Irgendwie scheint die Wirtschaftspresse in Deutschland dieses trockene Thema zu ignorieren. Dabei hat der Ausschuss der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (CESR) der EU-Kommission umfangreichen Änderungen der “Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente” (MiFID) vorgeschlagen. Und die können erhebliche praktische Konsequenzen haben.
Für Anleger interessant sind Vorschläge, wie künftig die Informationen über den Handel von Finanzinstrumenten, die mittlerweile auf verschiedensten börslichen und außerbörslichen Plattformen laufen. Es gibt nämlich keine öffentlich zugängliche zentrale Plattform für die Erfassung aller Post-Trade-Daten, die einen Preisvergleich ermöglichen. So wurden vor drei Jahren Aktien im FTSE 100 vorwiegend an der London Stock Exchange gehandelt. Jetzt sind sie an 21. Handelsplätzen handelbar. Dadurch werden, so die CESR, die Transparenzziele der MiFID untergraben.
Die jetzt geltenden Vorschriften werden seit dem 1. November 2007 in der EU angewendet. Die Umsetzung in Deutschland erfolgte mit dem „Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz“ (FRUG) in Verbindung mit der „Wertpapierdienstleistungs- Verhaltens- und Organisationsverordnung“ (WpDVerOV). Die MiFID war ein wesentlicher Punkt im Aktionsplan der Europäischen Kommission für Finanzdienstleistungen (FSAP – Financial Services Action Plan). Die MiFID ist für den Kapitalmarkt das bedeutendste europäische Regelungswerk der vergangenen Jahre. Sie regelt und harmonisiert die Bedingungen für den Wertpapierhandel europaweit. Zudem soll sie den Anlegerschutz in Europa verbessern, nämlich durch neue Verhaltens- und Transparenzpflichten, und den Wettbewerb zwischen Handelsplattformen fördern(mehr in der Wikipedia und hier bei der BaFin).
Die nun vorgeschlagenen Veränderungen betreffen insbesondere die Transparenzvorschriften. Ergänzt wird dies durch Vorschläge die das Funktionierens der Märkte verbessern, Anlegerschutzes stärken und die Aufsicht des Wertpapierhandels erleichtern sollen. Eine Kernforderung, schreibt die Börsen Zeitung, “ist die Konsolidierung von Handelsinformationen über ein "European consolidated tape" (Ticker, auf dem die Handelsinformationen verschiedener Plattformen sichtbar sind, was einen Vergleich ermöglicht).” Die CESR spricht sich für eine Lösung unter Einbeziehung der Börsen aus, aber mit einem fest vorgegebenen Umsetzungs-Fahrplan.
Ob und wann die Vorschläge in welcher Form tatsächlich umgesetzt werden, ist noch offen. Die EU-Kommission nimmt diese Vorschläge nun zur Kenntnis und kann sie bei der Überarbeitung der MiFID berücksichtigen. Diese Richtlinie wird dann wohl wieder in einem lange dauernden Konsultationsprozess zwischen den Mitgliedestaaten abgestimmt. Irgendwann (ich schätze einmal 2011) wird sie dann verabschiedet mit langen Übergangsfristen (ich schätze 2013/14). Außerdem muss sie noch in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Presseerklärung als pdf ist hier erhältlich.
Spezialisten, die sich für die Vorschläge im Detail interessieren, können hier das 162-seitige pdf-Dokument laden.
Die aktuelle Regelung: Finanzmarktrichtlinie – Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (pdf/305 KB)
Rundschreiben 12/2007 (WA) zur Umsetzung der MiFID
Internationale Pressemeldungen
WSJ: EU to Overhaul Market Rules
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