Förderung erneuerbarer Energien und das EEG: Streit um die Ausnahmen und der Mittelstand

by Dirk Elsner on 4. November 2013

Der Wirtschaftswurm hat vergangene Woche zu einer neuen “Ökonomenblogparade” aufgerufen.  Diesmal geht es um ein sehr praxisnahes Thema, nämlich um die Förderung erneuerbarer Energien und das  EEG. Während ich mich bei den letzten Blogparaden zurück gehalten habe, hatte ich zu diesem Thema gerade etwas geschrieben*, dass ich nun auch für diese Reihe “einreichen” kann.

Energie sparen

Mitte Oktober kochte in der Öffentlichkeit wieder einmal der Streit wegen der Ökostromumlage hoch. 2014 soll die Umlage, die vor allem Kleinverbraucher trifft, auf einen neuen Rekordwert steigen. Das erzürnt private Haushalte, jedoch immer mehr auch mittelständische Unternehmen, deren Stimmen kaum in der Debatte gehört werden.

Jüngst sprach ich mit dem Geschäftsführer eines mittelständischen IT-Dienstleisters, der u.a. ein Rechenzentrum betreibt. Das Geschäft boomt und der Platz an mittlerweile drei Standorten für die Datenzentren wird knapp. Rechenzentren sind trotz Green-Computing energieintensive Angelegenheiten. Trotz guter Erträge reagiert der CFO des Mittelständlers mittlerweile genervt auf die Ökostromumlage. Der Ärger staut sich nicht deswegen auf, weil sie nicht von der besonderen Ausgleichsregelung profitieren. Vielmehr richtet sich der Frust dagegen, dass aufgrund immer großzügiger gewährter Ausnahmen von der Umlage gerade diejenigen immer mehr zahlen müssen, die nicht ausgenommen werden.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt bekanntlich die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen und garantiert den Erzeugern feste Einspeisevergütungen. Die daraus entstehenden Mehrkosten werden auf die Stromendverbraucher verteilt. Das Thema hat an Brisanz in den letzten Monaten gewonnen, weil die Belastungen aus der Ausgleichsregelung immer stärker wachsen.

“Die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) dient dazu”, so das Bundesumweltministerium BMU), ”die durch die EEG-Umlage entstehende Belastung der Stromkosten stromintensiver Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie von Unternehmen, die Schienenbahnen betreiben, zu begrenzen.“ Dies solle die internationale Wettbewerbsfähigkeit der begünstigten Unternehmen erhalten. Dem BMU ist dabei klar, dass diese Ausnahmen zu einer “entsprechend höheren EEG-Umlage für private Haushalte, öffentliche Einrichtungen, Landwirtschaft, Handel und Gewerbe sowie diejenigen industriellen Stromabnehmer, die nicht von der Besonderen Ausgleichsregelung profitieren.”

Die Förderung kostet Geld und wird bezahlt von den Stromverbrauchern, so jedenfalls die ursprüngliche Idee. Es gibt aber keinen wirklichen Deckel für die Förderung. Produzenten erneuerbarer Energien haben daher nur in Abhängigkeit von der produzierten Menge einen Anspruch auf Zuschüsse (aka Subventionen), die die Stromverbraucher bezahlen.

Weil die Ausnahmen immer umfangreicher werden, stößt die Befreiung, die ebenfalls als Subvention verstanden werden kann, auf immer mehr Unverständnis. Rechenzentren beispielsweise habe keine Möglichkeit auf eine Ausnahmeregelung vom EEG. Ein Unternehmen wie BASF spart angeblich durch die Ausnahmeregelung lt. Wirtschaftswoche 300 Mio. Euro.

Mittlerweile stößt sich auch die EU-Kommission an den Ausnahmen. EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia und EU-Energiekommissar Günther Oettinger stellen die bisherige Förderpraxis in Frage, wie aus internen Papieren der EU-Behörde hervorgeht, die der FAZ vorliegen.

Diese Reaktionen der EU mobilisiert nun wiederum die Lobby der Industrie, Und um diese Ausnahmen wird wiederum in einer Art gekämpft, die so typisch wie ärgerlich ist.

Angeblich, würden viele Industriebetriebe “unter den gesetzlichen Zusatzkosten der Ökostromförderung zusammenbrechen, wenn sie nicht durch besondere Härtefallregelungen geschützt würden,” zitiert die WELT aus einem Brief des BDI. Schnell werden auch die Geschütze der gefährdeten Arbeitsplätze aufgefahren.

Solche Reaktionen nerven den Mittelstand (und mich übrigens auch), insbesondere weil sie durch die stets gleichen Beispiele aus der stromintensiven Stahlindustrie gerechtfertigt werden. Keine Rede ist freilich davon, dass die “internationale Wettbewerbsfähigkeit” weniger gefährdet wäre, wenn es in einer Welt ohne Ausnahmen geringere Belastungen geben würde. Derzeit sollen nach Medienberichten 2.245 Firmenstandorte von der Umlage ausgenommen sein. 2012 waren es erst 979. Bei BASF entspricht die Einsparung übrigens 3,34% des 2012er EBIT. Anders ausgedrückt: Das Ergebnis der Betriebstätigkeit von BASF hätte 2012 nicht 8,976 Mrd. Euro, sondern 8,676 Mrd. Euro betragen.

Natürlich ist es der Job der Lobbyisten, vorgestanzte Worthülsen zu produzieren. Aber genau so können wir diese ignorieren. Dass ausgerechnet deutsche Unternehmen an internationaler Wettbewerbsfähigkeit einbüßen könnten, wird zum Drama aufgebauscht. Dass dies vielleicht sogar im Zuge der Eurokrise gar nicht so schlecht wäre, ist vermutlich nicht zu vermitteln. Dass Unternehmen in Deutschland aber z.B. von den niedrigen Zinssätzen profitieren, von Arbeitskräften aus den Peripherieländern, uva mehr, das will man hier nicht wissen.

Ein Thema, dass im Zusammenhang mit der Energiewende fast zu kurz kommt, sind die Effizienzdefizite der Fördermaßnahmen. Darauf wies die Monopolkommission in einem Sondergutachten zur Energiewende hin (S. 13):

Die wesentlichen Probleme und Ineffizienzen des EEG-Fördersystems liegen insbesondere in der fehlenden Zielgenauigkeit hinsichtlich des gesamten Förderumfangs und EE-Anlagenzubaus, der massiven Überförderung und der allokativen Ineffizienzen aufgrund der fehlenden Technologieneutralität. Hinzu kommen weitere Probleme wie das Entstehen negativer Börsenpreise, die einen zusätzlichen Kostenfaktor für die Verbraucher darstellen, oder der Anreiz für EE-Anlagenbetreiber zum vermehrten Stromeigenverbrauch. Durch Letzteren werden die Kosten auf immer weniger Verbraucher aufgeteilt. Schließlich nimmt auch die Komplexität des Fördersystems immer weiter zu, wodurch hohe Regulierungskosten und Unsicherheiten für die Marktakteure entstehen und die Treffsicherheit der Maßnahmen erschwert wird.”

Man wird nun abwarten, wie eine Reform des EEG aussehen wird und vor allem, wie die EU Kommission nun tatsächlich entscheidet. Es dürfte aber so manchen mittelständischen CFO geben, der heimlich der Kommission applaudiert, wenn sie die Ausnahmen kippt.

Nach diesen Ausführungen kann ich auch Arnes Fragen klar beantworten:

  1. Ist die Förderung durch das EEG angemessen? In der Summe wie auch in ihrer Verteilung? Auf beide Fragen antworte ich mit Nein
  2. Werden die Kosten des EEG angemessen aufgeteilt? Nein

* Der Kerntext zum EEG ist eine leicht überarbeitete und aktualisierte Fassung eines Beitrags, den ich für die Webseite der CFOWorld geschrieben habe.

Pia November 16, 2013 um 22:46 Uhr

Ein interessanter Artikel dazu „EEG: Was der Mittelstand fordert“ kann ich auch noch empfehlen: http://www.marktundmittelstand.de/nachrichten/produktion-technologie/eeg-was-der-mittelstand-fordert/

Peter November 5, 2013 um 14:19 Uhr

„Angeblich, würden viele Industriebetriebe “unter den gesetzlichen Zusatzkosten der Ökostromförderung zusammenbrechen, wenn sie nicht durch besondere Härtefallregelungen geschützt würden,”“
Guter Kommentar. Die mittelständischen Unternehmen brechen darunter natürlich nicht zusammen..
Was ein quatsch. Auch mich nerven solche Aussagen. Gerade die „Kleinen“ leiden unter ständig steigenden Kosten.
Ein wirklich toller Artikel, der einige Tatsachen auf den Punkt bringt. Vielen Dank Herr Elsner!

Comments on this entry are closed.

{ 2 trackbacks }

Previous post:

Next post: