Ankauf der Steuerdaten-CD spaltet das Netz und den Blick Log

by Dirk Elsner on 3. Februar 2010

Compact Disc

Geheimnissvolle CD (Foto: flickr/JacobGP)

So, die Bundesregierung will also die “CD der Woche” kaufen. Bundeskanzlerin Merkel und Finanzminister Schäuble jedenfalls unterstützen den Kauf der Daten. Das jedenfalls habe ich mit Fassungslosigkeit gelesen. Um es gleich deutlich zu sagen. Ich bin gegen den Kauf und entsetzt darüber, dass die illegale Datenbeschaffung zur Normalität wird.

Verwerflicher als den Kauf finde ich freilich die Personen, deren Daten sich auf dieser CD befinden und die angesichts der nun entfachten Debatte von den Leuten profitieren könnten, die sich für die Einhaltung rechtstaatlicher Prinzipien einsetzen. Die Rechtsbrecher werden mit selbstherrlicher Ironie auf die Naivität der Rechtstaatschützer und Bürgerrechtler schauen und bangend hoffen, dass sie sich durchsetzen. Es ist erbärmlich, wenn Straftäter rechtstaatliche Prinzipien so ausnutzen, um ungestört solche Transaktionen durchzuführen.

Mit meiner Auffassung habe ich, geht es nach dem Blog Weissgarnix, nicht alle Tassen im Schrank. Meinetwegen. Strobel hat ja recht, wenn er schreibt: “Diese ganze merkwürdige Diskussion über die “Frucht des verbotenen Baums” und ähnliche Scherze ist doch wirklich nur noch peinlich.” Ist sie auch, deswegen bin ich auch so ärgerlich auf die Steuerhinterzieher.

Die Netzcommunity selbst ist gespalten, was den Streit spannend macht. Während Weissgarnix für den Kauf ohne Einschränkungen plädiert, spricht Fefes Blog von dreister Kriminalität. Blogwürdig weist darauf hin, dass solches Verhalten bei bei Musikdaten böse ist und mit Abmahnungen und Gerichtsverfahren geahndet wird. Thomas Stadler fährt schweres Geschütze im Blog Internet-Law gegen das einmalige Sonderangebot auf:

“Es wird ein Unterschied gemacht zwischen gutem und schlechtem Rechtsbruch, wodurch das Recht relativiert wird. Wer nicht will, dass aus hehren Motiven gefoltert wird, der kann auch nicht ernsthaft den Ankauf dieser Daten befürworten. Dass es ein erheblicher Teil der Politiker, Journalisten und Bürger dennoch tut, zeigt letztlich nur wie heuchlerisch diese Gesellschaft in Wirklichkeit ist.”

Viele Top-Blogs haben aber beim Thema Datenkauf noch nicht wirklich aufgedreht und üben sich in Zurückhaltung. Netzpolitik äußert sich zwar zu den Swift-Daten, ignoriert aber das Thema Steuerdaten. Spreeblick stellt nur zwei Zitate zur Doppelmoral gegenüber. Leider noch keine Reaktion gibt es vom Law blog, dessen Meinung mich besonders interessiert. Carta berichtet nur neutral. F!XMBR hat sich zwar wieder Ursula von der Leyen vorgenommen, regt sich derzeit noch nicht über Schäuble Kaufabsichten auf.

Viele Wirtschaftsblogs halten sich ebenfalls zurück. Deutlich wird immerhin aber econo-matrix:

“Das Signal, das die Politik mit diesem Deal sendet, könnte schlimmer nicht sein. Anstelle bilateraler Verhandlungen mit den Steuer-Schurkenstaaten, tritt man in die Welt der Kriminellen ein. … Daten sind käuflich – das ist die Botschaft. Und der Staat selbst ist zum größten Datensammler geworden. Egal ob ELENA, Vorratsdatenspeicherung, Kontoabfragen, DNA-Proben, Fingerabdrücke, Kontodaten, Krankendaten – je mehr Daten, desto größer der potentielle Interessentenkreis.
Das Motto lautet: Macht zu Geld, was zu Geld zu machen ist. Egal ob mit geklauten Daten, egal ob mit altem Trödel, egal…Hauptsache cash.”

Der Marktzyniker bemerkt, dass sich die FDP plötzlich wieder für Bürgerrechte interessiert. Weiter schreibt er:

“Der momentane Streit zeigt mal wieder, dass wenn es in Deutschland um Steuerhinterziehung geht, andere Maßstäbe gelten. Diese Regierung hat keine Probleme damit, dass Hartz IV-Empfänger von privaten Firmen bespitzelt werden, „Fremdfirma ermittelte bei Hartz IV-Empfängern“ gegenhartz.de vom 30.1.2010 diskuttiert aber allen Ernstes darüber, ob man Millionenbetrüger laufen lassen muss, weil datenschutzrechtliche Bedenken bestehen würden.

Ausführlich und differenziert argumentiert der Spiegelfechter, warum der Staat unrechtmäßig erlangte Daten kaufen darf. So ist für ihn fraglich, “ob der Staat im Falle der angebotenen Bankdaten überhaupt eine Straftat begeht.”

Mir gefällt abschließend die Reaktion von Verlorene Generation: “Die CD ist vermutlich gar nicht entwendet worden, sondern lediglich kopiert. Die Bank ist somit auch nicht bestohlen worden und die CD stellt kein Diebesgut dar.” Kaum widersprechen lässt sich seiner Argumentation zur Rolle der Schweizer Banken:

“Erschwerend kommt hinzu, dass die Schweizer Bank sich selbst der Hehlerei schuldig macht, wenn sie bona fide darauf vertraut, dass ihre Kunden die Gewinne rechtmäßig versteuern. Natürlich lässt sich eine solche Bank ihre Gutgläubigkeit auch teuer bezahlen, schließlich gibt es in Deutschland diverse Gesetze, die den Banken strengere Auflagen machen. Die Schweizer Banken erwirtschaften in diesem Fall Gewinne mit Kapital, das einem Verbrechen entstammt – dies ist Hehlerei. Der Mitarbeiter, der offensichtlich seinem Arbeitgeber die Daten entwendet hat, ist also ein Dieb, der einen Hehler bestiehlt, um selbst zum Hehler zu werden, indem er dem Ausgangsgeschädigten Informationen verkauft, mit denen dieser seinen ursprünglichen Schaden ausgleichen kann – was für eine feine Gesellschaft.”

Die juristische Debatte können nun getrost die Fachleute von der Anwaltszunft führen. Ich schaue auf die ökonomische Seite und die Anreizwirkung, die von einem solchen Ankauf ausgeht. Die Übergabe von Daten, die dem Staat deutlich mehr bringt, als er bereit zu zahlen ist, wird durch den Ankauf zu einem Geschäftsmodell. Manch ein schlecht bezahlter Mitarbeiter in einem Finanzhaus könnte so ein lukratives Zweiteinkommen erzielen. Und tatsächlich sollen nach Informationen der FTD mehrere Daten-CDs kursieren.

Und wieso auf Banken beschränken? Es gibt sicher noch genügend andere Beispiele, die den Staat profitieren lassen vom Datenklau. Demnächst ist das unzureichend geschützte WLAN-Netz des Nachbarn dran, um zu schauen, welche dunklen Geschäfte er betreibt. Auch hier werden sicher geldwerte Informationen zu heben sein. Und dies alles riecht so verdächtig nach Schäubles Bundestrojaner und Vorratsdatenspeicherung. Kein Wunder also, dass den Finanzminister keinerlei Zweifel plagen.

Immerhin ist wohl Finanzminister Schäuble bewusst, dass das rechtstaatliche Eis hier dünn ist. Daher versuchen Deutschland und die Schweiz eine dauerhafte Lösung für den Umgang mit Steuersündern zu suchen, berichtet das Handelsblatt.

Wie man liest werden komplizierte Fragen zu rechtstaatlichen Prinzipien aufgeworfen. Das Problem daran ist, dass die hier angewendeten Prinzipien in gleicher Weise auf andere Sachverhalten anzuwenden sind. Die daraus resultierenden Konsequenzen sind längst noch nicht zu Ende gedacht.

hi_fisch Februar 17, 2010 um 10:59 Uhr

hallo ….. ich will auch so eine cd kaufen.
desweitern finde ich das ihr hier eine ganz tolle Seite aufgebaut habt. ohne Leute wie euch wäre ich schon lange nicht mehr am Leben.
aber ihr hättet auch ma ein paar argumente für den kauf aufzählen können.
(das ist ein joke)

Saint Juste Februar 4, 2010 um 18:52 Uhr

Ich verstehe die Zimperlichkeiten in dieser Sache (Ankauf ja oder nein) nicht. Diese Kategorie der Steuerhinterziehung ist offensichtlich kriminell. Und bei den Datensätzen auf der CD handelt es sich doch nicht um die schützenswerten Informationen von Bürgern, die zu den Schwachen gehören, und für die es zivilisatorische Errungenschaften wie z.B. öffentliche Dienste oder Transferleistungen heute (noch) gibt. Der Markt braucht selbstverständlich keine Steuererhebung. Denn am Markt gilt das Gesetz des Dschungels. Liebe Zauderer: Es geht hier schlicht um große Geldbeträge, die der Wohlfahrt und öffentlichen Aufgaben unseres Gemeinwesens von Individuen vorenthalten werden, die nach dem Motto leben: „Gain Wealth, Forgetting All But Self“. Weder empfinde ich es als illegitim, das Telefon eines mutmaßlichen Mafioso abzuhören, noch scheint es mir unangemessen, solche Informationen zu kaufen. Man muss hier wissen, mit wem man es zu tun hat! Nämlich mit unerklärten Feinden des Gemeinwesens, die Services wie Straßenreinigung, Krankenhaus und Hochschule gerne nutzen, solange andere die Zeche zahlen. Schöne CD, die gehört in unser Regal! 🙂

Gedankenmaler Februar 3, 2010 um 21:30 Uhr

Kompromissvorschlag:
Wir starten ne Spendenaktion, hoffen dass genug Geld zusammenkommt, um den „freiberuflichen Steuerfahnder“ in der Schweiz zu überzeugen, und übergeben es dem Staat dann für 0…

🙂

Joerg Februar 3, 2010 um 16:50 Uhr

Ich bin auch strikt gegen den Kauf der Daten. Abgesehen davon ob das nun Hehlerei ist oder nicht, schafft der Staat damit mit 2,5 Millionen Euro einen ziemlich großen Anreiz sich Daten unerlaubt bei Banken zu kopieren und dann die Finanzämter weiterzuverkaufen. Jeder Banker der mit seinen Boni nicht zufrieden ist, hat somit eine lukrative Alternative sich ein schönes Leben zu machen.

Auch wenn die Banken grade in der Schweiz das Bankgeheimnis ausnützen, so ist dennoch das Vertrauen in eine Bank das dort Geld und Informationen sicher aufgehoben werden deren Geschäftsgrundlage. Diese wird durch diesen öffentlichen Anreiz durch den Staat zum Datenraub massivst untergraben.

fangorn Februar 3, 2010 um 15:00 Uhr

Ich bin prinzipiell dagegen.

Die Frage ist doch: Was wollen sie mit den Daten anfangen?

Soweit ich die Rechtslage überblicke (bin kein Jurist) ist Beweismaterial zweifelhafter Herkunft vor Gericht nicht verwendbar. Und das aus gutem Grund!

Ein Beispiel: Die Polizei bekommt Daten von einem Dieb. Der Dieb behauptet sie bei einer bestimmten Person erbeutet zu haben. Nachprüfbar ist die Herkunft also nicht. Die Glaubwürdigkeit ist so groß wie die des Diebes. Nahe Null.

Will Schäuble also
1. mal wieder Panik verbreiten und durch Aktionismus einige (geistig 😉 ) Minderbemittelte zu einer Selbstanzeige bringen.
2. die Rechtslage soweit beugen, dass er Steuerverbrecher vor Gericht schleppen kann – was wird dann aus der restlichen Gesetzeslage, sind dann alle Beweise vor Gericht zugelassen?

btw.: Alle sprechen immer von Steuersündern, gleichzeitig behaupten sie aber, Steuerhinterziehung sei „kein Kavaliersdelikt“.

Wenn man „Raubkopierer“, die in privatem Umfang „nur“ bis zu zwei Jahren auf Bewährung bekommen können (ein Vergehen, kein Verbrechen), als Verbrecher bezeichnen darf, warum nennt man dann Steuerhinterzieher verniedlichend „Sünder“? Sie sind Verbrecher! Das sagt – im Gegensatz zu den privaten „Raubkopierern“ sogar das StGB.

Harry Haller Februar 3, 2010 um 13:28 Uhr

„Blogwürdig weist darauf hin, dass solches Verhalten bei bei Musikdaten böse ist und mit Abmahnungen und Gerichtsverfahren geahndet wird.“
Haha, immer wieder lustig wie „Staat“ und „Bürger“ durcheinandergebracht werden. Der Staat darf sogar Leute einsperren, wenn dass im Ösiland jemand mit seinen Kinder macht, ist die Aufregung groß. Das ist echt nicht fair.
Wer von Rechtsstaatlichkeit schwandroniert sollte nochmal genau überlegen was das heißt.
Noch lustiger ist, wenn ein egghat allen ernstes von Kontoüberwachung bei Hartzlern fabuliert. Was stand vor einer Weile in der taz: von 5.000.000 AlgII-Anträgen wurden 25.000 wegen zu hoher Vermögen abgelehnt. Der ganze Spaß nennt sich Gleichheit vor dem Gesetz und schützt nur die, die es sich leisten können.
Aber was ärgere ich mich. Es gibt drängendere Probleme.
Grüße

egghat Februar 3, 2010 um 09:59 Uhr

Im Zweifelsfall für den Rechtsstaat und den Datenschutz sollte die Devise lauten. Bei Swift, bei Hartz IV, bei Kontenabfragen und bei Steuersünder-CDs.

Kaum jemand hat hier eine konsistente Haltung. Viele mosern, wenn gegen Hartz IVler ermittelt wird, befürworten jetzt aber den Kauf der Daten CD. Und viele andere finden Ermittlungen gegen Hartz IVler OK, sind aber gegen den Kauf der CD. Konsistent sind beide nicht. Konsistent wäre nur, wenn man die Kontoüberwachung von Hartz IVlern UND den Datenkauf ablehnt (wie ich) oder eben befürwortet (wie z.B. Schäuble).

Wer gegen Kontenüberwachung von Hartz IVlern ist, kann doch nicht deswegen für den Datenkauf sein. Weil im einen Fall Unrecht getan wird, machen wir es im anderen auch? Auge um Auge, Zahn um Zahn?

Dass jetzt übrigens ein wunderbares Zeichen dafür, dass viele Leute, die die Verlogenheit der Gesellschaft beklagen, selber genau so verlogen argumentieren. Sie beklagen unterschiedliche Maßstäbe und legen sie selber an.

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