Vom Kryptozahlungsverkehr zum Kryptolending

by Dirk Elsner on 20. Januar 2020

Keine Frage, das Thema Blockchain und Kryptowerte hat den Mainstream erreicht. Das Handelsblatt titelte Mitte Januar „Die Anarchie an den Kryptomärkten endet“. Ein Grund dafür liegt darin, dass sich Begriffe wie Kryptowert und das Kryptoverwahrgeschäft seit dem 1. Januar 2020 im deutschen Kreditwesengesetz wiederfinden und damit Regulatoren sowie alte und neue Finanzwelt beschäftigen. Das Kryptoverwahrgeschäft hat als neue Finanzdienstleistung Eingang in das Kreditwesengesetz gefunden. Die Tokenisierung von Vermögensgegenständen wie Aktien, Anleihen, Fonds, Immobilien und verschiedene Schuldtitel das Finanzgeschäft bekommt dadurch weiteren Auftrieb.  Ein Token repräsentiert ähnlich wie eine Urkunde Vermögensansprüche, Rechte oder Schuldverhältnisse jedoch in digitaler Form.

Aber während die Finanzwelt sich derzeit mit Stablecoins und der Tokenisierung befasst, offenbart ein Blick in die Kryptoszene, was uns noch in den nächsten Jahren erwartet. Jonathan Maycock, einer der Gründer des Bielefelder Start-ups Margin, machte mich darauf aufmerksam, dass sich die Krypto-Szene sehr rasant entwickle und es mittlerweile zahlreiche Lending-Plattformen gebe. Auf Lending Plattformen können Guthaben hinterlegt und als Darlehen ausgegeben werden. Kombiniert mit Blockchain-Technologie wird dies auch als Krypto-Lending-Plattform bezeichnet. Sie ermögliche es Inhabern von Krypto- Token , diese zu einem vereinbarten Zinssatz zu verleihen.

Darum geht es in meiner aktuellen Kolumne für Capital

Vom Kryptozahlungsverkehr zum Kryptolending

Das, was hier zunächst in der Kryptowelt erprobt wird, kann künftig in die traditionelle Kreditwelt schwappen.

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