Der Cash Flow ist ein sehr häufig verwendeter Begriff in der Wirtschaftspresse. Bei einer
korrekten Verwendung des Begriffes meint man dabei die Differenz zwischen Einnahmen
und Ausgaben, die das working-capital (Netto- Umlaufvermögen) einer Unternehmung
während einer Periode betreffen.
Direkte Ermittlung
Zur direkten Ermittlung werden alle betriebsnotwendigen, zahlungswirksamen
Aufwendungen (z. B. Materialkosten, Löhne/Gehälter, Zinsaufwendungen, Steuern) von den
zahlungswirksamen Erträgen (z. B. Umsatzerlöse, Beteiligungserträge, Desinvestitionen,
Zinserträge, Subventionen) einer Periode subtrahiert. Zahlungswirksam wird des Öfteren
auch fondswirksam genannt, da sich die Zahlungen auf den Zahlungsmittelbestand oder -
fonds auswirken. Die Daten erhält man aus der Gewinn- und Verlustrechnung
(Erfolgsrechnung), sofern sie nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt ist. Bei einer
Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren ist die
direkte Ermittlung des Cashflows - zumindest für den externen Analysten - nicht
ausführbar.
Bruttoumsatz
+ Bestandszunahme Halb- und Fertigprodukte
- Bestandsabnahme Halb- und Fertigprodukte
- Materialaufwand der Periode
- Personalaufwand der Periode (abzüglich Pensionsrückstellungen)
- Fremdleistungsaufwand der Periode
- übriger Sachaufwand der Periode
- freiwillige Zuwendungen (aus dem Ergebnis)
= CFBIT
- Fremdzinsen
- Ertragsteuern
= Netto-Cashflow
- Zunahme Debitorenbestand
- Bestandszunahme Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
+ Bestandsabnahme Halb- und Fertigprodukte
+ Zunahme kurzfristige zinsfreie Schulden
+ Fremdzinsen
- Investitionen ins Anlagevermögen
+ Desinvestitionen des Anlagevermögens
= Free Cashflow
Indirekte Ermittlung
Zur indirekten Ermittlung (auch Praktikermethode genannt) wird der bilanzielle Erfolg, in
der Regel Gewinn (Jahresüberschuss oder Betriebsergebnis) vor Steuern herangezogen.
Ausgabenneutrale Aufwendungen (die keine Zahlungswirkung haben und nur bilanzielle
Verrechnungsposten sind), wie beispielsweise Abschreibungen oder Erhöhung der
Rückstellungen, werden addiert. Einnahmenneutrale Erträge hingegen wie Zuschreibungen
werden subtrahiert. Ausgabenneutral und einnahmenneutral wird auch zahlungsunwirksam
und des Öfteren auch fondsunwirksam genannt, da sich diese Bewegungen nicht auf den
Zahlungsmittelbestand oder -fonds auswirken.
Für den externen Betrachter (speziell im Rahmen der Bilanzanalyse) ist meist nur die
indirekte Cashflow-Ermittlung anwendbar. Für die indirekte Ermittlung gibt es keine
allgemein anerkannte Methode. Um methodenbedingte Missverständnisse zu vermeiden,
wird empfohlen, die gesamte Rechnung zu veröffentlichen. Die Deutsche Vereinigung für
Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) und die Schmalenbach-Gesellschaft für
Betriebswirtschaft (SG) empfehlen zudem eine einheitliche Berechnungsform.
Die indirekte Ermittlungsmethode [Bearbeiten]
Der Cashflow in seiner einfachsten Form (auch Brutto-Cashflow und damit der gesamte
vom Unternehmen erwirtschaftete Cashflow) ist:
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
+ Abschreibungen (- Zuschreibungen)
+ Zunahme (- Abnahme) der langfristigen Rückstellungen (inklusive
Pensionsrückstellungen und Sonderposten mit Rücklagenanteil)
Netto-Cashflow und Free Cashflow
Da der Cashflow für Schuldentilgung und Rücklagenbildung verwendet werden kann,
müssen weitere abgeleitete Größen ermittelt werden, um festzustellen, in welcher Höhe
finanzielle Mittel für Investitionen und Dividendenzahlungen frei verfügbar sind. Zur
Berechnung des Netto- Cashflows und des Free Cashflows werden ausgabenrelevante
Aufwendungen wie Privatentnahmen und Investitionen nach Bilanzaufstellung vom
Cashflow abgezogen. Zahlungswirksame Erträge, die nach der Bilanzierung getätigt werden
(beispielsweise Desinvestitionen), müssen hingegen addiert werden. Aus dem Brutto-
Cashflow können also folgende Größen abgeleitet werden:
* Netto-Cashflow (Cashflow bereinigt u. a. um Steuerzahlungen, Finanzierungskosten,
Rücklagenveränderungen)
Brutto-Cashflow
(- Steuern)
(- Privatentnahmen bei Personengesellschaften)
+/- Rücklagenzuführung/-auflösung
Welche Steuern abgezogen werden, hängt vom zugrundegelegten Bewertungsverfahren ab.
In Deutschland wird üblicherweise das Discounted Cash Flow-Verfahren (DCF-Verfahren)
herangezogen. Gemäß dem IDW Standard S 1 werden beim DCF-Verfahren sowohl die
betrieblichen Steuern, als auch die persönliche Einkommensteuer des Unternehmers
berücksichtigt.
* Freier Cash Flow/Free Cashflow (Cashflow vor Dividenden und nach laufenden
Investitionen)
Netto-Cashflow
- Investitionen (aus Geschäftstätigkeit: Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen)
+ Desinvestitionen
Der Free Cashflow ist der frei verfügbare Cashflow. Er verdeutlicht, wie viel Geld für die
Dividenden der Anteilseigner und/oder für eine allfällige Rückführung der
Fremdfinanzierung verbleibt. Das Ausmaß des nachhaltigen Free Cashflows ist für
Finanzierungsinstitute ein Indikator für die Rückzahlungsfähigkeit von Krediten und wird
deshalb oft als Berechnungsgrundlage der Finanzierungskapazität verwendet.