Kleinanlegerschutzgesetz im Bundestag beschlossen (Dokumentation)

by Dirk Elsner on 24. April 2015

Gestern fand im Bundestag die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Kleinanlegerschutzgesetzes statt. Ich habe mich mit den Details des geänderten und verabschiedeten Entwurfs noch nicht befassen können. Hier dokumentiere ich erst einmal und die Meldung aus dem Bundestag und den Link auf den eigentlichen Text. Die im Bundestag beschlossene Fassung findet man hier:

Drucksache 18/4708: Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes

 

“Besseren Schutz von Kleinanlegern beschlossen: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 23. April den Entwurf der Bundesregierung für ein Kleinanlegerschutzgesetz (18/3994) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (18/4708) angenommen. Ziel des Gesetzes ist es, die Transparenz zu erhöhen, sodass die Anleger künftig über die Fälligkeit der Rückzahlung von bereits begebenen Vermögensanlagen informiert werden. Auch über die personellen Verflechtungen vor allem bei Emittenten verbundener Unternehmen soll besser informiert werden müssen. Anbieter einer Vermögensanlage werden verpflichtet, einen zum Anlagezeitpunkt gegebenenfalls durch Nachträge aktualisierten Prospekt jederzeit zugänglich zur Verfügung zu stellen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird befugt, die Vermarktung oder den Vertrieb bestimmter, vor allem komplexer Produkte einzuschränken oder zu verbieten, um Anleger vor aggressiver Werbung sowie dem Vertrieb von schwer kontrollierbaren Produkten zu schützen. Der Finanzausschuss hat die Schwelle für die Prospektpflicht beim Crowdinvesting auf 2,5 Millionen Euro angehoben. Kapitalgesellschaften werden von der Einzelanlageschwelle von 10.000 Euro befreit. Bei sozialen Projekten wird die Schwelle für die Prospektpflicht auf 2,5 Millionen Euro angehoben und der Sollzinssatz gedeckelt. Der Vertrieb von prospektfreien Genossenschaftsanteilen und Mitgliederdarlehen in Genossenschaften muss frei von Provisionen erfolgen. Aufgehoben wird die bisherige medienbezogene Werbebeschränkung für Vermögensanlagen. Die Kündigungsfrist einer Vermögensanlage wird von zwölf auf sechs Monate verkürzt. Bei Enthaltung der Linken fand ein Entschließungsantrag der Grünen (18/4712) keine Mehrheit. Die Fraktion war unter anderem für eine Standardisierung der Verkaufsprospekte hinsichtlich Form und Inhalt eingetreten. (vom/23.04.2015)”

Das vorläufige Plenarprotokoll findet man hier

Einige Meldungen dazu

Test: Kleinanlegerschutzgesetz – „Unseriösen Anbietern das Handwerk legen“ – Meldung – Stiftung Warentest:Der Bundes­tag hat am Donners­tag das Klein­anleger­schutz­gesetz verabschiedet. Es soll Anleger vor dubiosen Geld­anlage­angeboten schützen und unseriösen Anbietern das Hand­werk legen, wie Bundes­justiz­minister Heiko Maas erklärte. Das Gesetz soll im Sommer 2015 in Kraft treten.

Wiwo: „Lobby-Kritik nicht nachvollziehbar“ Rechtsanwalt Robert Michels hält die Regulierung von Crowdinvesting-Offerten im neuen Kleinanlegerschutzgesetz für angemessen, warnt jedoch vor der Gefahr, dass betrügerische Angebote zunehmen. WirtschaftsWoche: Herr Michels, der Bundestag hat das Kleinanlegerschutzgesetz und damit auch eine Regulierung von Schwarmfinanzierungen, im Fachjargon Crowdinvesting genannt, beschlossen. Werden es Start-ups künftig schwerer haben an Geld zu kommen?

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