Ruhig ist in der Öffentlichkeit geworden um das Konjunkturpaket II. Untergegangen ist offensichtlich auch, dass die Bundesregierung eine eigene Webseite für ihre Konjunkturpakete eingerichtet hat. Die Seite www.konjunkturpaket.de steht im Alexa-Ranking derzeit auf Platz 1.006.704 (im Vergleich Blick Log: 99.829) aller Webseiten weltweit, in Deutschland reicht es gerade zu Platz 43.608 (Blick Log 5.048). Dabei gibt die Seite einen interessanten Überblick über die aktuellen Maßnahmen aus den Konjunkturpaketen.
Aber ich wollte hier keine Werbung für diese Webseite machen, über die ich bei der Recherche zu diesem Artikel eher zufällig gestolpert bin. Ich will eigentlich nur einen Hinweis geben, dass die Umsetzung des Konjunkturpaketes auf kommunaler Ebene in vollem Gang ist. Ich weiß, das ist im Vergleich zur großen Wirtschaftpolitik eher lokales Klein-Klein. Aber in den Kommunen wird derzeit eifrig an der Umsetzung und an der Auftragsvergabe gearbeitet.
Beispielhaft hat der Kreis Gütersloh in dieser Präsentation (pdf) die Fördermaßnahmen und die Verteilung der Mittel dargestellt. Dort sind auch erste konkrete Umsetzungsschritte aufgezählt. Während Gütersloh in ostwestfälischer Bescheidenheit einfach darstellt, was der Kreis mit den Mitteln anfängt, ist erstaunlich, mit welch schwülstigen Begleittexten sich auf Länderebene einige Parteien selbst feiern mit den Maßnahmen, die vor allem der Bund bezahlt.
Basis für die Umsetzung ist das sogenannte “Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz – ZuInvG). Dieses Gesetzt sieht zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zusätzliche Investitionen der Kommunen und der Länder vor und wird durch den Bund mit 10 Milliarden Euro unterstützt.
Was gefördert wird, ist in § 3 zu lesen:
Die Finanzhilfen werden für Maßnahmen in folgenden Bereichen gewährt:
1. Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur
a) Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur
b) Schulinfrastruktur (insbesondere energetische Sanierung)
c) Hochschulen (insbesondere energetische Sanierung)
d) kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung (insbesondere energetische Sanierung)
e) Forschung
2. Investitionsschwerpunkt Infrastruktur
a) Krankenhäuser
b) Städtebau (ohne Abwasser und ÖPNV)
c) ländliche Infrastruktur (ohne Abwasser und ÖPNV)
d) kommunale Straßen (beschränkt auf Lärmschutzmaßnahmen)
e) Informationstechnologie
f) sonstige Infrastrukturinvestitionen.
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