Wissenswertes zu SEPA: Neue Regeln für den E-Commerce (II)

by Dirk Elsner on 12. April 2013

In der aktuellen Print-Ausgabe der t3n ist ein Artikel von mir zu SEPA erschienen, einem Thema, mit dem ich mich auch beruflich befasse.  Den Beitrag für t3n darf hier auch für meinen Blog verwerten. Wegen des Umfangs teile ich ihn hier in zwei Beiträge auf. Der Beitrag ist leicht überarbeitet und zusätzlich mit einigen Links versehen, die medienbedingt der Printausgabe fehlen. Der erste Teil ist am vergangenen Mittwoch erschienen. Hier geht es direkt weiter.

INFORMATIONSPFLICHTEN UND FRISTEN

Bisher werden die meisten Lastschriften auf Sicht mit Auftragserteilung eingezogen. Künftig müssen die Zahlungspflichtigen in Textform 14 Tage vor dem ersten Einzug darüber unterrichtet werden (Pre-Notification). Dazu teilt ihnen der Zahlungsempfänger seine von der Bundesbank vergebene Gläubiger-ID mit. Die Frist lässt sich aber einzelvertraglich durch eine AGB-Änderung oder Termin-Nennung auf der Rechnung verkürzen.

Daneben müssen Unternehmen für die künftig ausschließlich beleglos einzureichenden Lastschriften Vorlagefristen beachten. Erst- beziehungsweise Einmallastschriften sind fünf Geschäftstage, Folgelastschriften zwei Geschäftstage vor Belastung einzureichen.

Nachtrag: Es soll (möglicherweise Ende 2013) eine sogenannte „COR1“-Lastschrift kommen, die wie die „alten“ Lastschriften einfach „bei Vorlage“ funktioniert (d.h. Sie reichen die Lastschrift ein, wann Sie wollen, und diese wird dann bei „nächster Gelegenheit“ gebucht). Im Interbanken-Verkehr bzw. zwischen den Clearing-Dienstleistern ist dies bereits seit seit November 2012 geregelt. Die Deutsche Kreditwirtschaft soll sich um eine nationale Vereinbarung bemühen, damit die COR1-Lastschrift mit ihrer von 5/2 Tagen auf 1 Tag verkürzten Vorlauffrist für die Einreichung in Deutschland flächendeckend verfügbar wird. Flächendeckend könne dies lt. FAQ der Deutschen Kreditwirtschaft(Ziffer 2.3) nach derzeitigem Diskussionsstand im 4. Quartal 2013 (11-2013) erfolgen.

WEDER E-SEPA NOCH E-MANDAT IN SICHT

Immerhin ist es möglich, das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) des stationären Handels bis zum 1. Februar 2016 weiter zu nutzen. Ob es danach durch eine SEPA-fähige Alternative ersetzt
werden kann, ist noch offen. Laut Bundesbank arbeitet der European Payments Council (ECB) an e-Sepa für das Bezahlen im Internet sowie an Bezahlverfahren für mobile Endgeräte. Nach dem
Kenntnisstand der Bundesbank ist derzeit die Umsetzung des elektronischen Mandats (e-Mandats) in Deutschland nicht geplant.

Daneben setzt sich die EU-Kommission für die Nutzung der elektronischen Rechnungsstellung (electronic invoicing beziehungsweise e-invoicing) ein. Dies soll nicht nur die Rechnungsbearbeitung vereinfachen, sondern die Digitalisierung unternehmensinterner Prozesse und die Effizienz der Verwaltung insgesamt fördern. Ob und wann hier mit praxistauglichen Lösungen zu rechnen ist, bleibt offen.

VORBEREITUNG IST TRUMPF

Es reicht auf gar keinen Fall, sich darauf zu verlassen, dass Bank oder Software-Anbieter auf SEPA umstellen und man selbst nichts tun braucht. Je größer ein Unternehmen ist und je integrierter und automatisierter die Zahlungs- und daraus abgeleitete Folgeprozesse, desto eher sollten Unternehmen die Auswirkung prüfen. Wer sich heute nicht mit SEPA befassen will, sollte diese Entscheidung bewusst treffen. Dabei sollten Fachabteilungen wie Einkauf, Vertrieb, Personal und natürlich Finanzen befragt und dies nicht allein der IT-Abteilung überlassen werden. SEPA ist genauso ein fachlich prozessuales wie ein technisches Thema. Dazu gehört, sich die Folgen auch unter Risiko-Aspekten klarzumachen. Wer etwa mit multibankfähigen Cash-Management-System-Daten verschiedener Bankverbindungen arbeitet, könnte schnell Probleme mit seinem Liquiditätsmanagement bekommen.

Onlinehändler bieten ihren Kunden im Schnitt vier bis fünf Zahlungsverfahren. Neben den klassischen Zahlungsmitteln, wie Kauf per Lastschrift, auf Rechnung oder per Vorkasse gegen Überweisung, sind allerdings nicht alle Verfahren von SEPA betroffen. So ändert sich etwa für den Kauf per Kreditkarte oder Diensten wie PayPal im Verhältnis zu den Kunden nichts. Neben den Lastschriftverfahren dürften alle Verfahren, in denen Kunden sperrige SEPA-Nummern (sei es ihre eigenen oder die des Zahlungsempfänger) selbst erfassen müssen, zu den Verlierern gehören. Für Online-Kunden spielt neben der Sicherheit des Verfahrens bekanntlich die Usability des Zahlungsablaufs eine wichtige Rolle. Für die Händler wiederum sind Faktoren wie Kosten und Verteilung der Ausfallrisiken wichtige Schlüsselfaktoren. Unternehmen sollten daher ihre Handlungsoptionen bewerten:

    • Konsequenzen für internationale Bankverbindungen: Sind alle Konten bei in- und ausländischen Instituten auf längere Sicht nötig und welche länderspezifischen Zahlungsverfahren lassen sich ersetzen?
    • Welche Alternativen zur Lastschrift ließen sich akzeptiert?
    • Nötig sind auch Überlegungen, ob und welche Teile der Zahlungsabwicklung an spezielle Zahlungsdienstleister outgesourct werden sollten.

E-Commerce-Leitfaden: http://ecommerce-leitfaden.de/download/ECL/E-Commerce-Leitfaden.pdf

FAZIT

Der Markt für E-Commerce-Payment ist kaum noch überschaubar und wird sich im Laufe des Jahres 2013 rasant weiterentwickeln (siehe dazu den ibi E-Commerce-Leitfaden). Spezielle Dienstleister und möglicherweise internationale Banken könnten insbesondere die Trägheit deutscher Institute beim Lastschriftverfahren für spezielle Angebote nutzen.

Die SEPA-Umstellung ist weit komplexer, so dass diese Beiträge nur einen kleinen Ausschnitt bieten konnten. Auf meiner Blogseite „SEPA-Übersicht: Informationssammlung und Dokumente“ finden Sie eine umfangreiche Linkliste mit Hinweisen zu vielen weiteren Informationen, Grundlagen, Checklisten und Muster. Einen hilfreichen Einstieg bietet außerdem ein SEPA-Scan, wie er beispielsweise bei sepa-scan.de angeboten wird. Wer die gut 20 Fragen der anonym durchgeführten Umfrage beantwortet, erhält ein übersichtliches Ergebnis zum Stand seiner SEPA-Vorbereitungen.

Eine ausführliche Beitragsreihe ist auch auf den Webseiten der CFOworld zu finden:

Ingo Salewski Juli 9, 2013 um 03:16 Uhr

Damit hat die deutsche Kreditwirtschaft im Verbund mit den anderen Beteiligten der Lastschrift den Todesstoß versetzt. Alle fordern von den Händlern, sich vorzubereiten. Aber selbst die „Wissenden“ wissen nichts genaues. Wie soll sich ein Händler vorbereiten, wenn die Rahmenbedingungen immer noch nicht klar sind. Was für ein ausgekochter Schwachsinn. Rechnung verschicken, Vorkasse. Alles andere abwarten, ist meine Devise. Was bleibt anderes übrig? Au Backe, liebe Banken, da habt ihr Euch mal wieder richtig mit Ruhm bekleckert…Wenn Ihr Euch halb so viel um Euren Job statt um die Erhöhung Eurer Boni kümmern würdet, wäre schon viel gewonnen.

René Jacobi Mai 3, 2013 um 17:26 Uhr

Sehr spannender Artikel,

und endlich mal jemand der tief in der Materie steckt und auch die wesentlichen Fakten darstellt. In den meisten Berichten liest es sich so, als ob die SEPA-Umstellung ganz locker und einfach sein würde.

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