AIG: Informationen für Versicherte und mögliche Konsequenzen

by Dirk Elsner on 18. September 2008

Der angeschlagene Versicherungskonzern AIG soll seine Kunden über die aktuelle Situation der Versicherungsunternehmens und seiner Töchter informiert haben. In dem Brief schreibe AIG über die wirtschaftliche Lage und die Auswirkungen auf die Sachversicherungen. Weiter sei zu erfahren, was die Herabstufung des Ratings von A-/A-2 auf A+ bedeute: Die Ratings bestätigten die starke und breit gefächerte globale Wettbewerbsposition in der Lebens- und Sachversicherung und reflektierten dass historisch starke Betriebsergebnis.

Es soll eine Aufzählung von Punkten folgen, die Einblick in die aktuelle wirtschaftliche Situation und die regulativen Rahmenbedingungen geben sollen. So erfahre man, dass AIG Europe über ein Anlagevermögen in Höhe von 5,5 Mrd. € verfüge bei Bruttobeitragseinnahmen in Höhe von mehr als 3 Mrd. € und einem Nettogewinn von 100 Mio. €. Die Solvabilität von AIG Europe sei beinahe dreimal so hoch wie vorgeschrieben.

AIG weise außerdem darauf hin, dass die Versicherungspolicen der AIG Gesellschaften unmittelbare Verpflichtungen der regulierten Versicherungsgesellschaften weltweit seien. Diese Gesellschaften seien gut kapitalisiert und entsprächen oder überstiegen mit ihrer Kapitalisierung die lokalen Kapitalanforderungen. Die Gesellschaften würden weiterhin unverändert operieren und ihren Verpflichtungen nachkommen.

Ein Versicherungsmakler bestätigt übrigens, dass nach dem aktuellen Rating von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit derzeit nicht die Rede sein könne.

Dennoch rückt für Versicherte die Frage in den Mittelpunkt, was im Insolvenzfall der eigenen Versicherung zu tun ist. Klar, es kann eine neue Versicherung abgeschlossen werden. Für diesen Fall wird aber erneut eine Prämie fällig, während die bereits gezahlte Prämie verloren ist. Ein Fachmann rät dazu, mit AIG ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall zu vereinbaren, dass sich das Rating weiter verschlechtere.

Sollte AIG sich darauf einlassen und im Rating herabgestuft werden, dann könnte man den Vertrag auflösen und gezahlte Prämien zurück erhalten. Die würde aber sicher dann nicht gelingen, wenn ein Großteil der Kunden eine solche Vereinbarung verlangen würde.

Für AIG entsteht damit so oder so eine pikante strategische Entscheidungssituation, die Einfluss auf das Neugeschäft haben wird. Sie kann den Wunsch nach außerordentlicher Kündigung annehmen und darauf hoffen, dass sich das Rating nicht verschlechtert: Folgt dann die Abstufung im Rating, was AIG selbst nicht vollständig beeinflussen kann, dann wird das Unternehmen quasi in Richtung Insolvenz katapultiert. Kommt Sie dem Wunsch nicht nach, dann werden die Prämieneinnahmen noch deutlicher einbrechen.

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