Double Whammy Teil 1: Die Doppelbelastung von Anlegern durch Abgeltungsteuer und Inflation

by Karl-Heinz Thielmann on 15. Mai 2015

Im vergangenen Jahr habe ich einige Beiträge dem Thema Inflation und dem naiven Umgang mit ihr an den Finanzmärkten gewidmet: Geldillusion an Finanzmärkten; Der Sparer war schon immer der Dumme; sowie Das seltsame Schreckgespenst der Deflation. Ein Thema, was angeschnitten, aber nicht im Detail behandelt wurde, war das unvorteilhafte Zusammenspiel von Inflation und Besteuerung bei der Verminderung der realen Rendite eines Investors. Eine genauere Analyse dieses Sachverhalts soll hiermit nachgeholt werden.

Kapitalerträge fallen normalerweise in zwei verschiedenen Formen an: 1) durch laufende Zahlungen wie Dividenden, Mieten oder Zinsen; sowie 2) mittels Kapitalgewinnen, die bei Rückzahlung oder beim Verkauf eines Investments realisiert werden.

Vor dem 1.1.2009 wurden in Deutschland vor allem die laufenden Kapitalerträge besteuert. Gewinne aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen hingegen waren nur steuerpflichtig, wenn sie innerhalb eines gewissen Zeitraums – der sog. Spekulationsfrist – erfolgten. Diese Spekulationsfrist war unterschiedlich: bei Wertpapieren ein Jahr (bzw. vor 1999 ein halbes Jahr) und bei Immobilien zehn Jahre (bzw. vor 1999 zwei Jahre).

Mit der Unternehmenssteuerreform von 2008 und wurde dies jedoch verändert; nur bei Immobilien blieb die Spekulationsfrist erhalten. Bei Wertpapieren hingegen wurde sie für Privatpersonen hingegen aufgehoben. Begründung hierfür war, dass in Zukunft nun alle Kapitalerträge gleich behandelt werden sollten, unabhängig von ihrer Herkunft und der Haltedauer des Investments.

Hierzu wurde die sog. Abgeltungsteuer eingeführt, bei der alle Kapitalerträge an der Quelle mit 25% besteuert werden. Hinzu kommen Aufschläge durch den Solidaritätszuschlag (5,5% der Kapitalertragsteuer) und die Kirchensteuer (8%-9% der Kapitalertragsteuer bei einer allerdings veränderten Berechnungsbasis). Durch die Aufschläge steigt die Belastung der nominalen Erträge in Deutschland:

  • alleine durch den Solidaritätszuschlag auf 26,375%
  • zusätzlich durch Kirchensteuer auf 27,819% bis 27,995%

Um Kleinanleger zu schonen, sind Kapitalerträge bis 801 € (bzw. 1602 € bei zusammen veranlagten Ehepaaren) von der Besteuerung freigestellt. Österreich folgte Deutschland durch Einführung einer einheitlichen Abgeltungsteuer von 25% im Jahr 2012 in der grundsätzlichen Vorgehensweise.

Geldeinheiten: für die Besteuerung von Langfristanlegern ein problematischer Wertansatz

Wertpapiere werden in Geldeinheiten (€; $; £; oder andere) bewertet. Dieser Wertmaßstab ist im Gegensatz zu Maßgrößen wie dem Meter oder dem Liter nicht einheitlich festgelegt. Der Wert des Geldes ergibt sich durch seine Kaufkraft. Diese wird durch Inflation kontinuierlich vermindert.

Die Besteuerung von Kapitalerträgen unabhängig von ihrer Haltedauer ist für Langfristanleger sehr problematisch, wenn sie sich – wie in Deutschland und in anderen Ländern üblich – an den nominalen Erträgen orientiert. Denn wenn sich die Besteuerung nur an dem nominalen Wertzuwachs orientiert, wird nicht nur der erzielte reale Ertrag besteuert, also der Zuwachs an Kaufkraft über den Anlagezeitraum. Es wird auch der Anteil der Rendite einer Besteuerung unterzogen, der zum Inflationsausgleich des ursprünglich eingesetzten Geldkapitals dient.

Nominaler Kapitalertrag = realer Kapitalertrag + Inflationsausgleich

Durch die Besteuerung der Komponente „Inflationsausgleich“ wird bei einer Geldentwertungsrate von mehr als 0% p.a. die effektive Belastung höher als der ausgewiesene Steuersatz, denn die Bemessungsgrundlage erhöht sich stärker als der tatsächliche Wertzuwachs. Da die Inflationsrate nicht im Voraus bekannt ist, lässt sich ebenfalls nicht vorhersagen, wie groß die Belastung durch die Besteuerung am Ende der Laufzeit einer Kapitalanlage tatsächlich sein wird. Allerdings erscheint es für Anleger nicht unrealistisch, langfristig von einer Inflationsrate von ca. 2% p.a. auszugehen.

Denn laut der aktuell vorherrschenden Lehrmeinung der Ökonomie ist eine Inflation von ca. 2% p.a. normal und sogar positiv für die Wirtschaftsentwicklung. Diese Auffassung ist zwar fragwürdig (vgl. hierzuDas seltsame Schreckgespenst der Deflation), beherrscht aber nach wie vor die Gedankenwelt heutiger Geldpolitiker. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass die EZB beispielsweise Preisstabilität „als Anstieg des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) für das Euro-Währungsgebiet von unter 2 % gegenüber dem Vorjahr“ definiert.Auch die aktuell sehr aggressive Geldpolitik wird damit gerechtfertigt, dass die Inflationsrate wieder auf knapp 2% angehoben werden soll.

Historisch gesehen betrug die Inflationsrate in Deutschland seit 1950 ca. 2,2% p.a. Angesichts der historischen Erfahrung und der Orientierung der Geldpolitik an dieser Zielgröße stellt eine Inflationsrate von 2% für Langfrist-Anleger eine realistische Erwartung für die Zukunft dar, selbst wenn es derzeit in der Eurozone geringere Inflationsraten gibt.

Selbst eine niedrige scheinende Inflation von 2% p.a. hat langfristig erhebliche Auswirkungen. Denn innerhalb von 10 Jahren vermindert sie die Kaufkraft des ursprünglich eingesetzten Geldbetrages um 18,3%. Innerhalb von 25 Jahren verringert sie die Kaufkraft um 39,7%; in 50 Jahren um 63,6%.

Die Heranziehung des nominalen Kapitalertrages als Besteuerungsgrundlage führt dazu, dass nicht nur der reale Wertzuwachs besteuert wird, sondern auch der Inflationsausgleich. Damit wird die Abgeltungsteuer teilweise zur indirekten Substanzsteuer, da die Grundlage der Besteuerung eine Veränderung des Wertmaßstabes und nicht des dahinterstehenden Wertes an sich ist. Manche Ökonomen sehen deshalb Inflation sogar selbst als eine Art Steuer an, da sie eine Umverteilung von Geldvermögensbesitzern zu Schuldnern bewirkt, von denen der Staat normalerweise der Größte ist.

Intuitiv würde man vermuten, dass dieser Substanzsteuer-Effekt umso größer ist, je länger die Laufzeit der Kapitalanlage des Investments ist. Dies würde insbesondere Langfristinvestoren diskriminieren, die ihr Anlagekapital über mehrere Jahre binden. Ob diese Annahme stimmt, oder andere Faktoren wichtiger für die Renditeminderung beim Investor sind, soll in Folgendem untersucht werden.

Weiterhin soll überprüft werden, ob sich die Besteuerung des Inflationsausgleichs sich umso gravierender auswirkt, desto niedriger die nominalen Erträge in Relation zur Inflationsrate sind; z. B. bei Rentenanlagen. Ziel dieses Artikels ist es, an Fallbeispielen die Konsequenzen des Zusammenwirkens von Inflation und Besteuerung auf die reale Endrendite einer langfristigen Kapitalanlage zu zeigen.

Hierbei wird untersucht, welche realen Erträge sich für bestimmte Nominalrenditen bei verschiedenen Inflationsraten und Laufzeiten ergeben. Der Freibetrag für Kleinanleger (Sparer-Pauschbetrag) wurde nicht berücksichtigt, um die grundsätzliche Wirkung der Abgeltungsteuer darzustellen.

Fallbeispiel 1: Eine Kapitalanlage von 10.000 € bringt eine nominale Rendite von 5% p.a. Die Besteuerung findet ausschließlich am Ende der Laufzeit statt.

1a) Die Kapitalanlage hat eine Laufzeit von 10 Jahren; die Inflationsrate beträgt 2% p.a.

Eine Kapitalanlage mit 5% jährlicher Rendite bringt aufgrund des Zinseszinseffektes bei Reinvestierung der laufenden Ausschüttungen einen nominalen Kapitalertrag von 62,9% nach 10 Jahren. Beim Fallbeispiel sind dies 6.288,95 €. Bei einer Besteuerung von 25% Abgeltungsteuer am Ende der Laufzeit bleibt ein nominaler Zuwachs von 47,2% übrig; bzw. 4.716,71 €. Bezieht man den Solidaritätszuschlag und eine Kirchensteuer von 9% mit ein, erhöht sich die Belastung und der nominale Wertzuwachs wird auf 45,3% vermindert; bzw. 4.528,35 €.

Ein Kapitalanleger, der ursprünglich 10.000€ eingesetzt hatte, erhält dann als nominalen Nettoertrag 4.716,71 € (bzw. 4.528,35 € nach Solidaritätszuschlag und maximaler Kirchensteuer).

Der nominale Endbetrag ist dementsprechend 14.716,17 € bzw. 14.528,35 €. Allerdings ist die Kaufkraft nicht mehr die gleiche wie vor zehn Jahren bei Beginn des Investments. Bei einer Inflation von 2% p.a. ergibt sich ein Kaufkraftverlust von 18,3% innerhalb von 10 Jahren.

Bereinigt man die Endbeträge um den Kaufkraftverlust durch Inflation; ist der Endbetrag im ursprünglichen €-Wert 12.024,62 € (+20,2%) bzw. 11.870,72 € (+18,7%). Zinst man diese Werte wiederum ab; erhält man die reale Rendite. Sie beträgt für diese Kapitalanlage 1,86% p.a. bzw. 1,73% p.a.

 

Die effektive Belastung der Erträge einer Kapitalanlage durch Abgeltungsteuer und Inflation liegt bei Endbesteuerung nach 10 Jahren Laufzeit, einer Nominalrendite von 5% sowie 2% jährlicher Geldentwertung zwischen 62,8% und 65,4%.

 

Der reale Wertzuwachs einer 10jährigen Kapitalanlage mit nominal 5% Rendite beträgt bei einer Inflationsrate von 2% und Steuern also – je nach Zuschlägen – zwischen 1,73% und 1,86%. Oder; anders ausgedrückt: Inflation und Steuern fressen zwischen 62,8% und 65,4% des ausgewiesenen nominalen Wertzuwachses auf. Sieht man Inflation als „Zusatzsteuer“ an, wie es einige Ökonomen tun, so kann man davon sprechen, dass diese Gesamtbelastungen „effektive“ Steuersätze sind.

1b) Die Kapitalanlage hat eine Laufzeit von 10 Jahren; die Inflationsrate beträgt 3,5% p.a.

Mit einer Inflationsrate von ca. 2% p.a. gehörte Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten zu den Ländern mit vergleichsweise niedriger Geldentwertung. In anderen Ländern sind wie Großbritannien und USA sind hingegen Inflationsraten von 3-4% p.a. historisch normal. Dort ist die Besteuerung von Kapitalerträgen grundsätzlich anders geregelt. Durch niedrigere Steuersätze bzw. sehr hohe Freibeträge fließen Privatleuten langfristige Kapitalerträge steuerlich begünstigt zu, was in gewisser Weise als Ausgleich für die Wertminderung durch Inflation verstanden werden kann.

Angesichts der aggressiven Geldpolitik der vergangenen Jahre kann nicht ausgeschlossen werden, dass es mittelfristig auch in Deutschland zu deutlich höheren Inflationsraten als in der Vergangenheit kommen kann. Deswegen soll im Folgenden als Negativszenario betrachtet werden, wie die realen Kapitalerträge mit der derzeitigen Abgeltungsteuer bei einer Inflationsrate von 3,5% p.a. wären.

Bei einer Inflationsrate von jährlich 3,5% vermindert sich die Kaufkraft des Geldes in 10 Jahren um 30%. Der nominale Endbetrag der fünfprozentigen Kapitalanlage von 10.000€ wäre nach wie vor 14.716,17 € bzw. 14.528,35 €. Der reale Endwert wäre allerdings nur noch bei 10.305,85 € bzw. 10.173,95 € der ursprünglichen Kaufkraft. Der jährliche reale Wertzuwachs würde 0,3% p.a. bzw. 0,17% p.a. sein; also nur noch ein Bruchteil der nominalen Rendite.

 

Die effektive Belastung der Erträge einer Kapitalanlage durch Abgeltungsteuer und Inflation liegt bei Endbesteuerung nach 10 Jahren Laufzeit, einer Nominalrendite von 5% sowie 3,5% jährlicher Geldentwertung zwischen 94% und 96,6%.

 

Eine nominale Rendite von 5% kann also bei einer Inflation von 3,5% p.a. unter dem derzeit gültigen System der Abgeltungsteuer gerade einmal die Kaufkraft des ursprünglich eingesetzten Geldkapitals sichern. Sieht man Inflation als Steuer an, so beträgt die effektive Steuerbelastung des Kapitalertrages 94% bzw. 96,6%.

1c) Die Kapitalanlage hat eine Laufzeit von 25 Jahren; die Inflationsrate beträgt 2% p.a.

Bei einer Kapitalanlage von 10.000 € mit 25 Jahren Laufzeit und 5% jährlicher Rendite ergibt sich nach Ablauf ein nominaler Wertzuwachs von 23.863,55 € (+238,64%), der besteuert wird.

Nach Abgeltungs-Besteuerung resultiert hieraus ein Netto-Zuwachs von nominal 17.897,66 € (bei 25% Steuer) bzw. 17.182,92 € (bei 27,995% Steuer). Der nominale Endbetrag der Kapitalanlage incl. der Rückzahlung der Ausgangssumme beträgt 33.863,55 € (ohne Steuer); 27.897,66 € (bei 25% Steuer) bzw. 27.182,92 € (bei 27,995% Steuer).

Durch eine Inflation von 2% p.a. vermindert sich die Kaufkraft des Geldes im Anlagezeitraum um 39,7%. Werden die nominalen Endsummen um die Wertminderung durch Geldentwertung bereinigt, erhält man bei 2% Inflation ausgedrückt in Kaufkraft des ursprünglichen Geldes folgende Endwerte:

20.435,46 € (ohne Steuer); 16.835,26 € (bei 25% Steuer);  16.403,94 (bei 27,995% Steuer.)

 

Die effektive Belastung der Erträge einer Kapitalanlage durch Abgeltungsteuer und Inflation liegt bei Endbesteuerung nach 25 Jahren Laufzeit, einer Nominalrendite von 5% sowie 2% jährlicher Geldentwertung zwischen 57,9% und 60%.

 

Bei 2% Inflation p.a. entspricht dies einer realen Rendite von 2,11% p.a. bei 25% Steuer bzw. von 2% p.a. bei 27,995% Steuer. Die Rendite ist etwas höher als bei einer kürzeren Laufzeit, weil der Effekt der Wertminderung des Ausgangsinvestments zwar absolut immer größer wird, aber umgelegt aufs Jahr mit der Zeit etwas an Bedeutung verliert. Hingegen wird wichtiger, dass eine über der Inflationsrate liegende Nominalrendite mittels des Zinseszinseffektes Wertzuwachs generiert.

1d) Die Kapitalanlage hat eine Laufzeit von 25 Jahren; die Inflationsrate beträgt 3,5% p.a.

Bei einer Inflationsrate von 3,5% p.a. würde die Wertminderung eines nominalen Betrages über 25 Jahre 59% betragen, während eine Inflation von 2% p.a. die Kaufkraft des Geldes im Anlagezeitraum um 39,7% vermindert. Werden die nominalen Endsummen um die Wertminderung durch Geldentwertung bereinigt, erhält man bei 3,5% jährlicher Inflation ausgedrückt in Kaufkraft des ursprünglichen Geldes folgende Endwerte:

13.896,82 € (ohne Steuer);    11.448,55 € (bei 25% Steuer); 11.155,24 € (bei 27,995% Steuer)

Analog zu den vorherigen Beispielen ergibt sich bei 3,5% Inflation eine reale Rendite von 0,54% p.a. bei 25% Steuer bzw. von 0,44% p.a. bei 27,995%. Die Rendite ist deutlich besser als bei einer kürzeren Laufzeit, aber im Vergleich mit dem nominalen Wertzuwachs immer noch erschreckend niedrig.

 

Die effektive Belastung der Erträge einer Kapitalanlage durch Abgeltungsteuer und Inflation liegt bei Endbesteuerung nach 25 Jahren Laufzeit, einer Nominalrendite von 5% sowie 3,5% jährlicher Geldentwertung zwischen 89,2% und 91,2%.

 

Als Zwischenergebnis der Beispiele 1a-1d ist festzuhalten, dass bei einer nominalen Rendite von 5% p.a. Kapitalanleger durch Abgeltungsteuer und Inflation sehr viel höher belastet werden, als es der Steuersatz von 25% suggeriert. Selbst im besten Fall liegt die Belastung deutlich über 50%. Bei einer Inflationsrate von 3,5% p.a. reicht eine Nominalrendite von 5% p.a. gerade für den Werterhalt.

Je länger die Laufzeit, desto geringer ist der Verlust, da der Zinseszinseffekt den Anleger etwas entlastet. Die Vermutung, dass die Belastung durch Abgeltungsteuer bei längeren Laufzeiten stärker ist, bestätigt sich also bei Endbesteuerung der Erträge nicht, das Gegenteil ist richtig.

Der Beitrag wird am Montag fortgesetzt.

Bodo Mai 31, 2015 um 20:17 Uhr

26,375% ergeben sich nur, wenn man den Soli mit 5,5% ansetzt (nicht 6,5%!). Vermutlich ist das auch gemeint.
Jedenfalls ein hochinteressanter und aufschlussreicher Artikel. Ich hoffe, dass dies mal jene Politiker lesen, welche eine Erhöhung der Abgeltungsteuer fordern. (Andererseits haben die schlaue Leute in den Ministerien, und werden die Fakten sehr genau kennen…)

Karl-Heinz Thielmann Juni 10, 2015 um 11:51 Uhr

Völlig richtig, bei der Angabe 6,5% hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen, es muss natürlich 5,5% heissen. Ich habe den Text dementsprechend korrigiert.

uwe Mai 15, 2015 um 10:39 Uhr

Zusätzlich kommt als steuerliche Belastung bei Unternehmensbeteilgungen wie z.B. Aktien oder Genossenschaftsanteilen die Besteuerung auf Unternehmensebene hinzu (Körperschaftssteuer).

Alle diese Steuern gelten ab dem ersten Euro (abgesehen vom Sparerfreibetrag 801.-) ohne dass Werbungskosten, zB. Finanzierung, Beratung, Gebühren etc. gegen die Erträge gerechnet werden.

Comments on this entry are closed.

{ 1 trackback }

Previous post:

Next post: