Versuchte Erpressung? Bankenverband fordert Bad Bank vom Staat

by Dirk Elsner on 2. Januar 2009

erpressung

Versuchte Erpressung durch Bedrohung einer Ente?

Über die Feiertage war mir entgangen, mit welcher Dreistigkeit der Bundesverband Deutscher Banken vom Staat verlangt hat, er möge über den staatlichen Rettungsfonds Soffin kritische Wertpapiere aus den Bankbilanzen aufkaufen. Ich würde es zwar nicht so drastisch formulieren wie der Blog Duckhome, der fordert die „Bankster einzusperren und abzuurteilen“. Man könnte aber schon fragen, ob die Forderung nicht zumindest in die Nähe einer Erpressung rückt.

Dazu sollte man zunächst folgendes Zitat aus dem Interview mit dem Tagesspiegel lesen:

Frage Tagesspiegel: „Ein Ziel des Rettungsfonds war es, die Kreditvergabe der Banken untereinander in Schwung zu bringen. Warum funktioniert das nicht?

Antwort Manfred Weber, geschäftsführende Vorstand des Bankenverbandes: „Der Normalzustand ist noch nicht erreicht. Die Banken haben noch immer Papiere in ihren Bilanzen, deren Wert aufgrund aktueller Marktentwicklungen gegebenenfalls korrigiert werden muss. Die Institute können also nicht sicher sein, wie es in den Bilanzen ihrer Partner aussieht. Um aus dieser Negativspirale herauszukommen, wäre zu überlegen, die kritischen Papiere aus den Bankbilanzen auszugliedern, zum Beispiel indem der Stabilisierungsfonds Soffin sie aufkauft. Diesen Weg ist Schweden in den 90er Jahren gegangen. Und dieses Beispiel zeigt, dass dem Staat nicht unbedingt ein Verlust entstehen muss.“

Ob Weber am Tatbestand versuchter Erpressung tatsächlich knapp vorbeischrammt, ist eine Frage für Juristen. Nach § 253 StGB liegt Erpressung vor, wenn jemand einen Menschen durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt. Und Weber knüpft seine Forderung am die SoFFin unmittelbar an die Frage, warum es nicht gelingt, die Kreditvergabe in Schwung zu bringen.

Die sich hier stellende wirtschaftliche Frage ist: Warum nutzen die Banken die Möglichkeit, die das Finanzmarktstabilisierungsgesetz nach § 8 schon jetzt bietet nicht? Die SoFFin kann nämlich Vermögenstitel von den Banken ankaufen. Die Antwort des Ökonomen dürfte wohl sein, weil die Summen des „Fördertopfes“ auf 80 Mrd. Euro begrenzt sind und die Banken vergiftete Assets in viel höheren Beträgen an die SoFFin „verkaufen“ wollen, reicht diese Summe nicht aus.

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