Das Management von Währungsrisiken stellt Banken immer wieder vor Probleme – Teil 2

by Dirk Elsner on 7. März 2013

Dieser Beitrag knüpft direkt an den gestern erschienen ersten Teil an.

Gastbeitrag von Mario H. Sladek und Thomas Maul, TriSolutions GmbH*

1.1. Risikomanagement und Absicherungsstrategien aus bilanzieller und ökonomischer Perspektive

Für den Fall, dass das Dotationskapital vollständig oder teilweise in EUR refinanziert worden ist, stellt sich die Frage nach der Möglichkeit und Zweckmäßigkeit einer späteren Absicherung. Um zu vermeiden, dass sich das Währungsrisiko, bezogen auf den EUR-Betrag und dessen (historischem) USD-Äquivalent, weiterhin in der WUR und mithin im Eigenkapital niederschlägt, muss der aus der EUR Refinanzierung resultierende Inkongruenzbetrag entsprechend abgesichert werden. Hierfür bietet es sich an, den auf USD lautenden Betrag des Dotationskapitals abzüglich einer bereits erfolgten USD Refinanzierung ggf. in der Kasse zu verkaufen. Damit würde das ursprünglich getätigte externe Kassageschäft neutralisiert. Die Anschaffung der verkauften USD müsste dann im Tagesgeld oder je nach Liquiditätsstrategie auch längerfristig am Geld- und Kapitalmarkt erfolgen. Diese Anschaffung stellt somit die währungskongruente Refinanzierung der Fremdwährungsbeteiligung her.

Im Weiteren wird die Steuerungssicht bezüglich der Planung und Absicherung von unterjährigen Erträgen bzw. bei Gewinnthesaurierung und im Falle von vorzunehmenden bzw. sich abzeichnenden Abschreibungen auf die Fremdwährungsbeteiligung (Impairments) betrachtet. Bei Abschreibungen ist der Sachverhalt, ob das Dotationskapital währungskongruent refinanziert wurde oder nicht von Bedeutung.

1.1.1. Thesaurierung der GuV im Eigenkapital der Tochter

In der Praxis wird die unterjährige GuV des Tochterinstituts regelmäßig in der Zentrale disponiert (getauscht bzw. glattgestellt). Wird im Rahmen des Jahresabschlusses festgelegt, dass ein Teil der unterjährigen GuV im Eigenkapital der Tochter (z.B. als Kapitalrücklage) thesauriert werden soll, so muss die Zentrale die eine bereits getroffene Dispositionsentscheidung rückgängig machen. Das bedeutet, dass idealerweise am Tag der Rücklagendotierung ein entsprechender USD-Betrag per Kassageschäft anzuschaffen ist (Glattstellung). Die Tochter führt die verbleibende USD-GuV an die Mutter ab. Im Rahmen der Konsolidierung gleichen sich die aktivischen und passivischen Fremdwährungssalden aus und die Bilanz ist währungskongruent geschlossen.

1.1.2. Abschreibungen bei währungsinkongruenter Refinanzierung des Dotationskapitals

Notwendige Abschreibungen der Beteiligung aufgrund nachhaltiger Verluste bewirken in der Regel eine buchmäßige Reduzierung des Dotationskapitals. Im Falle der (währungsinkongruenten) EUR-Refinanzierung reduziert sich das offene USD Exposure auf konsolidierter Basis, so dass keinerlei Dispositionsmaßnahmen notwendig werden. Eine bereits gebildete WUR wird um den Anteil eingefroren, der auf den bisherigen mit der Abschreibung geschlossenen Inkongruenzbetrag entfiel, da hierfür kein Wertminderungs- bzw. aufholungspotenzial mehr besteht.

1.1.3. Abschreibungen bei währungskongruenter Refinanzierung

Wurde das Dotationskapital währungskongruent refinanziert bzw. übersteigt der Abschreibungsbedarf die noch offene Währungsinkongruenz, so ist der abgeschriebene Betrag (bzw. der die Inkongruenz übersteigende Betrag) unmittelbar in der Kasse in USD einzudecken (Glattstellung via Long Position). Nur so ist sichergestellt, dass das Unternehmen über eine entsprechende aktivische USD Position verfügt, um das Nominalvolumen der USD-Refinanzierung zu kompensieren bzw. zurückzuführen. Dieses Vorgehen ist die übliche dispositive Maßnahme bei Abschreibungen bzw. Wertberichtigungen auf Positionen in Fremdwährung.

1.1.4. GuV in Fremdwährungen

Ergebniswirksame Fremdwährungs-Cashflows (Zinsen, Provisionen, Gehälter etc.) werden in der Regel mit dem Kurs zum Zeitpunkt des erfolgswirksamen Geschäftsvorfalls in EUR konvertiert (z.B. USD-Fixing). In der Praxis wird jedoch nicht jeder einzelne erfolgswirksame Cashflow (z.B. aus einer Zinszahlung) sofort in der Zentrale am Markt eingedeckt. Aus diesem Cashflow resultiert dann ein Fremdwährungsrisiko, sofern dieser nicht disponiert wird. Schwankt die Währung im Zeitverlauf und wird der USD-Betrag erst zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich getauscht, so schlägt sich diese Differenz als Devisenergebnis in der GuV nieder. Zur Lösung bieten sich zwei Wege an. Im Rahmen eines „Straight-Through“ Prozesses werden die (täglich) aufgelaufenen Beträge in Fremdwährungen mit dem ECB-Fixingkurs in die Risikoposition des Fremdwährungs-Händlers (Treasury) genommen. Somit trägt die Treasury seiner Funktion entsprechend die Verantwortung für die Risikonahme und Disposition im Rahmen genehmigter Limite. Realisierte und nicht realisierte Erfolge aus der Währungsdisposition bzw. Devisenhandelsposition sind dann Devisenergebnis aus einer konkreten Dispositionsentscheidung.

Alternativ hierzu kann der turnusmäßige Tausch von Netto-Salden ein ebenso pragmatischer Weg sein. Der Fremdwährungs-Händler der Treasury erhält turnusmäßig (z.B. zum Monatsultimo) den Saldo aller GuV-wirksamen Fremdwährungs-Cashflows zur Disposition. Die Differenz zum durchschnittlichen Kurs der einzelnen Cashflows entspricht dann näherungsweise dem resultierenden Devisenergebnis. Die Effekte aus Kursschwankungen und Cashflows können sich jedoch in beide Richtungen auswirken und das Devisenergebnis ggf. in unerwünschter Weise stark beeinflussen. Um unerwünschte Ergebniseffekten rechtzeitig entgegenzuwirken, bietet sich die Steuerung über definierte Schwellenwerte bzw. Trigger an.

Der proaktive Steuerungsansatz, bei dem zur Absicherung von Planergebnissen schon im Vorfeld die mit hinreichender Sicherheit erwarteten GuV-Beiträge zu günstigen bzw. dem Planungsszenario entsprechenden Kursen getauscht werden setzt hohe Maßstäbe an die Prozessorganisation und an das Controlling. Hierbei müssen Anpassungen im Ergebnis von Soll-Ist-Vergleichen zwischen Planergebnis und Ist-Ergebnis zur Steuerung des Währungsrisikos durch Dispositionsentscheidungen bereits unterjährig erfolgen.

1.1.5. WUR im Ergebnis nicht währungskongruenter Refinanzierung der Beteiligung

Wurden in der Vergangenheit Teile des Dotationskapitals an der Beteiligung nicht währungskongruent refinanziert, so wird eine WUR in Folge von Umrechnungsdifferenzen generiert. Wird diese Inkongruenz in Folge von Abschreibungen oder Absicherungen geschlossen, so bewirkt dies eine Festschreibung der WUR. Spätestens eine Liquidation respektive Auflösung oder ein Verkauf der Beteiligung würde zur ergebniswirksamen Realisierung der WUR führen. Im Falle einer negativen WUR wäre auch dieser Betrag dem Verkaufserlös gegenüberzustellen und würde diesen mindern.

Es existieren verschiedenen Meinungen, wie mit der WUR bei Festschreibung zur verfahren ist. Einerseits könnten die Rechnungslegungsvorschriften dahingehend ausgelegt werden, dass die WUR als Teil des Eigenkapitals erst bei Veräußerung bzw. Liquidation der Beteiligung – und erst dann – vollständig ergebniswirksam aufzulösen ist. Anderseits bewirkt die Festschreibung der WUR infolge der vorgenannten Geschäftsvorfälle, dass ein Wertaufholungs- bzw.- Minderungspotential faktisch nicht mehr bestünde und der Grund der Rücklage mithin auch nicht mehr gegeben wäre.

1.1.6. Währungsrisiko aus ökonomischer Perspektive

Die Aktiva und Passiva der Beteiligung werden im Rahmen des Durchschauprinzips in das Risiko- bzw. Fremdwährungsrisikomanagement der Zentrale (idealerweise in einem separaten Beteiligungsportfolio) einbezogen. In der ökonomischen Sichtweise bedingen tägliche Marktwertänderungen der auf Fremdwährung lautenden Einzelpositionen Schwankungen im ökonomischen Ergebnis. Im Rahmen der bilanziellen Steuerung wird das Ziel der Vermeidung von Schwankungen in der GuV sowie im Eigenkapital aufgrund von Währungsinkongruenzen verfolgt. Die aus Wertschwankungen resultierenden Währungsrisiken (Risiko 2. Ordnung) werden hingegen im Rahmen der turnusmäßigen bzw. täglichen Risiko- und Erfolgsmessung überwacht. Ein begleitendes Warnmarkenkonzept kann dazu dienen, dass im Falle starker Wertschwankungen eine Prüfung im Hinblick auf eine dauerhafte Wertminderung bzw. -aufholung erfolgt, um rechtzeitig und aktiv Dispositionsentscheidungen herbeizuführen. Im Rahmen der Gesamtbankrisikosteuerung ist eine Verzahnung von bilanzieller und ökonomischer Steuerung im Fremdwährungsmanagement von Vorteil. Währungsrisiken sind, wenn sie für das Institut ein wesentliches Risiko darstellen in die ökonomische Eigenkapitalsteuerung im Rahmen der Risikotragfähigkeit, komplementär zur regulatorischen Eigenkapitalunterlegung einzubeziehen.

Die Autoren:

Mario H. Sladek und Thomas Maul sind Berater bei der TriSolutions GmbH, einer auf Risikomanagement und Gesamtbanksteuerung spezialisierten Unternehmensberatung.

Die Schwerpunkte der Beratertätigkeit von Mario Sladek liegen in der strategischen Gesamtbank- und Risikosteuerung (ICAAP) und bei der ganzheitlichen Umsetzung von regulatorischen Anforderungen (u.a. MaRisk, Basel II/III). Davor arbeitete Herr Sladek viele Jahre im Risiko- und Auditmanagement international tätiger Groß- und Investmentbanken im In- und Ausland. Sein Betriebswirtschaftsstudium absolvierte er an der Fachhochschule der Deutschen Bundesbank.

Auch Thomas Maul befasst sich mit Themen der Gesamtbanksteuerung und Interner Kapitaladäquanz (ICAAP). Neben diesen Themen ist er Spezialist für Treasury- und Liquiditätsmanagement. Thomas Maul studierte Mathematik an der Universität Leipzig und war vor seiner Beratertätigkeit unter anderem Leiter Risikocontrolling Handel, Leiter Handel und Sales und zuletzt Leiter des Treasury-Bereiches einer Bank.

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