Der Bundestag hat mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen einen von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes (17/3628, 17/3803) angenommen. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass alle Mitarbeiter in der Anlageberatung künftig bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert werden müssen.
Ziel ist es, die in der Vergangenheit beobachteten Fehlentwicklungen in der Anlageberatung einzudämmen. Bei Falschberatung und fehlenden Informationen über Provisionen soll die BaFin künftig Bußgelder verhängen dürfen. Anleger müssen zudem besser über Finanzprodukte informiert werden. Die geplanten Regelungen gelten jedoch nicht für freie Anlageberater. Die Koalitionsfraktionen wollen für diesen Kreis gesonderte Regelungen vorlegen. Der Bundestag folgt damit einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (17/4710, 17/4739) und lehnte gleichzeitig mehrere Gesetzentwürfe und Anträge der Oppositionsfraktionen zum Anlegerschutz ab. Darunter wurde ein von der SPD vorgelegter Entwurf zur Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (17/3481) abgelehnt mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Linksfraktion und der Grünen.
Abgelehnt wurde ferner ein Antrag der SPD(17/2136), der die Regierung aufforderte, ein Gesamtkonzept zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Finanzdienstleistungen vorzulegen. Darüber hinaus lehnte der Bundestag Anträge der Linksfraktion ab (17/3540), wonach die Beschäftigtenrechte bei Übernahmen und Fusionen gestärkt werden müssten, und von Bündnis 90/Die Grünen (17/3210), den Verbraucherschutz auf Finanzmärkten nachzuholen. Zum Gesetz haben die SPD (17/4721), Die Linke (17/4722) und Bündnis 90/Die Grünen (17/4723) Entschließungsanträge vorgelegt, die ebenfalls keine Mehrheit fanden. Die SPD hatte unter anderem eine Regulierung des Grauen Kapitalmarkts gefordert. Die Linke wollte eine Verbraucherschutzbehörde für Finanzmärkte schaffen, und die Grünen verlangten eine Regulierung des Finanzprodukts "Zertifikat".
Dokumentation
Die Gesetze sind noch nicht wirksam, weil der Bundesrat noch zustimmen muss.
Drucksache 17/3628 (pdf): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts (Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz)
Drucksache 17/3803 (pdf): Unterrichtung durch die Bundesregierung
Drucksache 17/4710 (pdf): Beschlussempfehlung des Finanzausschusses
Vorläufiges Protokoll der 91. Sitzung vom 11. Februar 2011
Presseberichte
SZ: Banken kritisieren neues Anlegerschutzgesetz scharf
FAZ: Mehr Sicherheit gegen Falschberatung – Bundestag verabschiedet Anlegerschutzregeln: Die Koalition hat strengere Regeln für den Anlegerschutz verabschiedet: Ein Register für Anlageberater, einen „Beipackzettel“ für Bankkunden und neue Regeln für offene Immobilienfonds. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
Welt: Anlegerschutzgesetz "light": Verbraucherschützer: Kunden bringt das wenig – Von guten Vorsätzen nicht viel geblieben
Hamburger Abendblatt: Gesetz verhindert keine Fehlberatung
Hallo mnockerl,
ich hab mir die verlinkten Dokumente (Danke, sehr praktische Übersicht) gerade mal angeschaut. Meines Erachtens gelten die REGELN des WpHG nach wie vor FÜR ALLE ANLAGEBERATER, also auch die freien. Eingeschränkt geregelt bzw. ausgenommen sind doch wohl nur die freien Anlagevermittler, oder? So auch die Formulierungen in den Dokumenten (insb.: 17/4739).
Ziel war ja eine Verbesserung der (anlegergerechten) Anlageberatung.
P.S.: Der Text des Deutschen Bundestages („freie Anlageberater“) zu den Beschlüssen dürfte folglich auch falsch sein.
@Nick Random,
ich kann leider nicht beurteilen, ob die Dokumente richtig oder falsch sind, weil die vom Bundestag bereit gestellt wurden.
So ein Schwachsinn. Das einzige was helfen wird, ist das die Menschen sich ihrer Verantwortung stärker bewusst werden. Das ist das genaue Gegenteil von dem jetzigen Kurs. Vielleicht wäre es noch hilfreich die Grundlagen des Anlegens in der Schule zu unterrichten.
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