Virtuelle Währungen am Beispiel des Bitcoin – Eine reale Herausforderung für den Zahlungsverkehr (Teil 2)

by Gastbeitrag on 5. Februar 2015

Gastbeitrag von Nick Fischer und Jonas Rebmann*

Fortsetzung von Teil 1

3 Das Bitcoin-System

Wie bereits dargestellt wird der Bitcoin als relevanteste der virtuellen Währungen (siehe Kapitel 1) examiniert. Neben der Entstehung des Bitcoin und dessen Grundstruktur wird der gesamte Prozess dargelegt, den eine Nutzung des Bitcoin erfordert. Dies ist daher von besonderer Relevanz, dass sich die Nutzung des Bitcoin von Grund auf von der Nutzung konventioneller Währungen unterscheidet.

3.1 Grundidee und Aufbau

Die Idee dieser Währung gründet auf einen Aufsatz, der im Jahr 2008 von Satoshi Nakamoto veröf­fentlicht wurde. Ziel war es, eine von Banken und Zahlungsverkehrsdienstleistern unabhängige Währung zu konstruieren, die dadurch frei von staatlicher Intervention und frei von Inflation beste­hen kann. Als Lösung präsentierte Nakamoto ein nutzergetragenes, sog. „Peer-to-Peer" Zahlungs­system. Das bedeutet, dass Zahlungen direkt vom einen Nutzer zum anderen gebucht werden, ohne die Nutzung eines Intermediärs. Das Modell, das Nakamoto lieferte, ist eine Aneinanderreihung von Algorithmen, verbunden mit einer Anleitung, wie diese zu gebrauchen seien.

3.2 Nutzung in der Praxis

3.2.1 Registrierung

Der Aufbau des Bitcoin-Systems stellt sich wie folgt dar: Die Nutzer kreieren sich eine digitale Geld­börse (Bitcoin-Wallet), das der Aufbewahrung ihrer Bitcoins dient. Hierbei wird unterschieden zwi­schen sogenannten softwarebasierten, webbasierten Wallets und vom Internet losgelösten Wallets (Offline-Wallet). Aus diesen Wallets heraus lassen sich Transaktionen durchführen. Hierbei ist eine Internetverbindung unabdingbar. Eine Alternative zur computergestützten Aufbewahrung der Bit­coins ist das „Paperwallet" (Offline-Wallet). Das Paperwallet ist eine physische Verbriefung der Bit­coins. Auf Paperwallets gehaltene Bitcoins können entweder wieder auf ein computerbasiertes Wal­let übertragen werden oder postalisch versandt werden. In der Gemeinde der Bitcoin-Nutzer gilt als sicherste Form der Aufbewahrung das software-basierte Wallet.

3.2.2 Transaktionen

Überweisungen im System der Bitcoins werden, wie bereits beschrieben, ohne zwischengeschaltete Instanz, direkt vom Zahlungssender an den Zahlungsempfänger gerichtet. Vorab ist es notwendig, dass der Zahlungsempfänger dem Zahlungssender seine „Bitcoin-Adresse" mitteilt. Zu bemerken ist, dass diese Adresse nicht eindeutig mit einer Kontonummer vergleichbar ist. Der Nutzer kann nach Belieben neue Adressen erzeugen, die allesamt in sein Wallet führen würden. Dies hilft, den Über­blick über verschiedene Einnahmequellen oder auch Transaktionen zu wahren. Die Anonymität wird seitens der Bitcoin-Anwender als zusätzlicher Vorteil gegenüber konventionellem Zahlungsverkehr angeführt. Zahlungen innerhalb des Finanzsystems sind einem Intermediären bekannt. Dies ist bei Bitcoins nicht gegeben.

Nachdem ein Zahlungsauftrag aufgegeben wurde, wird dieser mit einer größeren Anzahl weiterer Zahlungen gebündelt und veröffentlicht. Die Bündelung ergibt einen „Block". Die Veröffentlichung findet in einer sogenannten „Blockchain" statt. Hier werden alle Bitcoin-Transaktionen veröffent­licht und in chronologischer Reihenfolge „bestätigt". Eine Bestätigung gibt an, dass die überwiese­nen Bitcoins nicht gleichzeitig an zwei verschiedene Empfänger gesandt wurden. Bestätigt werden die Zahlungen von anderen Nutzern, die, nach Vorgabe Nakamotos, mit Hilfe von Computer­Programmen die Transaktionen entschlüsseln und die Rechtmäßigkeit bestimmen. Dieser Prozess wird „Mining" genannt.

3.2.3 Mining

Der Begriff folgt aus der Grundstruktur des Bitcoin-Systems. Der durch Nakamoto vorgegebene Al­gorithmus erlaubt eine maximale Anzahl von 21 Millionen Bitcoins. Derzeit sind ca. 12,2 Millionen Bitcoins im Umlauf. Durch Mining werden derzeit täglich ca. 3600 Bitcoins erzeugt. Dies ge­schieht wie folgt: Die Blockchain, die Kette aller Transaktionen, wird jeweils um den chronologisch folgenden Block an Transaktionen erweitert. Hierzu werden Informationen der gebündelten Trans­aktion freigegeben und eine Rechenleistung ist zu vollbringen, um die Transaktionen auszuführen Diese Rechenleistung leisten alle Computer, die einen „Mining Client" ausführen. Diese sind auto­matisch mit dem Netzwerk des Bitcoin-Systems verbunden und tragen zur Entschlüsselung getätig­ter Transaktions-Blocks bei. Alle ordnungsgemäß arbeitenden Mining Clients errechnen das gleiche Ergebnis und bestätigen sich somit gegenseitig. Bedingung für das Fortsetzen der Blockchain ist, dass mehr als die Hälfte der Ergebnisse übereinstimmen. Dieses Ergebnis wird dem weiteren Ver­lauf der Blockchain zugrunde gelegt.

Der Begriff Mining folgt aus der Tatsache, dass nach der Entschlüsselung von Transaktions-Bündeln neue Bitcoins generiert werden. Der Algorithmus sieht vor, dass eine zunehmende Anzahl an „mi­nern" mit immer schwierigeren Verschlüsselungen konfrontiert wird, sodass ein Block im Durch­schnitt etwa zehn Minuten entschlüsselt wird, bevor die Freigabe erfolgt.

Bereits im Grundkonzept Nakamotos wird der Fall durchgespielt, dass ein bösartiger Nutzer mehr als die Hälfte der gesamten Computer-Leistung kontrolliert. Dieser könnte eine beliebige Transakti­onsbündelung in der Blockchain ändern und somit die gesamte nachfolgende Informationskette, sowie bestehende Guthaben manipulieren. Alle anderen Nutzer würden von dieser Transaktion er­neut beginnen, die Kette wieder auszubauen. Ob eine Zahlung bestätigt wird, entscheidet dasjenige Ergebnis der Entschlüsselung, das die größte Computerleistung verbrauchte. Der Initiator Naka- moto setzte voraus, dass der Großteil der Computerleistung immer von ehrlichen Nutzern kontrol­liert wird. Sollte sich das Verhältnis umkehren, wäre der Nutzer, der unrechtmäßig in Besitz von Bitcoins gelangte, von einem ehrlichen Gebrauch der anderen Nutzer abhängig, sodass langfristig immer eine ehrliche Gemeinschaft entstünde.

3.3 Datenschutz und Sicherheit

Die Sicherheit der Aufbewahrung von Bitcoins wird wiederholt angezweifelt. Beginnend mit nicht webbasierten Wallets, die beim Verlust der Festplatte unwiederbringlich verloren sind, wurden auch Anbieter webbasierter Wallets mehrfach durch Hacker bestohlen. Auch der Datenschutz, einer der vielmals vermuteten Vorteile des Bitcoin-Systems, wird vielfach angezweifelt. Zwar erfolgt die Re­gistrierung eines Bitcoin-Wallets ohne personenbezogene Daten, jedoch ermöglicht die völlige Transparenz aller getätigten Transaktionen die Nachvollziehbarkeit einzelner Bitcoin-Adressen, so­dass deren Guthaben ermittelbar sind. Auch das Nutzen mehrerer Adressen kann keine vollständige Anonymität sicherstellen. Die sogenannten „Miner", die Zahlungen anderer Nutzer bestätigen, kön­nen Rückschlüsse auf die IP-Adresse und somit auf das Endgerät eines Nutzers ziehen. Die mögli­che Nachvollziehbarkeit widerspricht der Grundkonzeption des Initiators und wurde explizit für un­möglich erklärt.

3.4 Markt und Entwicklung

Erlangt werden können Bitcoins in der Regel über zwei Kanäle. Entweder durch Kauf an Marktplät­zen oder durch Verkauf einer Ware oder einer Dienstleistung. Der größte Online-Marktplatz ist Bit- stamp.net.

Wie jedes Zahlungsmittel ist auch der Bitcoin nicht nur von Handelsplattformen abhängig, sondern bedarf auch der Akzeptanz auf Gütermärkten. Meilensteine in dieser Betrachtungsweise sind die Überlegungen anerkannter Internet-Konzerne, Bitcoins als Zahlungsinstrument akzeptieren zu wollen.

Eine weitere bemerkenswerte Entwicklung ist die Installierung erster Bitcoin-Geldautomaten in Van- couver, welche einen Umtausch in die lokale Währung ermöglichen.

4 Kritische Analyse des Bitcoin-Systems und Wettbewerbssituation

Im folgenden Kapitel wird der Bitcoin als herausragende virtuelle Währung hinsichtlich seines Sub­stitutionspotenzials gegenüber staatlich getragenen Währungen examiniert. Die Betrachtung er­schließt sowohl Kriterien, die einen Bedeutungsgewinn des Bitcoin fördern könnten, als auch solche, die einem Bedeutungsgewinn diametral entgegenstünden. Auf diese folgend werden Szenarien auf­gezeigt, die durch die Bitcoin-Gemeinschaft umgesetzt werden könnten und dadurch einen Ausbau der Bitcoin-Relevanz und der Einsatzbereiche des Bitcoin begünstigten.

4.1 Chancen

4.1.1 Kreditsystem auf Basis von Bitcoins

Als Grundlage eines funktionierenden Währungssystems könnte, unter anderem, ein funktionieren­des Kreditgeschäft genannt werden. Dieses müsste sicherstellen, dass die jederzeitige Befriedigung der aggregierten Unternehmens- und Privatpersonennachfrage zu angemessenen Konditionen (Preis bzw. Zins, Laufzeit etc.) erfolgen kann. In der Dimension eines staatlich getragenen Währungssys­tems nehmen von staatlichen Autoritäten überwachte Kreditinstitute diese Aufgabe wahr. Da das Bitcoin-System mit der Maßgabe gegründet wurde, auf Banken und auf staatliche Aufsicht zu ver­zichten, müssten diese substituiert werden. Hinsichtlich des Zahlungsverkehrs wurde das Problem des double-spending als größte Herausforderung begriffen und mit Hilfe des „Minings" gelöst.

Inwiefern ein Kreditsystem mit Bitcoins, nach den ideologischen Grundsätzen des Bitcoin-Gründers, darstellbar wäre, ist durch die Gemeinschaft der Bitcoin-Nutzer zu entscheiden. Die Aufgaben einer Bank bestehen gemeinhin in der Funktion eines Intermediären. Das bedeutet, dass sie Transforma­tionsaufgaben übernimmt. Neben der Fristentransformation und der Losgrößentransformation ist die Risikotransformation von Bedeutung. Diese Aufgaben müsste die Gemeinschaft der Bitcoin- Nutzer übernehmen. Eine Übernahme der Aufgaben durch eine Institution käme dem Einsatz einer Bank gleich und würde der Grundidee widersprechen.

Eine Möglichkeit könnte der Peer-to-Peer-Kredit (P2P-Kredit) sein. Peer-to-Peer-Kredite sind von privaten Investoren an private Debitoren gerichtete Kredite. Als Vermittler wirken hier verschiedene Internetseiten. Die Kredithöhe ist oftmals bei 25.000 € limitiert. Die bestehende Limitation zeigt, dass sich die Angebote vorrangig an den Kreditbedarf von Privatpersonen richten. Dem entspricht auch das einhergehende Marketing. Damit besteht bereits eine Praxiserfahrung in dieser Art des von Banken unabhängigen Kreditwesens. Die Gemeinschaft der Bitcoin-Nutzer könnte davon profi­tieren.

Eine Spezialisierung des Peer-to-Peer-Kredits ist das Crowd Funding. Der Vorgehensweise des Peer- to-Peer-Kredits gleichend, wirbt der potentielle Schuldner um Investoren. Jedoch steht beim Crowd- Funding die Existenzgründung im Vordergrund. In diesem Bereich gibt es bereits Plattformen, die gezielt Existenzgründer unterstützen wollen, deren Unternehmen später Bitcoins erwirtschaften und folglich die Bitcoin-Kredite zurückzahlen können. Der Grund, dass es bereits Crowd-Funding- Plattformen gibt, P2P-Kredit-Plattformen hingegen nicht, könnten die starken Kursschwankungen des Bitcoin sein. Eine Privatperson, die sich in Bitcoin verschuldet, leistet den Zins-und Tilgungs­dienst in der Regel aus einem festen Einkommen, dass vom Bitcoin unabhängig ist. Ein unerwarteter Kursanstieg könnte, analog zu einem gängigen Fremdwährungskredit, die Zins- und Tilgungslast erheblich steigern.

4.1.2 Geldanlage in Bitcoins

Für den Crowd-Investor stellt sich der Kredit exakt umgekehrt dar. Er muss die Kreditwürdigkeit prüfen und über das Investment entscheiden. Die P2P-Kredit-Plattformen bieten hinsichtlich der Risikobewertung unterschiedliche Vorleistungen an. Einzelne urteilen vorab selbst über den Kredit, ermitteln eine Ausfallwahrscheinlichkeit und den dazugehörigen Zins. Inwiefern die Kreditwürdig­keitsprüfungen dieser Plattformen denen der Banken vorzuziehen seien und ob etwaige Risiken für den Anleger unzureichend eingeschätzt werden, wird in dieser Ausarbeitung nicht thematisiert.

Eine Alternative zum crowd-investment ist die Anlage in einen Bitcoin-Fonds. Es wurde ein Fonds, der Bitcoins einsammelt und sie in seiner Erfolgsrechnung zugrunde legt, gegründet. Anlagen in Bitcoins sind, aufgrund bereits genannter Faktoren (starke Abhängigkeit exogener Einflüsse und daraus resultierend eine starke Kursschwankung) umstritten.

4.2 Risiken

4.2.1 Gefahr der Deflation

Für die weitere Entwicklung der Bitcoins ist die Beschränkung der Bitcoin-Anzahl auf 21 Millionen Stück von besonderer Relevanz. Diese Beschränkung geht aus dem Algorithmus hervor, den der Initiator Nakamoto zur Verfügung stellte. Für den Zahlungsverkehr spielt dies, aufgrund der belie­bigen Teilbarkeit von Bitcoins, keine Rolle. Für die Funktion als Wertaufbewahrung kann diese Beschränkung hingegen von besonderer Bedeutung sein. Voraussichtlich bis zum Jahr 2148 werden neue Bitcoins erzeugt. Die beschränkte Menge könnte, ceteris paribus, zu einer Deflation des Bitcoin-Wertes führen und die Verlässlichkeit einer anerkannten Währung wäre nicht gegeben. Dieser Umstand würde greifen, da staatliche Institutionen keine Instrumente des Eingriffs haben. Sollte die Verbreitung von Bitcoins beispielsweise in der Bundesrepublik Deutschland ein relevantes Ausmaß erreichen und deflationäre Tendenzen aufkommen, gäbe es keine Eingriffsmöglichkeiten. Maßnah­men der Europäischen Zentralbank wären ohne Wirkung. Weder die Senkung des Leitzinses, noch eine Ausweitung der Geldmenge hätten, laut Theorie, eine Wirkung auf das Bitcoin-System.

4.2.2 Exogene Einflüsse

Eine der Intentionen des Initiators der Bitcoins, Satoshi Nakamoto, war es, eine Währung zu schaf­fen, die unabhängig von Regierungen und anderen Autoritäten bestehen kann. Die Betrachtung der Kursentwicklung des Bitcoin führt zu gegensätzlichen Annahmen. Entgegen der Absicht lassen sich Dependenzen exogener Einflussfaktoren feststellen. Die unten stehende Abbildung visualisiert die Wertentwicklung eines Bitcoin gegen den Euro. Als Darstellungsform wurde die Preisnotierung gewählt.

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Abbildung 4: Wechselkurs Bitcoin / Euro

Die lineare Skalierung zeigt einen erheblichen Kursanstieg des Bitcoin dem Euro gegenüber. Auffal­lend ist die Wertsteigerung im vierten Quartal des Jahres 2013. Weiterhin sind vermehrt starke Kurseinbrüche zu vermerken. Zum einen im April des Jahres 2013, anschließend zwei Mal im De­zember des Jahres 2013.

Der erste bedeutende Kursrückgang am 10. April 2013 geschah in Folge einer technischen Überlas­tung des Handelssystems. Nachdem der Kurs des Bitcoin, vermutlich durch russische Investoren, auf einen vorläufigen Höchststand von 266 Dollar pro Bitcoin stieg, brach er durch Gewinnmitnah­men ein. Die Beeinträchtigung des Handelssystems trat durch eine Überlastung hervor, die zu weite­ren „Panikverkäufen" führte.

Einer der Kurseinbrüche des Dezembers 2013 könnte der Nachricht gefolgt sein, die chinesische Zentralbank verbiete den Bitcoin-Handel in der Volksrepublik China, die am 5. Dezember 2013 pub­lik wurde. An einigen Tauschbörsen wurden kurzzeitige Einbrüche von über 100 Euro pro Bitcoin registriert. Wie dargestellt, ist der Bitcoin, entgegen der ursprünglichen Idee der vollständigen Unabhängigkeit, von Nachrichten und Spekulation getrieben. Da dem Bitcoin kein innerer Wert bei­zumessen ist, der durch eine staatliche Regierung garantiert wird, besteht eine starke Abhängigkeit exogener Einflüsse. Zuvorderst Zentralbanken und Regierungen können, durch eine veränderte Ju­risdiktion, erheblichen Einfluss auf die Akzeptanz und die Werthaltigkeit der Bitcoins haben. Als besonderes Argument der staatlichen „Garantie" einer Währung gilt die Einzigartigkeit der steuerli­chen Anerkennung. Nur mit dem staatlich legalisierten Zahlungsmittel ist eine Bezahlung der Steu­erlast rechtsbefreiend.

4.2.3 Öffentliche Wahrnehmung und rechtliche Aspekte

Eine bedeutende Determinante der Entwicklung des Bitcoin könnte die öffentliche Wahrnehmung sein. Verbindungen mit Geldwäsche, Drogen- und Waffenhandel, Berichterstattungen über gestoh­lene Bitcoins sowie die starke Wertschwankung des Bitcoin wirken negativ auf die Akzeptanz in brei­ten Bevölkerungsschichten.

Der Entzug staatlicher Kontrolle ist aus mehreren Gründen bemerkenswert. Dies führt einerseits dazu, dass die Zahlungen schnell und unkompliziert getätigt werden können, andererseits entsteht dadurch ein Vehikel zur Geldwäsche. Oftmals wird das Argument angeführt, dass Bargeld noch anonymer und ebenso häufig zur Tätigung illegaler Geschäfte genutzt werde. Ungeachtet bleibt jedoch, wie viel flexibler und globaler das Bitcoin-Netzwerk einsetzbar ist. Entgegen des Bargelds ist es möglich, große Geldmengen, ohne staatliche Kontrolle, über Ländergrenzen hinweg zu senden. Eine vergleichbare Mobilität ist mit physischem Bargeld, in Form von Banknoten, nicht gegeben.

Dies ermöglicht die Bewegung illegal erlangter Vermögenswerte, ohne die Infrastruktur des globalen Bankensystems zu nutzen. Mitarbeiter in Kreditinstituten sind für Geldwäsche und andere strafbare Handlungen wie der Terrorismusfinanzierung sensibilisiert. Auch die Zahlungsverkehrssysteme realisieren auffällige Transaktionen. Die Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden ist somit ge­währleistet und für Zahlungsverkehrsdienstleister verpflichtend. Vergleichbare Mechanismen sind im System der Bitcoins nicht vorhanden und widersprächen ihrer Grundidee. Somit lässt sich vermu­ten, dass etwaige Anstrengungen, die das Bitcoin-System vor Geldwäsche schützen würden, nicht beabsichtigt sind.

Verstärkt wird diese öffentliche Wahrnehmung durch staatliche, mit währungspolitischen Aufgaben betraute, Institutionen, deren Einschätzungen bezüglich. des Bitcoin nahezu einstimmig negativ lauten. Die Deutsche Bundesbank erklärte Bitcoins für „hochspekulativ". Weiterhin wird auf Ebe­ne der Europäischen Union die mit virtuellen Währungen verbundene Gefahr hinsichtlich starker Kursverluste angeprangert. So wird in Frage gestellt, inwiefern der Bitcoin die Eigenschaften einer Währung erfüllt. Weder die Wertaufbewahrung, noch die Akzeptanz als Tauschmittel seien aufgrund der hohen Volatilität gesichert. Der Aspekt der „Anerkennung als Tauschmittel" wird insbesondere hinsichtlich der Anzahl an Unternehmen, die Bitcoins als Zahlungsmittel akzeptieren, relevant. Der­zeit kann der Markt als „begrenzt" bezeichnet werden. Durch Ankündigungen bedeutender, teil­weise börsennotierter Unternehmen, Bitcoins möglicherweise als Zahlungsmittel zulassen zu wol­len, stiegen dessen Kurse erheblich. Stark fallende Kurse wurden durch die Ankündigung der chi­nesischen Zentralbank registriert, die ein Verbot der Bitcoins in China anordnete. Vielfach wird der Bitcoin folglich als reines Spekulationsobjekt betrachtet.

In den Vereinigten Staaten von Amerika hat die Ermittlungsbehörde des amerikanischen Finanzmi­nisteriums die Bitcoins unter ihre Aufsicht gestellt. Das bedeutet, dass Institutionen, die mit Bitcoins handeln beziehungsweise sie übermitteln, rechtlich als „money transmitter" gelten. Dieser Status verpflichtet zur Einhaltung der Gesetze, die der Bekämpfung von Geldwäsche dienen. Der Verdacht der Geldwäsche und des illegalen Handels haftet seit dessen Bestehen an der virtuellen Währung. Die Online-Handelsplattform Silk Road handelte nachweislich mit Waffen und Rauschmitteln. Die Bezahlung wurde regelmäßig mit Bitcoins abgewickelt, da diese eine vermutete Anonymität sicher­stellten (vgl. Abschnitt 3.5).

4.3 Konkurrenz für den klassischen Zahlungsverkehr der Geschäftsbanken

Derzeit ist der Bitcoin singulär auf den Zahlungsverkehr ausgerichtet. Die Idee der virtuellen Wäh­rung Bitcoin entstand aus dem Wunsch, eine von Banken und Notenbanken unabhängige Währung zu entwickeln. Die Umgehung von Geschäftsbanken als Intermediäre des nationalen und internatio­nalen Zahlungsverkehrs ist eine Kernkomponente des Bitcoin-Systems. Im folgenden Kapitel wird die Bedeutung des Zahlungsverkehrs am Beispiel der Baden-Württembergischen Bank aufgezeigt. Weiterhin werden die Gefahren, die der Bitcoin für Geschäftsbanken bedeutet, untersucht und be­wertet. Ebenso werden Schwachstellen des Bitcoin-Systems aufgezeigt und evaluiert.

4.3.1 Bedeutung des Zahlungsverkehrs für eine Geschäftsbank

Der Zahlungsverkehr gehört traditionell zu den Kernkompetenzen eines Kreditinstitutes. Der hohe Stellenwert des Zahlungsverkehrs ist unter anderem im Gesetz über die Deutsche Bundesbank ma­nifestiert. Hier ist festgelegt, dass die Bundesbank den inländischen Zahlungsverkehr, in Zusam­menarbeit mit den Geschäftsbanken, kostenlos abzuwickeln hat. Dadurch wird dem Zahlungsver­kehr auch juristisch eine bedeutende Rolle zugewiesen.

Um die Bedeutung des Zahlungsverkehrs für eine Geschäftsbank treffend zu bewerten, ist es not­wendig, die geschäftspolitische Gewichtung des Zahlungsverkehrs zu verdeutlichen. Diese lässt sich zum einen anhand der erzielten Erträge beziffern, zum anderen anhand der Bedeutung des Zah­lungsverkehrs für eine Geschäftsverbindung beschreiben. Beispielhaft sei die Baden- Württembergische Bank dargestellt. In ihrem Jahresbericht 2012 stellt sie detailliert dar, welche Bedeutung dem Zahlungsverkehr und vor allem dessen jederzeitige Funktionsfähigkeit beigemessen werde. Es wird angeführt, dass im Jahr 2012 über 910 Millionen Zahlungsverkehrstransaktionen mit einem Volumen von etwa 730 Milliarden Euro durchgeführt wurden. Eine Auswertung der Sparkassen-Finanzgruppe machte deutlich, dass, entgegen der Erwartung vieler Betroffener, der Zah­lungsverkehr positive Deckungsbeiträge generiert. Insbesondere die „bepreisten Girokonten" wer­den herausgehoben und als „größte Ertragsquelle" identifiziert. Einbezogen sind hier sowohl Zins-, als auch Provisionserträge, die unter anderem im Auslandszahlungsverkehr entstehen.

Die Bedeutung des Zahlungsverkehrs einer Kundenbeziehung muss möglicherweise vom reinen De­ckungsbeitrag des Zahlungsverkehrs losgelöst betrachtet werden. Oftmals wird angeführt, dass die Führung des Zahlungsverkehrs eines Kunden, unabhängig, ob Privat- oder Unternehmenskunde, zu einer engen Geschäftsverbindung führt, aus der zukünftige Geschäfte resultieren können. Weiter­hin gilt die Zuverlässigkeit des Zahlungsverkehrs als Bedingung für das Vertrauen in ein Finanzsys­tem und die zu Grunde liegende Währung.

4.3.2 Gefahren durch das Bitcoin-System

Die dargestellte Bedeutung des Zahlungsverkehrs für Kreditinstitute verdeutlicht die Relevanz des Bitcoin und anderer virtueller Währungen für Kreditinstitute und rechtfertigt eine profunde Untersu­chung der konkreten Gefahren für das Geschäftsgebiet des Zahlungsverkehrs für Banken. Das Bit- coin-System stellt konkret eine Alternative zum Zahlungsverkehrssystem der Kreditinstitute dar. Es ermöglicht Zahlungstransaktionen unabhängig von deren Infrastruktur und ohne Überwachung.

Bitcoins bieten gegenüber Banken eine schnellere Abwicklung von Zahlungstransaktionen. Im Durchschnitt wird eine Zahlung innerhalb von zehn Minuten gebucht. Auch die Anonymität ist, gegenüber konventionellen Überweisungen bei Kreditinstituten, stärker gegeben, da, zumindest theoretisch, niemand den aktuellen Kontostand oder auch Zahlungsströme einsehen kann. Nach derzeitigem Stand spielen Bitcoins jedoch eine untergeordnete Rolle. Die Deutsche Bundesbank wickelt täglich circa 24 Millionen Überweisungen und etwa 35 Millionen Lastschriten ab. Das ge­samte Bitcoin-System, im Vergleich, weist circa 70 Tausend Transaktionen täglich aus. Das Auf­kommen an Transaktionen in Bitcoins ist, nach derzeitigem Stand, keine Gefahr für konventionelle Kreditinstitute und weist keine signifikanten Steigerungen auf, aus denen sich eine zukünftig stärke­re Bedeutung des Bitcoin schließen ließe. Zu bemerken ist jedoch, dass eine gleichbleibende Zahl an Transaktionen in Bitcoin bei steigenden Werten des Bitcoin im Gegenwert zu Euro oder US Dollar, zu größeren Volumina führt. Für die Beurteilung der Entwicklung des Bitcoin ist dies zu berücksichti­gen.

5 Fazit

In der Einleitung wurde unter anderem die Frage gestellt, ob künstliche Währungen bereits eine praktische Relevanz im internationalen Zahlungsverkehr erreicht haben. Anhand dieser Leitfrage wurden verschiedene Aspekte künstlicher Währungen am Beispiel des Bitcoin erörtert, der die mit Abstand größte Marktkapitalisierung besitzt.

Festzuhalten ist, dass die Alternativwährung Bitcoin gegenwärtig keine nennenswerte Rolle im in­ternationalen Zahlungsverkehr spielt. Sowohl der Anteil am Zahlungsverkehrsvolumen, als auch der Anteil an Bitcoin-Devisenreserven, wenn diese existieren, ist gering. Dennoch wird der Bitcoin als Bedrohung für konventionelle Geschäftsbanken gesehen. Der in Bitcoins abgewickelte Zahlungsver­kehr lässt sich sowohl günstiger, als auch schneller realisieren, als es bei den etablierten internatio­nalen Zahlungsverkehrssystemen der Fall ist. Dies bietet Nutzern einen Vorteil. Die zumindest teil­weise gewährleistete Anonymität im Bitcoin-System eröffnet kriminellen Nutzern diverse Miss­brauchsmöglichkeiten, wie beispielsweise die der Geldwäsche.

Die öffentliche und behördliche Wahrnehmung des Bitcoins bleibt kritisch. Derzeit ist der Bitcoin allein für Zahlungsverkehrszwecke einsetzbar. Sollte der Bitcoin eine reale Alternative zu konventio­nellen, staatlich getragenen Währungen werden, so wäre es unabdingbar, dass sich ein funktionie­render Kapitalmarkt bildet. Den gegebenen Chancen stehen unkalkulierbare Risiken gegenüber, die sich in hohen Kursschwankungen ausdrücken. Diese verhindern ein Halten der künstlichen Währung zu Wertaufbewahrungszwecken. Dies führt wiederum zu dem Schluss, dass es sich bei Bitcoins nicht um vollwertiges Geld handelt.

Offen bleibt, inwiefern alternative Konzepte künstlicher Währungen existieren, die abweichende Ansätze verfolgen und der angeführten Problematik nicht ausgesetzt sind. Eine zum aktuellen Zeit­punkt nicht existente, zuverlässige Datenbasis über Kryptowährungen, wie sie für etablierte Wäh­rungen vorhanden ist, erschwert die wissenschaftlich fundierte Recherche. Außer Acht gelassen werden zudem die weitreichenden politischen Konsequenzen, die eine Etablierung virtueller Wäh­rungen nach sich ziehen würde.


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* Dieser Text ist 2014 im Rahmen eines Seminars von Professor Dr. Andreas Mitschele im Studiengang BWL-Bank an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart entstanden. Dieser Beitrag ist zusammen mit 10 weiteren Beiträgen in einen Band zusammengefasst und im Eigenverlag unter dem Titel „Next Generation Finance – Revolution oder Evolution des Bankgeschäfts?“ erschienen. Die Wiedergabe hier im Blick Log erfolgt mit Zustimmung von Professor Mitschele.

Diese Arbeit enthält umfangreiche Fußnoten und ein ausführliches Literaturverzeichnis. Zur besseren Lesbarkeit im Blog habe ich bei der Editierung für die Blogdarstellung auf die Fußnoten verzichtet. Bei Recherchen und Zitaten bitte immer die Originalarbeit heranziehen, die hier als Komplettband als PDF-Datei heruntergeladen werden kann. Darstellungs- und Formatierungsprobleme mit Abbildungen und Texten gehen allein zu Lasten des Blick Log.

lleidart.org Februar 16, 2015 um 01:09 Uhr

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