Für bessere Zeiten vormerken: Kreditsicherheiten in Sicherheit bringen

by dels on 30. März 2009

Die aktuelle Wirtschaftskrise ist für viele Unternehmen vor allem eine Zeit der Kreditkrise. Kreditkrise, weil viele Unternehmen nicht ausreichend die Kredite erhalten, die sie benötigen, um zu investieren oder ihre Betriebsmittel zu finanzieren. Die gegenwärtige Makrodebatte sieht die Kreditklemme meist in der “Geldknappheit” und dem zweifelhaften Geschäftsgebaren einiger Banken begründet. Für Unternehmen stellt sich die Lage viel dramatischer dar, wenn ihnen aus welchen Gründen auch immer Kredite verweigert oder gar gekündigt werden.

In diesem Zusammenhang ist mir in den letzten Wochen aus meiner Beratungstätigkeit ein ganz praktisches Thema aufgefallen, mit dem ich schon häufiger in der Vergangenheit konfrontiert war und das sich Finanzchefs für bessere Zeiten auf ihre To-Do-Liste packen sollten: Bringen Sie ihre Kreditsicherheiten in Sicherheit!

Der Hintergrund ist ganz simpel. In diesen Zeiten haben zwar viele Unternehmen in ihren Vermögenswerten eigentlich noch ausreichend Reserven, die mit zusätzlichen Krediten beleihbar wären. Gerade bei vielen mittelständischen Unternehmen ist es aber üblich, dass sich die Hausbanken über länger zurückliegende Kreditsicherungsverträgen alle wesentlichen Vermögenswerte als Kreditsicherheit schon haben einräumen lassen.

Das kann zu der paradoxen Situation führen. So stehen etwa für neue Krediten keine Sicherheiten mehr zur Verfügung, weil sich Banken in dieser Zeit schwer tun, Kreditsicherheiten frei zu geben. Sie verweigern dies gern mit dem Verweis darauf, dass die Sicherheiten nun weniger Wert seien und die eigenen Kredite andernfalls nicht ausreichend abgesichert seien. Im Klartext: Entweder werden die Kreditsicherheiten nicht freigegeben oder die Kreditlinien werden im gleichen Atemzug reduziert, womit einem Unternehmen ebenfalls nicht gedient ist. Die gebundenen Kreditsicherheiten reduzieren so also den Finanzierungsspielraum.

Daher ist es ratsam, vor allem in wirtschaftlich guten Zeiten bzw. dann, wenn Kredite nicht vollumfänglich in Anspruch genommen werden, möglichst zügig die Freigabe von Kreditsicherheiten zu erwirken. Viele Unternehmen übersehen nämlich, dass Kreditsicherheiten unverändert erhalten bleiben, selbst dann, wenn die Kreditlinien nicht ausgeschöpft sind oder der Wert der Sicherheiten zunimmt.

Beispiel: Im Rahmen einer Globalzession tritt ein Unternehmen alle Forderungen gegen Kunden mit den Anfangsbuchstaben A bis M ab. Wächst das Umsatzvolumen und wird die Kontokorrentlinie nicht stärker in Anspruch genommen also sonst, dann erhöht sich hier der Wert der Sicherheiten deutlich durch das gestiegene Forderungsvolumen. Unternehmen  sollte in diesem Fall mit der Bank die Herabsetzung des Sicherungsumfangs vereinbaren. In “guten” Zeiten sind die Banken dazu viel eher bereit als in Krisenzeiten.

Das gleiche gilt auch bei Grundschulden, wenn grundschuldgesicherte Kredite getilgt werden. Gern lassen die Banken ja die Grundschulden für diesen Fall bestehen, denn im Gegensatz zu einer Hypothek verringert sich der Sicherungsumfang einer Grundschuld nicht durch die Tilgung und kann auch über das AGB-Pfandrecht zur Sicherung anderer Verbindlichkeiten verwendet werden.

Diese Maßnahme gehört in jeden Katalog zur Krisenprävention, für die ja bekanntlich in guten Zeiten gesorgt werden soll. Für Unternehmen, die freie Sicherheiten haben, ist es in diesen Zeiten leichter an neue Kredite zu kommen.

st März 31, 2009 um 11:25 Uhr

Mal abseits der grundsätzlich nachvollziehbaren Überlegungen und dem Grundsatz von Treu und Glauben:

1. Bsp. Globalzession: gesetzl. Freigabeanspruch bei nachträglicher Übersicherung
2. Bsp. Grundschuld : Individualvereinbarung Zweckerklärung geht AGB vor

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