Im März führten die Blogs Each Trading Day, Verlorene Generation und der Blick Log eine spannende Diskussion über die Höhe der Kreditausfälle in den USA. Eine damals offen gebliebene Frage war, ob Immobilienbesitzer bei der Zwangsversteigerungen ihres Besitzes von der Restschuld grundsätzlich befreit werden, wenn der Versteigerungserlös den Kredit unterschreitet. Dazu war vor im Handelsblatt ein Artikel unter der Überschrift “Ein Notverkauf garantiert noch keine Schuldenfreiheit” erschienen, der etwas Klarheit schaffte. Darin war u. a. zu lesen:
“Tatsächlich war in den USA ein Notverkauf bis vor kurzem ein relativ sicherer Weg für finanzschwache Hausbesitzer, ihre Schulden loszuwerden. Wenn der Verkaufserlös die Summe des Darlehens nicht vollständig deckte, verzichteten die Banken in der Regel darauf, die Differenz bei den Schuldnern einzuklagen. In manchen US-Bundesstaaten waren die Banken dazu auch gar nicht berechtigt, wenn es keine spezielle vertragliche Vereinbarung für diesen Fall gab. …Experten … beobachten, dass die Banken nach Notverkäufen immer öfter die volle Rückzahlung des Darlehens bei ihren ehemaligen Kunden einklagen. Mit der zunehmenden Stabilisierung des Marktes sei damit zu rechnen, dass die Kreditgeber ihr Geld künftig aggressiv einforderten, sagt Ben-Ezra, der die Interessen von Kreditinstituten bei Zwangsversteigerungsverfahren vertritt. Die kalifornische Rechtsanwältin Pamela Simmons, die auf die Beratung von Hausbesitzern in Zahlungsschwierigkeiten spezialisiert ist, macht ähnliche Erfahrungen. Bei Notverkäufen bestünden die Banken zunehmend auf einer Verpflichtungserklärung der Besitzer. Darin müssen diese erklären, für den Fehlbetrag aufzukommen, wenn der Verkaufserlös die Schulden nicht abdeckt. In den vergangenen sechs Wochen habe sie ausnahmslos solche Fälle gehabt, sagt Simmons.”
Danke für die Info!
Comments on this entry are closed.