In den letzten Tagen und vor allem auf dem EU-Gipfel am vergangenen Wochenende hat neben der Flüchtlingskrise vor allem das Thema Brexit die Schlagzeilen bestimmt. Die EU hetzt derzeit von einem Krisennarrativ zum nächsten: Bankenkrise, Eurokrise, Griechenlandkrise, Legitimitätskrise, Ukrainekrise, Mittelmeerkrise, Flüchtlingskrise, Terrorismuskrise. Das Thema Brexit hatte ich bisher in meinem Blog ausgelassen. Nun hat mich durch die Debatte der letzten Monate und den EU-Gipfel doch das Brexit-Fieber infiziert.
Cameron kündigt das Referendum für den 23. Juni an
Brexit per Referendum und Kündigung nicht einfach
Brexit ist ja bekanntlich dieses Kunstwort aus „Britain“ und „Exit“ und steht für einen Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (EU). Eine knappe Mehrheit der Briten will angeblich raus aus Europa. Laut einer Umfrage des Independent wollen aber erfreulicherweise die Jüngeren mehrheitlich drinbleiben, ebenso die Schotten und die Waliser (Quelle: Wisu 12/2015).
Zunächst aber zur Rechtslage. Laut Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union ist der Ausstieg möglich. Danach kann nämlich jeder Mitgliedstaat im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten. Der britische Premierminister David Cameron hat schon vor längerer Zeit ein Referendum über diese Frage angekündigt. Am 23. Juni in diesem Jahr soll es nun durchgeführt werden.
Aber so einfach ist der Austritt nicht möglich. In keinem Fall reicht nämlich eine Volksentscheidung aus. Artikel 50 zeichnet den Weg eines mehrstufigen Verfahrens nach dem Referendum:
- Volksabstimmung
- Beschluss des britischen Parlaments aus EU auszutreten (Abs. 1)
- Information der EU (Abs. 2)
- Verhandlung EU mit Großbritannien über den Austritt (Abs. 2)
- Notwendige Beschlüsse, um das Austrittsabkommen wirksam werden zu lassen:
a. Zustimmung des Europäischen Parlaments (Abs. 2)
b. Europäischer Rat mit qualifizierter Mehrheit
c. Beschluss des britischen Parlaments über den Austrittsvertrag
Hier gibt es also mehrere Sollbruchstellen. Vor allem die Verhandlungen zwischen EU und Großbritannien über die Austrittsmodalitäten könnten lange dauern und hoch komplex werden. Theoretisch könnte Großbritannien den Austritt beschließen, ihn sogar verhandeln und dann ihn dann immer noch in Schritt 5c) verwerfen, wenn das Land das Austrittsabkommen nicht ratifiziert. Möglich ist es auch, dass die EU selbst den Vertrag so nicht abschließen will. Dann können die Briten nach zwei Jahre nach der Austrittserklärung austreten. Eine einseitige Kündigung ist jedenfalls in keinem Fall vorgesehen.
Ökonomische Katastrophe für Europa?
Um hier nicht falsch verstanden zu werden, ich bin ein Freund des Europäischen Gedanken und der EU, an deren institutionellen Rahmenbedingungen es freilich auch viel zu kritisieren und zu verbessern gibt. Der mögliche Austritt Großbritanniens wird aber derzeit zu einem globalen Drama hochgejazzt. “Es wäre fatal, wenn die Briten aus der Europäischen Union austreten würden,” schrieb etwa Thomas Mayer in der FAZ. Bodo Hombach beschwört in einem Beitrag für das Handelsblatt den europäischen Zusammenhalt.
Der politische Schaden für Europa wäre sicher groß. Aber Europa hat sich in den vergangenen Jahren auch mit (vielleicht sogar wegen?) Großbritannien in eine Krise manövriert und heftig beschädigt. Ob das durch den Verzicht auf ein Mitglied schlimmer wird, ist für mich reine Spekulation. Großbritannien “erpresst” durch die Austrittsdrohungen weitere Sonderlocken (siehe dazu Le Monde diplomatique: Die britische Erpressung) für die EU. Wenn das Schule macht und weitere Länder diesen Weg ebenfalls gehen, dann wird das bürokratische Chaos noch undurchsichtiger.
Ich habe am Wochenende versucht zu verstehen, ob das wirklich eine ökonomische Katastrophe ist. Blättert man durch die Gazetten und Studien (nein, ich habe längst nicht das gesamte verfügbare Material gesichtet), dann kann man unterscheiden in Auswirkungen für Großbritannien, für die EU und für Deutschland. Ich habe unten lose ein paar Aussagen zusammenkopiert.
Ein wirklich klares Bild ergibt sich daraus nicht. Manche Studien, wie diese von der Bertelsmann-Stiftung, bemühen sich um Positionierung gegen des Brexit, stützen sich dabei aber vorwiegend auf Befragungen. Andere Aussagen berufen sich auf “Experten” und behaupten oder befürchten Nachteile. Meist werden die Leser aber im Unklaren, wie sie zu den Nachteilen kommen (z.B. hier in der Automobilwoche oder hier in der Welt).
Oft werden die enormen Handelsverpflechtungen zwischen Großbritannien und der übrigens EU als Argument gegen einen Austritt angeführt. Das klingt zuweilen so, als sei der gesamte Handel durch den Austritt gefährdet. Das ist Blödsinn, denn es wird mit oder ohne Brexit weiter Handel geben zwischen den Staaten.
Zitate zu den Auswirkungen
Auswirkungen für Großbritannien
“Experten des (mild europakritischen) Thinktanks Open Europe haben am gestrigen Montag das Ergebnis ihrer Überlegungen publiziert. Fazit: Im besten Fall würde der Brexit die britische Wirtschaftsleistung bis 2030 um 1,6 Prozent steigern, im schlimmsten Fall aber um 2,2 Prozent drücken.” (Die Presse).
„Kommt es zum Referendum, wird es für Unternehmen und Haushalte zwei Jahre der vermehrten Unsicherheit geben“, sagt James Knightley, leitender Ökonom bei der Bank ING in London. Die Wirtschaft werde an Schwung verlieren, und die Bank of England werde wahrscheinlich dazu neigen, die Zinsen vorsichtiger zu erhöhen (Die Welt).
“Je nach Ausmaß der handelspolitischen Abschottung wäre das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) je Einwohner in UK im Jahr 2030 zwischen 0,6 und 3,0 Prozent geringer als bei einem Verbleib in der EU.” (Bertelsmann Stiftung)
Interessanterweise beziehen sich viele Medienartikel auf die Bertelsmann Studie (so auch hier tagesschau.de). Die Aussage der Bertelsmann Stiftung relativiert Norbert Häring. Aus seinem Blogeintrag erfährt man, “dass die angeblichen BIP-Verluste nicht jährlich auftreten, im Sinne, dass das Wachstum jedes Jahr 0,6 bis 3 Prozent niedriger ist, sondern nur auf 12 Jahre aufsummiert um insgesamt 0,6 bis 3 Prozent, also ein Wachstumseffekt von mikroskopischen 0,05 Prozent bis ca. 0,2 Prozent der Bruttoinlandsprodukts pro Jahr für 12 Jahre und danach keine weitere Wachstumswirkung mehr. Das ist vernachlässigbar in Anbetracht der Schätzunsicherheit und deckt keine der reißerischen Überschriften, welche die Bertelsmann Stiftung so absichtsvoll generiert hat.”
Auswirkungen für die Europäische Union
“Ob die Konservativen herrschten oder Labour regierte, ob Margaret Thatcher an der Macht war oder Toni Blair, alle verfolgten diese Linie, zuweilen elegant, zuweilen brutal, jedenfalls bewundernswert erfolgreich – um die europäische Integration zu behindern und zu bremsen.” (Egon Bahn in der SZ).
Zugleich müssten alle EU-Länder den Wegfall der Beiträge des Nettozahlers Großbritannien zumindest teilweise ausgleichen. „Für Deutschland dürften die dadurch entstehenden zusätzlichen jährlichen Ausgaben gegenwärtig bei rund 2,5 Milliarden Euro brutto liegen. Frankreich müsste knapp 1,9 Milliarden Euro zusätzlich zahlen, Italien fast 1,4 Milliarden Euro und Spanien rund 0,9 Milliarden Euro“ (Handelsblatt).
Auswirkungen für Deutschland
“Doch auch für den Rest Europas sind die Risiken immens, nicht zuletzt für Deutschland: Berlin würde mit London einen wichtigen Verbündeten verlieren, der ebenso wie Bundeskanzlerin Angela Merkel immer darauf gedrungen hat, dass die EU als Ganzes wettbewerbsfähig sein muss. Ohne England wäre das Übergewicht der Südstaaten inklusive Frankreich nahezu erdrückend. Außerdem ist das Königreich wichtiger Handelspartner.” (Die Welt).
“Auch Deutschland würde als größte Exportnation in Europa unter einem Briten-Austritt, auch Brexit genannt, leiden. In Deutschland „wäre das reale BIP je Einwohner wegen der nachlassenden Handelsaktivitäten im Jahr 2030 schätzungsweise zwischen 0,1 und 0,3 Prozent geringer als ohne einen Brexit“, so die Studie weiter.” (Handelsblatt)
Austritt unwahrscheinlich
Mein vorläufiges Fazit ist, ich kann nach der bisherigen Lektüre nicht erkennen, dass der Austritt Großbritanniens zu einer ökonomischen Katastrophe für Großbritannien, die EU oder Deutschland führt. Behauptungen in diese Richtung bleiben für mich vorerst reine Spekulation, vor allem, weil sie ohne Kenntnis der Austrittsbedingungen behauptet werden.
Ich halte den Austritt Großbritanniens aus der EU für unwahrscheinlich, jedoch für kein Drama. Ich finde es eher problematisch, den Briten immer weitere Sonderlocken einzuräumen, weil dies ein weiterer Schritt in Richtung Entsolidarisierung der Mitgliedsstaaten darstellt.
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Text angepasst nach dem Hinweis von Arne Sand mit dem Verweis auf Artikel 50 Abs. 3, der wie folgt lautet:
(3) Die Verträge finden auf den betroffenen Staat ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der in Absatz 2 genannten Mitteilung keine Anwendung mehr, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern.
Der entscheidende langfristige Nachteil für die EU wäre, daß es in Großbritannien ein Mitglied verlieren würde, daß zumindest in Ansätzen immer für den europäischen Kernwert Subsidiarität gekämpft hat. Dieser pro-europäische Beitrag Großbritanniens wird leider immer unterschlagen.
Ohne Großbritannien werden die unsinnigen und dem europäischen Gedanken abträglichen Aspekte der EU weiter an Fahrt gewinnen.
Ein kleines Detail fehlt meiner Ansicht nach in der Beschreibung des Austrittsvorgangs:
Laut §50 Abs. 3 EU Vertrag endet die Mitgliedschaft in der EU nach zwei Jahren – auch wenn kein Austrittsvertrag geschlossen wird oder werden kann.
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