Der Fall der Staatsanwältin Margrit Lichtinghagen bewegt die Presse. Sie hat sich im Kampf gegen Steuersünder einen Namen gemacht. Nach immer neuen Filz-Vorwürfen ihrer eigenen Behördenleitung habe Lichtinghagen vorigen Dienstag «überraschend den Wunsch» geäußert, aus dem staatsanwaltschaftlichen Dienst ausscheiden und künftig als Amtsrichterin arbeiten zu wollen.
Lichtinghagen soll bei der Vergabe millionenschwerer Bußgelder aus ihren Liechtenstein-Verfahren «den bösen Anschein der Parteilichkeit» erweckt, erklärte Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter. Dies gelte besonders für Bußgeldzuweisungen an die Privatuniversität Witten/Herdecke, an der eine Tochter der Ermittlerin studiere.
Kommentatoren zeigen sich erstaunt, dass ausgerechnet die Anklägerin im Fall Zumwinkel Gelder falsch verteilt haben soll, schreibt die Financial Times.
Rolf Ehler hat in einem lesenswerten Beitrag der Readers-Edition, der unter dem Titel „Amtliches Mobbing: Zumwinkels Strafverfolgerin verjagt“ erschienen ist, den Fall näher untersucht. Der folgende Beitrag ist unter den Lizenzbedingungen der Readers Edition für den Blick Log übernommen:
Ob der aufgrund seiner illegalen Liechtensteiner Transaktionen als Chef der Deutschen Post geschasste Steuerhinterzieher Zumwinkel selbst oder seine Freunde wirklich etwas damit zu tun haben, kann niemand sagen.
Aber offenbar ist die überaus eifrige Staatsanwältin Margrit Lichtinghagen von der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Bochum ins Visier einiger Leute geraten, nachdem in der Öffentlichkeit spektakulär sichtbar wurde, wie sie diesen bekannten Großverdiener verhaftete. Ihr wurden danach jedenfalls von vielen Seiten, besonders aus der eigenen Behörde, Dinge nachgetragen, die einer Überprüfung nicht wert sind bzw. ihr ganz offensichtlich auch nicht standhalten können. Kurz: Sie wurde gemobbt, was das Zeug hielt, bis sie endlich aufgab und sich jetzt als Amtsrichterin nach Köln versetzen ließ.
Es lohnt sich, einmal im Zusammenhang zu sehen, was und von wem alles gegen Frau Lichtinghagen vorgebracht wurde.
Die Süddeutsche weist gesondert darauf hin, dass die Behördenleitung “ihr Vertrauen in Frau Lichtinghagen verloren” hätte. Der Leitende Oberstaatsanwalt Bernd Schulte soll gesagt haben, die Staatsanwältin habe sich “ungebührlich verhalten” und “agiere hinterhältig.” Die Zeitung zitiert einen “oberen Strafverteidiger” aus dem Rheinland mit den Worten, es gebe “1021 Staatsanwälte in NRW, die Dame muss lernen, dass sie nur eine ist.”
Die Rheinische Post geht ins Detail. Es seien “schwere Vorwürfe gegen Frau Lichtinghagen erhoben worden. Sie hätte bei der Verteilung von Bußgeldern an gemeinnützige Organisationen ‘gemauschelt’,” dabei sei es um “die stolze Summe” von 100 Millionen Euro gegangen. Es bestehe der Verdacht, das Geld großzügig an “ihr nahe stehende Institutionen” vergeben zu haben, z.B. an die Privat-Universität Witten-Herdecke, an der eine ihrer Töchter studiere. “Zufall? Kungelei?” fragt die Zeitung. Auch sei auffällig, dass viele begünstigte Einrichtungen in der Nähe des Wohnorts Hattingen von Frau Lichtinghagen lägen. Die Zeitung hält es für bemerkenswert, dass die Ermittlerin bei der Festnahme Zumwinkels gut geschminkt gewesen sei. Bis heute sei ungeklärt, wer das Fernsehen zur Verhaftung Zumwinkels eingeladen hätte. Bezeichnend ist, was das Blatt an Details noch weitergibt (und dass es das tut), wörtlich:
Mehr zum Thema: Der “Zumwinkel-Coup” macht die Wirtschaftsfahnderin zum Medienstar. Doch die Bochumer Staatsanwaltschaft ist nicht in Feierlaune. Die Vorgesetzten grollen der “Diva”, die schon viele wichtige Verfahren an sich gezogen hat. Lichtinghagen, die das sogenannte “Große Zeichnungsrecht” besitzt, hat sie nicht von der Anklageerhebung informiert. Ein Affront, der spürbar für Verstimmung gesorgt hat. Auf den Fluren ist zu hören, Margrit Lichtinghagen sei vor der Festnahme beim Friseur gewesen. Auch ihr Seidenschal sei neu, heißt es hinter vorgehaltener Hand. “Als ob sie geahnt hätte, ins Fernsehen zu kommen.” www.rp-online.de
Johannes Nitschmann vom Westdeutschen Rundfunk berichtet am 16.12.2008 unter: “Schwere Vorwürfe gegen Star-Staatsanwältin aus Bochum. Staatsanwältin unter Filzverdacht,” dass Lichtinghagen vorgeworfen würde, sie habe “getrickst und gemauschelt.” In ihre “umstrittene Vergabepraxis” seien offenbar auch Landespolitiker involviert. Angeblich würden in einem Vermerk namentlich Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU), Hochschulminister Andreas Pinkwart (FDP), Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) und Landtagspräsidentin Regina van Dinther (CDU) genannt. Bis auf Pinkwart bestreiten alle einen solchen Kontakt. Pinkwart erklärt, dass Lichtinghagen von sich aus in seinem Miniserium erschienen sei und nach förderungswürdigen Einrichtungen gefragt hätte. So was hätte er sonst nie erlebt. Sein Haus hätte ihr aber eine Reihe von Adressen gegeben, bei denen die Bußgelder, die natürlich von der Justiz in eigener Verantwortung verteilt würden, gut aufgehoben wären.
Wörtlich heißt es: “Als Beispiel nannte das Hochschulministerium die Stiftung ‘Qualität in Studium und Lehre’ an der Uni Münster und den Studienfonds Ostwestfalen-Lippe. Auf Anfrage teilte das Pinkwart-Ministerium weiter mit, Frau Lichtinghagen habe ‘ihrerseits’ die Privat-Uni Witten-Herdecke angesprochen. Dies habe sie mit dem Hinweis verbunden, dass ihre Tochter dort studiere und sie die Verwendung von Bußgeldern zugunsten der Universität mit ihren Vorgesetzten abstimmen wolle. Die Bochumer Behördenleitung wirft der streitbaren Staatsanwältin nunmehr vor, die Bußgeldzuweisungen an die Wittener Privat-Uni eigenmächtig dem zuständigen Gericht vorgeschlagen zu haben und damit widerspruchslos durchgekommen zu sein.” (www.wdr.de)
Das Handelsblatt urteilt am 15.12.2008: “Die Staatsanwältin Margrit Lichtinghagen, die Klaus Zumwinkel auf die Spur gekommen ist und seinen Liechtensteiner Konten, wird zwangsversetzt. Sie stolpert über eigene Fehler, Misstrauen und Eifersucht.”
Ihre angeblichen Fehler beschreibt das Blatt wörtlich so: “Völlig fehlerfrei ist auch Lichtinghagen nicht. Die Staatsanwältin, so sagen einige, soll den Fall Zumwinkel zunehmend wie ‘ihr Baby’ behandelt haben. So sei die Panne mit der Bekanntgabe der Anklageerhebung darauf zurückzuführen, dass Lichtinghagen die Anklageschrift persönlich zum zuständigen Richter Mittrup gebracht habe – wenn auch aus der verständlichen Sorge heraus, dass nach den Erfahrungen mit Zumwinkels Verhaftung erneut Details an die Presse durchsickern könnten.
Bisweilen sollen Lichtinghagen und ihre Kollegen sich nahezu paranoid verhalten haben. So gibt es etwa Gerüchte darüber, dass die gesamte Abteilung ihre Telefone im Laufe der Ermittlungen nach Wanzen absuchen und dann austauschen ließ. Und angeblich soll Lichtinghagen bei der Auswahl, welchen gemeinnützigen Institutionen die verhängten Geldstrafen zugute kommen, zu eigenmächtig vorgegangen sein.” (www.handelsblatt.com)
Diese Art der Berichterstattung setzt das Mobbing nur noch fort.
Was der WDR und die Zeitungen da alles an angeblichen Vorwürfen vortragen, ist in großen Teilen dermaßen inhaltslos und abgeschmackt, dass sich ein Eingehen darafu nicht lohnt. Hinweise auf “gut geschminkt” und “frisch frisiert” vor der Verhaftung Zumwinkels und die Wiedergabe pauschaler Urteile wie “hinterhältig”, “eigenmächtig”, “ungebührlich” und “gemauschelt” oder “paranoid” sind nichtssagend, haben aber die häßliche Wirkung, dass der Leser oder Hörer meinen wird, das nach dem Motto “semper aliquid haeret” da doch irgend etwas dran sein sollte. Eine faire Berichterstattung verbreitet soche Plattheiten nicht ohne klare Zurückweisung. Eine lobenwerte Ausnahme bildet die Berichterstattung durch den Kölner Stadtanzeiger, der richtigerweise von einer Justizposse und von Mobbing und Intrigen schreibt. (www.ksta.de)
Beachtlich auch der kritische und detaillierte Bericht in der Ostseezeitung. Wörtlich:
Sie hat Post-Chef Klaus Zumwinkel verhaften lassen – nun soll kurz vor Beginn des Prozesses Staatsanwältin Margrit Lichtinghagen strafversetzt werden. Der Steuerfall des Jahres verkommt zu einem Schmierenstück aus Mobbing und Intrigen. …
“Führung durch Mobbing” beschreibt ein Mitarbeiter der Behörde das Betriebsklima. Allein sieben Wirtschaftsreferenten bekämen seit Jahren keine Arbeit mehr zugeteilt. Intern würde von der “Muppet Show” geredet, davon, “sich den ganzen Tag die Eier zu schaukeln”. Mitarbeiter brächten ihre privaten Laptops mit und würden den ganzen Tag spielen. Von “Psychokrieg” ist die Rede, von gebrochenen Menschen. Grund für die Abstrafung durch Nichtstun sei Engagement in Fällen gewesen, die ruhen sollten, so der Mitarbeiter. “Von Leichen im Keller” ist die Rede, von Verfahren, bei denen es um Subventionsbetrug in dreistelliger Millionenhöhe gehe, denen nie mehr nachgegangen wurde. Von Fällen, die man “gegen die Wand laufen lässt”. Kritische Mitarbeiter lasse man doppelt arbeiten, an Fällen, die nie zur Anklage kommen, an denen nichts dran ist. Wenn einer die Fälle durchgearbeitet habe, dann bekomme sie der nächste. Wir reden hier von 180 Aktenordnern. “Wir reden hier von einem System, um die Leute kaputt zu machen. Und wir reden von Steuergeldverschwendung.”
Ein anderer Mitarbeiter erzählt von Fällen, in denen Behördenleiter Schulte mit Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen Korruption lief, Tennis spielte und Kontakte über den Rotary-Club unterhält. Er erzählt davon, dass es eine erhebliche Beweislast gegeben habe, das Verfahren aber eingestellt wurde. Dass der ermittelnde Staatsanwalt weggemobbt wurde.“ (ostsee-zeitung-blog.blogspot.com)
Unsinniger Vorwurf der Fehlleitung von Bußgeldern
Die Berichtersattung hinterlässt aber die Vorstellung, dass die Staatsanwältin Lichtinghagen entsprechend dem Vorwurf der Leitung ihrer Behörde auf unrechte Weise bestimmte gemeinnützige Einrichtungen bevorzugt als Spenden adressaten in Bußgeldsachen eingesetzt hätte. Bei den Medien ist dies indes nur Unwissenheit, weil sie einfach nicht wissen und auch nicht ermittelt haben, welche Regeln denn da angeblich verletzt worden sein sollen.
Anders bei der Staatsanwaltschaft. Sie weiß genau, dass unsere Rechtsodnung kaum Regeln kennt, nach denen Geldauflagen, die beim Abschluß eines Ermittlungsverfahrens nach § 153 a der Strafprozessordnung vom Beschuldigten übernommen werden, der einen oder anderen gemeinnützigen Einrichtung zugesprochen werden. Im Falle von Frau Lichtinghagen ging es dabei um riesige Summen, da sie als Teil der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Bochum ja für eine so große Zahl von Wiortschaftsstraftaten zuständig war, in denen von dem Instrument der Einstellung gegen Auferlegung einer Geldbuße häufig Gebrauch gemacht wird. (s. http://bundesrecht.juris.de/stpo/153a.html)
Es gibt in den Bundesländern verscheidene Listen mit für die Entgegennahme von Spenden geeigneten Einrichtungen, auf denen in NRW natürlich auch die mit öffentlichen Mitteln geförderte Privatuniversität in Witten-Herdecke steht wie ganz sicher auch alle anderen von Frau Lichtenhagen berücksichtigten Einrichtungen. Diese Listen sind aber nicht verbindlich. Nach dem Gesetz steht es im freien Ermessen jedes Anklagevertreters, welcher gemeinnützigen Einrichtung die Geldbußen zufließen soll. Die Erklärung ihres Behördenleiters, dass Frau Lichtenhagen da eigenmächtig entschieden habe, ist widersinnig. (Vgl. http://www.ksta.de/html/artikel/1229426977301.shtml)
Der mit solch weitreichenden wirtschaftlichen Möglichkeiten betrauten Staatsanwältin kam es aber sicher ungeheuer vor, welche Freiheiten ihr vom Gesetz ausdrücklich gegeben waren, besonders weil sie an einer Stelle saß, an der so viel an Geldbußen anfiel. Sie hat sich wie jeder andere Aklagevertreter in Deutschland auch und wie jedes Gericht, das ebenso in der Bestimmung frei ist, natürlich an bedürftige Einrichtungen in ihrer Gegend gehalten. Wegen der hohen Volumina hat sie aber von sich aus unverbindlich in den Länderministerien nachgefragt, ob man dort nicht Adressen wüsste, die auch bedacht werden könnten. Da hätte sie sich natürlich auch vorher mit ihrem Behördenleiter absprechen können, zwingend war das indessen nicht. Niemand kann rechtlich beanstanden, dass die Staatsanwältin in Düsseldorf nachfragte und ihr mindestens der Minister Pinkwart eine Liste mit solchen eindeutig gemeinnützigen Einrichtungen zukommen ließ. Es ist eben auch in unserem weitgehend überregulierten Staat manches gar nicht rechtlich geregelt und wird doch angemessen abgearbeitet. Einen Grund, die Strafprozessordnung zu ändern und ein gesetzlich geordnetes Verteilungsverfahren für die Vergabe der Bußgelder nach § 153 a StPO einzuführen hat man vor der Bußgeldinflation bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Bochum kaum einmal gehört. Ich denke, man kann auch künftig mit der bisherigen offenen Regelung leben, die es Staatsanwaltschaft und Gericht, die so nah an Täter und Opfer stehen, erlauben, solche vom Täter stammenden Gelder auch fallgerecht zu verteilen.
Liebe Kollegen, ich bin zwar geschmeichelt, dass sie meine Karikatur für Ihren Beitrag verwenden. Möchte Sie aber bitten, sie aus Ihrem Beitrag zu entfernen. Ich habe nicht ausdrücklich meine Zustimmung erteilt, diese in diesem Rahmen zu veröffentlichen. Das Bild ist bei Flickr mit „all rights reserved“ gekennzeichnet und war auch so gemeint. Es wäre sicherlich sinnvoll, die Urheber vorher um Zustimmung zu bitten.
Mfg,
Enerene74
Sorry, habe das Bild entfernt. Finde es aber trotzdem ausgesprochen gut.
Ich verstehe die Politik von Flickr, den Code zum Einbetten zur verfügung zu stellen so, dass man dies für nichtkommerzielle Zwecke in seinen Blog einbetten darf, zumal auch ein Link auf den Urheber erfolgt und das Foto nicht auf diesem Blog Server liegt. Es gibt zahlreiche Fotos, für die der Code zum Einbetten nicht bereit gestellt wird.
Beste Grüße
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