Der Bundestag hat mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen einen von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes (17/3628, 17/3803) angenommen. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass alle Mitarbeiter in der Anlageberatung künftig bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert werden müssen. Ziel ist es, die in der Vergangenheit beobachteten Fehlentwicklungen in der Anlageberatung einzudämmen. […]
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