In Europa ist die umstrittene Umsetzung des Reformwerks zu Basel III am vergangenen Donnerstag im Amtsblatt veröffentlicht worden.
Zu den Texten geht es hier:
- Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012
- Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG
In Deutschland hatte bekanntlich der Bundesrat Anfang Juni überraschend die Umsetzung von Teilen der neuen Regeln blockiert und an den Vermittlungsausschuss überwiesen. Dieser hat am 26. Juni 2013 das CRD IV-Umsetzungsgesetz beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen dem Vermittlungsergebnis nun noch zustimmen, damit das Gesetz in Kraft treten kann. Wann das sein wird, habe ich nicht heraus finden können. Die Einigung im Vermittlungsausschuss sieht lt. Bundesfinanzministerium eine Ergänzung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes vor. Die Ergänzung adressiert den Fall, dass ein Land allein oder gemeinsam mit dem Finanzmarktstabilisierungsfonds unbegrenzt für den Ausgleich von Verlusten einer Abwicklungsanstalt haftet. Es wird klargestellt, dass die bisherige Verwaltungspraxis bei der Ermittlung des bonitätsbezogenen Risikogewichts in diesem Fall im Ergebnis aufrechterhalten werden kann.
Meine Kritik an Basel III hatte ich zuletzt im Beitrag “Neverending Basel III: Deutsche CRD IV-Umsetzung im Bundesrat blockiert” zusammengefasst.
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