Neue Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute bis Ende des Jahres umzusetzen

by Dirk Elsner on 17. August 2009

Am vergangenen Freitag hat die “Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht” (BaFin) die neuen Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten (MaRisk) veröffentlicht. Schlagzeilen in der Wirtschaftspresse haben diese Regelungen nur gemacht, weil sie strengere Regeln zur Kontrolle der Bezahlung von Bankmanagern enthalten. Umsetzen müssen die Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute die neuen MaRisk grundsätzlich bis zum 31.12.2009. Hier zunächst die dazu veröffentlichten Dokumente:

  • Rundschreiben 15/2009: Mindestanforderungen an das Risikomanagement (pdf)
  • Anschreiben zum Rundschreiben 15/2009 (pdf)
  • Anlage 1 (Erläuterungen MaRisk) zum Rundschreiben 15/2009 (pdf)
  • Anlage 2 (Änderung ggü. Fassung vom 30.10.2007) zum Rundschreiben 15/2009 (pdf)
  • Durch die Neufassung der MaRisk werden vor allem die aufsichtlichen Anforderungen zum Stresstesting, zum Liquiditätsrisiko und zu Risikokonzentrationen geschärft und ausgebaut. So müssen alle Institute künftig auf der Basis der jeweiligen identifizierten Risikofaktoren Stresstests für ihre wesentlichen Risiken durchführen. Dabei sind vor allem auch Risikokonzentrationen zu berücksichtigen. Banken müssen zudem ihre Liquiditätsrisiken so steuern und überwachen, dass sie Liquiditätsengpässe, die sich anbahnen, frühzeitig erkennen. Verlustgefahren, die aus Risikokonzentrationen resultieren, müssen die Institute angemessen in das Risikomanagement einbeziehen. Höhere Anforderungen stellt die Aufsicht künftig auch an das gruppenweite Risikomanagement. Sie verlangt nun auch explizit, dass eine Strategie für die gesamte Gruppe entwickelt wird. Zudem müssen Institute nicht mehr nur auf Einzelinstitutsbasis ihre Risikotragfähigkeit gewährleisten, sondern dies für die Gruppe als Ganzes tun.

    Auch dem Zusammenspiel von Vorstand und Aufsichtsrat räumt die Aufsicht nun ein größeres Gewicht ein. So müssen Geschäftsleiter dem Aufsichts- oder Verwaltungsrat künftig auch ein direktes Auskunftsrecht gegenüber der internen Revision einräumen, damit das Aufsichtsorgan seine Überwachungsfunktion besser ausüben kann.

    Die neuen MaRisk enthalten zudem deutlich konkretere Anforderungen an die Vergütungssysteme der Banken. Aggressive Vergütungssysteme haben – neben vielen anderen Faktoren – mit zur Finanzkrise beigetragen, indem sie falsche Anreize gesetzt haben. Vergütungen wurden meist auf der Basis kurzfristiger Erfolge bemessen, was Banker dazu anspornte, unvertretbar hohe Risiken einzugehen. Künftig dürfen kurzfristige Renditen bei den variablen Bestandteilen der Vergütung von Geschäftsleitern und von Mitarbeitern, die hohe Risikopositionen begründen können, keine Rolle mehr spielen. Institute müssen sich bei der variablen Vergütung solcher Personen am Erfolg der Organisationseinheit und am Gesamterfolg des Instituts orientieren. Das Wohl des Mitarbeiters wird so an das Wohl des Instituts gebunden. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass ein Geschäftsabschluss unter Risikogesichtspunkten nicht vertretbar ist, müssen die Verantwortlichen einen Teil oder sogar ihren gesamten Bonus zurückzahlen.

    Mit der neuen Fassung der MaRisk trägt die BaFin den Erkenntnissen aus der Finanzmarktkrise Rechnung. Die neuen MaRisk setzen zum Beispiel die Empfehlungen des Draghi-Reports um, welche das Financial Stability Forum – jetzt Financial Stability Board – an die G 20-Staaten gerichtet hatte. Die BaFin hat in den neuen MaRisk außerdem schon jetzt Richtlinienvorgaben zum Risikomanagement berücksichtigt, die gegenwärtig auf EU-Ebene entworfen werden oder geplant sind und schwerpunktmäßig auf den Empfehlungen des Draghi-Reports aufbauen.

    Umsetzen müssen die Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute die neuen MaRisk grundsätzlich bis zum 31.12.2009. Sabine Lautenschläger, Exekutivdirektorin der Bankenaufsicht der BaFin, appelliert an die deutschen Institute: „Die Krise hat deutlich gemacht, dass es für jedes Institut von herausragender Bedeutung ist, ein funktionsfähiges Risikomanagement zu haben. Ich erwarte daher, dass die Institute die Umsetzungsarbeiten mit entsprechendem Nachdruck betreiben.“

    Da die neuen Anforderungen Institute, Prüfer und Aufseher in der Praxis vor große Herausforderung stellen werden, wird die BaFin künftig im Fachgremium MaRisk mit der Industrie über Umsetzungsbeispiele diskutieren, die sich aus der Praxis ergeben. Den offenen – auf Prinzipien basierenden – Charakter der MaRisk hat die BaFin beibehalten: Nach wie vor lassen die MaRisk den Instituten breite Spielräume für eine maßgeschneiderte Umsetzung. Auf komplexe Detailregelungen und Festschreibungen hat die Aufsicht bewusst verzichtet. Damit ermöglicht sie auch den zahlreichen kleineren Instituten in Deutschland, die Anforderungen umzusetzen. Die BaFin überprüft die Einhaltung der MaRisk im Rahmen einer risikoorientierten Routine sowie anlassbezogen.

    Die MaRisk gelten seit 2005. Im Jahr 2007 sind sie erstmals geändert worden. Wie die beiden ersten Fassungen hat die BaFin auch die nun veröffentlichte Fassung der MaRisk gemeinsam mit der Deutschen Bundesbank und in enger Kooperation mit der Industrie entwickelt.

    Quelle: BaFin

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