreguliert, und ist ein El Dorado für Zocker und Finanzbetrüger.

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