Finanzmarktsteuer kommt nicht und ist im Gegensatz zur Bankenabgabe nicht sinnvoll

by Dirk Elsner on 6. September 2010

Fast zwei Jahre nach dem Zusammenbruch von Lehman wird immer noch über die Konsequenzen der Finanzkrise für die Regulierung geredet. Viele würden gern sehen, wenn die Finanzindustrie bzw. die Nutznießer ihrer Leistungen mit einer wie auch immer gestalteten Finanzmarktsteuer in die Pflicht genommen wird. Ich sehe das etwas differenzierter.

Richtig wäre es, die Finanzhäuser, die explizit oder implizit von einer quasi staatlichen Garantie profitieren, für diese Garantie einen marktgerechten Preis zahlen zu lassen. Diese Garantie ist prinzipiell nichts anderes ist als eine Bürgschaftsprämie, für die jedes andere Unternehmen in einer Marktwirtschaft einen risikogerechten Preis zahlen müsste.

In Deutschland soll dies durch die Bankenabgabe erfolgen, deren Höhe nach meiner Schätzung nicht marktgerecht, sondern vermutlich viel zu niedrig ausfällt. Während die Bankenabgabe aber in einen Fonds fließen soll, der für die Rettung von Banken sein Kapital zur Verfügung stellt, soll mit einer Finanzmarktsteuer (oder auch Finanzmarkttransaktionsteuer) zu Gunsten der Staatskasse Geld eingesammelt werden. Dies ist eine Art Strafsteuer, die eher populistische Bedürfnisse befriedigt, ökonomisch aber unsinnig wirkt.

Die EU-Kommission in Person von Steuer-Kommissar Algirdas Semeta hat sich nun gegen eine solche Steuer ausgesprochen. Das Handelsblatt zitiert dazu aus einem Gutachten der EU-Kommission:

“Die Steuer drohe die Finanzierungskosten für Unternehmen und Regierungen in die Höhe zu treiben, warnt der Kommissar. Außerdem könne die Aktivität an den Finanzmärkten zurückgehen. Eine sinkende Zahl von Finanzmarktgeschäften mache es für die Akteure an den Börsen schwieriger, Abnehmer für ihre Produkte zu finden, und dies führe letztlich „zu mehr Kursvolatilität“, fürchtet Semeta.

Die Steuer stoße auch auf technische Probleme. Beispielsweise könnten Anleger auf innovative Finanzprodukte ausweichen, um die Abgabe zu umgehen. Zudem treffe die Steuer Finanzpapiere um so härter, je häufiger sie gehandelt würden. Deshalb hätten „zum Beispiel Aktien großer Unternehmen mit vielen Anteilseignern eine höhere Steuerlast zu tragen“ als andere Wertpapiere. Zudem sei keineswegs garantiert, dass die Steuer nur wohlhabende Anleger und Spekulanten treffe, meint die Kommission. Schließlich müsse die Abgabe auch von Pensionsfonds oder Lebensversicherungen entrichtet werden. Die wiederum könnten die Kosten an ihre Kunden aus den mittleren und unteren Einkommensschichten weitergeben.”

Zumindest der Beitrag geht nicht darauf ein, wie aufwendig die Umsetzung einer solchen Steuer ist. In Deutschland sind aber noch die Probleme mit der Umsetzung der Abgeltungsteuer in frischer Erinnerung. Es ist kaum anzunehmen, dass eine Finanzmarkt- bzw. Finanzmarkttransaktionsteuer in der Umsetzung weniger komplex ist. Das Gegenteil dürfte der Fall sein.

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