Mrd.-Verluste der BayernLB: Was ist eigentlich Ziel einer Landesbank?

by Dirk Elsner on 21. Oktober 2008

Die heutigen Berichte über die Verluste der BayernLB und dem Kapitalbedarf in Höhe bis zu 5 Mrd. Euro sprechen im Prinzip für sich. Allerdings werden aktuell nur die finanziellen und gern auch die politischen Auswirkungen betrachtet. Kaum jemand scheint sich dafür zu interessieren, ob die Geschäfte, mit denen die Landesbanken die Verluste einfahren, eigentlich ihrem Auftrag entsprechen.

Ein Blick in das „Gesetz über die Bayerische Landesbank“ schafft hier Klarheit (siehe unten).  Vermutlich hat sie die 3 Mrd. Verlust (oder wie hoch auch immer die Summe sein wird) nicht mit ihren Aktivitäten für Bayern erzielt.

Schwammiger Auftrag

Die Aufgaben und Ziele eines öffentlichen Finanzinstituts werden schwammig als „öffentlicher Auftrag“ bezeichnet. Dieser Begriff ist schwer zu definieren, da er einer laufenden Fortentwicklung durch wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen und Sachzwängen unterliegt. Die Fortentwicklung und Anpassung des öffentlichen Auftrags geschieht allerdings in ständigem Dialog zwischen Sparkassen, Landesbanken und den weiteren Eigentümern der Institute.

Landesbanken haben nach allgemeinem Verständnis einen öffentlichen Auftrag, der insbesondere in der regionalen Wirtschaftsförderung liegt. Dabei sollen sie Unternehmen des jeweiligen Bundeslandes direkt oder indirekt über die Sparkassen mit Bankdienstleistungen versorgen. Inhaltlich wird dazu insbesondere gerechnet:

  • Gewährleistung aller bankwirtschaftlichen Leistungen in der betreffenden Region
  • Förderung Vermögensbildung
  • Beitrag zur Förderung der Wirtschaftsstruktur
  • Hausbank des Landes
  • Sicherung des Wettbewerbs im Bankgewerbe

Welche Geschäfte

Der frühere bayerische Finanzminister, Kurt Faltlhauser, hatte lt. FAZ den Plan der Bayern LB abgesegnet, das Geschäft mit amerikanischen Hypotheken-Verbriefungen von rund 10 auf im Juli 2007 rund 32 Milliarden Euro auszudehnen. Faltlhauser sagte später: „Was soll ein kleiner Provinz-Finanzminister klüger sein als alle Banker der Welt.“

Spätestens hier dürften erhebliche Zweifel aufkommen, ob Spekulationsgeschäfte oder die Kapitalanlage in internationalen Immobilien oder Asset Backed Securities zum öffentlichen Auftrag einer Landesbank gehören können. Zur Gewährleistung aller bankwirtschaftlichen Leistungen gehören selbstverständlich auch globale Bankgeschäfte, aber eben nur als Dienstleistung für Kunden und nicht als eigene Risikoposition.

Wirklich interessieren würde mich die Entscheidungsvorlage, in denen die Bank das Geschäft mit US-Hypotheken-Verbriefungen vor den Gremien begründet hat.

Gesetz über die Bayerische Landesbank

Art. 2 Aufgaben

(1) Die Bank hat insbesondere die Aufgaben einer Staatsbank sowie einer Kommunal- und
Sparkassenzentralbank. Sie hat durch ihre Geschäftstätigkeit den Freistaat Bayern und seine
kommunalen Körperschaften einschließlich der Sparkassen in der Erfüllung öffentlicher Aufgaben,
insbesondere der Strukturförderaufgaben, zu unterstützen.

(2) Zu den Aufgaben der Bank gehört auch die Ausgabe von Pfandbriefen und sonstigen
Schuldverschreibungen sowie die Begründung von Schuldbuchforderungen.

(3) Die Bank kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben sowie alle
sonstigen Geschäfte, die der Bank dienen. Die Geschäfte der Bank sind nach kaufmännischen
Grundsätzen unter Beachtung ihres öffentlichen Auftrags zu führen.

(4) Die Bank kann zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Geschäfte Unternehmen oder
Beteiligungen daran erwerben oder veräußern, sich an Verbänden beteiligen sowie eigene
selbständige Einrichtungen errichten. Die Beteiligung an Kredit- und
Finanzdienstleistungsinstituten bedarf der Zustimmung des Freistaates Bayern und des
Sparkassenverbands Bayern.

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