Das Bundesministerium für Finanzen hat heute folgende Information veröffentlicht:
Mit dem EMIR-Ausführungsgesetz sollen Anpassungen deutscher Gesetze an die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (ABl. L 201 vom 27.7.2012, S. 1) (auch: European Market Infrastructure Regulation, EMIR) vorgenommen werden, um eine Ausführung der Vorgaben der Verordnung in Deutschland sicherzustellen.
Die EU-Verordnung enthält folgende Elemente: Für standardisierte OTC-Derivate wird eine Clearingpflicht eingeführt. Die Clearingpflicht gilt für finanzielle Gegenparteien, die in der Europäischen Union beaufsichtigt werden. Nichtfinanzielle Gegenparteien werden von der Clearingpflicht erfasst, wenn sie in einem größeren Umfang Derivate einsetzen, die nicht zur Absicherung der wirtschaftlichen Risiken ihrer Geschäftstätigkeit dienen. Auch bei Geschäften, die aufgrund ihrer Struktur nicht für das zentrale Clearing geeignet sind, haben die Vertragsparteien besondere Anforderungen an das Risikomanagement zu beachten. Um die Transparenz zu erhöhen, sind Derivategeschäfte an ein Transaktionsregister zu melden. Die EU-Verordnung regelt zudem die Anforderungen für die Zulassung und laufende Beaufsichtigung von zentralen Gegenparteien und sieht eine verstärkte Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden vor. Schließlich wird der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) die Aufsicht über die Transaktionsregister übertragen. Die Bestimmungen der EU-Verordnung gelten in Deutschland unmittelbar. Die Mitgliedstaaten haben aber die zuständigen nationalen Behörden zu bestimmen und geeignete Maßnahmen und Sanktionen bei Verstößen gegen Vorgaben der Verordnung vorzusehen.
Schriftliche Stellungnahmen zu dem Diskussionsentwurf des EMIR-Ausführungsgesetzes können bis zum 24. September 2012 eingereicht werden.
Diskussionsentwurf des EMIR-Ausführungsgesetzes (PDF, 228 KB)
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