Der Bundesrat hat gestern eine Verordnung mit einem sehr unhandlichen Namen beschlossen:
“Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute – Restrukturierungsfonds-Verordnung – RStruktFV”
Darin sind wichtige Details geregelt aus dem Restrukturierungsgesetzt, das bereits im Herbst 2010 verabschiedet wurde. Die Verordnung regelt insbesondere die Bankenabgabe, mit der künftig Kreditinstitute einen Restrukturierungsfonds auffüllen sollen.
Der Beschluss des Bundesrats ist hier zu finden
Die Empfehlung des Bundesrats ist hier
Weitere Dokumente auf dieser Seite des Bundesrats
Leider fehlt noch eine lesbare Fassung der gesamten Verordnung mit den letzten Änderungen. Eine frühere Fassung ist hier zu finden.
Comments on this entry are closed.