Das vor zwei Wochen durch den Bundestag verabschiedete Finanzmarktstabilisierungs- gesetz sieht drei zentrale Maßnahmen vor, die die Banken in Anspruch nehmen können.
Hier eine Übersicht auf Basis des Gesetzestextes:
- Garantien des Bundes zur Refinanzierung: Abgabe von Garantien bis zur Höhe von 400 Milliarden Euro für begebene Schuldtitel und begründete Verbindlichkeiten, die eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten haben, um Liquiditätsengpässe zu beheben und die Refinanzierung am Kapitalmarkt zu unterstützen. Für die Übernahme von Garantien ist ein Entgelt in angemessener Höhe zu erheben (§ 6 Abs 1)
- Rekapitalisierung: Der Fonds kann sich an der Rekapitalisierung von Unternehmen des Finanzsektors beteiligen, insbesondere gegen Leistung einer Einlage Anteile oder stille Beteiligungen erwerben und sonstige Bestandteile der Eigenmittel dieser Unternehmen, einschließlich solcher, die durch Landesrecht geschaffen werden, übernehmen. (§ 7 Abs. 1)
- Risikoübernahme durch Erwerb von Problemaktiva: Der Fonds kann von Unternehmen des Finanzsektors vor dem 13. Oktober 2008 erworbene Risikopositionen, insbesondere Forderungen, Wertpapiere, derivative Finanzinstrumente, Rechte und Pflichten aus Kreditzusagen oder Gewährleistungen und Beteiligungen, jeweils nebst zugehöriger Sicherheiten, erwerben oder auf andere Weise absichern (§ 8 Abs. 1)
Neben diesen Maßnahmen, die direkt die Kapitalbeschaffung vereinfachen, gibt es weitere Maßnahmen, die für Erleichterung sorgen sollen, aber keine direkte finanzielle Wirkung haben. Dazu gehören Änderungen in den Bewertungs- und Bilanzierungsregeln, Erleichterungen im Insolvenzrecht und Verbesserungen der Einlagensicherung.
Die umfangreichen gesetzlichen Details sind auf dieser Seite des Bundesfinanzministeriums zusammengestellt. Dort findet manden Text der Verordnung, die regelt, welche Bedingungen die Banken erfüllen müssen, um die Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Zahlen müssen Bund und Länder ja erst, wenn die Garantie in Anspruch genommen wird, sprich die Bank tatsächlich pleite ist. Genau das soll aber durch die Garantie verhindert werden. Bei der Kapitaleinlage ist es anders. Da muss sofort gezahlt werden. Der Fonds hat dafür aber auch einen Wert, den er idealerweise sogar zu höheren Werten später wieder veräußern kann.
Ich wundere mich jedesmal wieder über diese unglaubliche Summe von 400 Milliarden Euro. Selbst wenn es nur eine „Garantie“ ist, heißt das jeder Bundesbürger von heute auf morgen 5.000 Euro ausgegeben hat. Und mich hat keiner gefragt, ob ich für die Unfähigkeit der Bänker zahlen möchte…
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