Der Blick Log ist bekanntlich kein großer Anhänger von Regulierungsvorschriften, die unternehmerische Freiräume und das kreative Denken in Unternehmen einschränken. Zu einer besonderen Kategorie Vorschriften gehören seit einigen Jahren die Corporate-Governance-Regeln, die in immer mehr großen Unternehmen notwendig werden, damit insbesondere beim Management das kontrolliert wird, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: Die Einhaltung von Unternehmens- und Eigentümerinteressen und das einem “ehrbaren” Kaufmann entsprechende Verhalten.
Interessant dazu ist, was Olaf Storbeck im Beitrag “Realitätstest der Ökonomie: Weniger Staat, mehr Krise” für das Handelsblatt zusammen gefasst hat:
“Etliche rechtliche Rahmenbedingungen und Gepflogenheiten, die Volkswirte als positiv für Wirtschaft und Wachstum ansahen, erwiesen sich in der Krise als kontraproduktiv. … So basieren die gängigen Regeln für gute Unternehmensführung auf der Überzeugung, dass es gut für die Performance von Firmen ist, wenn die Anteilseigner möglichst viele Mitspracherechte haben. Dann sei sichergestellt, dass das Management nicht seine Eigeninteressen bediene, sondern sich für das Wohl der Aktionäre einsetze.
Der US-Ökonom René Stulz zeigt in mehreren Studien hier und hier, dass diese Rechnung in der Finanzkrise nicht aufgegangen ist. Je genauer eine Bank die gängigen Corporate-Governance-Regeln beachtete, desto härter hat sie die Finanzkrise erwischt („Why Did Some Banks Perform Better During the Credit Crisis?“)
Besonders aktionärsfreundliche Institute mussten überdurchschnittlich viele Schrottpapiere abschreiben, außerdem brach ihr Aktienkurs stärker ein. Und je enger das Gehalt eines Bankchefs an die Interessen der Aktionäre gekoppelt war, desto heftiger stürzte das Geldhaus in der Krise ab („Bank CEO Incentives and the Credit Crisis“).”
Kommentieren kann man dies am besten mit den Worten von Peter Hager und Frank Romeike in dem Beitrag für Risknet: Risiken und Nebenwirkungen ausufernder Kontrollsysteme:
“Das ehrbare Verhalten eines Kaufmanns sicherte schon in früheren Zeiten seinen langfristigen Erfolg im Geschäftsleben und Ansehen in der Gesellschaft. In den vergangenen Jahren gab es wiederholt Anlass sich über Grundsätze des „guten Benehmens“ im wirtschaftlichen Handeln Gedanken zu machen (auch „Good Corporate Governance“ bezeichnet). Mangels besserer Umsatzquellen wird das Thema nun von einigen Berufsgruppen verstärkt instrumentalisiert um neuen Beratungs- und Prüfungsaufwand zu erzeugen.
Der IDW-Entwurf vom 11. März 2010 beschreibt die Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management Systemen (IDW EPS 980). Das Dokument umfasst 45 Seiten und bietet inhaltlich wenige neue Erkenntnisse. Unter Compliance Management Systemen ist Organisation des ordnungsmäßigen und gesetzestreuen Verhaltens von Unternehmen respektive ihrer Vertreter zu verstehen. Für sich genommen also eine Selbstverständlichkeit. Die Selbstverständlichkeit des „guten Benehmens“ verspricht seit einiger Zeit Juristen und Wirtschaftsprüfern eine ewige Zusatzrente.”
Ganz passend zu den Feststellungen ein Beitrag heute in der FAZ: Familienunternehmen
Vielfalt statt Einheitskodex
http://www.faz.net/s/Rub4D8A76D29ABA43699D9E59C0413A582C/Doc~E2710931B4BB24869A6F77D98F3F97811~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Darin geht es um einen umstrittenen „Corporate Governance Kodex für Familienunternehmen“, dessen Übernahme – meiner Meinung nach zu Recht – viele Mittelständler ablehnen.
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