Wirkung der Finanzmarktregulierung auf Bankenrefinanzierung und Finanzierungsgeschäfte (2): Banken-Restrukturierungsrecht

by Dirk Elsner on 24. Januar 2012

Ziel und Zweck dieses Beitrags ist in dem hier veröffentlichten Einleitungsartikel veröffentlicht. Kurz zusammengefasst geht es darum, welchen Wirkungen ausgewählte Maßnahmen der Finanzmarktregulierung auf bestimmte Positionen des Bankgeschäft haben können.

Seit gut einem Jahr gilt in Deutschland das Banken-Restrukturierungsgesetz. Es erlaubt der Bankenaufsicht in § 12 mit bestimmten Ausnahmen einen Eingriff in die Gläubigerrechte, also etwa Kürzung, Stundung oder Besicherung der Forderungen. Dies schreckt Investoren, die früher ungedeckte Schuldverschreibungen erworben oder nicht einer Einlagensicherung unterliegende Einlagen erbracht haben ab. Sie werden ungedeckte Forderungen von Instituten, bei denen Probleme erwartet werden könnten, nur noch im Ausnahmefall oder gegen eine hohe Risikoprämie erwerben.

Gedeckte Finanzierungsinstrumente wie Covered Bonds, Structured Covered Bonds, Pfandbriefe oder ABS sind davon nicht betroffen, weil diese mit zusätzlichen Sicherheiten belegt sind, auf die die Bankenaufsicht keinen Zugriff hat.

Das Restrukturierungsgesetz leitet daher die Investments institutioneller Anleger in gedeckte Finanzierungen um oder in Einlagen, die bis zu der Grenze, die durch Einlagensicherungsfonds* garantiert.

Wirkung Banken-Restrukturierungsrecht
Assets/Aktiva  Funding/Passiva
Position Wirkung Position Wirkung
Zentralbankgeld o Eigenkapital  +
Interbankfinanzierung   ungedeckte Finanzierung  
Staatsfinanzierung o gedeckte Finanzierung/SCB  +
Unternehmenskredite o Asset Backed Securities  +
(Structured) Covered Bonds  + reg. Covered Bonds/Pfandbr.  +
pfandbrieffähiges Geschäft o gesich. kurzfr. Einlagen*  +
Asset Backed Securities o gesich. langfr. Einlagen*  +
Aktien und anderes AV o ungesich. kurzfr. Einlagen  
    ungesich. langfr. Einlagen  
       
abnehmend    
neutral o * durch Einlagensicherung  
zunehmend +    

* Bei der Einlagensicherung ist zu beachten, dass es in Deutschland einmal eine staatliche Einlagensicherung gibt (max. 100.000 Euro). Daneben gibt es institutsspezifische Einlagensicherungseinrichtungen, wie etwa den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken.

Ich freue mich über den Austausch und Korrekturhinweise zu dieser Darstellung und hoffe so, die Qualität der Darstellung mit Hilfe der Leser schrittweise zu erhöhen. Die Änderungsvorschläge nehme ich gern über das Kommentarfeld entgegen und werde sie dann auf der Seite “Wirkung der Finanzmarktregulierung auf Bankenrefinanzierung und Finanzierungsgeschäfte” entsprechend anpassen.

Hintergrund zum Restrukturierungsgesetz

Ziel des Gesetzes ist es, die Schieflage  einer systemrelevanten Bank ohne Gefahr für die Stabilität des Finanzsystems zu bewältigen und dafür Sorge zu tragen, dass Eigen- und Fremdkapitalgeber die Kosten der Insolvenzbewältigung so weit wie möglich selbst tragen und sich das Engagement des Staates auf das Notwendigste beschränkt.  Zudem sollen die neuen Instrumente ein  koordiniertes Vorgehen mit anderen zuständigen Stellen auf europäischer Ebene ermöglichen, wenn eine grenzüberschreitend tätige Bankengruppe in  Schwierigkeiten geraten ist. Dazu ist erforderlich, dass diese Instrumente sich in die bestehenden Überlegungen der Europäischen Kommission für ein EU-Rahmenwerk für das grenzüberschreitende Krisenmanagement im Bankensektor einfügen. Im Einzelnen sieht das Gesetz folgende Regelungen vor:

  • Verfahren zur Sanierung und Reorganisation von Kreditinstituten
  • Aufsichtsrechtliche Instrumente zum frühzeitigen Eingreifen und zur Krisenbewältigung
  • Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute
  • Übertragung neuer Aufgaben auf die  Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung
  • Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung
  • Änderungen des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes und des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes

Das Restrukturierungsgesetz ist hier im Bundesgesetzblatt dokumentiert. Das Gesetz ist ein Artikelgesetz, das wiederum andere Gesetz ändert. Diese Änderungen sind auf buzer.de dokumentiert. Einen einführenden Fachaufsatz aus der Zeitschrift Betriebs-Berater mit einem Überblick zum Bankenrestrukturierungsgesetz gibt es hier.

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