Ausgewählte Maßnahmen zur Deckung des Kapitalbedarfs powered by www.blicklog.com
Fremdfinanzierung Private Placements Interessen und Handlungsoptionen der Fremdkapitalgeber hybride Finanzierung Eigenfinanzierung Finanzkommunikation Externe Eigenkapitalfinanzierung (Teil-)Verkauf/Beteiligung Transaktionsvorbereitung und -abwicklung (Investmentprozess) Navigation
1. Fremdfinanzierung
Finanzierungsstrategie ausarbeiten
Risiko- und Interessenposition der Kapitalgeber beachten
Wie hoch ist das  tatsächliche Risiko  einer finanzierenden  Bank unter  Berücksichtigung  der  gestellten  Sicherheiten.  Davon kann die  Kooperationsbereitschaft eines Instituts in  Krisenzeiten  abhängen.
In schlechten Zeiten kann eine geringe Bereitschaft zur  Kooperation bestehen,  wenn der  Kreditgeber eine gesicherte  Risikoposition hält, er also gut gegen den Ausfall seiner  Forderungen abgesichert ist. 
Banken
Kreditarten
Tilgungsdarlehen
Festdarlehen
Immobiliardarlehensverträgen
Erweiterter Kündigungsschutz bei Immobiliardarlehensverträgen  (also nur gegenüber Verbrauchern,  s.o.): Eine Kündigung ist nach  dem geänderten § 498 Abs. 3 BGB nur dann möglich, wenn der  Darlehensnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden  Teilzahlungen ganz oder teilweise  und mit mindestens 2,5% des  Nennbetrags des Darlehens im Verzug ist.
Kontokorrent
....
Laufzeit
Verpflichtung des Darlehensgebers zu Folgeangebot oder Hinweis  auf Nichtverlängerung des  Vertrages: Das Kreditinstitut oder der  neue Forderungsinhaber wird gem. dem neuen § § 492a  Abs.1 BGB  nun spätestens drei Monate vor dem Ablauf einer Zinsbindungsfrist  oder einer  Fälligkeit der Forderung dem Darlehensnehmer seine  Bereitschaft für ein Folgeangebot mitzuteilen  oder darauf  hinzuweisen haben, dass der Vertrag nicht verlängert wird.  Hierdurch gewinnt der  Darlehensnehmer Zeit, sich auf die  Veränderungen einzustellen und ggf. Alternativen zu prüfen.
Verpflichtung des Darlehensgebers zu Folgeangebot oder Hinweis  auf Nichtverlängerung des  Vertrages: Das Kreditinstitut oder der  neue Forderungsinhaber wird gem. dem neuen § § 492a  Abs.1 BGB  nun spätestens drei Monate vor dem Ablauf einer Zinsbindungsfrist  oder einer  Fälligkeit der Forderung dem Darlehensnehmer seine  Bereitschaft für ein Folgeangebot mitzuteilen  oder darauf  hinzuweisen haben, dass der Vertrag nicht verlängert wird.  Hierdurch gewinnt der  Darlehensnehmer Zeit, sich auf die  Veränderungen einzustellen und ggf. Alternativen zu prüfen.
Prolongationen sicherstellen
Dies kann auch dann Sinn machen,  wenn aktuell gar kein zusätzlicher  Kreditbedarf besteht. 
Manche Unternnehmen nehmen sogar  Darlehen in Anspruch, obwohl sie diese  unter Umständen  gar nicht brauchen -  nur um die Kreditlinien nicht zu verlieren.  Dies ist aber kostspieliger als die  Bereitstellungsprovision für eine  Kreditlinie.
Darlehen konsolidieren
Der Kapitaldienst ist nicht  homogen
Ein „Sammelsurium“ von Darlehen  mit unterschiedlichsten  Konditionen führt häufig dazu,  dass  der genaue Überblick fehlt  und die Kapitaldienstfähigkeit der  Unternehmung nicht gegeben ist.  Ergebnis sind dann  Kontoüberziehungen und daraus  resultierende Irritationen bei der  Bank.  Dabei ist die Unternehmung  in aller Regel in der Lage, einen  gewissen Kapitaldienst zu leisten.  Genau dieser muss durch eine  detaillierte Planung ermittelt und  der Kapitaldienst entsprechend  angepasst werden. Dieses  Vorgehen wird im Normalfall durch  die Banken unterstützt, da diese  anhand der Planungsunterlagen  erkennen können, dass die  Umstellung zwingend notwendig  ist,  und nicht an Überziehungen  interessiert sind.
Umschuldung
Club Deals
Mittelständler treffen  derzeit auf  Widerstände bei den  Banken, wenn sie  größere Projekte  finanzieren wollen -  auch wenn sie in den  letzten Jahren ihre  Eigenkapitalquoten  deutlich  verbessert  haben. Grund ist die  Finanzkrise. "Club  Deals" können ein  Ausweg sein: Ab 15  Millionen Euro tun  sich mehrere Banken  für eine Finanzierung  zusammen.
Verhalten zu Banken
Offenheit
"konstruktive" Transparenz
proaktive Kommunikation
Planzahlen einreichen
schlechte Zahlen mit Erläuterungen versehen
Kreditaufnahmen
Fälligkeiten
Zinsen
Tilgungen
10 Sünden in Kreditverhandlungen
Konsortialkredite
Hier ist insbesondere darauf zu achten, mit welchem  Stimmanteilen im Sanierungsfall  Änderung der Vereinbarungen  durchgeführt werden können. Eine 100%-Zustimmung aller  Gläubiger kann eine Sanierung deutlich erschweren. 
Rating
vergangenheitsorientierte Finanzkennzahlen
Erfolgssituation
Liquiditätssituation
Bilanzsituation
Qualitative Faktoren
Planungsdaten
Lieferantendarlehen
Konditionen
Sicherheiten
Privatpersonen (private dept)
Gründer-Kredite
Enhanced Vendor Financing
Emission von Anleihen
Dies setzt mindestens ein Rating einer  großen Agentur voraus sowie ein  Mindestvolumen (etwa 50 Mio. €)
Die Anleihemärkte sind derzeit zugänglich  für Investmentgrade-Adressen. 
eigene Anleihen
Größenprobleme
Bündelung mit anderen Unternehmen z.B. über ABS
öffentliche Sonderprogramme
KfW
Selbst die KfW als Förderbank des Mittelstands schließt  Finanzierungen für „Unternehmen  in der Krise“ i. d. R. explizit aus.  Insofern sollte man auch nicht auf Förderprogramme  setzen, da  diese in der Krise meist nicht greifen. Ausnahme können in einigen  Spezialfällen Bürgschaftsprogramme sein, die aber in den  Unternehmen eine nachhaltig  positive Zukunftsprognose und oft  auch ausreichende freie eigene Sicherheiten erfordern.
Quelle: W. Gleißner u. A. Schaller, Krisendiagnose und  Krisenmanagement, in: Krisen-,  Sanierungs- und  Insolvenzberatung (KSI), Heft 04/2009, S. 160.
KfW-Sonderprogramm 2009
Der Kredit zur Vorhabensfinanzierung in Deutschland
Um die Kreditversorgung der Wirtschaft und  insbesondere des Mittelstands  zu sichern, wird im  Auftrag des Bundes das KfW-Sonderprogramm 2009  angeboten.
Das KfW-Sonderprogramm 2009 steht Freiberuflern  und gewerblichen  Unternehmen zur  Verfügung, die  Finanzierungsbedarf für Vorhaben in  Deutschland  haben.
Finanziert werden Investitionen, die einer mittel- und  langfristigen  Mittelbereitstellung bedürfen und   Betriebsmittel (einschließlich Warenlager  und  sonstigem Liquiditätsbedarf z. B. durch  Anschlussfinanzierungen bzw. Prolongationen).
Liquiditätssicherungsdarlehen
weitere Förderprogramme
bundeslandspezifische Maßnahmen
Beispiel NRW Bank
Leasing
klassisches Leasing
Raten
Abschlusszahlungen
Kosten
Sale and Lease Back
Dieses Finanzierungsverfahren ist eine Sonderform des Leasings, bei der ein  Gegenstand oder  eine Immobilie an eine  Leasinggesellschaft verkauft und  zur  weiteren Nutzung wieder  zurückgeleast  wird. 
Die Bonität des Unternehmens spielt  eine nachgeordnete Rolle. Als  Sicherheit  zählt in erster  Linie der am Markt  erzielbare Wiederverkaufswert  des  Anlagevermögens. 
Viele Mittelständler schätzen auch den  im Vergleich zur Kreditfinanzierung  geringen  Verwaltungsaufwand. Der  Nachteil beim Leasing: Die Raten sind  höher als die Zinsen für einen  Kredit.  Derzeit liegen sie bei rund zwölf  Prozent.
Immobilien
Die Anmietung durch das Unternehmen setzt aber in jedem Fall eine  nachhaltig positive  Fortführungsprognose des Leasingnehmers voraus,  weil der Käufer und Leasinggeber ja  auf Basis der künftigen  Mieteinnahmen kalkuliert. Er wird Abschläge vom Kaufpreis  fordern,  wenn er mit einem Ausfall des Mieters rechnen muss und die  Neuvermietung zu  ähnlichen Konditionen gefährdet sieht.
Mobilien
neues Vermögen
gebrauchtes Vermögen
immaterielle Vermögensgüter
Markenname
Patente
Softwarerechte
Factoring
Factoring vermindert nicht nur  Forderungsausfälle, sondern schafft  zusätzlich Liquidität und  verbessert  durch Bilanzverkürzung das  Kennzahlenbild.
Dies setzt allerdings eine bestimmte  Forderungsstruktur  und  einen  bestimmten recht  hohen Forderungsumfang voraus.  Achten  muss man zudem auf die  Ausschöpfungsquoten, die  bei Krisen tentenziell nach unten gesetzt werden. Außerdem  verlangt der Factorer meist eine Kreditversicherung. 
Factoring ist leichter für traditionelle Güter zu vereinbaren.  Forderungen aus  Dienstleistungen werden nicht so gerne  genommen, weil sie anfälliger für Reklamationen  sind.  Factoring aber muss auf unbestreitbaren Forderungen beruhen  (Vgl. Handelsblatt:   Liquidität durch Forderungsverkauf )
"klassisches Factoring
Diese Finanzierungsform wird auch beim Einkauf von Waren und  Rohstoffen in Form des Reverse  Factoring (umgekehrtes  Factoring, Lieferanten- oder Kreditorenfactoring) genutzt.
Factoring ist eine Finanzdienstleistung, die zunehmend von  kleinen und mittelständischen  Unternehmen aus Industrie,  Großhandel und dem Dienstleistungssektor genutzt wird. Unter  Factoring  (Debitoren-Factoring) versteht man in erster Linie den   Verkauf von Forderungen aus Waren- und  Dienstleistungsgeschäften an einen Finanzierungsdienstleister  (Factoring-Gesellschaft, Factor), der  die Forderungsbeträge in  der Regel sofort zu 90 Prozent auszahlt. Den Restbetrag erhält  der  Forderungsverkäufer abzüglich eventueller Reduzierungen  (Skonto, Rabatte) bei Begleichung der  Forderung durch den Kunden an den Faktor, spätestens zum Fälligkeitstermin. Kommt der  Kunde  seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, übernimmt  der Factor das Ausfallrisiko (Delkredererisiko),  der  Forderungsverkäufer erhält also dennoch sein Geld.  Voraussetzung für die Forderungsübernahme  durch den Factor  ist, dass die Forderungen einredefrei und frei von Rechten Dritter  sind und die der  Forderung zugrunde Leistung voll erbracht  wurde. Die Vorteile für den Forderungsverkäufer sind in erster   Linie die Verbesserung von Liquidität und Bilanzstruktur.
Quelle: Michael Marek, Reverse Factoring und Finetading, in:  Wisu 7/2009, S. 929.
Reverse-Factoring
Der Factoring- Anbieter schließt  einen Vertrag mit einem Abnehmer von Waren, in dem  er sich  dazu  verpflichtet, die  Forderungen von  dessen Lieferanten  vorzufinanzieren. So  erhält der  Lieferant  sein Geld  innerhalb  der Skontofrist. Der  Abnehmer, also  Auftraggeber des  Factors,  kann sich  hingegen noch bis  zum ursprünglichen  Zahlungsziel Zeit  lassen, ehe er das  Geld an  den Factor  zurückerstattet.
„Reverse-Factoring  ist eine noch relativ  neue Art des  Factoring“ „Es wird  aber zunehmend  nachgefragt,  wohl auch  im Zuge der  Finanzkrise.“ Zahlen  dazu, wie viele  Mittelständler bisher  Reverse-Factoring  betreiben, hat der  DFV allerdings nicht.
Das Reverse-Factoring ist vor etwa 20 Jahren in Spanien unter  der Bezeichnung „Pago Certificado"  (zertifizierte  Zahlung)  entstanden und hat sich nicht zuletzt aufgrund der Globalisierung  weltweit  verbreitet. Der Produzent  kauft seine Waren beim  Lieferanten, der  Factor bezahlt den Lieferanten sofort  unter  Ausschöpfung der Skonto- Frist. Der Produzent gleicht die  Verbindlichkeit gegenüber dem Factor  zum vereinbarten  Zahlungstermin nach  Verkauf der mittlerweile hergestellten  Endprodukte aus. Anders  als z.B. das Leasing, das zur  Finanzierung des  Anlagevermögens dient, wird das Reverse  Factoring zur  Finanzierung des Umlaufvermögens eingesetzt.
Quelle: Michael Marek, Reverse Factoring und Finetading, in:  Wisu 7/2009, S. 929.
Ablauf
Hier ein Beispiel für den Ablauf des Reverse Factoring, wobei  sich die Abläufe von Anbieter zu Anbieter  unterscheiden können:
  • Zunächst wird eine Rahmenvereinbarung zwischen der  Factoring-Gesellschaft und dem  Produzenten  abgeschlossen, bei der auch eine maximale, revolvierende  Einkaufsgrenze festgelegt  wird.
  • Danach schließt der Produzent mit seinem Lieferanten den   Kaufvertrag (die Zahl der Lieferanten  und Kaufverträge kann  den Bedürfnissen des Produzenten angepasst werden).
  • Gleichzeitig erwirbt die Factoring-Gesellschaft die Forderung  des Lieferanten gegen den  Produzenten, wobei vereinbart  wird, dass der Lieferant für die Abtretung der Forderung  innerhalb der  Skontofrist bezahlt wird, wenn der Produzent  bestätigt, dass er die gekaufte Ware in einwandfreiem  Zustand erhalten hat.
  • Die georderte Ware wird vom Lieferanten  direkt an den  Produzenten geliefert und steht diesem  sofort zur Verfügung.
  • Die Factoring-Gesellschaft stundet dem Produzenten d"\e  Beg\e\chung der Kavrfpre"\storderung  gegen ihn, die sie  vom Lieferanten erworben hat, bis zu 120 Tage.
  • Ab dem 31. Tag, nachdem die Factoring-Gesellschaft den  Kaufpreis an den Lieferanten gezahlt hat,  berechnet sie dem  Produzenten die vereinbarte  Stundungsgebühr.
Die Einkaufsgrenze orientiert sich auch an der  Bonität des  Produzenten, die zuvor durch ein  Rating des  Produzenten im  Rahmen der obligatorischen Warenkreditversicherung durch  einen der üblichen  Versicherer (Hermes, Coface, Atradius etc.)  erfolgt. Darüber hinaus nimmt die Factoring-Gesellschaft  auch  eine eigene Bonitätsprüfung vor. Für die Ratings sind unter  anderem die letzten  Jahresabschlüsse und die aktuellen  betriebswirtschaftlichen Auswertungen vom Produzenten  vorzulegen. Die Höhe der Einkaufsgrenze orientiert sich dabei an  der maximalen  Kreditversicherungssumme, die auf den  Produzenten abgeschlossen werden kann. Je nach Factoring-  Gesellschaft sind Mindestgrenzen von 50.000 bis 100.000 Euro  üblich. Ist die Geschäftsbeziehung für  die Factoring-Gesellschaft  zufriedenstellend, da der Produzent seinen Verpflichtungen  regelmäßig  nachkommt und sich seine Bonität verbessert, kann  die Einkaufsgrenze schrittweise erhöht werden.
Quelle: Michael Marek, Reverse Factoring und Finetading, in:  Wisu 7/2009, S. 929.
Finetrading zur Einkaufsfinanzierung
Eine alternative Finanzierungsform zum Reverse  Factoring ist  das Finetrading. Dabei handelt es sich  um ein  neu entwickeltes  Instrument, mit dem kleine  und mittelständische Unternehmen  ebenfalls  ihren  Warenbedarf finanzieren können. Im Gegensatz  zum Reverse Factoring  übernimmt die  Finetrading-  Gesellschaft  (Finetrader) aufgrund eines  Rahmenvertrags mit dem  Produzenten, mit dem   auch eine  Einkaufsgrenze vereinbart wird,  den   Produkteinkauf für diesen. Das heißt, der Produzent  sucht  sich die  Waren aus und spricht den Kaufpreis  und die sonstigen  Konditionen mit dem  Lieferanten  ab. Dann kauft der  Finetrader  die vom Produzenten  ausgesuchte Ware beim Lieferanten zu   den mit dem  Produzenten  vereinbarten Bedingungen und  verkauft sie unmittelbar an den Produzenten  weiter.  Der  Finetrader tritt also  als  Zwischenhändler auf,  wobei er allerdings  die Ware zum  Einkaufspreis an  den Produzenten weitergibt.  Die  Bezahlung der  Ware wird dem Produzenten vom  Finetrader  gestundet, der wie beim Reverse Factoring  eine   Stundungsgebühr erhebt. Der Lieferant  liefert die  Ware direkt an  den Produzenten.
Bestätigt der Produzent den Erhalt der Ware und  dass diese  einwandfrei ist, begleicht der Finetrader  unmittelbar die  Kaufpreisforderung (abzüglich  Skonto), die der Lieferant gegen  ihn hat. Dem  Produzenten  wird die Begleichung der  Kaufpreisforderung, die nun der Finetrader gegen  ihn hat, bis zu  120 Tage  gestundet, was einem  Lieferantenkredit gleichkommt.  Begleicht der  Produzent die  Forderung des  Finetraders, kann er  im Rahmen der vereinbarten Einkaufsgrenze wieder  neue Ware  von einem Lieferanten    beziehen.
Das Finetrading bietet Produzenten und Lieferanten  die gleichen   Vorteile wie das Reverse Factoring.  Der  wesentliche  Unterschied liegt in der  Durchführung des Wareneinkaufs.  Während der  Produzent  beim  Reverse Factoring selbst den  Kaufvertrag mit dem Lieferanten abschließt, wird die  Ware beim  Finetrading  vom Finetrader gekauft, der  sie unmittelbar an den  Produzenten weiterverkauft.
Quelle: Michael Marek, Reverse Factoring und  Finetading, in:  Wisu 7/2009, S. 930.
Der Kerngedanke des Finetrading-Konzepts besteht  darin, durch eine Vorfinanzierung  Lieferantenrechnungen umgehend zu begleichen,  dadurch den Skonto zu erhalten und mit diesem  Betrag  wiederum die Kosten der Vorfinanzierung –  je nach Dauer der Vorfinanzierung teilweise oder  ganz –  abzudecken. Unterm Strich entsteht so  zusätzliche Liquidität. 
Wendet sich ein Unternehmen auf der Suche nach  einem Finanzierer an den Finetrader, wird ihm dieser   nach erfolgreicher, interner Bonitätsprüfung ein so  genanntes Finetrading-Limit gewähren. Das  Unternehmen selbst benötigt keine eigenen  Sicherheiten.
Die jeweiligen Vertragskonditionen vereinbart der  Kunde weiterhin – wie gewohnt – direkt mit seinen  Lieferanten. Als unabhängiger Zwischenhändler  bestellt nun aber der Finetrader im Auftrag des  Kunden,  aber auf eigene Rechnung die gewünschte  Ware beim Lieferanten. Der Finetrader tritt dabei  lediglich als  Intermediär auf, der durch pünktliches  und zuverlässiges Zahlungsverhalten die  Einkaufskonditionen im  Sinne des Kunden  verbessert.
Nach Vertragsschluss erfolgt die Lieferung der  vereinbarten Ware direkt an den Kunden, um dessen  Produktionsablauf nicht unnötig zu verzögern. Bei  ordnungsgemäßem Eingang der Ware informiert der  Kunde den Finetrader, woraufhin dieser die  Rechnung des Lieferanten begleicht. Das erfolgt  innerhalb  der  Skontofrist, also unter Abzug des vom  Lieferanten gewährten Skontos. 
Für die Inanspruchnahme des Finetrading-Limits  berechnet der Dienstleister so genannte  Stundungsgebühren, die aufgrund der Bonitätslage,  dem gewährten Finetrading-Limit und der  durchschnittlichen Rechnungshöhe des Kunden  individuell vereinbart werden. 
Die Systematik ist ausgeklügelt, aber einfach zu  verstehen und vor allem transparent: Die Gebühren,  die  in  den Monaten der Inanspruchnahme anfallen,  sind mit zunehmender Laufzeit aufsteigend  gestaffelt.  Die  Berechnung erfolgt taggenau. Wird  z.B. nur der erste Tag eines Monats genutzt, so wird  dem  Kunden von der  WCF Finetrading auch nur  dieser Tag in Rechnung gestellt. 
Der Finetrader vergibt an den Kunden ein Limit und  berechnet dafür eine Stundungsgebühr. Diese  vereinbart  der Dienstleiter individuell und zieht dabei  die Kreditwürdigkeit und das geplante  Bestellvolumen des  Kunden als Grundlage heran.  Die Sätze variieren zwischen 0,5 und 1,75 Prozent im   Monat. Bekommt der  Kunde auf fristgerecht bezahlte  Ware ein Skonto von zwei oder drei Prozent, ist der   erste Monat damit auf  jeden Fall abgegolten. 
Finetrader führen erst eine umfassende  Bonitätsprüfung durch, weil sie sonst keine  Sicherheiten  haben. Für  krisengeschüttelte  Unternehmen ist diese Art der Finanzierung also  nichts.
Quelle: Vorschuss vom Zwischenhändler, in:  Handelsblatt v. 26.10.09, S. 3
FINETRADING IN ACHT SCHRITTEN
1. Käufer und Finetrader schließen einen  Rahmenvertrag über die Bestellung von Waren.
2. Der Käufer handelt die Konditionen der Ware aus.
3. Der Lieferant unterbreitet dem Finetrader das  Angebot, welches der sich vom Käufer bestätigen  lässt.
4. Durch Angebotsannahme schließen Finetrader  und Lieferant einen Kaufvertrag. Auch zwischen  Finetrader und Käufer kommt ein Kaufvertrag durch  den Kundenabruf zustande.
5. Der Lieferant liefert die Ware direkt an den Käufer.
6. Der Lieferant stellt dem Finetrader die Ware in  Rechnung.
7. Der Finetrader bezahlt dem Lieferanten den  Kaufpreis und stellt dem Käufer eine Rechnung mit  einem Zahlungsziel von 120 Tagen.
8. Der Käufer zahlt die Rechnung.
Quelle: Wenn die Liquidität im Einkauf alleine nicht  ausreicht, in: Handelsblatt v. 16.11.09, S. A7
Kreditversicherung
Weiterverkauf des Kredits
Die Erstfinanzierer müssen erklären, ob und was sich bei der  Kreditabtretung für den Kunden  faktisch ändert.
Unternehmen haben die Möglichkeit, mit ihren Kreditinstituten  Darlehensverträge zu schließen und  dabei ein Abtretungsverbot zu  vereinbaren (§ 354a Abs. 2 HGB). 
Verschiedene Banken haben angekündigt, generell oder gegen  einen Zinsaufschlag Kredite  anzubieten, bei denen sie sich  verpflichten, den Kredit nicht zu verkaufen.
Damit ist umgekehrt klar: Ein Kredit, der abtretbar ist und  "weiterverkauft" werden kann, sollte idR.  einen Zinsvorteil bieten.
Banker sprechen von 0,1 bis 0,2 Prozentpunkten. Doch  Marktbeobachter meinen, dass es  durchaus auch ein Prozentpunkt  über dem des Kapitalmarktes werden könnte.
Anzeigepflicht bei Abtretung: Wird eine Kreditforderung abgetreten  oder findet ein Wechsel in der  Person des Darlehensgebers statt,  muss der Darlehensnehmer gem. dem neu gefassten § 496  Abs. 2  BGB unverzüglich darüber informiert werden, es sei denn der  Darlehensgeber tritt aufgrund  einer Vereinbarung mit dem Erwerber  der Darlehensforderung im Verhältnis zum Schuldner  weiterhin als  Gläubiger auf (stille Zession).
Der Handel von Kreditrisiken – insbesondere aus Krediten an  Unternehmen – auf den Kapitalmärkten mit neuen  Finanzinstrumenten wie  Verbriefungen ist gängige Praxis geworden. Derzeit nimmt in Deutschland  die Bedeutung des  Verkaufs von Krediten zu, die im Privatkundengeschäft  der Banken beispielsweise als Hypothekar- oder  Konsumentenkredite  vergeben wurden. 
Schuldscheindarlehen
Das Schuldscheindarlehen ermöglicht einem  Unternehmen das  Aufnehmen  vergleichsweise  hoher  Beträge an Fremdkapital.  „Schuldscheine  sind mittel- bis  langfristige Großdarlehen, die ein  Unternehmen  direkt oder indirekt über ein  Kreditinstitut bei großen  Kapitalsammelstellen  aufnimmt und über die ein  sogenannter  Schuldschein ausgestellt wird. Dabei ist  der  Schuldschein kein  verbrieftes Darlehen,  keine  Schuldverschreibung und kein  börsenfähiges  Wertpapier, sondern eine Urkunde, in  der der  Schuldner das Bestehen einer Schuld bestätigt.  Traditionell von  Kreditinstituten  im Rahmen der  eigenen Refinanzierung eingesetzt,  werden  Schuldscheindarlehen  mittlerweile auch von  Unternehmen  als Alternative zum Bankdarlehen  verwendet. 
Da Schuldscheinverschreibungen nicht  börsenfähige  Urkunden  darstellen, setzt die  Finanzierung durch  sie keinen Zugang zum  öffentlichen Kapitalmarkt vor  aus.  Versicherungsunternehmen,  Pensionskassen  und andere Kapitalsammel stellen gewähren   diese  Darlehen üblicherweise nur Unternehmen  mit aus  gezeichneter  Bonität. Ein  vielfach  zwischen diese  beiden Parteien geschaltetes  Kreditinstitut wirkt als  Intermediär  und bringt die  beiden  Interessenten  zueinander. Da  Schuldscheindarlehen in der Regel  von größeren  Unternehmen begeben werden, sind  Finanzierungsvolumina von 20  Millionen bis 100  Millionen Euro  marktüblich. Ihre Laufzeit beträgt  4  bis maximal 15  Jahre, wobei  flexible Gestaltun  gsvarianten besonders in einem  inflationsgetriebenen  Marktumfeld möglich sind.  Die  Rückzahlung  erfolgt gewöhnlich als  Ratentilgung  mit  Freijahren. Zinsen werden  prinzipiell jährlich  gezahlt. Neben den  „klassischen“  Kreditsicherheiten  – z.B.  Grundpfandrechten – greifen Kreditinstitute  bei  der Besicherung  von Schuldscheindarlehen  verstärkt auf die  Vereinbarung von Covenants  zurück. Wie bei  der Besicherung  langfristiger  Bankdarlehen werden die Gläubiger durch diese  kreditvertraglichen Zusatzbestimmungen in die  Lage  versetzt, einen  unter Umständen  massiven  Einfluss  auf die Führung des  Schuldnerunternehmens  auszuüben.  
Guido Eilenberger, Sascha Haghani,  Unternehmensfinanzierung  zwischen Strategie  und  Rendite, 2008, S. 57. 
Schuldscheindarlehen sind ein deutsches  Refinanzierungsinstrument. Dabei handelt es  sich  im  Prinzip um Kredite, die privat und nicht  öffentlich  platziert werden. Nach der  Platzierung  werden  Schuldscheine kaum gehandelt.  Investoren halten sie  meist bis zur  Fälligkeit und  müssen deshalb auch  keine Wertschwankungen  bilanzieren.
HB:  Refinanzierung: Wohl und Wehe von  Schuldscheindarlehen  (9.1.10): Kleine und  mittlere  Unternehmen sind nicht allein auf ihre Hausbank  angewiesen. Statt eines Kredits  eignen sich  Schuldscheindarlehen zur Refinanzierung, sagen  Experten. Ab 50 Millionen  Euro sind Emissionen  möglich. Die Vorteile und Bedingungen im Überblick.
Siehe auch Handelsblatt,  Schuldscheindarlehen  als  Quelle für neue Geldgeber   (kostenpflichtig)
Asset Based Lending
Unter Asset Based Lending (ABL - auch  als Asset Based Finance oder Asset  Based Financing  bezeichnet) versteht man  im weitesten Sinne Finanzierungen, die auf  der Grundlage bestimmter  Unternehmensaktiva dargestellt werden. Im  Gegensatz zu den in Deutschland  traditionell  vorzufindenden  schuldnerbezogenen Finanzierungen  stehen bei ABL-Finanzierungen die aus  den  Assets zu erzielenden  Wiedergewinnungserlöse im Vordergrund.
vereinbarte Covenants
Das englische Wort „covenant“ bedeutet Übereinkunft oder  Vereinbarung. Covenants sind  (vertraglich fixierte) Vereinbarungen  zwischen der Bank und ihrem Schuldner, die es der Bank im  Fall  einer finanziellen Notlage d es Schuldners grundsätzlich  ermöglichen, dessen  (unternehmerischen) Handlungsspielraum  einzuengen.
In der Regel beziehen sich Covenants auf im Vorfeld vereinbarte  Relationen der Vermögens-,  Finanz- und Ertragslage eines  Unternehmens. Sie sollen wesentliche Verschlechterungen der  wirtschaftlichen Lage des Schuldners verhindern bzw. rechtzeitig  aufzeigen. Insofern zielen  Covenants vor allem darauf ab, die  Finanzkraft des Schuldners währ end der gesamten  Vertragslaufzeit  zu erhalten, Risiko präventiv zu beschränken und speziell das  Ausfallrisiko für  den Gläubiger signifikant zu senken. 
In einem ersten Schritt muss vertraglich vereinbart werden, wie sich  eine Verschlechterung der  finanziellen Situation des  Schuldnerunternehmens definiert. Diese Financial Covenants sind  Finanzkennzahlen, welche die Ertrags-, Verschuldungs- und  Liquiditätslage des Unternehmens  messen. Sie ermöglichen es der  Bank, seine wirtschaftliche und finanzielle Lage zu erfassen und  frühzeitig eventuelle Fehlentwicklungen zu erkennen. Sobald eine  dieser Kennzahlen einen von der  Bank festgelegten kritischen Wert  unter- oder überschreitet – es also zu einem Covenant-Bruch  („Breach of Covenant“) kommt –, greifen weitere kreditvertragliche  Maßnahmen. Af firmative  Covenants regeln in diesem  Zusammenhang die Pflichten des Schuldners. Handlungen, die der  Schuldner ab dem Zeitpunkt nicht mehr oder nur nach Absprache  mit der Bank vornehmen darf,  werden als Negative Covenants  bezeichnet. Im Fall einer finanziellen Notlage untersagen es diese  vertraglichen Regelungen dem Management eines Schuld-  nerunternehmens, Geschäfte zu  tätigen, welche die Finanz- und  Gesellschaftsstruktur der Firma verändern. Für andere über den  gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinaus gehende Transaktionen  benötigt die Unternehmensführung  in der Regel die Zustimmung der  Bank. Schließlich bezeichnen Default Covenants Klauseln bzw.  Vertragsvereinbarungen, welche die Pflichten des Schuldners sowie  die Rechte des Gläubigers im  Fall eine s „Default“ – einer  Zahlungsunfähigkeit – des Schuldners regeln. -
Guido Eilenberger, Sascha Haghani, Unternehmensfinanzierung  zwischen Strategie und Rendite,  2008, S. 64 ff. 
Busines-Plan-Audit
Tilgungsvereinbarung
Downside Case
Covenants bestimmen
Informationspflichten festlegen
Maßnahmen bei Nichterfüllung der Covenants
Anpassung der Konditionen
Nachbesicherung
Verkauf von Vermögensteilen
direkte Einflussnahme auf Geschäftspolitik
Kündigung des Kreditvertrags
covenant waiver beantragen/vereinbaren um Spielräume zu erhalten bzw. nicht zusätzlich einzuengen
Anpassung der Kreditkonditionen, in  dem  Sinne, dass der Kreditgeber eine  Verzichtserklärung  (Waiver) ausspricht,  die  es dem Kreditnehmer erlaubt,  während  einer bestimmten Zeit die  Covenants nicht  oder nur beschränkt  einzuhalten. Bei  affirmativen Covenants  ist ausserdem eine   so genannte  Heilungsperiode (Cure Period  bzw.  Grace Period) üblich, in welcher der  Kreditnehmer den in der Covenants  festgehaltenen Zustand wiederherstellen  kann.
Oft sind die Banken zu Zugeständnissen  bereit, denn sie fürchten derzeit nichts  mehr als  Abschreibungen auf  Unternehmenskredite, die ihre ohnehin  schon angespannten Bilanzen weiter  belasten.
(freie) Sicherheiten
Sachsicherheiten
Forderungen
Warenlager
Maschinenpark
Grundpfandrechte
persönliche Sicherheiten
Bürgschaften
öffentliche Förderung
Verteilung der Sicherheiten
immaterielle Vermögensgüter
Risikobegrenzungsgesetz
= Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen  verbundenen Risiken
Das Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen  verbundenen Risiken  (Risikobegrenzungsgesetz) ist ein  deutsches Bundesgesetz, das die Gestaltung von Kredit- und  Sicherungsverträgen sowie die Abtretung von Kreditforderungen  regelt. Zudem sind Änderungen  bezüglich der Meldung von  bedeutenden Beteiligungen an Unternehmen nach dem WpHG  sowie  im Bereich der Namensaktien nach dem AktG vorgesehen.  Diese Änderungen haben zum Ziel,  mögliche  Übernahmeversuche von Finanzinvestoren den betroffenen  Unternehmen gegenüber  frühzeitig transparent zu machen.
Stundung vereinbaren
Zinsen
Tilgung
Leasingraten
etc.
2. Private Placements
Als bisher noch weitgehend unbekannte  Eigenfinanzierungsmöglichkeit konnten in letzter  Zeit sogar in  Deutschland einige „Private Placements“ von mittelständischen  Unternehmen verzeichnet werden. Hier organisiert das Unternehmen  selbst – ggf.  unterstützt von einem erfahrenen Berater oder auch der  Hausbank – die Ausgabe von  Genussscheinen oder Anleihen, wobei die  potenziellen Kapitalgeber vom Einfluss auf die  Unternehmenslenkung  ausgeschlossen werden können.
3. Interessen und Handlungsoptionen der Fremdkapitalgeber
Sicherheitenposition
Rang
Kreditsicherheiten
zusätzlich Absicherung
Kreditversicherung
Verbriefung
CDS
Wertberichtigungen
Handlungsoptionen im Sanierungsfall
Fortführung: Aktive Unterstützung
Liquidation: Verwertung von Sicherheiten
Ausstieg: Verhandlung mit Schuldner oder anderen Gläubigern über Ablösung
Verkauf als Non Performing Corporate Loan
Debt-Equity-Swap
Debt-Equity-Swaps kommen vor allem für Unternehmen  infrage, deren operatives  Geschäft im Kern gesund ist, die  aber unter einer zu hohen Verschuldung leiden. Dabei  einigen sich Gläubiger und Gesellschafter auf eine neue  Finanzstruktur. Alle Beteiligten  müssen kräftig Federn  lassen: Die Gläubiger verzichten auf einen Teil ihrer  Forderungen  und erhalten im Gegenzug Eigenkapitalanteile  am Unternehmen.
Eine angemessene Eigenkapitalstruktur beeinflusst erheblich  den Unternehmenserfolg.  Dies kann vor dem Hintergrund  der restriktiveren Kreditvergabe-Richtlinien der Banken  und  der aktuellen wirtschaftlichen Umfeld zu signifikanten  Liquiditätsschwierigkeiten -  gerade im Mittelstand - führen.  Zur Erhöhung der Eigenkapitalbasis oder der  Neustrukturierung der Gesellschafterverhältnisse bieten sich  grundsätzlich auch "Debt  Equity Swaps" - die Umwandlung  von Fremd- in Eigenkapital - an, können damit doch  wesentliche Kennzahlen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit   sowie der Vermögens-,  Finanz- und Ertragslage von  
Unternehmen positiv beeinflusst werden. Diskutiert wird der  Debt Equity Swap auch als  Gestaltungsinstrument im  Rahmen eines Insolvenzverfahrens, nicht nur für  unbesicherte  und nachrangige M ezzanine-Investoren.
Aber nicht alles was glänzt, ist Gold. Bei Debt Equity Swaps  gibt es eine Reihe von  Fallstricken: Neben den rechtlichen  Rahmenbedingungen gilt es das Augenmerk auf die  sachgerechte Ermittlung bzw. Herleitung des Werts der  eingelegten Forderung zu legen.  So gibt es neben einigen  positiven Praxisbeispielen auch Fälle, in denen derartige  Transaktionen angefochten oder aufgrund unbefriedigender  Rahmenbedingungen nicht  durchgeführt werden können. 
Debt Equity Swaps wurden in Deutschland bereits zahlreich  zur Umwandlung von  Gesellschafterdarlehen,  Bankverbindlichkeiten oder Mezzanine-Kapital erfolgreich  genutzt. Es gibt aber auch Fälle, in denen derartige  Transaktionen angefochten oder  aufgrund unbefriedigender  Rahmenbedingungen nicht durchgeführt wurden.
Quelle: Jochen Wentzler, Debt Equity Swap als Teil der  finanziellen  Unternehmenssanierung, in: Finanzbetrieb  9/2009, S. 446.  Der Beitrag von Wentzler gibt  einen  Überblick über potenzielle Anwendungsgebiete von Debt  Equity Swaps -  insbesondere als Bestandteil einer  finanziellen Unternehmensrestrukturierung - und  informiert  über die praktischen und rechtlichen  Anwendungsbesonderheiten.
Neben den klassischen Sanierungsinstrumenten gewinnt die  Umwandlung Not leidender  Darlehensforderungen (non  performing loans) in Unternehmensbeteiligungen (Debt-  Equity-Swap) zunehmend an Bedeutung. Für finanziell  angeschlagene Unternehmen kann  die hiermit verbundene  Zufuhr neuen Kapitals einen rettenden Beitrag zur  Vermeidung  oder Bewältigung einer (drohenden) Insolvenz  bedeuten. Hauptakteure solcher  Transaktionen sind die in  der Vergangenheit vielfach kritisierten internationalen  Finanzinvestoren oder Hedge-Fonds. Die Umsetzung eines  Debt-Equity- Swaps kann  dabei sowohl Bestandteil  außergerichtlicher Sanierungsmaßnahmen sein oder aber  auch  im Rahmen eines Insolvenzverfahrens – z.B. in einem  Insolvenzplan – erfolgen.
Stehenlassen des nicht umgewandelten Fremdkapitals
Verzicht auf nicht werthaltigen Teil des Fremdkapitals
Achtung: Sanierungsgewinn
Technik
vereinfachte Kapitalherabsetzung
Ist insbesondere dann notwendig, wenn durch den DES der  Fremdkapitalgeber relevante  Kapitalanteile erhalten will. Es gibt aber  auch Debt-Equity-Swaps, bei denen die Eigner  hinausgedrängt  werden. Das frische Geld kommt dann von den Gläubigern - oft aber  nicht in Form  von Eigenkapital, sondern über einen neuen Kredit.
anschließend Kapitalerhöhung als Sacheinlage
Im Hinblick auf die Einbringung der Forderungen sind  schließlich die Vorschriften des  GmbH bzw. des Aktien rechts  zur Leistung von Sacheinlagen zu beachten. Sofern die  eingebrachten Forderungen nicht dem Wert der übernommenen  Sacheinlage entsprechen,  droht eine Haftung des  Neugesellschafters in Höhe des Differenzbetrages. Zur  Verminderung des Haftungsrisikos sollte daher vor der  Umwandlung eine entsprechende  Wertberichtigung der  Forderung erfolgen.
Dept-to-Dept-Exchange
Tausche alte Schuldscheine gegen neue. Eine Art  Umtauschgeschäft soll in der Krise zum  Rettungsanker für  insolvenzgefährdete Firmen werden: der Debt-for-Debt-Exchange. Vor  allem in  Ländern wie den USA und Großbritannien wird dieses  Instrument vermehrt genutzt. Aber auch im  restlichen Europa  nehmen die Beispiele zu. 
In der Regel nutzen die Finanzvorstände bei der  Restrukturierung den Schuldentausch  (Debt-for-Debt- Exchange) nur als ein Instrument von vielen. Grundsätzlich  geht es  darum, ausstehende Anleihen gegen neue  Schuldverschreibungen des Unternehmens  meist zu  veränderten Konditionen zu tauschen. Bei nicht börsennotierten  Unternehmen  reicht ein Gesellschafterbeschluss, ansonsten  muss die Hauptversammlung dem  Schuldenumtausch  zustimmen. In der Krise sind die Kurse nachrangiger Anleihen  vieler  Unternehmen abgerutscht, die Schulden sind weniger  wert. Viele Unternehmen versuchen,  diesen für sie günstigen  Zeitpunkt zu nutzen. Denn bei erfolgreichem Umtausch kann  ein  Unternehmen nicht nur seine Schulden reduzieren. Durch  den Abschlag können  außerordentliche Erträge entstehen, die  zu einem stabileren Jahresergebnis führen und  das Eigenkapital  eines Unternehmens stärken können. Die längere Laufzeit der  neuen  Bonds verschafft dem Unternehmen einen zeitlichen  Puffer, weil Anschlussfinanzierungen  verschoben werden.  Schwierigkeiten kann es geben, wenn sich nicht genügend  Bondinvestoren auf den Umtausch einlassen. Denn das  Verfahren ist freiwillig.
Einflussnahme auf betriebliche Entscheidung
Verzinsung
Standardsatz
Überziehungsprämie
Risikoprämie
Fristigkeit
Informationsbereitstellung
4. hybride Finanzierung
Mezzanine-Kapital
Derzeit (Mitte 2009) nur zu  vergleichsweise hohen Kosten  abschließbar. Die  Standardisierte Programm- Mezzanine vieler  deutscher  Banken war schnell und  unkompliziert in der Umsetzung  sowie vergleichsweise  kostengünstig. Aktuell ist dieser  Markt für  Nachrang- bzw.  Mezzanine-Kapital praktisch  nicht mehr existent.
___________________
Erläuterung
Das italienische Wort  „mezzanino“ bezeichnet die in der  Renaissance typische Bauweise  eines Halbgeschosses, das sich  zwischen zwei Hauptge- schossen befindet. Unter  Mezzanine-  Kapital versteht man  verschiedene Instrumente zur  Unternehmensfinanzierung, die –  wie der architektonische  Originalzusammenhang  nahelegt  – eine (ökonomische)  Zwischenform von Eigen - und  Fremdkapital darstellen  und  Eigenschaften beider  Finanzierungsform en aufweisen.  In  vielfältigen  Kombinationsmöglichkeiten  können die  Charakteristika beider  Kapitalformen individuell  auf das  gewünschte Risiko-Rendite- Profil  eines Unternehmens  zugeschnitten werden. 
Analog zur hybriden Stellung des  Mezzanine-Kapitals zwischen  Eigen- und Fremdkapital  liegen  auch die Kapitalkosten – die von  den Mezzanine-Kapital-Gebern  geforderte  Verzinsung – aufgrund  der  mittleren Risikoposition  zwischen denen von Eigen- und  Fremdkapital. Aus der  charakteristischen  Nachrangigkeit  gegenüber  dem  Fremdkapital  sowie den teilweise  überaus  komplexen  Vergütungsstrukturener geben  sich für  Mezzanine-  Kapital  höhere  Risikopositionen als für  her kömmliches  Fremdkapital. Im  Vergleich  zu Eigenkapital ist das  Risiko jedoch  vor allem aufgrund  der fixierten  Zahlungsvereinbarungen und  Zinszahlungen geringer.  Investoren  fordern in  Abhängigkeit von  den  eingesetzten mezzaninen  Finanzierungsin strumenten eine  Rendite von 10 bis 30 Prozent pro   Jahr. 
Guido Eilenberger, Sascha  Haghani,  Unternehmensfinanzierung  zwischen Strategie und  Rendite,  2008, S. 85 f. 
Als Zwischenformen haben sich sogenannte „Mezzanine-  Finanzierungen“ herausgebildet,  die – wie das eigentlich der  Architektur in italienischer Sprache entnommene Wort  „Zwischengeschoss“ schon aussagt – eine zwischen Eigen- und  Fremdfinanzierung  liegende Finanzierungsform sind. Auch für diese  Finanzierungsform gilt: Im Vordergrund  steht eine langfristige  Partnerschaft auf einer soliden wirtschaftlichen Grundlage und  nicht  eine akute Krisenüberbrückungsfinanzierung – und auch diese ist  inder Krise  schwer realisierbar.
Mittelstandsfonds
Deutsche Bank
Handelsblatt: Mittelstandsfonds: Rege  Nachfrage bei Deutscher Bank  (1.4.10):  Der von der Deutschen Bank initiierte  Mittelstandsfonds hat  in dieser Woche  offiziell seine Arbeit aufgenommen.  Nach Angaben  der  Managementgesellschaft M Cap  Finance, die den Geldtopf für die  mittelständischen Firmen betreut,  gingen in den vergangenen Wochen   bereits rund 50 Anfragen aus der  Wirtschaft ein.
M Cap Finance - Deutsche Mezzanine
Sparkassen
Stille Gesellschafter
typische stille Gesellschaft
atypische stille Gesellschaft
Im Gegensatz zu einer typisch stillen Gesellschaft  verfügen Gesellschafter  bei einer atypisch stillen  Gesellschaft über Geschäftsführungsbefugnisse,  die über passive Kontrollrechte hinausgehen, und  somit über eine  (steuerliche)  Mitunternehmerschaft. Die Bandbreite der  Einflussmöglichkeiten reicht dabei von einem  einfachen  Zustimmungsvorbehalt bei Änderungen  der Geschäftspolitik über  Weisungsrechte  gegenüber dem Management bis hin zu einer  unmittelbaren Übertragung direkter  Geschäftsführungsbefugnisse. Im  Ergebnis verhält  sich ein Gesellschafter im Zuge einer atypisch  stillen  Gesellschaft nach der Kapitalbereitstellung  also alles andere als still.  Vielmehr verfügt er über  zum Teil erhebliche unternehmerische Mitsprache-   und Kontrollrechte, die ihm einen  vergleichsweise starken Einfluss auf die  Unternehmensführung zugestehen. Die  Beteiligungseinlage des atypisch  stillen  Gesellschafters stellt – anders als bei einem  typisch stillen  Gesellschafter – für das  Unternehmen stets auch Eigenkapital dar.
Da ein atypisch stiller Gesellschafter als  Mitunternehmer Einkünfte aus dem  Gewerbebetrieb realisiert, ist nach § 15 Abs. 1 Nr.  2 EStG für die atypisch  stille Gesellschaft eine  Steuerbilanz aufzustellen. Daher können die vom  Unternehmen an den atypisch stillen Gesellschafter  geleisteten  Zinszahlungen nicht als  Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht  werden. 
Aufgrund der mit einer atypisch stillen Gesellschaft  einhergehenden  umfangreichen Kontroll- und  Mitwirkungsrechte sollte der Einsatz dieses  mezzaninen Finanzierungsinstruments  wohlüberlegt sein. Letztlich wird der  Mezzanine-  Kapital-Geber – wenn auch für einen befristeten  Zeitraum –  zum Mitgesellschafter des  Unternehmens, der naturgemäß auf die  Verwertung seiner Unternehmensanteile drängen  wird. Vor allem Private- Equity-Fonds, die sich nur  für drei bis sieben Jahre an einem Unternehmen  beteiligen, streben am Ende des  Investitionszeitraums oft den Verkauf ihrer  Beteiligungen an. Da Risikokapitalgeber am Ende  der Halteperiode ihre  Unternehmensanteile zu  einem möglichst hohen Prei s verkaufen wollen, ist  davon auszugehen, dass sie die im Rahmen einer  atypisch stillen  Gesellschaft „erworbenen“  Mitsprache- und Kontrollrechte für die  Implementierung wertsteigernder Maßnahmen  einsetzen werden Maßnahmen  einsetzen werden.
Guido Eilenberger, Sascha Haghani, Unternehmensfinanzierung  zwischen Strategie und Rendite,  2008, S. 85 f. 
Genussscheine
Nachrangdarlehen
Das Nachrangdarlehen ist der reinen  Fremdfinanzierung am ähnlichsten. Im  Unterschied  zur klassischen Kreditfinanzierung  sind für den Fall der Insolvenz sämtliche  Zahlungsansprüche aus dem Nachrangdarlehen  mit einem Nachrang gegenüber den  Forderungen  aller anderen Gläubiger versehen.
Die Tilgung kann in mehreren Tranchen oder in  einer Summe erfolgen. Eine  Verlustbeteiligung  findet nicht statt, eine Gewinnbeteiligung ist  möglich, aber nicht  zwingend. Die Laufzeit von  Nachrangdarlehen liegt im Bereich von fünf bis  zehn Jahren.  Sie werden i. d. R. ohne oder mit  nachrangiger Besicherung gewährt. Der  Kreditspielraum  wird somit nicht eingeengt.
Die Vergütungsvereinbarung liegt aufgrund des  durch den Nachrang erhöhten Risikos  über den  Konditionen einer klassischen Fremdfinanzierung.
Günstig fürs Rating
Wegen des eigenkapitalähnlichen Charakters hat  das Nachrangdarlehen den Vorteil, dass  es  zumindest bei einer qualifizierten  Nachrangabrede bei der Bilanzanalyse und dem  Ratingprozess durch Kreditinstitute oder Rating- Agenturen als wirtschaftliches  Eigenkapital  gewertet wird und somit zu einer Verbesserung  der Eigenkapitalquote führt.  Dies verbreitert für  das Unternehmen den Kreditzugang zu  attraktiveren Konditionen.
5. Eigenfinanzierung
Gewinnthesaurierungen/ Zurückbehaltung von Ausschüttungen
6. Finanzkommunikation
Werden die Bankbeziehungen gezielt gepflegt, und besteht ein
ausreichendes Bewusstsein für die Interessen und Anforderungen
der Fremdkapitalgeber, insbesondere auch hinsichtlich
einer risikogerechten Kreditverzinsung?
Frühzeitige Fremdkapitalgeber-
Konsultation
Erfolgt eine frühzeitige Konsultation der potentiellen Fremdkapitalgeber
im Zuge neu erkennbarer, zusätzlicher Finanzierungsbedürfnisse?
regelmäßige Berichte
regelmäßige Gespräche
7. Externe Eigenkapitalfinanzierung (Teil-)Verkauf/Beteiligung
Unabhängig von der Art des Kapitalmarktes treten bei einer externen  Eigenkapitalfinanzierung in  der Regel neue Gesellschafter – ins  besondere Aktien- und Hedge-Fonds sowie Private-Equity-  Gesellschaften – in ein Unternehmen. Je nach strat egischer  Ausrichtung können sie Interessen  vertreten, die sich von den en der  angestammten Eigentümer unterscheiden. Ihr Wunsch nach  kurzfristi g hohen Renditen steht vielfach in einem direk-ten  Widerspruch zur  Unternehmensstrategie, die auf la ngfristig stabile  Renditen ausgerichtet ist. In jüngster Zeit war zu  be obachten, dass  die neuen Gesellschafter verstärkt ihre Interessen durchzusetzen  versuchen,  indem sie öffentlichen Druck aufbauen und dem Ma  nagement ihrer Beteiligungs- unternehmen  Sanktionen androhen. 
Guido Eilenberger, Sascha Haghani, Unternehmensfinanzierung  zwischen Strategie und Rendite,  2008, S. 13. 
Kapitalmaßnahmen durch bisherige Eigentümer
Erhöhung
formale Voraussetzungen
"genehmigt Kapitalerhöhung" genehmigen lassen
Management/Mitarbeiter
Bei Sanierungsformen, die einen Verkauf des  Unternehmens oder von Betriebsteilen anstreben,  sind Ausgründungen durch Mitarbeiter (sog.  Belegschaftsinitiativen) in die Überlegungen  einzubeziehen. Dies ist manchmal der einzige  Weg, um Arbeitsplätze eines grundsätzlich  wettbewerbsfähigen Unternehmens zu erhalten.  Soweit erforderlich, muss dabei frühzeitig  außerhalb des Unternehmens nach einer  Geschäftsführung gesucht werden, die in einem  solchen  Fall allerdings ebenfalls bereit sein  sollte, einen Anteil am unternehmerischen Risiko  zu tragen. 
Mitarbeiterbeteiligung - Investivlohn:  Auf diese Steine können Sie bauen
Mit Firmenbeteiligungen können auch  Mitarbeiter vom Erfolg einer Firma  profitieren. Doch was für den  Aufschwung gedacht war, scheint auch  in der  Krise zu funktionieren. Weil die  Banken mit Krediten knausern, setzen  viele  Firmen auf das Kapital ihrer  Angestellten.
eigene Management
neues Management
Mitarbeiterbeteiligungen
Investor
Wichtig ist es, den  Erwerber zu überzeugen-  Nach Vorschlag von  Mankins et al. Sollte jeder  Verkäufer überzeugende -  und aufrichtige -  Antworten auf folgende  vier Fragen parat haben:
  • Welche Maßnahmen  sollten ergriffen  werden, um die  Ertragslage  des  auszugliedernden  Unternehmens zu  verbessern  beziehungsweise  sein Wachstum  anzukurbeln?
  • Wie viel Zeit wird der  Käufer benötigen,  um das volle  Wertpotenzial zu  erzielen? (Je  schneller der Käufer  den  Wertzuwachs  realisieren kann,  desto höher wird der  Preis sein,  den er für  das Unternehmen zu  zahlen bereit ist.) 
  • Wie sollte der Wert,  der durch die  Desinvestition  freigesetzt wird,   zwischen Käufer und  Verkäufer aufgeteilt  werden?
  • Was ist die  unternehmerische  Vision, die  Mitarbeitern eine  langfristige  Perspektive im  Unternehmen  ermöglicht und  damit  Kontinuität  sichert? 
Die aufrichtige Darstellung  ist hier deswegen von  Bedeutung, weil  spätestens  in der weiteren Abwicklung  der Transaktion (also z.B.  während  der due diligence)  verschwiegene Mängel oder  vorsätzliche Schönfärbereien  ans Licht geraten können. 
strategischer Investor
Private Equity
Private Equity-Gesellschaften sind Intermediäre  (Kapitalsammelstellen), die sich von  Investoren (Banken,  Versicherungen, Pensionsfonds, Unternehmen,  Privatpersonen, etc.)  Kapital beschaffen.
Das Kapital wird üblicherweise nach Auflegung eines  Fonds mit einer festgelegten  Fondslaufzeit eingezahlt  (geschlossene Fonds). Üblich ist ein Einzahlungsplan,  der  festlegt, zu welchem Zeitpunkt wie viel des  zugesagten Kapitals (Committed Capital) in  den Fonds  einbezahlt wird. Diese Teilzahlungen sollen dazu  beitragen, dass die  Kapitalgeber eine gewisse  Kontrollmacht über den Fonds haben. Der Anteil des  zugesagten Kapitals, der zu einem bestimmten  Zeitpunkt einbezahlt wurde, wird als das  abgerufene  Kapital (Drawn Down Capital) bezeichnet. Es wird  vertraglich festgelegt, unter  welchen Bedingungen das  zugesagte Kapital abgerufen werden kann. Dies ist vor  allen  dann der Fall, wenn in neue Portfolio- Unternehmen investiert werden soll, oder wenn  Folgeinvestitionen in bereits im Portfolio befindliche  Unternehmen getätigt werden.
Für Unternehmen, die sich durch den öffentlichen  Kapitalmarkt  nicht  finanzieren lassen  können oder  wollen, stellt privates  Beteiligungskapital eine  geeignete Möglichkeit dar,  das für die  Finanzierung  ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten nötige Eigenkapital  zu  generieren. Privates Beteiligungskapital - auch als  Private  Equity  bekannt – wird als eine  moderne Art der  Finanzierung  betrachtet,  die für ein Unternehmen von  großem Nutzen  sein  kann. Die relative  Beteiligungshöhe an Unternehmen umfasst  dabei ein  breites  Spektrum von Minderheitsanteilen bis zur  Komplettübernahme.  Zahlen des  Bundesverbandes  deutscher  Kapitalbeteiligungsgesellschaften e .V.  zufolge investierten  in  Deutschland  tätige  Beteiligungsgesellschaften 2006 geschätzte  3,6  Milliarden  Euro  in deutsche Unternehmen.
In Abgrenzung zum Venture Capital bezeichnet Private  Equity im  engeren Sinne  außerbörsliches Eigenkapital,  das reiferen  Unternehmen für Expansions- und  Wachstumsfinanzierung zur  Verfügung gestellt wird.  Aber auch hier soll eine jährliche  Rendite  von 15 bis 30  Prozent erwirtschaftet werden. In der Regel  streben  Private- Equity-Gesellschaften die Mehrheitsbeteiligung  an einer  erworbenen Gesellschaft an. Da  die  Zielunternehmen im  Idealfall  über eine nachweisbare  Unternehmenshistorie,  anerkannte Produkte  und  erfahrene Managementteams sowie  stabile Umsätze,  Erträge  und Cashflows verfügen, bergen diese  Investitionen im Vergleich zu  Venture Capital ein  geringeres  Risiko. 
Guido Eilenberger, Sascha Haghani,  Unternehmensfinanzierung  zwischen Strategie und  Rendite, 2008, S. 26. 
Venture Capital
Es werden verschiedene Definitionen des Begriffs Venture  Capital verwendet. In den USA  wird Venture Capital  üblicherweise enger als in Europa aufgefasst. Es  bezeichnet dort  eine Teilmenge von Beteiligungskapital  (Private Equity) im Sinne von Eigenkapital, das  Unternehmen, die nicht an der Börse notiert sind, gewährt  wird. Venture Capital bezieht  sich in den USA nur auf die  Eigenkapitalinvestitionen in der Seed-, Start-up-, und  Entwicklungsphase eines jungen Unternehmens. In Europa  schließt Venture Capital  oftmals noch andere  Finanzierungsanlässe, bspw. Management Buy-outs  (MBOs) oder  Buy-ins (MBIs), mit ein. In Deutschland  werden häufig auch die Begriffe Risikokapital und  Wagniskapital als Synonyme für Venture Capital benutzt.
Vielfach synonym mit Private Equity wird der Begriff „Venture  Capital“ verwendet. Bei Letzterem  handelt es sich jedoch um  eine  besondere Form des privaten Beteiligungskapitals, das  gewöhnlich  in junge, wachstumsstarke Unternehmen fließt.  Das Engagement  der Venture-Capital- Investoren kann zeitlich  begrenzt sein und je  nach Branche fünf bis zehn Jahre dauern.  Eigenkapitalgeber fordern  im Zuge einer Venture-Capital- Transaktion Renditen, die zwischen  20  und 30 Prozent pro Jahr  liegen.
Guido Eilenberger, Sascha Haghani, Unternehmensfinanzierung  zwischen Strategie und Rendite,  2008, S. 27. 
Andere
Kunden
Lieferanten
Wettbewerber
Mittelständische Beteiligungsgesellschaften
Die MBG sind vorwiegend im Bereich kleiner Volumina  tätig. Darüber hinaus refinanzieren  sie sich häufig durch  das ERP- Beteiligungsprogramm der KfW, das die Höhe des  Beteiligungsentgelts auf 12% p.a. der Beteiligungssumme  im Durchschnitt der  vereinbarten Beteiligungsdauer  limitiert. Im Rahmen des ERP-Beteiligungsprogramms ist  lediglich eine 75%-ige Refinanzierung der Beteiligung (bis  max. 500.000 €) möglich.  Aufgrund dieser Struktur  werden Beteiligungen, die wegen ihrer Risiken eine höhere  Rendite erfordern, von den MBG nicht eingegangen. Die  Sparkassen und Landesbanken  verfolgen häufig Ziele der  regionalen Wirtschaftsförderung und stellen in diesem  Rahmen  oft auch geringere Anforderungen an die Rendite  von Investments.
Beteiligungsgesellschaften von Sparkassen und Banken
Förderbanken
Beteiligungskapital
Umfang
Minderheitsbeteiligungen
Mehrheitsbeteiligungen
Art
mittelbar
Beteiligungsgesellschaften
Fonds
unmittelbar
öffentlich gefördert
Dauer der Beteiligung
mittelfristig
unbeschränkt
wie erfolgt Exit?
Konditionen
Mitbestimmungsrechte
Kapitalisierung von Marken und Patenten
Obwohl beispielsweise Patente und Marken zentrale Anforderungen an  Kreditsicherheiten wie  Fungibilität und juristische Durchsetzbarkeit  erfüllen, werden sie von der Kreditwirtschaft bisher nur  in sehr geringem  Umfang als Sicherheit akzeptiert. Diese Zurückhaltung ist kaum  verständlich, da  die Sicherheit über die realisierbaren Verwertungserlöse  aus immateriellen Vermögenswerten  zugenommen hat. Auch für  immaterielle Vermögenswerte wie Patente und Marken existieren –  aufgrund einer dynamischen Entwicklung in jüngerer Zeit - eine  zunehmende Zahl an in der Praxis  allgemein anerkannten  Bewertungsverfahren bzw. liquide Märkte. Doch es gibt schon jetzt  Möglichkeiten IP in die Finanzierung einzubringen. Über ein Sale-and- Lease-Back Modell wird das  IP zunächst angekauft, um es über einen  Nutzungsüberlassungsvertrag, welcher  Finanzierungsvolumen,  Vertragslaufzeit sowie Nutzungsentgelt regelt, umgehend wieder dem  Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Eine bilanz- und steueroptimierte  Leasingfinanzierung von  Marken oder gewerblichen Schutzrechten ist  daher bereits heute eine interessante Alternative für  mittelständische  Unternehmen.
Sale-and-lease-back von Marken
Passend zu der  anwendungsorientierten  Artikelserie zum  Krisenmanagement in  Unternehmen , hat das  Handelsblatt einen  lesenswerten Artikel zur  Verwertung immaterieller  Vermögenswerte als  Finanzierungsquelle  veröffentlicht. Tenor des  hier nachlesbaren Artikels :  Patente, Marken und  andere Schutzrechte  können sich als wahre  Schätze  entpuppen. “Ob  Lizenzierung, Sale-and- lease-back-Verfahren oder  schlichte  Beleihung - in  beinahe jedem  Unternehmen finden sich  Vermögenswerte.  Dabei  wissen viele Firmen noch  gar nicht, welchen Wert ihr  immaterielles  Vermögen  hat - schließlich ist dessen  Bilanzierung nach § 248  HGB  weitgehend verboten,  eine objektive Bewertung  damit überflüssig.”
So stellt der Artikel  Beispiele von  Markennamen dar, die  Unternehmen  verkauft  haben, um anschließend  die Nutzung gegen ein  laufendes Entgelt  gesichert  haben. Die Laufzeit solcher  Verträge beträgt meist  zwischen  sechs und acht  Jahre. Am Ende der  Laufzeit kauft die Firma  ihre Marke  zurück. Solche  Verträge sind allerdings  nicht ohne Risiko, denn die  Marke als  guter Name  eines Unternehmens gilt es  zu schützen. Dies gelingt  nur über  komplexe  Verträge. 
In der Praxis sollte ein  Unternehmen zunächst  einmal schauen, ob es  überhaupt über derart  verwertbare Rechte  verfügt. Ob diese beleihbar  sind,  richtet sich letztlich  nach der Frage, ob Dritte  diese Rechte verwerten  können. In dem Artikel ging  es z.B. um die Beleihung  der Marke Underberg,  die  einen vergleichsweise  hohen Bekanntheitsgrad  hat. Für den  “Maschinenbau  Stockelsdorf” dürfte es  dagegen unmöglich sein,  die eigene  Firmenmarke zu  beleihen. 
Verkauf Lizenzrechte
Praxisnäher könnte es da als  liquiditätsbessernde  Einzelmaßnahme sein,  sich  einmal mit den im  Unternehmen verwendeten  Softwarelizenzen zu  befassen. Gerade habe ich  einem Kunden meiner  Unternehmensberatung  empfohlen, zu prüfen, ob er  eine sehr teure  Spezialsoftware, die er nicht  mehr für eine CNC-Maschine  benötigt, verkaufen könne.  Die Software ist  eine  Standardanwendung und  lässt sich grundsätzlich auch  auf anderen  Maschinen  betreiben. Umgekehrt ist dies  natürlich auch für  Unternehmen  eine Chance,  günstig an Lizenzen zu  gelangen. Siehe dazu auch  diese  Artikel im Handelsblatt:  “ Firmen greifen verstärkt zu  gebrauchter  Software   (26.3.09) und   Gebrauchte Software senkt  Kosten  (8.10.08).
steuerliche Wirkung
öffentliche Hilfen für Existenzgründer
Förderdatenbank
KFW
Deutsche Ausgleichsbank
Übersicht auf  dieser Webseite
4. Schritt: Der Existenzgründer kann die Eigenkapitalhilfe jetzt bei  der Hausbank entsprechend  dem Mittelbedarf abrufen. 
Eigenkapitalhilfeprogram
Wer kann gefördert werden?
Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft und der Freien  Berufe, die über die fachliche und  kaufmännische Qualifikation  und eine entsprechende Berufserfahrung verfügen. Außerdem ist  ein  tragfähiges Unternehmenskonzept Voraussetzung für eine  Förderung.
Was wird mitfinanziert?
Zur Schließung einer Eigenkapitallücke können risikotragende  Eigenkapitalhilfe Darlehen für  folgende Vorhaben bereitgestellt  werden:
    * Gründung einer selbstständigen gewerblichen oder  freiberuflichen Existenz
    * tätige Beteiligung mit hinreichendem unternehmerischen  Einfluss
    * Übernahme eines Betriebes (soweit die Eigenkapitalhilfe zur  wirtschaftlichen Fortführung des  Unternehmens erforderlich ist)
Förderfähig sind
    * betriebsnotwendige Investitionen des Antragstellers oder ein  von ihm zu zahlender Kaufpreis
    * die Beschaffung oder Aufstockung eines Lagers an Waren,  Material und Ersatzteilen
    * Markterschließungskosten mit längerfristiger Kapitalbindung
    * Festigungsinvestitionen innerhalb von 2 Jahren nach  Geschäftseröffnung (in den neuen  Ländern innerhalb von 4  Jahren)
In welchem Umfang kann mitfinanziert werden?
Die eingesetzten eigenen Mittel sollen in der Regel 15 % des  Investitionsbedarfs, der gefördert  werden kann, nicht  unterschreiten. Mit der Eigenkapitalhilfe können die eigenen  Mittel bis auf 40  % aufgestockt werden. Bei  Festigungsinvestitionen in den neuen Bundesländern kann  Eigenkapitalhilfe bis zu 75 % gewährt werden. Die Obergrenze  der Eigenkapitalhilfe liegt bei  500.000 EURO je Antragsteller. In  den neuen Ländern und Ost-Berlin kann im Fall einer  Privatisierung oder Reprivatisierung bis zu 1 Mio. EURO je  Antragsteller gewährt werden. Eine  Kombination mit dem ERP-  Existenzgründungsprogramm und dem  Existenzgründungsprogramm  der Deutschen Ausgleichsbank ist  möglich.
Wie sind derzeit die Konditionen?
Zinssätze:
1. Jahr zzt. 0 %
2. Jahr zzt. 0 %
3. Jahr zzt. 3 %
4. Jahr zzt. 4 %
5. Jahr zzt.5 %
Ab dem 6. bis zum 10. Jahr wird im Zeitpunkt der Zusage der  Zins festgelegt. Für die  anschließende Laufzeit wird er 10 Jahre  nach der Zusage neu festgelegt. Für die neuen  Bundesländer  und Berlin liegt der Zinssatz ab dem 6. Jahr für jedes Jahr 0,5  Prozentpunkte unter  dem Zins für die alten Bundesländer. Es  werden 96 % des Kredits ausgezahlt.
 
Welche Laufzeit hat der Kredit?
Sie beträgt maximal 20 Jahre. Die Eigenkapitalhilfe ist  spätestens bis zur Vollendung des 70.  Lebensjahres  zurückzuzahlen.
Wie wird getilgt?
Nach maximal 10 tilgungsfreien Jahren in 20 gleichen  Halbjahresraten.
Welche Sicherheiten sind zu stellen?
Es sind keine Sicherheiten erforderlich.
Wie wird der Antrag gestellt?
1. Schritt: Sobald sich der Existenzgründer umfassend von den  Erfolgsaussichten seines Projekts  überzeugt hat, lässt er die  Möglichkeiten einer Förderung prüfen. Zum  Unternehmenskonzept  selbst und über die Finanzierung unter  Einschluss der Fördermittel beraten neben der Hausbank  die  Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern,  Unternehmensberater,  Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder  Fachverbände. Eine der genannten Stellen muss zu dem  Konzept eine Stellungnahme abgeben.
2. Schritt: Jetzt folgt das gut vorbereitete Gespräch mit einer  Bank oder Sparkasse (Hausbank),  über die der Förderantrag  laufen soll. Die Wahl seiner Hausbank steht dem  Existenzgründer frei.
3. Schritt: Erklärt die Hausbank ihre Bereitschaft zur  Finanzierung des Vorhabens, leitet sie den  Antrag an die  Deutsche Ausgleichsbank (DtA) weiter. Gibt die DtA eine  Zusage, schließt die  Hausbank mit dem Antragsteller den  Darlehensvertrag ab. Bei Ehegatten muss auch der  Ehepartner  unterzeichnen.
8. Transaktionsvorbereitung und -abwicklung (Investmentprozess)
siehe eigene Mindmap
Vorbereitung
Unterlagen vor- und aufbereiten
Beteiligungspartner suchen über
Vorverhandlungsphase
Due Diligence durchführen
Vertragsphase
Umsetzung
9. Navigation
zurück zur Hauptübersicht
Mindmap: Investmentprozess Unternehmensbeteiligung Transaktionsvorbereitung und -abwicklung
Artikelserie Krisenmanagement
Literatur
www.innovecs.de