Wirkung der Finanzmarktregulierung auf Bankenrefinanzierung und Finanzierungsgeschäfte

Auf dieser Seite trage ich die verschiedenen Wirkungen der Finanzmarktregulierung auf den Finanzsektor selbst und auf die Unternehmensfinanzierung zusammen getragen werden. Diese Seite ist Under Construction, also ein Work-in-Progress. Ich erhebe nicht den Anspruch, einer vollständigen und abschließend korrekten Darstellung. Vielmehr formuliere ich hier auf Basis von Gesprächen, Hinweisen von Lesern, verfügbarer Literatur und eigenen Überlegungen Hypothesen über die Wirkungen. Dies soll helfen, die Veränderungen im Finanzsektor incl. der Krisensymptome besser zu verstehen. Mir geht es aber auch um die Wirkungen auf die Unternehmensfinanzierung.

Ich möchte diese Seite gern mit Unterstützung der Leser dieses Blogs weiter entwickeln und freue mich über Anmerkungen, Kommentare, Fehlerhinweise und natürlich über Links.  Jetzt

Inhalt

Vorbemerkungen

Betrachtete Geschäfte bzw. Bilanzpositionen

Betrachtete Regulierungen/Maßnahmen

Wirkung der Regulierung

Bankenrestrukturierungsrecht

Basel III

Liquiditätsvorschriften

Eigenkapitalsäule

Leverage-Säule?

Solvency II

Collateralpolitik der EZB

Wirkung der Maßnahmen auf die Geschäftsfelder von Banken und ihre Refinanzierung

Regulierte Covered Bond und Pfandbriefen

nicht regulierte gedeckte Bankschuldverschreibung

Einlagengeschäft

Auswirkungen auf die Refinanzierung (=Passivseite)

Auswirkungen auf die Aktivseite

Diskriminierung von ABS

Vorbemerkungen

Beim Blick in die Wirtschaftspresse der letzten Monate fällt auf, dass zwar viel über die Bankenkrise berichtet wird und darüber, wie Banken besser und strenger reguliert werden sollen. Wenig Aufmerksamkeit wird aber den Wirkungen solcher Regulierungsmonstren wie Basel III, Solvency II oder dem Bankenrestrukturierungsgesetz auf die Zukunft der Unternehmensfinanzierung geschenkt.

Nach einigen Gesprächen und der Lektüre vieler Unterlagen in den letzten Monaten komme ich aber immer mehr zu dem Ergebnis, dass sich Unternehmen und namentlich ihre Interessenvertreter in den Verbänden dringend mit der Materie beschäftigen müssen, um die drohenden Strukturveränderungen zu begreifen.

Manchmal entsteht der Eindruck, dass weder auf der Regulierungs- noch auf der Banken- und Unternehmensseite bisher wirklich das Big-Picture zwischen Finanzmarktregulierung und Unternehmensfinanzierung gesehen wird. Das ist etwas anmaßend, freilich aber nicht verwunderlich, denn die Materie ist hoch komplex. Und man muss sich schon richtig quälen, wenn man verstehen will, dass etwa Basel III die klassischen Unternehmenskredite so stark diskriminiert, dass es mittel- bis langfristig sogar zu Strukturveränderungen in der Wirtschaft kommen könnte.

Das große Dilemma der Politik bzw. der Regulierungsbehörden ist, dass die von ihnen verschriebenen Therapien zur Heilung des Finanzsektors zu wenig auf die Nebenwirkungen achten, zumindest ist das mein Eindruck. Es wird nur auf die unmittelbare Wirkung geachtet, jedoch nicht auf die Zweit- und Drittfolgewirkung.

Mag sein, dass ich mit meiner Einschätzung falsch liege. Weil die Regulierung der Finanzmärkte aber so viele Facetten hat, will ich in den nächsten Wochen einen Aufschlag für eine vereinfachte Übersicht der Wirkung ausgewählter Maßnahmen wagen. Eine vollständige Betrachtung würde hier vollkommen den Rahmen sprengen und wäre auch in meinem Zeitbudget nicht drin. Aber ich versuche mal auf Basis der Vorschriften und gesichteter Literatur ein paar Hypothesen über die Wirkungen auf verschiedene Anlage- und Finanzierungsinstrumente zu formulieren. Ich werde die Ergebnisse auf einer Seite in diesem Blog zusammenfügen und je nach Rückmeldungen im Laufe der Zeit ergänzen und korrigieren.

Betrachtete Geschäfte bzw. Bilanzpositionen

Die Geschäftsmodelle nahezu aller Finanzinstitutionen beruhen im Grunde auf dem ganz einfachen Geschäftsmodell der Finanzintermediation. Finanzinstitutionen schaffen einen Interessenausgleich zwischen den Subjekten, die Finanzierungsmittel anlegen wollen (Überschusseinheiten), und den Marktteilnehmern, die Mittel aufnehmen wollen oder müssen (Defiziteinheiten). Daneben sorgen sie für den Transfer von Zahlungsmitteln. Die Gesamtheit derartiger Transaktionen einschließlich der sich dabei herausbildenden Usancen und der sie beeinflussenden institutionellen Rahmenbedingungen wird nach Michael Bitz als Finanzmarkt bezeichnet. Bitz schreibt dazu weiter:

“In seiner einfachst denkbaren, gewissermaßen „archaischen“ Urform kann dieser Finanzmarkt allein als Geflecht einer Vielzahl von Verträgen gedacht werden, die zwischen den potentiellen Geldnehmern der ersten Gruppe und den potentiellen Geldgebern der zweiten Gruppe jeweils unmittelbar und ganz individuell, ohne allgemein vorgegebene Rahmenregelungen und ohne jegliche Einwirkung Dritter vereinbart werden.”

Die heutigen Geschäftsmodelle der Finanzmärkte sind im Prinzip genau so simple, denn es geht vorwiegend um die Modellierung bedingter und unbedingter Zahlungsströme in Gegenwart und Zukunft sowie den dazu notwendigen Vereinbarungen zwischen verschiedenen Marktteilnehmern. Geld verdienen lässt sich damit vor allem, wenn die Märkte nicht so ticken, wie es die neoklassischen Ökonomen gern hätten und Marktteilnehmer über einen Informationsvorsprung verfügen und diese Informationsasymmetrien für sich ausnutzen können.

Um diese Geschäftsmodelle zu leben vergeben Banken auf der Aktivseite Kredite an Firmen und Privatpersonen, sie kaufen Staatsanleihen, finanzieren große Projekte und leihen anderen Banken Geld. Manche betreiben an den Finanzmärkte Eigenhandel, den sie aus eigener Tasche finanzieren.

Für ihre Geschäfte benötigen die Institute Geld (Passivseite). Eigenkapital  aus verschiedensten Quellen, Einlagen von Privatkunden und Unternehmen und von sogenannten institutionellen Anleger wie Versicherungen, Pensionskassen, Fonds. Banken finanzieren sich daneben über andere Banken und natürlich über ihre Zentralbanken.

In unterschiedlichem Ausmaß erwarten Geldgeber von Kreditnehmern die Stellung von Sicherheiten (in der Fachsprache Collateral) für die überlassenen Mittel. Dies trifft auch zunehmend die Banken. Diese Sicherheiten bestehen in der Regel aus Vermögenspositionen der Aktivseite, manchmal handelt es sich auch um staatlich Garantien, die von der öffentlichen Hand gewährt werden oder um sogenannte implizite Staatsgarantien, also der Hoffnung, die Passivseite einer Bank werde schon vom Staat gerettet, wenn sie Probleme bekommt.

Um die Betrachtung übersichtlich zu halten, werden hier nicht die Wirkungen auf alle Finanzmarktprodukte betrachtet. Die Darstellung folgt hier einen groben Struktur, die sich an bestimmten Asset- bzw. Fundingklassen orientieren. Asset steht dabei für Anlage der Mittel aus Sicht einer Bank, Funding steht für Finanzierung.

Betrachtete Regulierungen/Maßnahmen

Drei Regulierungen und eine geldpolitische Maßnahme der EZB sollen hier in den weiteren Abschnitten dieser Serie betrachtet werden:

  1. Das Bankenrestrukturierungsrecht, in Deutschland seit 1. Januar 2011 gültig, in Europa in verschärfter Form für 2013 erwartet
  2. die Regulierung der Banken im Rahmen von Basel III und
  3. die Regulierung der Versicherungen im Rahmen der Solvency II
  4. Collateralpolitik der EZB

Diese Maßnahmen sind nach meiner Ansicht derzeit die Regulierungsvorhaben bzw. Maßnahmen mit den größten Steuerungsimpulsen auf die Finanzierung und Refinanzierung der Banken.

Wirkung der Regulierung

Mit den genannten Regulierungsmaßnahmen sind verschiedene Steuerungsabsichten verbunden. Ich werde die Hypothesen für die Steuerungswirkung anhand einer vereinfachten Bilanz zeigen und wie folgt kennzeichnen:

  • – erwartet wird Abnahme der Position
  • o erwartet wird keine Veränderung der Position
  • + erwartet wird Zunahme der Position

Die Hypothese über die Veränderungen der jeweiligen Positionen erfolgen dabei stets unter der Ceteris paribus-Annahme, also unter der Voraussetzung, dass alle anderen Rahmenbedingungen unverändert bleiben.

Jede dieser Maßnahmen wird in einem eigenen Beitrag mit der jeweiligen Wirkung betrachtet und nach der Veröffentlichung auf dieser Seite ergänzt. Ich freue mich über den Austausch und Korrekturhinweise zu den einzelnen Paketen und hoffe so, die Qualität der Darstellung mit Hilfe der Community schrittweise zu erhöhen.

Banken-Restrukturierungsrecht

Seit gut einem Jahr gilt in Deutschland das Banken-Restrukturierungsgesetz. Es erlaubt der Bankenaufsicht in § 12 mit bestimmten Ausnahmen einen Eingriff in die Gläubigerrechte, also etwa Kürzung, Stundung oder Besicherung der Forderungen. Dies schreckt Investoren, die früher ungedeckte Schuldverschreibungen erworben oder nicht einer Einlagensicherung unterliegende Einlagen erbracht haben ab. Sie werden ungedeckte Forderungen von Instituten, bei denen Probleme erwartet werden könnten, nur noch im Ausnahmefall oder gegen eine hohe Risikoprämie erwerben. Gedeckte Finanzierungsinstrumente wie Covered Bonds, Structured Covered Bonds, Pfandbriefe oder ABS sind davon nicht betroffen, weil diese mit zusätzlichen Sicherheiten belegt sind, auf die die Bankenaufsicht keinen Zugriff hat. Das Restrukturierungsgesetz leitet daher die Investments institutioneller Anleger in gedeckte Finanzierungen um oder in Einlagen, die bis zu der Grenze, die durch Einlagensicherungsfonds* garantiert.

Wirkung Banken-Restrukturierungsrecht
Assets/Aktiva Funding/Passiva
Position Wirkung Position Wirkung
Zentralbankgeld o Eigenkapital +
Interbankfinanzierung ungedeckte Finanzierung
Staatsfinanzierung o gedeckte Finanzierung/SCB +
Unternehmenskredite o Asset Backed Securities +
(Structured) Covered Bonds + reg. Covered Bonds/Pfandbr. +
pfandbrieffähiges Geschäft o gesich. kurzfr. Einlagen* +
Asset Backed Securities o gesich. langfr. Einlagen* +
Aktien und anderes AV o ungesich. kurzfr. Einlagen
ungesich. langfr. Einlagen
abnehmend
neutral o * durch Einlagensicherung
zunehmend +

* Bei der Einlagensicherung ist zu beachten, dass es in Deutschland einmal eine staatliche Einlagensicherung gibt (max. 100.000 Euro). Daneben gibt es institutsspezifische Einlagensicherungseinrichtungen, wie etwa den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Ich freue mich über den Austausch und Korrekturhinweise zu dieser Darstellung und hoffe so, die Qualität der Darstellung mit Hilfe der Leser schrittweise zu erhöhen. Die Änderungsvorschläge nehme ich gern über das Kommentarfeld entgegen und werde sie dann auf der Seite “Wirkung der Finanzmarktregulierung auf Bankenrefinanzierung und Finanzierungsgeschäfte” entsprechend anpassen.

Hintergrund zum Restrukturierungsgesetz

Ziel des Gesetzes ist es, die Schieflage einer systemrelevanten Bank ohne Gefahr für die Stabilität des Finanzsystems zu bewältigen und dafür Sorge zu tragen, dass Eigen- und Fremdkapitalgeber die Kosten der Insolvenzbewältigung so weit wie möglich selbst tragen und sich das Engagement des Staates auf das Notwendigste beschränkt. Zudem sollen die neuen Instrumente ein koordiniertes Vorgehen mit anderen zuständigen Stellen auf europäischer Ebene ermöglichen, wenn eine grenzüberschreitend tätige Bankengruppe in Schwierigkeiten geraten ist. Dazu ist erforderlich, dass diese Instrumente sich in die bestehenden Überlegungen der Europäischen Kommission für ein EU-Rahmenwerk für das grenzüberschreitende Krisenmanagement im Bankensektor einfügen. Im Einzelnen sieht das Gesetz folgende Regelungen vor:

  • Verfahren zur Sanierung und Reorganisation von Kreditinstituten
  • Aufsichtsrechtliche Instrumente zum frühzeitigen Eingreifen und zur Krisenbewältigung
  • Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute
  • Übertragung neuer Aufgaben auf die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung
  • Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung
  • Änderungen des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes und des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes

Das Restrukturierungsgesetz ist hier im Bundesgesetzblatt dokumentiert. Das Gesetz ist ein Artikelgesetz, das wiederum andere Gesetz ändert. Diese Änderungen sind auf buzer.de dokumentiert. Einen einführenden Fachaufsatz aus der Zeitschrift Betriebs-Berater mit einem Überblick zum Bankenrestrukturierungsgesetz gibt es hier.

Das Reformwerk Basel III greift tief in die Geschäftsmodelle der Finanzbranche ein. Im Dezember 2010 hat der „Basler Ausschusses für Bankenaufsicht“ auf Basis der Erfahrungen der Finanzkrise umfassende Vorschläge zur Erweiterung und Modifizierung der Basel II-Vorschriften vorgelegt. Diese Empfehlungen werden 2012 über die Capital Requirements Directive (CRD IV) in europäisches und nationales Recht umgesetzt und sollen ab 1.1.2013 schrittweise in Kraft treten. Dabei werden über das Konsultationspapier hinausgehende Anforderungen formuliert. Das Rechtspaket CRD IV enthält dabei zwei Rechtsakte:

  1. Verordnung, die unmittelbarer für alle EU-Staaten bindend ist. Sie umfasst die Regelungsbereiche Eigenkapital, Liquidität, Verschuldungsquote, Gegenparteiausfallrisiko und Einheitliches Regelwerk.
  2. Richtlinie, die in nationales Recht umzusetzen ist. Sie umfasst insbesondere Voraussetzungen für Aufnahme und Ausübung des Bankgeschäfts, die Bedingungen für die Ausübung der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sowie die Definition der zuständigen Behörden und die Grundsätze für die Bankenaufsicht. Neu darin sind Verbesserungen im Bereich Governance, Sanktionen, Kapitalpuffer, Verbesserte Aufsicht

Einen ausgezeichneten Überblick über die Änderungen bietet die Bundesbank mit der Ende 2011 veröffentlichten Broschüre: Basel III – Leitfaden zu den neuen Eigenkapital- und Liquiditätsregeln für Banken. Zu den Wirkungen von Basel III außerdem empfehlenswert die DIHK Broschüre “ „Folgen von Basel III für den Mittelstand“ sowie eine Studie vom Research der Deutschen Bank zu den Wechselwirkungen von Solvency II und Basel III.

Liquiditätsvorschriften

Im öffentlichen Blickpunkt von Basel III stehen meist die Anforderungen an das Eigenkapital der Kreditinstitute. Dabei weisen die neuen Empfehlungen Basler Ausschusses auch substantielle Eingriffe in das Liquiditätsmanagement der Banken auf. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der neuen Vorschriften sind die Anforderungen an die Liquiditätsausstattung der Kreditinstitute. Dazu hat sich der Baseler Bankenausschuss zwei Kennzahlen erdacht:

  • die Liquidity Coverage Ratio (LCR) zur kurzfristigen Liquiditätssicherung und
  • die Net Stable Funding Ratio (NSFR) für den längerfristigen Liquiditätshorizont

Beide Kennzahlen sollen sicherstellen, dass Banken im Krisenfall ausreichend liquide sind. Die LCR fordert von Banken einen Mindestbestand an hochliquider Aktiva, um für die jeweils nächsten 30 Tage den potentiellen Nettoabfluss von Liquidität in einem Stressfall decken zu können. Was hoch liquide Aktiva i.S. der LCR sein sollte, ist bereits allgemein festgelegt und wird derzeit noch im Detail ausgearbeitet und soll bis 2013 in technische Standards gegossen werden. In jedem Fall gehören kurz- und langfristige Unternehmenskredite nicht dazu, weil diese im Krisenfall nicht liquidiert werden oder bei der Notenbank als Sicherheiten hinterlegt werden können.

Die NSFR soll sicherstellen, dass die langfristige Aktivseite entsprechend langfristig refinanziert ist. Damit lehnt sich dieser Ansatz an die „Goldenen Bankregel“. Derzeit refinanzieren Banken einen Teil ihrer langfristigen Kredite bekanntlich aus kurzfristiger Geldbeschaffung, was wie im Fall der Hypo Real Estate zu einem großen Problem werden kann, wenn die Refinanzierung nicht klappt. Die NSFR soll daher die Fristentransformation erschweren. Die NSFR ist derzeit lediglich eine meldepflichte Kennziffer, die bis 2018 beobachtet werden soll. Erst danach sollen verbindliche Grenzen festgelegt werden. Auch wenn die LCR erst ab 2014 umzusetzen ist, stellen sich Banken bereits heute darauf ein. Die Vergabe langfristiger Kredite wird von der Fähigkeit der Banken abhängen, sich langfristig refinanzieren zu können (fristenkongruente Refinanzierung).

Hier die Hypothesen über die Wirkungen

Basel III: Liquiditätsvorschriften ( LCR und NSFR)
Assets/Aktiva Funding/Passiva
Position Wirkung Position Wirkung
Zentralbankgeld + Eigenkapital +
Interbankfinanzierung ungedeckte Finanzierung o
Staatsfinanzierung + gedeckte Finanzierung/SCB o
Unternehmenskredite Asset Backed Securities o
(Structured) Covered Bonds + reg. Covered Bonds/Pfandbr. +
pfandbrieffähiges Geschäft + gesich. kurzfr. Einlagen*
Asset Backed Securities gesich. langfr. Einlagen* +
Aktien und anderes AV ungesich. kurzfr. Einlagen
ungesich. langfr. Einlagen o
abnehmend
neutral o * durch Einlagensicherung
zunehmend + SCB = Structured Covered Bond

Eigenkapitalsäule

Schon Basel II war in der Eigenkapitalsystematik durch eine relative Fehlallokation für Kreditrisiken geprägt. Zwar führt die faktische Ratingpflicht dazu, dass Zinssätze für Kredite sich mehr an den Risiken orientieren, dennoch haben Banken Kredite an Unternehmen für Investitionen, Betriebsmittel oder Baufinanzierung mit mehr Eigenkapital zu unterlegen als Kredite an Staaten oder andere Banken. Das Ergebnis ist bekannt: In den Bankenportfolios lagern mittlerweile hochriskante Positionen gegenüber Staaten und anderen Banken. Weil man sich von diesen Positionen nicht ohne Verluste trennen kann, leidet die Kreditvergabe an Unternehmen.

Ebenso erfordern die Risiken für Handelsgeschäfte der Institute eine im Vergleich zu Unternehmenskrediten geringere Eigenkapitalausstattung. Damit gebe es, so in der Börsen-Zeitung Jörg Erlebach, Bereichsvorstand Group Risk Controlling bei der Commerzbank, gefährliche regulatorische Anreize, Risiken vom Bankenbuch ins Handelsbuch zu verlagern, weil sie dort mit weniger Eigenkapital unterlegt werden brauchen.

Basel III korrigiert diesen Fehler nicht. Auch künftig werden Marktrisiken gegenüber Kreditrisiken bevorzugt. Damit wird aber ausgerechnet der Unternehmenssektor bestraft, dessen Ausfälle im Vergleich zu den Verlusten in Handelsgeschäften und den Wertberichtigungen ursprünglich erstklassig bewerteter Staatsanleihen deutlich geringer waren.

Basel III: Eigenkapitalvorschriften
Assets/Aktiva Funding/Passiva
Position Wirkung Position Wirkung
Zentralbankgeld o Eigenkapital +
Interbankfinanzierung o ungedeckte Finanzierung o
Staatsfinanzierung + gedeckte Finanzierung/SCB o
Unternehmenskredite Asset Backed Securities o
(Structured) Covered Bonds + reg. Covered Bonds/Pfandbr. o
pfandbrieffähiges Geschäft + gesich. kurzfr. Einlagen* o
Asset Backed Securities gesich. langfr. Einlagen* o
Aktien und anderes AV ungesich. kurzfr. Einlagen o
ungesich. langfr. Einlagen o
SCB = Structured Covered Bond
abnehmend
neutral o * durch Einlagensicherung
zunehmend + SCB = Structured Covered Bond

Leverage-Säule

Nach den Vorschlägen des Basler Ausschusses darf die Bilanzsumme einer Bank künftig maximal das 33-fache ihres Kernkapitals betragen. Für die Kreditvergabe bedeutet dies auf den ersten Blick nur eine Art Obergrenze, wenn man unter sonst gleichen Bedingungen das Kapital nicht erhöhen kann oder will. Auf den zweiten Blick könnte es für Banken sogar lohnender sein, Geld eher an risikoreichere Schuldner zu verleihen. Hier winken höhere Margen als im risikoarmen Geschäft etwa mit Kommunal- oder Immobilienfinanzierungen.

Basel III: Leverage
Assets/Aktiva Funding/Passiva
Position Wirkung Position Wirkung
Zentralbankgeld o Eigenkapital +
Interbankfinanzierung o ungedeckte Finanzierung o
Staatsfinanzierung o gedeckte Finanzierung/SCB o
Unternehmenskredite o Asset Backed Securities o
(Structured) Covered Bonds o reg. Covered Bonds/Pfandbr. o
pfandbrieffähiges Geschäft o gesich. kurzfr. Einlagen* o
Asset Backed Securities o gesich. langfr. Einlagen* o
Aktien und anderes AV o ungesich. kurzfr. Einlagen o
ungesich. langfr. Einlagen o
abnehmend
neutral o * durch Einlagensicherung
zunehmend + SCB = Structured Covered Bond

Solvency II

Vor zwei Wochen habe ich in dem hier veröffentlichten Einleitungsartikel Ziel und Zweck dieser Beitragsreihe erläutert. Es geht um die Wirkungen ausgewählte Maßnahmen der Finanzmarktregulierung auf bestimmte Positionen des Bankgeschäfte. Nach dem Bankrestrukturierungsgesetz und Basel III geht es heute um Solvency II.

Die Versicherungen gehören zu den ganz entscheidende Investorengruppen an den Finanzmärkten. 2011 sammelte lt. Handelsblatt die Branche in Europa 1.104 Milliarden Euro ein. Mehr als 7.400 Milliarden Euro verwalten europäische Versicherungen derzeit.

Solvency II (= EU-Richtlinie 2009/138/EG) ist ein Projekt der EU-Kommission und reformiert grundlegend das Versicherungsaufsichtsrechts in Europa. Ziel ist es, die heutigen Eigenmittelanforderungen für Versicherungsunternehmen zu einem konsequent risikoorientierten System der Finanzaufsicht weiterzuentwickeln (siehe dazu diese Übersicht der BaFin). Der Aufbau von Solvency II ist inhaltlich an die Basel II angelehnt, die dort festgelegten Ansätze werden aber teilweise fortentwickelt.

“Unter Solvency II”, fasst die Deutsche Bank die Regelungen zusammen, “werden die derzeitigen Solvabilitätsvorschriften zu einem konsequent risikoorientierten System der Finanzaufsicht weiterentwickelt. Bislang richtete sich das benötigte Eigenkapital der Versicherungsunternehmen nur nach dem Prämienvolumen. Zukünftig sollen sich die Eigenkapitalanforderungen nun an den tatsächlich eingegangenen Risiken in der Kapitalanlage orientieren. Grundlage ist das Risikotragfähigkeitskonzept, d.h. je höher das Risiko, desto mehr Eigenmittel müssen zur Unterlegung dieses Risikos bereit stehen.

Zudem verlangt Solvency II von Versicherern, ihre Aktiva und Passiva zu Marktwerten zu bewerten. D.h. der neue risikobasierte Ansatz berücksichtigt auch explizit Risiken auf der Aktivseite; dies war in den meisten europäischen Ländern bislang nicht der Fall. Die Bewertung der Aktiva und Passiva bewegt sich somit von einem Buchwertansatz hin zu einer marktkonsistenten Bewertung.”

Solvency II soll ab 2013 gelten und wird bestimmte Investments der Versicherungen in Staatsanleihen sowie regulierte Covered Bonds und Pfandbriefe bevorzugen. Erschwert werden langlaufende Investments in Bankrisiken sowie in ABS-Investments. Nach den letzten Vorschlägen sind für Pfandbriefe und Covered Bonds eine Eigenkapitalquote von 0,6 % für und für ABS von 4% pro Laufzeitjahr zu hinterlegen.

Gerade die Versicherungen stellen neben den Banken und Fonds die wichtigste Anlegergruppe für ABCP-Programme dar und ein Wegbrechen dieser Anlegergruppe – wie es derzeit der Fall ist – erschwert dem deutschen Mittelstand den Zugang zu günstiger Kapitalmarktrefinanzierung über ABCP-Programme. Hier wird aber – soweit mir bekannt – insbesondere bei den EK-Unterlegungsregeln weit von Basel II und III abgewichen. So kursiert z. zt. ein Kommissionsvorschlag wonach z.B. hochqualitative deutsche Autoverbriefungen mit 4 % EK je Laufzeitjahr zu unterlegen wären, was bei einer Autoverbriefung von VW eine EK-Unterlegung von etwa 8 – 16 % bedeuten würde, während nach Basel III die EK-Unterlegung für derartige Papiere ihrem Risikogehalt angemessen unter 1 % läge. Klar ist, dass damit die Versicherungen als Investoren vom europäischen ABS-Markt verschwinden und in die wesentlich riskanteren Unternehmensanleihen getrieben werden.

Hier nun die Hypothesen über die Wirkung dieser Vorschrift auf ausgewählte Bankbilanzpositionen

Solvency II

Assets/Aktiva  Funding/Passiva
Position Wirkung Position Wirkung
Zentralbankgeld o Eigenkapital +
Interbankfinanzierung o ungedeckte Finanzierung  –
Staatsfinanzierung  + gedeckte Finanzierung/SCB  +
Unternehmenskredite  – Asset Backed Securities  –
(Structured) Covered Bonds  + reg. Covered Bonds/Pfandbr.  +
pfandbrieffähiges Geschäft  + gesich. kurzfr. Einlagen*  +
Asset Backed Securities  – gesich. langfr. Einlagen*  +
Aktien und anderes AV  – ungesich. kurzfr. Einlagen  –
ungesich. langfr. Einlagen  –
abnehmend SCB = Structured Covered Bond
neutral o * durch Einlagensicherung
zunehmend  +

Mir ist bewusst, dass diese Darstellung unvollständig bleiben muss. Über Korrekturhinweise und Anregungen zu der Darstellung freue ich mich. Änderungsvorschläge nehme ich gern über das Kommentarfeld entgegen und werde sie dann auf der Seite “Wirkung der Finanzmarktregulierung auf Bankenrefinanzierung und Finanzierungsgeschäfte” entsprechend anpassen.

{ 2 comments… read them below or add one }

Philipp November 2, 2012 um 11:08 Uhr

Sehr gute Ausarbeitung!

Antworten

Marion Mai 7, 2012 um 23:05 Uhr

Basel 3 wird unglaubliche Auswirkungen haben…..

Antworten

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