Hintergrund Landesbanken

by Dirk Elsner on 13. November 2008

Landesbank Thueringen

Immobilienfinanzierung der Hessischen Landesbank in New York

Die Institute gehören zu der Gruppe öffentlich-rechtlicher Banken, zu denen auch die Sparkassen, Landesbausparkassen, und Banken mit Sonderaufgaben wie die KfW Bankengruppe gezählt werden. Sie gehören meist dem Bund, den Ländern oder den Gemeinden und sind nach den jeweiligen gesetzlichen Grundlagen dem Gemeinwohl verpflichtet. Insgesamt gibt es elf Landesbanken, wobei nach mehreren Übernahmen innerhalb dieser Bankengruppe davon nur noch sieben selbstständig sind. Die Deutsche Bundesbank weist zusätzlich die als zentrale Investmentgesellschaft der Sparkassen tätige, ebenfalls unabhängige DekaBank Deutsche Girozentrale als zwölfte Landesbank aus. Ihre Anteilseigner sind wiederum die Landesbanken und der Deutsche Sparkassen- und Giroverband.

Der Sachverständigenrat schlug in dem Gutachten vor, die noch als öffentlich-rechtliche Anstalten firmierenden Landesbanken möglichst rasch in Aktiengesellschaften umzuwandeln und alle Landesbanken spätestens bis zum Jahr 2015, dem Jahr des Auslaufens der Staatsgarantien, zu privatisieren. Die Landesbeteiligungen sollten ganz aufgegeben oder zumindest auf einen klaren Minderheitsanteil von weniger als 25 vH zurückgeführt werden, um den Einfluss auf die Geschäftspolitik weitgehend zu kappen. Insoweit die Landesbanken bisher noch einen öffentlichen Auftrag ausgeübt haben und dieser weiterhin für erforderlich gehalten wird, kann er analog zum Vorgehen bei den Sparkassen durch Einbringung der
Privatisierungserlöse in ein Sondervermögen oder eine Stiftung oder aber die Gründung oder Vergrößerung
einer reinen Förderbank abgedeckt werden.

Wie die Kreditbanken agieren die Landesbanken hauptsächlich als Universalbanken. Daneben fungieren sie aber auch als Hausbanken der Länder und als Zentralinstitute der Sparkassen.

Durch ihre hohen Verluste im Zuge der Finanzmarktkrise und die Notwendigkeit, diese durch die öffentliche Hand abzusichern, sind die Landesbanken in den letzten Monaten in besonderem Maße in die Kritik geraten. Vor allem vom Internationalen Währungsfonds (2006) ist für dieses Segment des deutschen Finanzsystems schon seit längerem eine umfassende Reform eingefordert worden, denn

  • es fehle grundsätzlich an einer Rechtfertigung für ein staatliches Eigentum an derartigen Instituten, und
  • das öffentliche Eigentum an diesen Banken habe in der Vergangenheit zu einer unzureichenden Rendite geführt.

Im Sommer hat der Sachverständigenrat in einer Expertise (PDF-Dokument) erhebliche Kritik am öffentlich-rechtlichen Sektor geübt:

„Darüber hinaus steht der öffentlich-rechtliche Teil des Bankensystems in seiner  egenwärtigen Ausgestaltung insofern unter besonderem Rechtfertigungszwang, als sich hier der Staat über seine Banken in direkten Wettbewerb zu privaten Unternehmen begibt und dabei Gefahr läuft, den Wettbewerb zu verzerren. Dies gilt um so mehr, als die Sparkassen mit dem öffentlichen Auftrag explizit andere Ziele als private Banken verfolgen sollen − zu fragen ist hier, worin genau der in Satzungen typischerweise nur allgemein spezifizierte Auftrag besteht, welches Marktversagen damit korrigiert werden soll und ob dies in der aktuellen Organisationsstruktur und mit den gegenwärtig aufgewendeten Mitteln effizient gelingt oder nicht auch andere Zwecke wie etwa eine gewisse Klientelpolitik mitverfolgt werden (Sinn, 1997). Aufgrund der Verquickung von öffentlichem Auftrag und normalem Bankgeschäft sind diese Fragen häufig nur schwer zu beantworten.“

weitergehende Literatur:

Der Sachverständigenrat, 17. Juni 2008: Das deutsche Finanzsystem Effizienz steigern – Stabilität erhöhen

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