Kommentare zu: Double Whammy Teil 1: Die Doppelbelastung von Anlegern durch Abgeltungsteuer und Inflation http://www.blicklog.com/2015/05/15/double-whammy-teil-1-die-doppelbelastung-von-anlegern-durch-abgeltungsteuer-und-inflation/ Notizen über Wirtschaft, Finanzen, Management und mehr Thu, 09 Oct 2025 13:01:47 +0000 hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.0.25 Von: Karl-Heinz Thielmann http://www.blicklog.com/2015/05/15/double-whammy-teil-1-die-doppelbelastung-von-anlegern-durch-abgeltungsteuer-und-inflation/comment-page-1/#comment-267183 Wed, 10 Jun 2015 10:51:43 +0000 http://www.blicklog.com/?p=41716#comment-267183 Völlig richtig, bei der Angabe 6,5% hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen, es muss natürlich 5,5% heissen. Ich habe den Text dementsprechend korrigiert.

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Von: Bodo http://www.blicklog.com/2015/05/15/double-whammy-teil-1-die-doppelbelastung-von-anlegern-durch-abgeltungsteuer-und-inflation/comment-page-1/#comment-266397 Sun, 31 May 2015 19:17:27 +0000 http://www.blicklog.com/?p=41716#comment-266397 26,375% ergeben sich nur, wenn man den Soli mit 5,5% ansetzt (nicht 6,5%!). Vermutlich ist das auch gemeint.
Jedenfalls ein hochinteressanter und aufschlussreicher Artikel. Ich hoffe, dass dies mal jene Politiker lesen, welche eine Erhöhung der Abgeltungsteuer fordern. (Andererseits haben die schlaue Leute in den Ministerien, und werden die Fakten sehr genau kennen…)

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Von: Double Whammy Teil 2 – Wie Inflation und Steuern selbst aus hohen nominalen Renditen irreal niedrige Erträge machen http://www.blicklog.com/2015/05/15/double-whammy-teil-1-die-doppelbelastung-von-anlegern-durch-abgeltungsteuer-und-inflation/comment-page-1/#comment-265528 Mon, 18 May 2015 01:00:43 +0000 http://www.blicklog.com/?p=41716#comment-265528 […] Fortsetzung des Beitrags vom 15. Mai […]

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Von: uwe http://www.blicklog.com/2015/05/15/double-whammy-teil-1-die-doppelbelastung-von-anlegern-durch-abgeltungsteuer-und-inflation/comment-page-1/#comment-265298 Fri, 15 May 2015 09:39:58 +0000 http://www.blicklog.com/?p=41716#comment-265298 Zusätzlich kommt als steuerliche Belastung bei Unternehmensbeteilgungen wie z.B. Aktien oder Genossenschaftsanteilen die Besteuerung auf Unternehmensebene hinzu (Körperschaftssteuer).

Alle diese Steuern gelten ab dem ersten Euro (abgesehen vom Sparerfreibetrag 801.-) ohne dass Werbungskosten, zB. Finanzierung, Beratung, Gebühren etc. gegen die Erträge gerechnet werden.

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