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Wie hoch ist das tatsächliche Risiko einer finanzierenden Bank unter Berücksichtigung
der gestellten Sicherheiten. Davon kann die Kooperationsbereitschaft eines Instituts in
Krisenzeiten abhängen.
In schlechten Zeiten kann eine geringe Bereitschaft zur Kooperation bestehen, wenn der
Kreditgeber eine gesicherte Risikoposition hält, er also gut gegen den Ausfall seiner
Forderungen abgesichert ist.
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Erweiterter Kündigungsschutz bei Immobiliardarlehensverträgen (also nur gegenüber Verbrauchern,
s.o.): Eine Kündigung ist nach dem geänderten § 498 Abs. 3 BGB nur dann möglich, wenn der
Darlehensnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise
und mit mindestens 2,5% des Nennbetrags des Darlehens im Verzug ist.
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Verpflichtung des Darlehensgebers zu Folgeangebot oder Hinweis auf Nichtverlängerung des
Vertrages: Das Kreditinstitut oder der neue Forderungsinhaber wird gem. dem neuen § § 492a
Abs.1 BGB nun spätestens drei Monate vor dem Ablauf einer Zinsbindungsfrist oder einer
Fälligkeit der Forderung dem Darlehensnehmer seine Bereitschaft für ein Folgeangebot mitzuteilen
oder darauf hinzuweisen haben, dass der Vertrag nicht verlängert wird. Hierdurch gewinnt der
Darlehensnehmer Zeit, sich auf die Veränderungen einzustellen und ggf. Alternativen zu prüfen.
Verpflichtung des Darlehensgebers zu Folgeangebot oder Hinweis auf Nichtverlängerung des
Vertrages: Das Kreditinstitut oder der neue Forderungsinhaber wird gem. dem neuen § § 492a
Abs.1 BGB nun spätestens drei Monate vor dem Ablauf einer Zinsbindungsfrist oder einer
Fälligkeit der Forderung dem Darlehensnehmer seine Bereitschaft für ein Folgeangebot mitzuteilen
oder darauf hinzuweisen haben, dass der Vertrag nicht verlängert wird. Hierdurch gewinnt der
Darlehensnehmer Zeit, sich auf die Veränderungen einzustellen und ggf. Alternativen zu prüfen.
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Dies kann auch dann Sinn machen, wenn aktuell gar kein zusätzlicher Kreditbedarf besteht.
Manche Unternnehmen nehmen sogar Darlehen in Anspruch, obwohl sie diese unter Umständen
gar nicht brauchen - nur um die Kreditlinien nicht zu verlieren. Dies ist aber kostspieliger als die
Bereitstellungsprovision für eine Kreditlinie.
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Der Kapitaldienst ist nicht homogen
Ein „Sammelsurium“ von Darlehen mit unterschiedlichsten Konditionen führt häufig dazu, dass
der genaue Überblick fehlt und die Kapitaldienstfähigkeit der Unternehmung nicht gegeben ist.
Ergebnis sind dann Kontoüberziehungen und daraus resultierende Irritationen bei der Bank.
Dabei ist die Unternehmung in aller Regel in der Lage, einen gewissen Kapitaldienst zu leisten.
Genau dieser muss durch eine detaillierte Planung ermittelt und der Kapitaldienst entsprechend
angepasst werden. Dieses Vorgehen wird im Normalfall durch die Banken unterstützt, da diese
anhand der Planungsunterlagen erkennen können, dass die Umstellung zwingend notwendig ist,
und nicht an Überziehungen interessiert sind.
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Mittelständler treffen derzeit auf Widerstände bei den Banken, wenn sie größere Projekte
finanzieren wollen - auch wenn sie in den letzten Jahren ihre Eigenkapitalquoten deutlich
verbessert haben. Grund ist die Finanzkrise. "Club Deals" können ein Ausweg sein: Ab 15
Millionen Euro tun sich mehrere Banken für eine Finanzierung zusammen.
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Hier ist insbesondere darauf zu achten, mit welchem Stimmanteilen im Sanierungsfall
Änderung der Vereinbarungen durchgeführt werden können. Eine 100%-Zustimmung aller
Gläubiger kann eine Sanierung deutlich erschweren.
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Dies setzt mindestens ein Rating einer großen Agentur voraus sowie ein Mindestvolumen (etwa 50 Mio. €)
Die Anleihemärkte sind derzeit zugänglich für Investmentgrade-Adressen.
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Selbst die KfW als Förderbank des Mittelstands schließt Finanzierungen für „Unternehmen
in der Krise“ i. d. R. explizit aus. Insofern sollte man auch nicht auf Förderprogramme
setzen, da diese in der Krise meist nicht greifen. Ausnahme können in einigen
Spezialfällen Bürgschaftsprogramme sein, die aber in den Unternehmen eine nachhaltig
positive Zukunftsprognose und oft auch ausreichende freie eigene Sicherheiten erfordern.
Quelle: W. Gleißner u. A. Schaller, Krisendiagnose und Krisenmanagement, in: Krisen-,
Sanierungs- und Insolvenzberatung (KSI), Heft 04/2009, S. 160.
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Der Kredit zur Vorhabensfinanzierung in Deutschland
Um die Kreditversorgung der Wirtschaft und insbesondere des Mittelstands zu sichern, wird im
Auftrag des Bundes das KfW-Sonderprogramm 2009 angeboten.
Das KfW-Sonderprogramm 2009 steht Freiberuflern und gewerblichen Unternehmen zur
Verfügung, die Finanzierungsbedarf für Vorhaben in Deutschland haben.
Finanziert werden Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und
Betriebsmittel (einschließlich Warenlager und sonstigem Liquiditätsbedarf z. B. durch
Anschlussfinanzierungen bzw. Prolongationen).
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Dieses Finanzierungsverfahren ist eine Sonderform des Leasings, bei der ein Gegenstand oder
eine Immobilie an eine Leasinggesellschaft verkauft und zur weiteren Nutzung wieder
zurückgeleast wird.
Die Bonität des Unternehmens spielt eine nachgeordnete Rolle. Als Sicherheit zählt in erster
Linie der am Markt erzielbare Wiederverkaufswert des Anlagevermögens.
Viele Mittelständler schätzen auch den im Vergleich zur Kreditfinanzierung geringen
Verwaltungsaufwand. Der Nachteil beim Leasing: Die Raten sind höher als die Zinsen für einen
Kredit. Derzeit liegen sie bei rund zwölf Prozent.
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Die Anmietung durch das Unternehmen setzt aber in jedem Fall eine nachhaltig positive
Fortführungsprognose des Leasingnehmers voraus, weil der Käufer und Leasinggeber ja
auf Basis der künftigen Mieteinnahmen kalkuliert. Er wird Abschläge vom Kaufpreis
fordern, wenn er mit einem Ausfall des Mieters rechnen muss und die Neuvermietung zu
ähnlichen Konditionen gefährdet sieht.
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Factoring vermindert nicht nur Forderungsausfälle, sondern schafft zusätzlich Liquidität und
verbessert durch Bilanzverkürzung das Kennzahlenbild.
Dies setzt allerdings eine bestimmte Forderungsstruktur und einen bestimmten recht
hohen Forderungsumfang voraus. Achten muss man zudem auf die
Ausschöpfungsquoten, die bei Krisen tentenziell nach unten gesetzt werden. Außerdem
verlangt der Factorer meist eine Kreditversicherung.
Factoring ist leichter für traditionelle Güter zu vereinbaren. Forderungen aus
Dienstleistungen werden nicht so gerne genommen, weil sie anfälliger für Reklamationen
sind. Factoring aber muss auf unbestreitbaren Forderungen beruhen (Vgl. Handelsblatt:
Liquidität durch Forderungsverkauf
)
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Diese Finanzierungsform wird auch beim Einkauf von Waren und Rohstoffen in Form des Reverse
Factoring (umgekehrtes Factoring, Lieferanten- oder Kreditorenfactoring) genutzt.
Factoring ist eine Finanzdienstleistung, die zunehmend von kleinen und mittelständischen
Unternehmen aus Industrie, Großhandel und dem Dienstleistungssektor genutzt wird. Unter Factoring
(Debitoren-Factoring) versteht man in erster Linie den
Verkauf von Forderungen aus Waren- und
Dienstleistungsgeschäften an einen Finanzierungsdienstleister (Factoring-Gesellschaft, Factor), der
die Forderungsbeträge in der Regel sofort zu 90 Prozent auszahlt. Den Restbetrag erhält der
Forderungsverkäufer abzüglich eventueller Reduzierungen (Skonto, Rabatte) bei Begleichung der
Forderung durch den Kunden an den Faktor, spätestens zum Fälligkeitstermin. Kommt der Kunde
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, übernimmt der Factor das Ausfallrisiko (Delkredererisiko),
der Forderungsverkäufer erhält also dennoch sein Geld. Voraussetzung für die Forderungsübernahme
durch den Factor ist, dass die Forderungen einredefrei und frei von Rechten Dritter sind und die der
Forderung zugrunde Leistung voll erbracht wurde. Die Vorteile für den Forderungsverkäufer sind in erster
Linie die Verbesserung von Liquidität und Bilanzstruktur.
Quelle: Michael Marek, Reverse Factoring und Finetading, in: Wisu 7/2009, S. 929.
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Der Factoring- Anbieter schließt einen Vertrag mit einem Abnehmer von Waren, in dem er sich
dazu verpflichtet, die Forderungen von dessen Lieferanten vorzufinanzieren. So erhält der
Lieferant sein Geld innerhalb der Skontofrist. Der Abnehmer, also Auftraggeber des Factors,
kann sich hingegen noch bis zum ursprünglichen Zahlungsziel Zeit lassen, ehe er das Geld an
den Factor zurückerstattet.
„Reverse-Factoring ist eine noch relativ neue Art des Factoring“ „Es wird aber zunehmend
nachgefragt, wohl auch im Zuge der Finanzkrise.“ Zahlen dazu, wie viele Mittelständler bisher
Reverse-Factoring betreiben, hat der DFV allerdings nicht.
Das Reverse-Factoring ist vor etwa 20 Jahren in Spanien unter der Bezeichnung „Pago Certificado"
(zertifizierte Zahlung) entstanden und hat sich nicht zuletzt aufgrund der Globalisierung weltweit
verbreitet. Der Produzent kauft seine Waren beim Lieferanten, der
Factor bezahlt den Lieferanten sofort
unter Ausschöpfung der Skonto- Frist. Der Produzent gleicht die Verbindlichkeit gegenüber dem Factor
zum vereinbarten Zahlungstermin nach Verkauf der mittlerweile hergestellten Endprodukte aus. Anders
als z.B. das Leasing, das zur Finanzierung des Anlagevermögens dient, wird das Reverse Factoring zur
Finanzierung des Umlaufvermögens eingesetzt.
Quelle: Michael Marek, Reverse Factoring und Finetading, in: Wisu 7/2009, S. 929.
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Hier ein Beispiel für den Ablauf des Reverse Factoring, wobei sich die Abläufe von Anbieter zu Anbieter
unterscheiden können:
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Zunächst wird eine Rahmenvereinbarung zwischen der Factoring-Gesellschaft und dem
Produzenten abgeschlossen, bei der auch eine maximale, revolvierende Einkaufsgrenze festgelegt
wird.
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Danach schließt der Produzent mit seinem Lieferanten den
Kaufvertrag (die Zahl der Lieferanten
und Kaufverträge kann den Bedürfnissen des Produzenten angepasst werden).
-
Gleichzeitig erwirbt die Factoring-Gesellschaft die Forderung des Lieferanten gegen den
Produzenten, wobei vereinbart wird, dass der Lieferant für die Abtretung der Forderung innerhalb der
Skontofrist bezahlt wird, wenn der Produzent bestätigt, dass er die gekaufte Ware in einwandfreiem
Zustand erhalten hat.
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Die georderte Ware wird vom Lieferanten
direkt an den Produzenten geliefert und steht diesem
sofort zur Verfügung.
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Die Factoring-Gesellschaft stundet dem Produzenten d"\e Beg\e\chung der Kavrfpre"\storderung
gegen ihn, die sie vom Lieferanten erworben hat, bis zu 120 Tage.
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Ab dem 31. Tag, nachdem die Factoring-Gesellschaft den Kaufpreis an den Lieferanten gezahlt hat,
berechnet sie dem Produzenten die vereinbarte
Stundungsgebühr.
Die Einkaufsgrenze orientiert sich auch an der
Bonität des Produzenten, die zuvor durch ein
Rating des
Produzenten im Rahmen der obligatorischen Warenkreditversicherung durch einen der üblichen
Versicherer (Hermes, Coface, Atradius etc.) erfolgt. Darüber hinaus nimmt die Factoring-Gesellschaft
auch eine eigene Bonitätsprüfung vor. Für die Ratings sind unter anderem die letzten
Jahresabschlüsse und die aktuellen betriebswirtschaftlichen Auswertungen vom Produzenten
vorzulegen. Die Höhe der Einkaufsgrenze orientiert sich dabei an der maximalen
Kreditversicherungssumme, die auf den Produzenten abgeschlossen werden kann. Je nach Factoring-
Gesellschaft sind Mindestgrenzen von 50.000 bis 100.000 Euro üblich. Ist die Geschäftsbeziehung für
die Factoring-Gesellschaft zufriedenstellend, da der Produzent seinen Verpflichtungen regelmäßig
nachkommt und sich seine Bonität verbessert, kann die Einkaufsgrenze schrittweise erhöht werden.
Quelle: Michael Marek, Reverse Factoring und Finetading, in: Wisu 7/2009, S. 929.
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Eine alternative Finanzierungsform zum Reverse Factoring ist das Finetrading. Dabei handelt es sich
um ein neu entwickeltes Instrument, mit dem kleine und mittelständische Unternehmen ebenfalls
ihren Warenbedarf finanzieren können. Im Gegensatz zum Reverse Factoring
übernimmt die
Finetrading- Gesellschaft (Finetrader) aufgrund eines Rahmenvertrags mit dem Produzenten, mit dem
auch eine Einkaufsgrenze vereinbart wird, den
Produkteinkauf für diesen. Das heißt, der Produzent
sucht sich die Waren aus und spricht den Kaufpreis und die sonstigen Konditionen mit dem
Lieferanten ab. Dann kauft der Finetrader die vom Produzenten ausgesuchte Ware beim Lieferanten zu
den mit dem Produzenten vereinbarten Bedingungen und verkauft sie unmittelbar an den Produzenten
weiter. Der Finetrader tritt also als
Zwischenhändler auf, wobei er allerdings die Ware zum
Einkaufspreis an den Produzenten weitergibt. Die Bezahlung der Ware wird dem Produzenten vom
Finetrader gestundet, der wie beim Reverse Factoring eine
Stundungsgebühr erhebt. Der Lieferant
liefert die Ware direkt an den Produzenten.
Bestätigt der Produzent den Erhalt der Ware und dass diese einwandfrei ist, begleicht der Finetrader
unmittelbar die Kaufpreisforderung (abzüglich Skonto), die der Lieferant gegen ihn hat. Dem
Produzenten wird die Begleichung der Kaufpreisforderung, die nun der Finetrader gegen ihn hat, bis zu
120 Tage gestundet, was einem Lieferantenkredit gleichkommt. Begleicht der Produzent die
Forderung des Finetraders, kann er im Rahmen der vereinbarten Einkaufsgrenze wieder neue Ware
von einem Lieferanten beziehen.
Das Finetrading bietet Produzenten und Lieferanten die gleichen
Vorteile wie das Reverse Factoring.
Der wesentliche Unterschied liegt in der Durchführung des Wareneinkaufs. Während der Produzent
beim Reverse Factoring selbst den Kaufvertrag mit dem Lieferanten abschließt, wird die Ware beim
Finetrading vom Finetrader gekauft, der sie unmittelbar an den Produzenten weiterverkauft.
Quelle: Michael Marek, Reverse Factoring und Finetading, in: Wisu 7/2009, S. 930.
Der Kerngedanke des Finetrading-Konzepts besteht darin, durch eine Vorfinanzierung
Lieferantenrechnungen umgehend zu begleichen, dadurch den Skonto zu erhalten und mit diesem
Betrag wiederum die Kosten der Vorfinanzierung – je nach Dauer der Vorfinanzierung teilweise oder
ganz – abzudecken. Unterm Strich entsteht so zusätzliche Liquidität.
Wendet sich ein Unternehmen auf der Suche nach einem Finanzierer an den Finetrader, wird ihm dieser
nach erfolgreicher, interner Bonitätsprüfung ein so genanntes Finetrading-Limit gewähren. Das
Unternehmen selbst benötigt keine eigenen Sicherheiten.
Die jeweiligen Vertragskonditionen vereinbart der Kunde weiterhin – wie gewohnt – direkt mit seinen
Lieferanten. Als unabhängiger Zwischenhändler bestellt nun aber der Finetrader im Auftrag des
Kunden, aber auf eigene Rechnung die gewünschte Ware beim Lieferanten. Der Finetrader tritt dabei
lediglich als Intermediär auf, der durch pünktliches und zuverlässiges Zahlungsverhalten die
Einkaufskonditionen im Sinne des Kunden verbessert.
Nach Vertragsschluss erfolgt die Lieferung der vereinbarten Ware direkt an den Kunden, um dessen
Produktionsablauf nicht unnötig zu verzögern. Bei ordnungsgemäßem Eingang der Ware informiert der
Kunde den Finetrader, woraufhin dieser die Rechnung des Lieferanten begleicht. Das erfolgt innerhalb
der Skontofrist, also unter Abzug des vom Lieferanten gewährten Skontos.
Für die Inanspruchnahme des Finetrading-Limits berechnet der Dienstleister so genannte
Stundungsgebühren, die aufgrund der Bonitätslage, dem gewährten Finetrading-Limit und der
durchschnittlichen Rechnungshöhe des Kunden individuell vereinbart werden.
Die Systematik ist ausgeklügelt, aber einfach zu verstehen und vor allem transparent: Die Gebühren, die
in den Monaten der Inanspruchnahme anfallen, sind mit zunehmender Laufzeit aufsteigend gestaffelt.
Die Berechnung erfolgt taggenau. Wird z.B. nur der erste Tag eines Monats genutzt, so wird dem
Kunden von der WCF Finetrading auch nur dieser Tag in Rechnung gestellt.
Der Finetrader vergibt an den Kunden ein Limit und berechnet dafür eine Stundungsgebühr. Diese
vereinbart der Dienstleiter individuell und zieht dabei die Kreditwürdigkeit und das geplante
Bestellvolumen des Kunden als Grundlage heran. Die Sätze variieren zwischen 0,5 und 1,75 Prozent im
Monat. Bekommt der Kunde auf fristgerecht bezahlte Ware ein Skonto von zwei oder drei Prozent, ist der
erste Monat damit auf jeden Fall abgegolten.
Finetrader führen erst eine umfassende Bonitätsprüfung durch, weil sie sonst keine Sicherheiten
haben. Für krisengeschüttelte Unternehmen ist diese Art der Finanzierung also nichts.
Quelle: Vorschuss vom Zwischenhändler, in: Handelsblatt v. 26.10.09, S. 3
FINETRADING IN ACHT SCHRITTEN
1. Käufer und Finetrader schließen einen Rahmenvertrag über die Bestellung von Waren.
2. Der Käufer handelt die Konditionen der Ware aus.
3. Der Lieferant unterbreitet dem Finetrader das Angebot, welches der sich vom Käufer bestätigen lässt.
4. Durch Angebotsannahme schließen Finetrader und Lieferant einen Kaufvertrag. Auch zwischen
Finetrader und Käufer kommt ein Kaufvertrag durch den Kundenabruf zustande.
5. Der Lieferant liefert die Ware direkt an den Käufer.
6. Der Lieferant stellt dem Finetrader die Ware in Rechnung.
7. Der Finetrader bezahlt dem Lieferanten den Kaufpreis und stellt dem Käufer eine Rechnung mit
einem Zahlungsziel von 120 Tagen.
8. Der Käufer zahlt die Rechnung.
Quelle: Wenn die Liquidität im Einkauf alleine nicht ausreicht, in: Handelsblatt v. 16.11.09, S. A7
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Die Erstfinanzierer müssen erklären, ob und was sich bei der Kreditabtretung für den Kunden
faktisch ändert.
Unternehmen haben die Möglichkeit, mit ihren Kreditinstituten Darlehensverträge zu schließen und
dabei ein Abtretungsverbot zu vereinbaren (§ 354a Abs. 2 HGB).
Verschiedene Banken haben angekündigt, generell oder gegen einen Zinsaufschlag Kredite
anzubieten, bei denen sie sich verpflichten, den Kredit nicht zu verkaufen.
Damit ist umgekehrt klar: Ein Kredit, der abtretbar ist und "weiterverkauft" werden kann, sollte idR.
einen Zinsvorteil bieten.
Banker sprechen von 0,1 bis 0,2 Prozentpunkten. Doch Marktbeobachter meinen, dass es
durchaus auch ein Prozentpunkt über dem des Kapitalmarktes werden könnte.
Anzeigepflicht bei Abtretung: Wird eine Kreditforderung abgetreten oder findet ein Wechsel in der
Person des Darlehensgebers statt, muss der Darlehensnehmer gem. dem neu gefassten § 496
Abs. 2 BGB unverzüglich darüber informiert werden, es sei denn der Darlehensgeber tritt aufgrund
einer Vereinbarung mit dem Erwerber der Darlehensforderung im Verhältnis zum Schuldner
weiterhin als Gläubiger auf (stille Zession).
Der Handel von Kreditrisiken – insbesondere aus Krediten an Unternehmen – auf den Kapitalmärkten mit neuen
Finanzinstrumenten wie Verbriefungen ist gängige Praxis geworden. Derzeit nimmt in Deutschland die Bedeutung des
Verkaufs von Krediten zu, die im Privatkundengeschäft der Banken beispielsweise als Hypothekar- oder
Konsumentenkredite vergeben wurden.
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Das Schuldscheindarlehen ermöglicht einem Unternehmen das Aufnehmen
vergleichsweise hoher Beträge an Fremdkapital. „Schuldscheine sind mittel- bis
langfristige Großdarlehen, die ein Unternehmen direkt oder indirekt über ein
Kreditinstitut bei großen Kapitalsammelstellen aufnimmt und über die ein sogenannter
Schuldschein ausgestellt wird. Dabei ist der Schuldschein kein verbrieftes Darlehen,
keine Schuldverschreibung und kein börsenfähiges Wertpapier, sondern eine Urkunde, in
der der Schuldner das Bestehen einer Schuld bestätigt. Traditionell von Kreditinstituten
im Rahmen der eigenen Refinanzierung eingesetzt, werden Schuldscheindarlehen
mittlerweile auch von Unternehmen als Alternative zum Bankdarlehen verwendet.
Da Schuldscheinverschreibungen nicht börsenfähige Urkunden darstellen, setzt die
Finanzierung durch sie keinen Zugang zum öffentlichen Kapitalmarkt vor aus.
Versicherungsunternehmen, Pensionskassen und andere Kapitalsammel stellen gewähren
diese Darlehen üblicherweise nur Unternehmen mit aus gezeichneter Bonität. Ein
vielfach zwischen diese beiden Parteien geschaltetes Kreditinstitut wirkt als Intermediär
und bringt die beiden Interessenten zueinander. Da Schuldscheindarlehen in der Regel
von größeren Unternehmen begeben werden, sind Finanzierungsvolumina von 20
Millionen bis 100 Millionen Euro marktüblich. Ihre Laufzeit beträgt 4 bis maximal 15
Jahre, wobei flexible Gestaltun gsvarianten besonders in einem inflationsgetriebenen
Marktumfeld möglich sind. Die Rückzahlung erfolgt gewöhnlich als Ratentilgung mit
Freijahren. Zinsen werden prinzipiell jährlich gezahlt. Neben den „klassischen“
Kreditsicherheiten – z.B. Grundpfandrechten – greifen Kreditinstitute bei der Besicherung
von Schuldscheindarlehen verstärkt auf die Vereinbarung von Covenants zurück. Wie bei
der Besicherung langfristiger Bankdarlehen werden die Gläubiger durch diese
kreditvertraglichen Zusatzbestimmungen in die Lage versetzt, einen unter Umständen
massiven Einfluss auf die Führung des Schuldnerunternehmens auszuüben.
Guido Eilenberger, Sascha Haghani, Unternehmensfinanzierung zwischen Strategie und
Rendite, 2008, S. 57.
Schuldscheindarlehen sind ein deutsches Refinanzierungsinstrument. Dabei handelt es
sich im Prinzip um Kredite, die privat und nicht öffentlich platziert werden. Nach der
Platzierung werden Schuldscheine kaum gehandelt. Investoren halten sie meist bis zur
Fälligkeit und müssen deshalb auch keine Wertschwankungen bilanzieren.
HB:
Refinanzierung: Wohl und Wehe von Schuldscheindarlehen
(9.1.10): Kleine und
mittlere Unternehmen sind nicht allein auf ihre Hausbank angewiesen. Statt eines Kredits
eignen sich Schuldscheindarlehen zur Refinanzierung, sagen Experten. Ab 50 Millionen
Euro sind Emissionen möglich. Die Vorteile und Bedingungen im Überblick.
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Unter Asset Based Lending (ABL - auch als Asset Based Finance oder Asset Based Financing
bezeichnet) versteht man im weitesten Sinne Finanzierungen, die auf der Grundlage bestimmter
Unternehmensaktiva dargestellt werden. Im Gegensatz zu den in Deutschland traditionell
vorzufindenden schuldnerbezogenen Finanzierungen stehen bei ABL-Finanzierungen die aus den
Assets zu erzielenden Wiedergewinnungserlöse im Vordergrund.
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Das englische Wort „covenant“ bedeutet Übereinkunft oder Vereinbarung. Covenants sind
(vertraglich fixierte) Vereinbarungen zwischen der Bank und ihrem Schuldner, die es der Bank im
Fall einer finanziellen Notlage d es Schuldners grundsätzlich ermöglichen, dessen
(unternehmerischen) Handlungsspielraum einzuengen.
In der Regel beziehen sich Covenants auf im Vorfeld vereinbarte Relationen der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens. Sie sollen wesentliche Verschlechterungen der
wirtschaftlichen Lage des Schuldners verhindern bzw. rechtzeitig aufzeigen. Insofern zielen
Covenants vor allem darauf ab, die Finanzkraft des Schuldners währ end der gesamten
Vertragslaufzeit zu erhalten, Risiko präventiv zu beschränken und speziell das Ausfallrisiko für
den Gläubiger signifikant zu senken.
In einem ersten Schritt muss vertraglich vereinbart werden, wie sich eine Verschlechterung der
finanziellen Situation des Schuldnerunternehmens definiert. Diese Financial Covenants sind
Finanzkennzahlen, welche die Ertrags-, Verschuldungs- und Liquiditätslage des Unternehmens
messen. Sie ermöglichen es der Bank, seine wirtschaftliche und finanzielle Lage zu erfassen und
frühzeitig eventuelle Fehlentwicklungen zu erkennen. Sobald eine dieser Kennzahlen einen von der
Bank festgelegten kritischen Wert unter- oder überschreitet – es also zu einem Covenant-Bruch
(„Breach of Covenant“) kommt –, greifen weitere kreditvertragliche Maßnahmen. Af firmative
Covenants regeln in diesem Zusammenhang die Pflichten des Schuldners. Handlungen, die der
Schuldner ab dem Zeitpunkt nicht mehr oder nur nach Absprache mit der Bank vornehmen darf,
werden als Negative Covenants bezeichnet. Im Fall einer finanziellen Notlage untersagen es diese
vertraglichen Regelungen dem Management eines Schuld- nerunternehmens, Geschäfte zu
tätigen, welche die Finanz- und Gesellschaftsstruktur der Firma verändern. Für andere über den
gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinaus gehende Transaktionen benötigt die Unternehmensführung
in der Regel die Zustimmung der Bank. Schließlich bezeichnen Default Covenants Klauseln bzw.
Vertragsvereinbarungen, welche die Pflichten des Schuldners sowie die Rechte des Gläubigers im
Fall eine s „Default“ – einer Zahlungsunfähigkeit – des Schuldners regeln. -
Guido Eilenberger, Sascha Haghani, Unternehmensfinanzierung zwischen Strategie und Rendite,
2008, S. 64 ff.
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Anpassung der Kreditkonditionen, in dem Sinne, dass der Kreditgeber eine Verzichtserklärung
(Waiver) ausspricht, die es dem Kreditnehmer erlaubt, während einer bestimmten Zeit die
Covenants nicht oder nur beschränkt einzuhalten. Bei affirmativen Covenants ist ausserdem eine
so genannte Heilungsperiode (Cure Period bzw. Grace Period) üblich, in welcher der
Kreditnehmer den in der Covenants festgehaltenen Zustand wiederherstellen kann.
Oft sind die Banken zu Zugeständnissen bereit, denn sie fürchten derzeit nichts mehr als
Abschreibungen auf Unternehmenskredite, die ihre ohnehin schon angespannten Bilanzen weiter
belasten.
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= Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken
Das Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken
(Risikobegrenzungsgesetz) ist ein deutsches Bundesgesetz, das die Gestaltung von Kredit- und
Sicherungsverträgen sowie die Abtretung von Kreditforderungen regelt. Zudem sind Änderungen
bezüglich der Meldung von bedeutenden Beteiligungen an Unternehmen nach dem WpHG sowie
im Bereich der Namensaktien nach dem AktG vorgesehen. Diese Änderungen haben zum Ziel,
mögliche Übernahmeversuche von Finanzinvestoren den betroffenen Unternehmen gegenüber
frühzeitig transparent zu machen.
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Als bisher noch weitgehend unbekannte Eigenfinanzierungsmöglichkeit konnten in letzter
Zeit sogar in Deutschland einige „Private Placements“ von mittelständischen
Unternehmen verzeichnet werden. Hier organisiert das Unternehmen selbst – ggf.
unterstützt von einem erfahrenen Berater oder auch der Hausbank – die Ausgabe von
Genussscheinen oder Anleihen, wobei die potenziellen Kapitalgeber vom Einfluss auf die
Unternehmenslenkung ausgeschlossen werden können.
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Debt-Equity-Swaps kommen vor allem für Unternehmen infrage, deren operatives
Geschäft im Kern gesund ist, die aber unter einer zu hohen Verschuldung leiden. Dabei
einigen sich Gläubiger und Gesellschafter auf eine neue Finanzstruktur. Alle Beteiligten
müssen kräftig Federn lassen: Die Gläubiger verzichten auf einen Teil ihrer Forderungen
und erhalten im Gegenzug Eigenkapitalanteile am Unternehmen.
Eine angemessene Eigenkapitalstruktur beeinflusst erheblich den Unternehmenserfolg.
Dies kann vor dem Hintergrund der restriktiveren Kreditvergabe-Richtlinien der Banken
und der aktuellen wirtschaftlichen Umfeld zu signifikanten Liquiditätsschwierigkeiten -
gerade im Mittelstand - führen. Zur Erhöhung der Eigenkapitalbasis oder der
Neustrukturierung der Gesellschafterverhältnisse bieten sich grundsätzlich auch "Debt
Equity Swaps" - die Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital - an, können damit doch
wesentliche Kennzahlen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit sowie der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage von
Unternehmen positiv beeinflusst werden. Diskutiert wird der Debt Equity Swap auch als
Gestaltungsinstrument im Rahmen eines Insolvenzverfahrens, nicht nur für unbesicherte
und nachrangige M ezzanine-Investoren.
Aber nicht alles was glänzt, ist Gold. Bei Debt Equity Swaps gibt es eine Reihe von
Fallstricken: Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen gilt es das Augenmerk auf die
sachgerechte Ermittlung bzw. Herleitung des Werts der eingelegten Forderung zu legen.
So gibt es neben einigen positiven Praxisbeispielen auch Fälle, in denen derartige
Transaktionen angefochten oder aufgrund unbefriedigender Rahmenbedingungen nicht
durchgeführt werden können.
Debt Equity Swaps wurden in Deutschland bereits zahlreich zur Umwandlung von
Gesellschafterdarlehen, Bankverbindlichkeiten oder Mezzanine-Kapital erfolgreich
genutzt. Es gibt aber auch Fälle, in denen derartige Transaktionen angefochten oder
aufgrund unbefriedigender Rahmenbedingungen nicht durchgeführt wurden.
Neben den klassischen Sanierungsinstrumenten gewinnt die Umwandlung Not leidender
Darlehensforderungen (non performing loans) in Unternehmensbeteiligungen (Debt-
Equity-Swap) zunehmend an Bedeutung. Für finanziell angeschlagene Unternehmen kann
die hiermit verbundene Zufuhr neuen Kapitals einen rettenden Beitrag zur Vermeidung
oder Bewältigung einer (drohenden) Insolvenz bedeuten. Hauptakteure solcher
Transaktionen sind die in der Vergangenheit vielfach kritisierten internationalen
Finanzinvestoren oder Hedge-Fonds. Die Umsetzung eines Debt-Equity- Swaps kann
dabei sowohl Bestandteil außergerichtlicher Sanierungsmaßnahmen sein oder aber auch
im Rahmen eines Insolvenzverfahrens – z.B. in einem Insolvenzplan – erfolgen.
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Ist insbesondere dann notwendig, wenn durch den DES der Fremdkapitalgeber relevante
Kapitalanteile erhalten will. Es gibt aber auch Debt-Equity-Swaps, bei denen die Eigner
hinausgedrängt werden. Das frische Geld kommt dann von den Gläubigern - oft aber nicht in Form
von Eigenkapital, sondern über einen neuen Kredit.
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Im Hinblick auf die Einbringung der Forderungen sind schließlich die Vorschriften des
GmbH bzw. des Aktien rechts zur Leistung von Sacheinlagen zu beachten. Sofern die
eingebrachten Forderungen nicht dem Wert der übernommenen Sacheinlage entsprechen,
droht eine Haftung des Neugesellschafters in Höhe des Differenzbetrages. Zur
Verminderung des Haftungsrisikos sollte daher vor der Umwandlung eine entsprechende
Wertberichtigung der Forderung erfolgen.
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Tausche alte Schuldscheine gegen neue. Eine Art Umtauschgeschäft soll in der Krise zum
Rettungsanker für insolvenzgefährdete Firmen werden: der Debt-for-Debt-Exchange. Vor allem in
Ländern wie den USA und Großbritannien wird dieses Instrument vermehrt genutzt. Aber auch im
restlichen Europa nehmen die Beispiele zu.
In der Regel nutzen die Finanzvorstände bei der Restrukturierung den Schuldentausch
(Debt-for-Debt- Exchange) nur als ein Instrument von vielen. Grundsätzlich geht es
darum, ausstehende Anleihen gegen neue Schuldverschreibungen des Unternehmens
meist zu veränderten Konditionen zu tauschen. Bei nicht börsennotierten Unternehmen
reicht ein Gesellschafterbeschluss, ansonsten muss die Hauptversammlung dem
Schuldenumtausch zustimmen. In der Krise sind die Kurse nachrangiger Anleihen vieler
Unternehmen abgerutscht, die Schulden sind weniger wert. Viele Unternehmen versuchen,
diesen für sie günstigen Zeitpunkt zu nutzen. Denn bei erfolgreichem Umtausch kann ein
Unternehmen nicht nur seine Schulden reduzieren. Durch den Abschlag können
außerordentliche Erträge entstehen, die zu einem stabileren Jahresergebnis führen und
das Eigenkapital eines Unternehmens stärken können. Die längere Laufzeit der neuen
Bonds verschafft dem Unternehmen einen zeitlichen Puffer, weil Anschlussfinanzierungen
verschoben werden. Schwierigkeiten kann es geben, wenn sich nicht genügend
Bondinvestoren auf den Umtausch einlassen. Denn das Verfahren ist freiwillig.
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Derzeit (Mitte 2009) nur zu vergleichsweise hohen Kosten abschließbar. Die
Standardisierte Programm- Mezzanine vieler deutscher Banken war schnell und
unkompliziert in der Umsetzung sowie vergleichsweise kostengünstig. Aktuell ist dieser
Markt für Nachrang- bzw. Mezzanine-Kapital praktisch nicht mehr existent.
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Erläuterung
Das italienische Wort „mezzanino“ bezeichnet die in der Renaissance typische Bauweise
eines Halbgeschosses, das sich zwischen zwei Hauptge- schossen befindet. Unter
Mezzanine- Kapital versteht man verschiedene Instrumente zur
Unternehmensfinanzierung, die – wie der architektonische Originalzusammenhang
nahelegt – eine (ökonomische) Zwischenform von Eigen - und Fremdkapital darstellen
und Eigenschaften beider Finanzierungsform en aufweisen. In vielfältigen
Kombinationsmöglichkeiten können die Charakteristika beider Kapitalformen individuell
auf das gewünschte Risiko-Rendite- Profil eines Unternehmens zugeschnitten werden.
Analog zur hybriden Stellung des Mezzanine-Kapitals zwischen Eigen- und Fremdkapital
liegen auch die Kapitalkosten – die von den Mezzanine-Kapital-Gebern geforderte
Verzinsung – aufgrund der mittleren Risikoposition zwischen denen von Eigen- und
Fremdkapital. Aus der charakteristischen Nachrangigkeit gegenüber dem Fremdkapital
sowie den teilweise überaus komplexen Vergütungsstrukturener geben sich für
Mezzanine- Kapital höhere Risikopositionen als für her kömmliches Fremdkapital. Im
Vergleich zu Eigenkapital ist das Risiko jedoch vor allem aufgrund der fixierten
Zahlungsvereinbarungen und Zinszahlungen geringer. Investoren fordern in
Abhängigkeit von den eingesetzten mezzaninen Finanzierungsin strumenten eine
Rendite von 10 bis 30 Prozent pro Jahr.
Guido Eilenberger, Sascha Haghani, Unternehmensfinanzierung zwischen Strategie und
Rendite, 2008, S. 85 f.
Als Zwischenformen haben sich sogenannte „Mezzanine- Finanzierungen“ herausgebildet,
die – wie das eigentlich der Architektur in italienischer Sprache entnommene Wort
„Zwischengeschoss“ schon aussagt – eine zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung
liegende Finanzierungsform sind. Auch für diese Finanzierungsform gilt: Im Vordergrund
steht eine langfristige Partnerschaft auf einer soliden wirtschaftlichen Grundlage und
nicht eine akute Krisenüberbrückungsfinanzierung – und auch diese ist inder Krise
schwer realisierbar.
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Handelsblatt: Mittelstandsfonds: Rege Nachfrage bei Deutscher Bank
(1.4.10): Der von der Deutschen Bank initiierte Mittelstandsfonds hat
in dieser Woche offiziell seine Arbeit aufgenommen. Nach Angaben
der Managementgesellschaft M Cap Finance, die den Geldtopf für die
mittelständischen Firmen betreut, gingen in den vergangenen Wochen
bereits rund 50 Anfragen aus der Wirtschaft ein.
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Im Gegensatz zu einer typisch stillen Gesellschaft verfügen Gesellschafter
bei einer atypisch stillen Gesellschaft über Geschäftsführungsbefugnisse,
die über passive Kontrollrechte hinausgehen, und somit über eine
(steuerliche) Mitunternehmerschaft. Die Bandbreite der
Einflussmöglichkeiten reicht dabei von einem einfachen
Zustimmungsvorbehalt bei Änderungen der Geschäftspolitik über
Weisungsrechte gegenüber dem Management bis hin zu einer
unmittelbaren Übertragung direkter Geschäftsführungsbefugnisse. Im
Ergebnis verhält sich ein Gesellschafter im Zuge einer atypisch stillen
Gesellschaft nach der Kapitalbereitstellung also alles andere als still.
Vielmehr verfügt er über zum Teil erhebliche unternehmerische Mitsprache-
und Kontrollrechte, die ihm einen vergleichsweise starken Einfluss auf die
Unternehmensführung zugestehen. Die Beteiligungseinlage des atypisch
stillen Gesellschafters stellt – anders als bei einem typisch stillen
Gesellschafter – für das Unternehmen stets auch Eigenkapital dar.
Da ein atypisch stiller Gesellschafter als Mitunternehmer Einkünfte aus dem
Gewerbebetrieb realisiert, ist nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG für die atypisch
stille Gesellschaft eine Steuerbilanz aufzustellen. Daher können die vom
Unternehmen an den atypisch stillen Gesellschafter geleisteten
Zinszahlungen nicht als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht
werden.
Aufgrund der mit einer atypisch stillen Gesellschaft einhergehenden
umfangreichen Kontroll- und Mitwirkungsrechte sollte der Einsatz dieses
mezzaninen Finanzierungsinstruments wohlüberlegt sein. Letztlich wird der
Mezzanine- Kapital-Geber – wenn auch für einen befristeten Zeitraum –
zum Mitgesellschafter des Unternehmens, der naturgemäß auf die
Verwertung seiner Unternehmensanteile drängen wird. Vor allem Private-
Equity-Fonds, die sich nur für drei bis sieben Jahre an einem Unternehmen
beteiligen, streben am Ende des Investitionszeitraums oft den Verkauf ihrer
Beteiligungen an. Da Risikokapitalgeber am Ende der Halteperiode ihre
Unternehmensanteile zu einem möglichst hohen Prei s verkaufen wollen, ist
davon auszugehen, dass sie die im Rahmen einer atypisch stillen
Gesellschaft „erworbenen“ Mitsprache- und Kontrollrechte für die
Implementierung wertsteigernder Maßnahmen einsetzen werden Maßnahmen
einsetzen werden.
Guido Eilenberger, Sascha Haghani, Unternehmensfinanzierung zwischen Strategie und Rendite,
2008, S. 85 f.
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Das Nachrangdarlehen ist der reinen Fremdfinanzierung am ähnlichsten. Im Unterschied
zur klassischen Kreditfinanzierung sind für den Fall der Insolvenz sämtliche
Zahlungsansprüche aus dem Nachrangdarlehen mit einem Nachrang gegenüber den
Forderungen aller anderen Gläubiger versehen.
Die Tilgung kann in mehreren Tranchen oder in einer Summe erfolgen. Eine
Verlustbeteiligung findet nicht statt, eine Gewinnbeteiligung ist möglich, aber nicht
zwingend. Die Laufzeit von Nachrangdarlehen liegt im Bereich von fünf bis zehn Jahren.
Sie werden i. d. R. ohne oder mit nachrangiger Besicherung gewährt. Der Kreditspielraum
wird somit nicht eingeengt.
Die Vergütungsvereinbarung liegt aufgrund des durch den Nachrang erhöhten Risikos
über den Konditionen einer klassischen Fremdfinanzierung.
Günstig fürs Rating
Wegen des eigenkapitalähnlichen Charakters hat das Nachrangdarlehen den Vorteil, dass
es zumindest bei einer qualifizierten Nachrangabrede bei der Bilanzanalyse und dem
Ratingprozess durch Kreditinstitute oder Rating- Agenturen als wirtschaftliches
Eigenkapital gewertet wird und somit zu einer Verbesserung der Eigenkapitalquote führt.
Dies verbreitert für das Unternehmen den Kreditzugang zu attraktiveren Konditionen.
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Werden die Bankbeziehungen gezielt gepflegt, und besteht ein
ausreichendes Bewusstsein für die Interessen und Anforderungen
der Fremdkapitalgeber, insbesondere auch hinsichtlich
einer risikogerechten Kreditverzinsung?
Frühzeitige Fremdkapitalgeber-
Konsultation
Erfolgt eine frühzeitige Konsultation der potentiellen Fremdkapitalgeber
im Zuge neu erkennbarer, zusätzlicher Finanzierungsbedürfnisse?
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Unabhängig von der Art des Kapitalmarktes treten bei einer externen Eigenkapitalfinanzierung in
der Regel neue Gesellschafter – ins besondere Aktien- und Hedge-Fonds sowie Private-Equity-
Gesellschaften – in ein Unternehmen. Je nach strat egischer Ausrichtung können sie Interessen
vertreten, die sich von den en der angestammten Eigentümer unterscheiden. Ihr Wunsch nach
kurzfristi g hohen Renditen steht vielfach in einem direk-ten Widerspruch zur
Unternehmensstrategie, die auf la ngfristig stabile Renditen ausgerichtet ist. In jüngster Zeit war zu
be obachten, dass die neuen Gesellschafter verstärkt ihre Interessen durchzusetzen versuchen,
indem sie öffentlichen Druck aufbauen und dem Ma nagement ihrer Beteiligungs- unternehmen
Sanktionen androhen.
Guido Eilenberger, Sascha Haghani, Unternehmensfinanzierung zwischen Strategie und Rendite,
2008, S. 13.
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Bei Sanierungsformen, die einen Verkauf des Unternehmens oder von Betriebsteilen anstreben,
sind Ausgründungen durch Mitarbeiter (sog. Belegschaftsinitiativen) in die Überlegungen
einzubeziehen. Dies ist manchmal der einzige Weg, um Arbeitsplätze eines grundsätzlich
wettbewerbsfähigen Unternehmens zu erhalten. Soweit erforderlich, muss dabei frühzeitig
außerhalb des Unternehmens nach einer Geschäftsführung gesucht werden, die in einem solchen
Fall allerdings ebenfalls bereit sein sollte, einen Anteil am unternehmerischen Risiko zu tragen.
Mitarbeiterbeteiligung - Investivlohn: Auf diese Steine können Sie bauen
Mit Firmenbeteiligungen können auch Mitarbeiter vom Erfolg einer Firma
profitieren. Doch was für den Aufschwung gedacht war, scheint auch in der
Krise zu funktionieren. Weil die Banken mit Krediten knausern, setzen viele
Firmen auf das Kapital ihrer Angestellten.
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Wichtig ist es, den Erwerber zu überzeugen- Nach Vorschlag von
Mankins et al. Sollte jeder Verkäufer überzeugende - und aufrichtige -
Antworten auf folgende vier Fragen parat haben:
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Welche Maßnahmen sollten ergriffen werden, um die Ertragslage
des auszugliedernden Unternehmens zu verbessern
beziehungsweise sein Wachstum anzukurbeln?
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Wie viel Zeit wird der Käufer benötigen, um das volle
Wertpotenzial zu erzielen? (Je schneller der Käufer den
Wertzuwachs realisieren kann, desto höher wird der Preis sein,
den er für das Unternehmen zu zahlen bereit ist.)
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Wie sollte der Wert, der durch die Desinvestition freigesetzt wird,
zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden?
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Was ist die unternehmerische Vision, die Mitarbeitern eine
langfristige Perspektive im Unternehmen ermöglicht und damit
Kontinuität sichert?
Die aufrichtige Darstellung ist hier deswegen von Bedeutung, weil
spätestens in der weiteren Abwicklung der Transaktion (also z.B. während
der due diligence) verschwiegene Mängel oder vorsätzliche Schönfärbereien
ans Licht geraten können.
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Private Equity-Gesellschaften sind Intermediäre (Kapitalsammelstellen), die sich von
Investoren (Banken, Versicherungen, Pensionsfonds, Unternehmen, Privatpersonen, etc.)
Kapital beschaffen.
Das Kapital wird üblicherweise nach Auflegung eines Fonds mit einer festgelegten
Fondslaufzeit eingezahlt (geschlossene Fonds). Üblich ist ein Einzahlungsplan, der
festlegt, zu welchem Zeitpunkt wie viel des zugesagten Kapitals (Committed Capital) in
den Fonds einbezahlt wird. Diese Teilzahlungen sollen dazu beitragen, dass die
Kapitalgeber eine gewisse Kontrollmacht über den Fonds haben. Der Anteil des
zugesagten Kapitals, der zu einem bestimmten Zeitpunkt einbezahlt wurde, wird als das
abgerufene Kapital (Drawn Down Capital) bezeichnet. Es wird vertraglich festgelegt, unter
welchen Bedingungen das zugesagte Kapital abgerufen werden kann. Dies ist vor allen
dann der Fall, wenn in neue Portfolio- Unternehmen investiert werden soll, oder wenn
Folgeinvestitionen in bereits im Portfolio befindliche Unternehmen getätigt werden.
Für Unternehmen, die sich durch den öffentlichen Kapitalmarkt nicht finanzieren lassen
können oder wollen, stellt privates Beteiligungskapital eine geeignete Möglichkeit dar,
das für die Finanzierung ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten nötige Eigenkapital zu
generieren. Privates Beteiligungskapital - auch als Private Equity bekannt – wird als eine
moderne Art der Finanzierung betrachtet, die für ein Unternehmen von großem Nutzen
sein kann. Die relative Beteiligungshöhe an Unternehmen umfasst dabei ein breites
Spektrum von Minderheitsanteilen bis zur Komplettübernahme. Zahlen des
Bundesverbandes deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e .V. zufolge investierten
in Deutschland tätige Beteiligungsgesellschaften 2006 geschätzte 3,6 Milliarden Euro
in deutsche Unternehmen.
In Abgrenzung zum Venture Capital bezeichnet Private Equity im engeren Sinne
außerbörsliches Eigenkapital, das reiferen Unternehmen für Expansions- und
Wachstumsfinanzierung zur Verfügung gestellt wird. Aber auch hier soll eine jährliche
Rendite von 15 bis 30 Prozent erwirtschaftet werden. In der Regel streben Private-
Equity-Gesellschaften die Mehrheitsbeteiligung an einer erworbenen Gesellschaft an. Da
die Zielunternehmen im Idealfall über eine nachweisbare Unternehmenshistorie,
anerkannte Produkte und erfahrene Managementteams sowie stabile Umsätze, Erträge
und Cashflows verfügen, bergen diese Investitionen im Vergleich zu Venture Capital ein
geringeres Risiko.
Guido Eilenberger, Sascha Haghani, Unternehmensfinanzierung zwischen Strategie und
Rendite, 2008, S. 26.
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Es werden verschiedene Definitionen des Begriffs Venture Capital verwendet. In den USA
wird Venture Capital üblicherweise enger als in Europa aufgefasst. Es bezeichnet dort
eine Teilmenge von Beteiligungskapital (Private Equity) im Sinne von Eigenkapital, das
Unternehmen, die nicht an der Börse notiert sind, gewährt wird. Venture Capital bezieht
sich in den USA nur auf die Eigenkapitalinvestitionen in der Seed-, Start-up-, und
Entwicklungsphase eines jungen Unternehmens. In Europa schließt Venture Capital
oftmals noch andere Finanzierungsanlässe, bspw. Management Buy-outs (MBOs) oder
Buy-ins (MBIs), mit ein. In Deutschland werden häufig auch die Begriffe Risikokapital und
Wagniskapital als Synonyme für Venture Capital benutzt.
Vielfach synonym mit Private Equity wird der Begriff „Venture Capital“ verwendet. Bei Letzterem
handelt es sich jedoch um eine besondere Form des privaten Beteiligungskapitals, das
gewöhnlich in junge, wachstumsstarke Unternehmen fließt. Das Engagement der Venture-Capital-
Investoren kann zeitlich begrenzt sein und je nach Branche fünf bis zehn Jahre dauern.
Eigenkapitalgeber fordern im Zuge einer Venture-Capital- Transaktion Renditen, die zwischen 20
und 30 Prozent pro Jahr liegen.
Guido Eilenberger, Sascha Haghani, Unternehmensfinanzierung zwischen Strategie und Rendite,
2008, S. 27.
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Die MBG sind vorwiegend im Bereich kleiner Volumina tätig. Darüber hinaus refinanzieren
sie sich häufig durch das ERP- Beteiligungsprogramm der KfW, das die Höhe des
Beteiligungsentgelts auf 12% p.a. der Beteiligungssumme im Durchschnitt der
vereinbarten Beteiligungsdauer limitiert. Im Rahmen des ERP-Beteiligungsprogramms ist
lediglich eine 75%-ige Refinanzierung der Beteiligung (bis max. 500.000 €) möglich.
Aufgrund dieser Struktur werden Beteiligungen, die wegen ihrer Risiken eine höhere
Rendite erfordern, von den MBG nicht eingegangen. Die Sparkassen und Landesbanken
verfolgen häufig Ziele der regionalen Wirtschaftsförderung und stellen in diesem Rahmen
oft auch geringere Anforderungen an die Rendite von Investments.
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Obwohl beispielsweise Patente und Marken zentrale Anforderungen an Kreditsicherheiten wie
Fungibilität und juristische Durchsetzbarkeit erfüllen, werden sie von der Kreditwirtschaft bisher nur
in sehr geringem Umfang als Sicherheit akzeptiert. Diese Zurückhaltung ist kaum verständlich, da
die Sicherheit über die realisierbaren Verwertungserlöse aus immateriellen Vermögenswerten
zugenommen hat. Auch für immaterielle Vermögenswerte wie Patente und Marken existieren –
aufgrund einer dynamischen Entwicklung in jüngerer Zeit - eine zunehmende Zahl an in der Praxis
allgemein anerkannten Bewertungsverfahren bzw. liquide Märkte. Doch es gibt schon jetzt
Möglichkeiten IP in die Finanzierung einzubringen. Über ein Sale-and- Lease-Back Modell wird das
IP zunächst angekauft, um es über einen Nutzungsüberlassungsvertrag, welcher
Finanzierungsvolumen, Vertragslaufzeit sowie Nutzungsentgelt regelt, umgehend wieder dem
Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Eine bilanz- und steueroptimierte Leasingfinanzierung von
Marken oder gewerblichen Schutzrechten ist daher bereits heute eine interessante Alternative für
mittelständische Unternehmen.
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Passend zu der anwendungsorientierten Artikelserie zum
Krisenmanagement in Unternehmen
, hat das Handelsblatt einen
lesenswerten Artikel zur Verwertung immaterieller Vermögenswerte als
Finanzierungsquelle veröffentlicht. Tenor des hier nachlesbaren Artikels
:
Patente, Marken und andere Schutzrechte können sich als wahre Schätze
entpuppen. “Ob Lizenzierung, Sale-and- lease-back-Verfahren oder schlichte
Beleihung - in beinahe jedem Unternehmen finden sich Vermögenswerte.
Dabei wissen viele Firmen noch gar nicht, welchen Wert ihr immaterielles
Vermögen hat - schließlich ist dessen Bilanzierung nach § 248 HGB
weitgehend verboten, eine objektive Bewertung damit überflüssig.”
So stellt der Artikel Beispiele von Markennamen dar, die Unternehmen
verkauft haben, um anschließend die Nutzung gegen ein laufendes Entgelt
gesichert haben. Die Laufzeit solcher Verträge beträgt meist zwischen
sechs und acht Jahre. Am Ende der Laufzeit kauft die Firma ihre Marke
zurück. Solche Verträge sind allerdings nicht ohne Risiko, denn die Marke als
guter Name eines Unternehmens gilt es zu schützen. Dies gelingt nur über
komplexe Verträge.
In der Praxis sollte ein Unternehmen zunächst einmal schauen, ob es
überhaupt über derart verwertbare Rechte verfügt. Ob diese beleihbar sind,
richtet sich letztlich nach der Frage, ob Dritte diese Rechte verwerten
können. In dem Artikel ging es z.B. um die Beleihung der Marke Underberg,
die einen vergleichsweise hohen Bekanntheitsgrad hat. Für den
“Maschinenbau Stockelsdorf” dürfte es dagegen unmöglich sein, die eigene
Firmenmarke zu beleihen.
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Praxisnäher könnte es da als liquiditätsbessernde Einzelmaßnahme sein,
sich einmal mit den im Unternehmen verwendeten Softwarelizenzen zu
befassen. Gerade habe ich einem Kunden meiner Unternehmensberatung
empfohlen, zu prüfen, ob er eine sehr teure Spezialsoftware, die er nicht
mehr für eine CNC-Maschine benötigt, verkaufen könne. Die Software ist
eine Standardanwendung und lässt sich grundsätzlich auch auf anderen
Maschinen betreiben. Umgekehrt ist dies natürlich auch für Unternehmen
eine Chance, günstig an Lizenzen zu gelangen. Siehe dazu auch diese
Artikel im Handelsblatt: “
Firmen greifen verstärkt zu gebrauchter Software
(26.3.09) und
Gebrauchte Software senkt Kosten
(8.10.08).
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4. Schritt: Der Existenzgründer kann die Eigenkapitalhilfe jetzt bei der Hausbank entsprechend
dem Mittelbedarf abrufen.
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Wer kann gefördert werden?
Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, die über die fachliche und
kaufmännische Qualifikation und eine entsprechende Berufserfahrung verfügen. Außerdem ist ein
tragfähiges Unternehmenskonzept Voraussetzung für eine Förderung.
Was wird mitfinanziert?
Zur Schließung einer Eigenkapitallücke können risikotragende Eigenkapitalhilfe Darlehen für
folgende Vorhaben bereitgestellt werden:
* Gründung einer selbstständigen gewerblichen oder freiberuflichen Existenz
* tätige Beteiligung mit hinreichendem unternehmerischen Einfluss
* Übernahme eines Betriebes (soweit die Eigenkapitalhilfe zur wirtschaftlichen Fortführung des
Unternehmens erforderlich ist)
Förderfähig sind
* betriebsnotwendige Investitionen des Antragstellers oder ein von ihm zu zahlender Kaufpreis
* die Beschaffung oder Aufstockung eines Lagers an Waren, Material und Ersatzteilen
* Markterschließungskosten mit längerfristiger Kapitalbindung
* Festigungsinvestitionen innerhalb von 2 Jahren nach Geschäftseröffnung (in den neuen
Ländern innerhalb von 4 Jahren)
In welchem Umfang kann mitfinanziert werden?
Die eingesetzten eigenen Mittel sollen in der Regel 15 % des Investitionsbedarfs, der gefördert
werden kann, nicht unterschreiten. Mit der Eigenkapitalhilfe können die eigenen Mittel bis auf 40
% aufgestockt werden. Bei Festigungsinvestitionen in den neuen Bundesländern kann
Eigenkapitalhilfe bis zu 75 % gewährt werden. Die Obergrenze der Eigenkapitalhilfe liegt bei
500.000 EURO je Antragsteller. In den neuen Ländern und Ost-Berlin kann im Fall einer
Privatisierung oder Reprivatisierung bis zu 1 Mio. EURO je Antragsteller gewährt werden. Eine
Kombination mit dem ERP- Existenzgründungsprogramm und dem Existenzgründungsprogramm
der Deutschen Ausgleichsbank ist möglich.
Wie sind derzeit die Konditionen?
Zinssätze:
1. Jahr zzt. 0 %
2. Jahr zzt. 0 %
3. Jahr zzt. 3 %
4. Jahr zzt. 4 %
5. Jahr zzt.5 %
Ab dem 6. bis zum 10. Jahr wird im Zeitpunkt der Zusage der Zins festgelegt. Für die
anschließende Laufzeit wird er 10 Jahre nach der Zusage neu festgelegt. Für die neuen
Bundesländer und Berlin liegt der Zinssatz ab dem 6. Jahr für jedes Jahr 0,5 Prozentpunkte unter
dem Zins für die alten Bundesländer. Es werden 96 % des Kredits ausgezahlt.
Welche Laufzeit hat der Kredit?
Sie beträgt maximal 20 Jahre. Die Eigenkapitalhilfe ist spätestens bis zur Vollendung des 70.
Lebensjahres zurückzuzahlen.
Wie wird getilgt?
Nach maximal 10 tilgungsfreien Jahren in 20 gleichen Halbjahresraten.
Welche Sicherheiten sind zu stellen?
Es sind keine Sicherheiten erforderlich.
Wie wird der Antrag gestellt?
1. Schritt: Sobald sich der Existenzgründer umfassend von den Erfolgsaussichten seines Projekts
überzeugt hat, lässt er die Möglichkeiten einer Förderung prüfen. Zum Unternehmenskonzept
selbst und über die Finanzierung unter Einschluss der Fördermittel beraten neben der Hausbank
die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern, Unternehmensberater,
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Fachverbände. Eine der genannten Stellen muss zu dem
Konzept eine Stellungnahme abgeben.
2. Schritt: Jetzt folgt das gut vorbereitete Gespräch mit einer Bank oder Sparkasse (Hausbank),
über die der Förderantrag laufen soll. Die Wahl seiner Hausbank steht dem Existenzgründer frei.
3. Schritt: Erklärt die Hausbank ihre Bereitschaft zur Finanzierung des Vorhabens, leitet sie den
Antrag an die Deutsche Ausgleichsbank (DtA) weiter. Gibt die DtA eine Zusage, schließt die
Hausbank mit dem Antragsteller den Darlehensvertrag ab. Bei Ehegatten muss auch der
Ehepartner unterzeichnen.
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