Dokumentation: Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten

by on 25. August 2010

Das Bundeskabinett hat sich auf einen Gesetzentwurf zur staatlichen Bankenrettung verständigt. Der Blick Log dokumentiert die Presseerklärung mit dem Link auf die Gesetzesvorlage, die jetzt das parlamentarische Verfahren durchlaufen muss.

Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz)

Nach den am 31. März 2010 beschlossenen Eckpunkten zur Finanzmarktregulierung hat das Bundeskabinett heute den Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums und des Bundesjustizministeriums angenommen.

Der Gesetzentwurf (Restrukturierungsgesetz) zieht die richtigen Lehren aus der Finanzmarktkrise. Enteignungen wie bei der HRE sind – auch als ultima ratio – mit einer marktwirtschaftlichen Ordnung nicht in Einklang zu bringen. Das Restrukturierungsgesetz bietet mit seinem Verfahren eine klare Alternative zur Enteignung. Der Gesetzentwurf stellt sicher, dass Bankinstitute weit unterhalb der Schwelle der Enteignung in einem geordneten Verfahren frühzeitig saniert werden können. Das Restrukturierungsgesetz setzt auf Privatautonomie und stärkt die Eigenverantwortung der Unternehmer. Das Modell bietet die Chance, eigenverantwortlich und zunächst ohne Eingriffe in Aktionärsrechte die Sanierung des Kreditinstituts einzuleiten. Ziel ist es, die Schieflage einer systemrelevanten Bank ohne Gefahr für das Finanzsystem zu bewältigen und dafür zu sorgen, dass Restrukturierung und geordnete Abwicklung einer solchen Bank nicht, wie in der Vergangenheit, durch die öffentliche Hand, sondern vorrangig vom Finanzsektor selbst finanziert werden. Aus ordnungspolitischen Gründen sollten staatliche Eingriffe nur dann ergriffen werden, wenn es den Beteiligten nicht gelingt, im Wege von Verhandlungen eine angemessene Bewältigung der Krise zu erreichen.

Hintergrund: Eckpunkte des BMJ im Einzelnen

  1. Einführung eines Gesetzes zur Reorganisation von Kreditinstituten
    Der Gesetzentwurf sieht ein zweistufiges Verfahren vor, das einen Rahmen für kollektive Verhandlungslösungen schaffen soll und auf Initiative des Kreditinstitutes selbst eingeleitet wird.
    Die erste Stufe beinhaltet ein Sanierungsverfahren, mit dem Schieflagen weit im Vorfeld einer Insolvenz auf der Ebene der Geschäftsführung bewältigt werden können. Dazu wird eine Reihe von Handlungsoptionen eröffnet, die bereits heute im Wesentlichen dem Kreditwesengesetz angelegt sind. Eingriffe in Drittrechte sind in dieser Verfahrensstufe noch nicht vorgesehen.
    Die zweite Stufe bildet ein Reorganisationsverfahren, das sich am Insolvenzplanverfahren orientiert, aber einige Besonderheiten enthält – zum Beispiel Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung, für Eingriffe in Gläubigerrechte und zur Einbeziehung der Anteilsinhaber. Außerdem ist das Verfahren nicht automatisch mit dem Verlust der Verfügungsbefugnis des Kreditinstituts verbunden.
  2. Verlängerung der Verjährung für die aktienrechtliche Organhaftung
    Die Verjährungsfristen für die Haftung von Vorständen und Aufsichtsräten von börsennotierten Aktiengesellschaften wird von fünf auf zehn Jahre verlängert. Das ermöglicht die Durchsetzung von Ersatzansprüchen auch dann, wenn ihr Bestehen erst spät bekannt oder wenn ihre Geltendmachung de facto erst möglich wird, wenn sich die personelle Zusammensetzung der Gesellschaftsorgane geändert hat. Diese Verlängerung der Verjährungsfrist sorgt dafür, dass für die Durchsetzung von Ersatzansprüchen bei Managementfehlern genügend Zeit bleibt, auch wenn Ansprüche erst spät bekannt werden oder sich erst personell neu aufgestellte Gesellschaftsorgane zur Durchsetzung entscheiden. Eine solche Verlängerung ermöglicht die Finanzmarktkrise sorgfältig und in Ruhe juristisch aufzuarbeiten.

 

Gesetzgebungsverfahren

Bitte beachten Sie, dass es sich bei einem Referentenentwurf um einen Gesetzentwurf handelt, den die Bundesregierung noch nicht beschlossen hat.

health product review Januar 21, 2011 um 06:56 Uhr

I am confident other folks will agree, you happen to be performing a terrific position. In case you ever launch your individual item, I will be the initial 1 to get. As you understand what you happen to be accomplishing. Health Product Reviews

Comments on this entry are closed.

Previous post:

Next post: