Eurobonds: Was ist das?

by Gastbeitrag on 21. August 2011

Gastbeitrag von Georg Erber*

Seit einiger Zeit ist dieser Begriff in den Schlagzeilen der Tagesnachrichten. Vielen ist vielleicht nicht klar was Eurobonds eigentlich sind. Was sind also Eurobonds?

Was Eurobonds nicht sind

Eurobonds sind nicht nur Schuldverschreibungen, die in Euro als Währungseinheit denominiert sind. Die gibt es ja seit Einführung des Euros in Hülle und Fülle. Mithin kann darüber auch kein Streit entstehen.

„Als EU-Anleihe (zumeist Eurobonds, auch Euro-Staatsanleihe genannt) wird aber auch ein Vorschlag für eine Art von Staatsanleihen in der Europäischen Union oder der Eurozone bezeichnet, bei denen EU-Staaten gemeinsam Mittel am Finanzmarkt aufnehmen und gesamtschuldnerisch für Rückzahlung und Zinsen haften würden.“ Diese Form von Eurobond haben wir bereits mit der Errichtung des EFSF geschaffen. Auch dies ist nicht Gegenstand der Auseinandersetzung. Der EFSF ist aufgrund seiner Finanzausstattung nur berechtigt in dem ihm zur Verfügung stehenden Eigenkapital, das ihm von den Mitgliedsländern der Eurozone zur Stabilisierung von Krisenländern zur Verfügung gestellt worden ist, Eurobonds auf dem Markt anzubieten. Mithin ist dieser Fond gedeckelt. Die Mitgliedsländer der Eurozone haften nur in Höhe der von ihnen getätigten Einlage in den EFSF. So haftet Deutschland mit einem Anteil von 119.390,07 Mill. Euro. Alles was darüber hinaus geht, unterliegt nicht der Kollektivhaftung. Das ist zwar eine beachtliche Summe, aber sie ist im Vergleich zu den gesamten Staatsschulden der Eurozone nur ein winziger Bruchteil.

Worum der Eurobondstreit eigentlich geht

Die Idee der Eurobonds versucht dieses Konzept auf die gesamte Staatsverschuldung der Mitgliedsländer auszuweiten. Man würde also im Prinzip sämtliche Staatsschulden aller Mitgliedsstaaten in einen Pool einbringen und dafür würden dann auch alle Mitgliedsländer gesamtschuldnerisch haften. Damit verschwänden die einzelnen Staatschuldverschreibungen der Mitgliedsländer und die damit verbundenen unterschiedlichen Zinssätze und Bonitäten. Gewinner wären natürlich diejenigen Länder, die hohe Zinsen aufgrund hoher Staatsverschuldung und schlechter Finanzpolitik derzeit am Markt zahlen müssen. Da der Zinssatz für einen solchen Staatschuldenpool zwischen den höheren der schwachen Länder und denen der starken Länder liegt und vermutlich derartige Eurobonds jetzt auch noch eine Bonität von Triple-AAA erhalten würden, könnten die derzeitigen Krisenländer sich plötzlich ebenso kostengünstig am Kapitalmarkt refinanzieren wie beispielsweise Deutschland. Dieser Vorteil kostet aber umgekehrt den deutschen Steuerzahler über höhere Zinskosten dauerhaft eine große Menge Geld. Bei rund 2 Bill. Euro macht eine Zinsdifferenz von derzeit 2% zu einem möglichen Zinssatz von 3 bis 3,5% eben jährlich etwa 20 Mrd. bis 30 Mrd. Euro. Während Griechenland beispielsweise jetzt durch das angestrebte Rettungspaket II seine Zinskosten über den EFSF um 1 Prozent senken kann und jetzt 3,5% zahlt, vorher waren 4,5% fällig, spart Griechenland dadurch jährlich 3,3 Mrd. Euro. Es ist also gar nicht klar, ob am Ende eine solche Vergemeinschaftung die Gesamtzinslast senken würde. Es könnte sogar sein, dass durch die Hereinnehme so vieler schlechter Risiken (Griechenland, Portugal Irland, Zypern, Belgien. Italien und Spanien) die Zinsen in Deutschland im Vergleich zum jetzigen Status quo so stark ansteigen würden, dass die Zinsersparnisse der begünstigen Länder geringer sind als die für uns dadurch anfallenden Kosten.

Das Modell wird jedoch auch noch komplizierter

Statt die gesamten Staatschulden in einem Pool zusammenzufassen, wird als Teilschritt vorgeschlagen nur 50% der jeweiligen Staatschulden über Eurobonds zu finanzieren. Den Rest müssten die einzelnen Staaten weiterhin mit eigenen Staatsschuldverschreibungen und entsprechend höheren Zinsen am Markt unterbringen. Dadurch wird der Umverteilungseffekt geringer. Man erhofft sich darüber hinaus eine größere fiskalische Disziplin derjenigen Länder, die eine schlechte Bonität haben und die Schuldenobergrenze von 60% nicht einhalten können.

Es bleiben jedoch Fehlanreize bestehen. Man würde weniger konsequent eine Konsolidierungspolitik als derzeit betreiben müssen. Die Versäumnisse der Vergangenheit zu umfassenden Strukturreformen würden weniger dringlich sein. Hinzu kommt eben auch der Anreiz das Teilsystem auszuweiten, um am Ende doch zu einem kompletten Staatsschuldenpool zu kommen.

Ausweitung des Rettungsschirms

Ein anderer Weg diesen Schritt den Deutschen doch noch zu verkaufen, ist die Ausweitung des Rettungsschirms. Von derzeit 770 Mrd. Euro sollte der auf 2 bis 3 Billionen Euro aufgestockt werden, so dass der EFSF auch ein Hilfspaket für große Länder wie Italien oder Spanien stemmen könnte. Das wäre jedoch eben eine schleichende Vergemeinschaftung der Staatschulden. Es bleiben ja am Ende nur noch wenige potente Länder neben Deutschland übrig, die ihre hohe Bonität und niedrigen Zinsen zugunsten der anderen einbringen können. Entsprechend höher fallen dann auch die Zinskosten aus. Es könnten dann leicht statt 1% auch 2% sein. Schon lastete eine permanente Zinslast von 30 bis 50 Mrd. Euro an Zusatzlasten auf den deutschen Steuerzahlern. Dabei ist noch zu bedenken, dass Deutschland ja selbst bereits mit rund 87% Staatsschuldenquote zum BIP belastet ist, d.h. nun alles andere als ein Musterschüler ist.

Wirtschaftsregierung der Eurozone

Die Wirtschaftsregierung, die jetzt gebildet werden soll, besteht aus den Regierungschefs der Mitgliedsländer der Eurozone. Das Problem: Jeder Regierungschef hat seine Legitimation nur durch seine nationale Wählerschaft. Er vertritt daher auch dort im Wesentlichen die nationalen Interessen seines Landes. Es gibt keine Verpflichtung zum Gemeinwohl der Eurozone insgesamt beizutragen. Nur dort wo Interessengleichheit existiert wird es auch zu Konsensentscheidungen kommen. Das Problem falls man zu Mehrheitsentscheidungen übergeht, ist das gleiche wie in der EZB. Wenn eine Mehrheit in der Wirtschaftsregierung von Staatschef von Schuldnerstaaten die Entscheidungen gegen die Minderheit der Gläubigerstaaten treffen kann, ein Veto gibt es ja nicht mehr, dann passiert das was wir in der EZB derzeit erleben. Ganz absurd wird es, wenn gelten sollte, das jeder Regierungschef eine gleichgewichtige Stimme hätte. Malta oder Luxemburg hätten den gleichen Einfluss wie Deutschland obwohl die einen Zwergstaaten sind und der andere der größte der Eurozone. Mithin könnte eine Gemeinschaft der Eurozone, die weniger stabilitätsorientiert ist, eine solche Politik durchsetzen. Aufgrund der derzeitigen Erfahrungen, ist eigentlich ein solcher Souveränitätsverzicht kaum vertretbar. Das Risiko ist einfach zu groß in einer Schulden- und Inflationsgemeinschaft zu landen.

 

Der Beitrag ist ursprünglich in der Readers Edition erschienen und gem. den Lizenzbedingungen der Readers Edition (hier nachzulesen sind) übernommen.

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