Am Mittwoch fand im Kieler Landtag die Debatte um die Zukunft der HSH Nordbank statt. Unter dem handlichen Titel “Gesetzentwurf zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung der "HSH Finanzfonds AöR" als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und Unterrichtung des Schleswig-Holsteinischen Landtages über die strategische Neuausrichtung der HSH” stritt das Parlament über den 50-seitigen Gesetzentwurf (hier zum Download als pdf).
Die Lektüre der Gesetzesvorlage mit der Nummer 16/2511 liest sich wie eine Vorstandsvorlage. Allerdings fehlt das Management Summary. Die Vorlage bestätigt auch, was ein Kommentar im Blick Log bereits am Montag geschrieben hat. Mit der Garantie wird nicht neues Kapital beschafft, sondern werden Altrisiken abgesichert. Konkret heißt es:
“Abgeschirmt durch die Garantie werden alle Aktiva der Bank, soweit sie aus rechtlichen Gründen durch eine Finanzgarantie abgeschirmt werden können („Referenzportfolio“). Darunter fallen z.B. Kredite oder Wertpapiere mit einem fest vereinbarten Rückzahlungsbetrag, nicht aber Positionen, deren Wert marktbedingten Schwankungen unterliegt (wie z.B. Aktien oder Derivate).”
Mit der Vorlage macht die Regierung übrigens den gleichen Gedankenfehler bei der Berechnung der finanziellen Auswirkungen wie der Vorstandsvorsitzende Nonnenmacher im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung am vergangenen Wochenende. In der Vorlage heißt es:
“Während der Laufzeit der Garantie der Anstalt ergeben sich keine Auswirkungen auf den Haushalt. Die Kosten der Anstalt werden durch die Garantieprämien abgedeckt. … Aus der Garantieprovision wird ein entsprechender Risikopuffer in der Anstalt eingerichtet. Die Finanzierung der Kapitalerhöhung erfolgt über den Kapitalmarkt. Die Kosten der Anstalt werden durch die Garantieprämien abgedeckt.”
Im Klartext meint dies, die Garantie kosten Hamburg und Schleswig-Holstein nichts. Wenn Hamburg und Schleswig-Holstein nicht grob fahrlässig mit ihren Steuergeldern umgehen wollen, dann versichern sie das Risiko, wie dies andere Kredit- und Garantiegeber auch machen. Eine Versicherung von Forderungen gegen die HSH Nordbank über entsprechende Credit Default Swap kostete am Dienstag 412,5 Punkte pro Jahr oder 4,125%. Da sich die Garantie aber nicht direkt auf die Bank bezieht, sondern auf bestimmte Aktiva, könnten die Absicherungskosten sogar noch höher sein (theoretisch aber auch geringer). Außerdem könnte sich die Bonität von Hamburg und Schleswig-Holstein weiter verschlechtern und so die Kosten für die künftige Finanzierung der Staatsschulden erhöhen.
Ob dieses Gesetz (Details zur Debatte auf dieser Seite) trotz des politischen Streits (auch in Hamburg) nun ausreicht ist freilich offen, denn heute wurde bekannt, die HSH Nordbank müsse auf Druck der EU-Kommission auf die umstrittene Ausschüttung von insgesamt 264 Mio. Euro an stille Einleger und Inhaber von Genussscheinen verzichten. Merkwürdig ist, dass die Bank nun plötzlich keine Gefahr für ihre Refinanzierung sieht. Noch im Februar begründet die HSH die Ausschüttung damit, dass Anleger ansonsten ihr Kapital abziehen könnten.
Den Zusammenhang zwischen Refinanzierung und der Bedienung stiller Einlagen habe ich nie geglaubt. Ich denke es ging hier mehr um die Subvention der örtlichen Sparkassen. Da die Länder denen nicht direkt Geld geben können ist der Umweg über Ausschüttungen der HSH eine gute Alternative – auch wenn ein paar andere Banken dann auch profitieren.
Comments on this entry are closed.