Der Bundesrat hat gestern dem Gesetz zur Sanierung und Restrukturierung von Banken zugestimmt. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits am 28.10. verabschiedet (Zusammenfassung hier von Dow Jones Deutschland). Der Bundesrat schreibt in seiner Erklärung:
Ziel des Gesetzes ist es, die Schieflage einer systemrelevanten Bank ohne Gefahr für die Stabilität des Finanzsystems zu bewältigen und dafür Sorge zu tragen, dass Eigen- und Fremdkapitalgeber die Kosten der Insolvenzbewältigung so weit wie möglich selbst tragen und sich das Engagement des Staates auf das Notwendigste beschränkt. Zudem sollen die neuen Instrumente ein koordiniertes Vorgehen mit anderen zuständigen Stellen auf europäischer Ebene ermöglichen, wenn eine grenzüberschreitend tätige Bankengruppe in Schwierigkeiten geraten ist. Dazu ist erforderlich, dass diese Instrumente sich in die bestehenden Überlegungen der Europäischen Kommission für ein EU-Rahmenwerk für das grenzüberschreitende Krisenmanagement im Bankensektor einfügen.
Im Einzelnen sind folgende Regelungen vorgesehen:
- Verfahren zur Sanierung und Reorganisation von Kreditinstituten
- Aufsichtsrechtliche Instrumente zum frühzeitigen Eingreifen und zur Krisenbewältigung
- Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute
- Übertragung neuer Aufgaben auf die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung
- Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung
- Änderungen des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes und des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes
Dokumentation der Gesetzgebung im Bundesrat
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