Vom Ex-Boss von Lehman und einer deutschen Schülerin: Wie Einzelhandelskonzerne Prospekteverteiler ausbeuten lassen

by Dirk Elsner on 21. Oktober 2010

Der Begriff Ausbeutung gehört normalerweise nicht zum Standardwortschatz des Blick Logs, der sonst eher auf die großen Themen der Wirtschaft schaut. Manchmal sollte man aber auf das achten, was vor der eigenen Haustür passiert. Man lernt dabei oft mehr über Unternehmen und Verhalten in der Wirtschaft, als man denkt. Am vergangenen Wochenende jedenfalls wäre mir beinahe die Hutschnur geplatzt, als mir die Mutter einer sechzehn Jahre alten Schülerin die Vereinbarung ihrer Tochter mit einem Servicedienstleister für die Verteilung von Werbeprospekten zeigte.

Noch nie habe ich einen Vereinbarung in den Händen gehalten, die einen Menschen so einseitig benachteiligt, wie dieses Dokument. Endlich konnte ich schwarz auf weiß lesen, was die Bezeichnung 1-Euro-Job bedeutet. Die Vereinbarung empfand ich als grob sittenwidrig und würde den Sachverhalt als Ausbeutung bezeichnen. Doch bevor ich Details aus dieser Vereinbarung skizziere, noch kurz zum Vertragspartner. Das erfolgt hier natürlich anonym, um die Beteiligten und den Blick Log vor klagewütigen Anwälten zu schützen.

Eine Filiale in Bielefeld einer bekannten Supermarktkette hatte einen lokalen Verteilservice für Werbeprospekte beauftragt, regelmäßig für die Zustellung ihrer Werbeprospekte an private Haushalten zu sorgen. Dieser Verteilservice wirbt über Kleinanzeigen Zusteller an. Die minderjährige Schülerin, die sich ihr Taschengeld aufbessern wollte, rief dort an und “bewarb” sich für die Verteilung in der Nähe ihrer Wohngebiets. Dazu wurde sie gebeten, einen entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen.

Dieser Vertrag hatte es in sich. Als Ausbeutung lässt sich bereits der Stückpreis von 2 Cent pro verteilten Prospekt ansehen. Die Schülerin bekam 500 Prospekte nach Hause geliefert mit der Maßgabe, diese in einem bestimmten Gebiet mit vorwiegend auseinander liegenden Ein- oder Mehrfamilienhäusern zu verteilen. Geld gab es nach dem Vertrag nur für tatsächlich verteilte Prospekte. Die Sechzehnjährige stellte in dem zugewiesenen Gebiet 450 Prospekte zu und benötigte dafür insgesamt etwa 7 Stunden. Daraus errechnet sich ein Stundenlohn von 1,29 €.

Es mag sein, dass sich der Stundenlohn deutlich erhöhen lässt, wenn man das Gebiet kennt und die Arbeitsweise optimiert. Dennoch, besonders krass stieß ein Passus in der Vereinbarung auf, nach denen bei nicht ordentlicher oder gar nicht durchgeführter Verteilung oder bei einer Reklamation ein – und das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen -  Schadensersatz von 1 € pro Prospekt fällig wird. Dies ist das 50-fache des Erlöses eines korrekt zugestellten Prospekts. Da der Vertrag keine Krankheitsregelung enthält und nur die Verpflichtung der Zustellung innerhalb eines knapp bemessenen Zeitfensters, wird nach diesem Vertrag eine Strafe in Höhe von 500 € fällig, wenn die Prospekte aus welchen Gründen auch immer, z.B. bei Krankheit, gar nicht ausgetragen werden können.

Man stelle sich einmal vor, der Ex-Boss von Lehman Brothers, hätte bei einem schlechten Geschäftsjahr das 50-fache seines normalen Bonus als Strafe zahlen müssen. 2008 hätte er dann 2,25 Mrd. US$ Mio.€ an Lehman erstatten müssen, eine Summe, die Lehman vielleicht über Wasser gehalten hätte. Während das bei Richard Fuld aber möglicherweise sogar viele Menschen als gerecht angesehen hätten, benachteiligt eine solche Klausel Minderjährige auf eine gänzlich unangemessene Art. Sollte etwa ein Grundstück durch einen bissigen Hund bewacht werden und die Verteilung nicht möglich sein, wird bereits eine Strafe fällig nach dem Wortlaut der Vereinbarung.

Darüber hinaus hätte die Schülerin für sämtliche Schäden und Kosten haften sollen, die dem Verteilservice dadurch entstehen, dass die Prospekte nicht richtig verteilt werden oder sonstige Pflichten verletzt würden.

Jedenfalls hatte die Schülerin nach der ersten Austeilrunde gemerkt, wie langwierig die Verteilung selbst bei angenehmen Wetter sein kann. Sie musste den Samstag und Sonntag Nachmittag opfern, um die Vereinbarung einzuhalten. Eine Kündigung wäre erst zur Mitte des Folgemonats möglich gewesen. Glücklicherweise hatten die Eltern der Minderjährigen den Vertrag nicht mit unterschrieben, so dass dieser ohnehin nicht wirksam war.  Aber selbst wenn die Eltern der Vereinbarung zugestimmt hätten, wäre dieses Stück Papier wohl wegen eines groben Verstoßes gegen die guten Sitten unwirksam gewesen.

Ich denke, Unternehmen des Einzelhandels haben eine Mitverantwortung, wenn sie Subunternehmen mit der Verteilung ihrer Werbebotschaften beauftragen. Juristisch mögen sie nicht verantwortlich sein, zu welchen Konditionen Dienstleister ihre “Angestellten” bezahlen, moralisch sind sie es aber.

Nixda Oktober 22, 2010 um 00:43 Uhr

Früher nannte man so etwas das Gesetz des Stärkeren, oder auch Anarchie. Heute nennt man es Deregulierung.

Der Abbau von Arbeitsschutzgesetzen (oder auch Verbraucherschutzgesetzen) ist kein Abbau überflüssiger Regulierung. Er setzt die falschen Incentives. Wenn es einheitliche Mindeststandards wie auch Mindestlöhne geben würde, dann würde sich am Markt derjenige durchsetzten, der mit den gleichen Inputfaktoren am effizientesten die Leistung bereitstellen kann. Im Wettbewerb überlebt aber jetzt nicht derjenige, der faire Verträge macht, sondern derjenige, der die Schwachen mit den geringsten Vorbehalten ausbeutet.

Das ist die spätrömische Dekadenz, in der die Arbeitgeber leben, und vielleicht auch andere Teile des Gesellschaft heute leben.

Joerg Oktober 21, 2010 um 16:01 Uhr

Sehr bedenklich wenn die Kinder als erste Erfahrung eines Jobs gleich mit solch einer Ausbeutung konfrontiert werden. Aber Sie wird jetzt sicherlich jeden Arbeitsvertrag in Zukunft genau durchlesen bevor sie etwas unterschreibt. Vorallem die Vertragsstrafe von 500 Euro wenn Sie wegen Krankheit oder sonst irgendwas nicht zustellen kann ist ja mal wirklich der Hammer. Sie müsste dafür 56 Mal vollkommen korrekt austragen um die wieder einzubringen. Echt traurig sowas.

dels Oktober 21, 2010 um 19:35 Uhr

Fairerweise muss man sagen. Von Vertragsstrafe steht dort so nichts im Vertrag. Sie ergibt sich aber quasi daraus, wenn die Prospekte nicht korrekt in dem Zeitraum ausgetragen werden.

Melanie Gatzke Oktober 21, 2010 um 13:37 Uhr

Eine Sauerei, was da betrieben wird.
Schlimm ist aber auch, dass die Menschen das Ausmaß immer erst dann bemerken, wenn sie unmittelbar betroffen sind.
Derartige Vorgehensweisen kennt man doch seit Jahren, niemand hat sich darum gescheert.
Denken wir nur an die Drückerkollonnen und ähnliche Ausbeuterorganisationen. Das sowas in der heutigen zivilisierten Welt möglich war und noch ist, ist eine Schande.
Wir marschieren rückwärts ind die Feudalgesellschaft, statt vorwärts und in die Weiterenticklung der Zivilisation.
Die Liste ist ja endlos, wenn man auch in andere Länder noch schaut, was mit Minderjährigen getrieben wird. Wen juckt es? Was wird getan? Nichts, was der Rede wert wäre, alles nur Geplapper.
Sobald es um Geld geht, hört die Moral auf. Die Menschheit wird wohl
erst nochmal zurückfallen in die Barberei, bis sie zu neuen menschlichen Verhalten und Normen überhaupt fähig ist und dahin kommt.Die Geschichte lehrt uns, es gab immer wieder Rückfälle, wir steuern ebenfalls wieder darauf hin.Anzeichen sehen wir überall.

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