Lex Anti-Blog aka Leistungsschutzrecht wird die Koalition nicht umsetzen

by Dirk Elsner on 6. März 2012

Netzpolitik ist eigentlich gar nicht mein Thema und ich fühle mich da ganz gut aufgehoben und vertreten durch die etablierten Spieler wie Netzpolitik, Netzwertig, Carta und Co. Aber gestern Abend musste ich doch mal dazu in die Tasten greifen, weil ich mich wieder einmal frage, welcher Internetausdrucker da denn die Koalitionsspitzen beraten hat. Ich habe von dem Koalitionsbeschluss vom Wochenende zum Leistungsschutzrecht erst am Montag auf Kaffee-bei-mir gelesen und in der Webschau des DRadio-Wissen gehört.

Google NewsDie Berliner Regierungskoalition, fasst turi2.de zusammen, “macht ernst mit einem Leistungsschutzrecht für Verleger und einer Erleichterung von Pressefusionen. "Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren" sollen nach einem Beschluss des Koalitionsausschusses aus CDU, CSU und FDP vom Sonntag künftig "für die Verbreitung von Presseerzeugnissen im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen", heißt es in einem via dpa verbreiteten Dokument.”

Das Dokument, das die “Ergebnisse des Koalitionsausschusses am 4. März 2012” festhält, ist zwar mittlerweile hinreichend im Web bekannt, unten noch einmal die für das Web wichtigste Passage.

Warum nun dieser Sturm im Netz? Der letzte Absatz müsste vor allem auch Blogs aufstoßen, denn unklar ist, was “private Nutzung” heißt. So wirft der Absatz z.B. die Frage auf, ob ein Blog noch dann privat ist, wenn eine Anzeige zur Kostendeckung drauf ist. Und was würde Nutzung heißen? Das setzen eines Links, das Zitieren eines Satzes oder Absatzes? Was passiert denn dann eigentlich mit dem Recht auf Zitierfreiheit und der Güterabwägung zwischen Urheberrecht und Meinungsfreiheit? (siehe dazu Thomas Hoeren, Skript Internetrecht, Seite 156). Es entstünden zig weitere praktische Fragen, wie etwa, was passiert mit bisher gesetzten Links. Diese im Nachhinein zu ändern, ist zwar technisch möglich, faktisch aber vollkommen absurd. Und sind das wirklich die Themen, mit denen wir uns befassen wollen?

Die vorgenannten Rechte, die eigentlich Google und andere Aggregatoren treffen sollen, müssten über eine zentrale Verwertungsgesellschaft durchgesetzt werden. Also so eine Art GEMA für Verlage. Dieser bürokratischer Alptraum wird ausgerechnet am Tag der CeBIT-Eröffnung diskutiert, an dem IT-Firmen die Wachstumsbremsen durch zu viel Bürokratie beklagen und Eric Schmidt, der Vorsitzender des Verwaltungsrates von Google, zusammen mit Angela Merkel die Messe eröffnete. Deutsche Politiker reden über Innovation und die Stärken des Standortes Deutschlands und bremsen diese aus.

Staatliche Interventionen machen ordnungspolitisch dann Sinn, wenn berechtigte Schutzrechte betroffen sind und sich die Betroffenen nicht selbst wehren könnten. Das ist hier nicht der Fall. Verlage können ihre Beiträge hinter einer Paywall verstecken, wie das Hamburger Abendblatt oder das Wall Street Journal. Über Nofollow, Noindex und robots.txt lassen sich außerdem die Suchmaschinen ausschließen. Das macht zwar keinen Sinn, aber wo ist nur das Problem? Vielleicht trifft es die ZEIT Online, wo sich Kai Biermann über das seltsame Kapitalismusverständnis der Verlage wundert.

Ob dieses Leistungsschutzrecht wirklich von der Lobby der Verlage gekauft wird, wie das Netzpolitik schreibt, bezweifele ich. Die Absurdität für die Interessen der Verlage bringt Steffan Niggemeier auf den Punkt: “Google und womöglich auch die Perlentaucher und turi2s dieses Landes sollen den Verlagen also Geld dafür geben, dass sie helfen, dass deren Inhalte ein Publikum finden. Das ist etwa, als müssten die Gelben Seiten den Unternehmen dafür zahlen, dass sie ihre Informationen aufnehmen dürfen. Als müsste der Busfahrer dem Kirmesbetreiber Geld dafür geben, dass er die Kunden zu ihm bringt. Dem Vorhaben fehlt jede innere Logik.”

Torsten Beeck, leitender Redakteur bei Computerbild, twitterte gestern: “Ich kenne niemanden aus redaktionsnahen Bereichen, der das für eine gute Idee hält. Die Risiken für uns sind hoch.” Aus den von Verlagshäusern bezahlten Journalisten wagten sich gestern, so mein Eindruck, sonst nur wenige aus der Deckung, wie Mirjam Hauck, Bastian Brinkmann, Johannes Kuhn von der Süddeutschen und Kai Biermann von der ZEIT.

Nein, die Idee vom Leistungsschutzrecht ist ökonomischer Irrsinn. Es schadet den Verlagen, schädigt den Standort Deutschland und ist eindeutig eine Wahlkampfhilfe für die Piraten. Ich glaube, das war der letzte Versuch der Koalition, das Aufregungspotential im Netz zu testen und dies den Hevelings dieser Welt zu demonstrieren. Die FDP hat übrigens mit ihrer Beteiligung allein an dem Papier ihr Profil abschließend atomisiert, sofern das überhaupt noch sichtbar war.

Das Leistungsschutzrecht wird nicht kommen, da bin ich ziemlich sicher. Wenn es kommt, dann wird es richtig putzig werden im Netz. Das Kräftemessen konnte ja im letzten Jahr bereits in Belgien besichtigt werden. Patrick Breitenbach hat im Blog Karlshochschule schon mal verschiedene Szenarien für den weiteren Umgang mit dem Leistungsschutzrecht skizziert. Im Zweifel könnte sogar eine ganz neue Netzkultur entstehen. Schon erstaunlich, dass das nicht verstanden wird.

Am Ende will mich einmal mehr egghat anschließen und würde mich auch freuen, wenn die heterogene Netzgemeinde noch mehr darüber nachdenkt, wie sie kostenlose Inhalte etwa über Flattr oder Kachingle vergütet. Allerdings gehört es auch zu den gern verbreiteten Legenden der Verlagshäuser, dass das “Netz” alles umsonst haben will. Das ist schlicht quatsch, aber das ist ein Thema für einen anderen Beitrag.

Ergebnisse des Koalitionsausschusses

2. Urheberschutz – Leistungsschutzrecht für Presseverlage

Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass Verlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein sollen als andere Werkvermittler. Deshalb sollen Hersteller von Presseerzeugnissen ein eigenes Leistungsschutzrecht für die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge oder kleiner Teile hiervon erhalten.

Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen. Damit werden die Presseverlage an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste beteiligt, die diese – mit der bisher unentgeltlichen – Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielen. Auch die Urheber sollen eine angemessene finanzielle Beteiligung an der Verwertung des Leistungsschutzrechts erhalten. Einzug und Verteilung der Entgelte soll über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen. Die Schutzdauer soll ein Jahr betragen.

Die private Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet wird nicht vergütungspflichtig, normale User werden also nicht betroffen sein. In der gewerblichen Wirtschaft bleiben das Lesen am Bildschirm, das Speichern und der Ausdruck von Presseerzeugnissen kostenfrei.

Übersichten mit Netzreaktionen

Igel: Webschau: Reaktionen auf die Koalitionsankündigung zum Leistungsschutzrecht

Kaffee bei mir?: Die Verleger bekommen das ersehnte Leistungsschutzrecht

Arthur D. Plaf März 10, 2012 um 15:42 Uhr

Tja,

Flattr habe ich mal genutzt – ist aber zu kompliziert und wenn mal länger nicht genutzt verfällt auch noch Geld.

Ich überweise gerne Geld an Blogs die ich lese. Das hilft in dem Fall aber nur dem Blogger aber nicht der Zeitung auf die sich der Blogger eben bezieht.

Bei der FAZ lese ich oft nur noch die Blogs – als Ausgleich kaufe ich dann ab und an die FAS.

Also – Flattr und Kachingle ist glaube ich nicht die Lösung. Es müßte zumindest etwas einfacher sein und öfter akzeptiert werden.

viele Grüße und Danke für den tollen Blog.

Marsman März 6, 2012 um 05:22 Uhr

Recht Interessantes wusste Wortgefecht, ein Blog, auch von der
französischen Szene zu berichten:
In keinem anderen Land in Europa – nicht einmal in Deutschland – wird derzeit derart heftig um die Freiheit im Internet gekämpft wie in Frankreich. In der Grande Nation sind die Verhältnisse anders, eben noch klar geordnet: Der Aufklärung und der Revolution zum Trotz existiert in diesem Land noch immer eine Elite, die, dank den nach wie vor umfangreichen Machtpositionen, wie ein Löwe um ihre bisherige mediale Deutungsgewalt kämpft. Unisono singt die Regierung Sarkozy gemeinsam mit den linken Intellektuellen das ewig gleiche Lied des dreckigen Internets, welches „gesäubert“ werden müsse (Alain Finkielkraut). ….
http://www.wortgefecht.net/personen/serres-auslagerung-des-kopfes/

Ich habe gestern in anderem Zusammenhang auf das Buch „The Peter Principle“
hingewiesen. Das sehr angenehm, weil sowohl witzig wie auch zutreffend,
zu lesende Buch, erstmals 1969 erschienen, behandelt das Thema
Inkompetenz. Darauf gehört unbedingt mal hingewiesen. (Sowas findet sich nun mal auch in der Politik.) Es ist m. W. auch auf Deutsch erhältlich.
http://en.wikipedia.org/wiki/Peter_Principle

vera März 6, 2012 um 02:23 Uhr

Belgien war 2006, 2011 endete die Geschichte. Es gibt seit drei Jahren keinen belastbaren Entwurf, wie das Leistungsschutzrecht aussehen soll.

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