Prokon meldete Insolvenz an. Der große Windparkfinanzierer eröffnete damit eine Debatte in der Politik, die bis in das EU-Parlament reicht. Dies hat einen Grund: Viele Verbraucher investierten in das Unternehmen, in dem sie sich Genussrechte sicherten. Dies ist eine hoch riskante Geldanlage; eine verzinste Mischung aus Anleihe und Aktie. Der Anleger bekommt eine Beteiligung an der entsprechenden Firma, die Verzinsung ist aber, anders als bei normalen Anleihen, nicht garantiert. Wenn das Unternehmen, wie im Fall Prokon, Insolvenz anmeldet, bekommt der Verbraucher in den meisten Fällen nichts. Die Genussscheine berechtigen ihn zwar am Gewinn des Unternehmens, im Falle der Pleite bekommen aber erst alle Gläubiger ihr Geld, bevor die Genussscheine ausbezahlt werden. Viele Anleger verlieren dadurch ihr gespartes Geld, mit dem sie sich ein finanzielles Polster fürs Alter aufbauen wollten. Auch im Falle Prokon ist dies so, weswegen die Politik und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) eine strengere Regulierung des Kapitalmarkts fordern – und im Falle der BaFin dafür auch schon konkrete Lösungen anbieten.
Ampel für Finanzprodukte
Elke König ist die Chefin der deutschen Finanzaufsicht. Sie fordert gegenüber der Zeit, dass Konsequenzen aus der Insolvenz von Prokon gezogen werden. Es sei unter anderem zu überlegen, „welche Finanzierungsformen unter Aufsicht gehören, vor allem wenn sie an Verbraucher vertrieben werden.“ Ihre Idee ist es, eine Ampel für die Finanzprodukte zu erstellen. Grün stünde in dem Fall für Produkte mit relativ geringem Risiko, Rot für hochriskante Produkte und Gelb für ein Mittelding der beiden Anlegeformen. Es sei zwar, laut König, schwierig, Grenzen zu ziehen, aber für den besseren Verbraucherschutz müsse eine Lösung gefunden werden. Vor allem für die Altersvorsorge ist dies wichtig, damit die Menschen nicht ihr Erspartes verlieren und im Alter nur von ihrer geringer werdenden Rente leben müssen. FinanceScout24 empfiehlt deswegen schon seit längerem, nicht nur auf ein Produkt zu vertrauen; besser sei es, Investments in verschiedenen Bereichen zu suchen und eine Kombination aus riskanten mit weniger riskanten Anlageformen zu wählen. So wird die Gefahr eines Totalverlusts des Geldes minimiert.
Abbildung 1: Die Finanzprodukte der Deutschen sollen sicherer werden. (Quelle: statista.com)
Schutz für Verbraucher
Nicht nur die BaFin sieht die Notwendigkeit, die Verbraucher besser zu schützen. Auch die Regierung ist von der Insolvenz von Prokon nicht begeistert und sucht ebenfalls nach Lösungen, um den bisher grauen Kapitalmarkt stärker zu regulieren, wie die FAZ berichtet. Unter anderem will die Regierung der Finanzaufsicht mehr Befugnisse einräumen und die Risiken klarer herausstellen, die bestimmte Anlageprodukte haben. Der Fall Prokon hat gezeigt, dass die BaFin dringend mehr Rechte benötigt: Dem Institut waren zum Teil die Hände gebunden, da es nur die Werbeprospekte, nicht aber das generelle Geschäftsmodell unter die Lupe nehmen konnte. Die Regierung prüft nun, in welchen Fällen die Bundesanstalt dies auch darf, um die Verbraucher noch besser zu stützen. Durch die Regulierung des Kapitalmarkts soll außerdem das Vertrauen der Verbraucher wieder gestärkt werden – dieses ist gesunken, wie Länderumfragen zeigen. Schon in diesem Jahr soll es laut der Regierung Änderungen geben: „Wir wollen 2014 die entscheidenden Aufschläge machen.“ Dabei gehe es nicht nur um die Geldanlagen an sich, sondern auch um Versicherungen. Diesen Aspekt hat die EU ebenfalls im Fokus und möchte neue Regelungen dafür erstellen.
Verbraucherschutz im Versicherungssektor
Es gibt verschiedene Arten des Abschlusses einer Versicherung. Entweder geht er direkt zum Versicherungsunternehmen und lässt sich dort beraten, oder er sucht einen Versicherungsmakler auf, der ihm Produkte verschiedener Versicherer zeigt, sodass der Kunde das bestmögliche Angebot auswählen kann – so zumindest die Theorie. Das EU-Parlament hat vor, diese Theorie noch ein Stück weiter in die Praxis umzusetzen, wie in einer Pressemitteilung beschrieben. Unter anderem sollen den Verbrauchern vor Abschluss des Vertrags die Versicherungen klar und verständlich erklärt, sowie die Verpflichtungen zum Vertrag erläutert werden. Versicherungsmakler sollen außerdem auf Interessenskonflikte hinweisen und den Kunden ihre Provisionen und weiteren Gebühren offen legen müssen. Um die Kunden gegen Zahlungsunfähigkeit eines Versicherungsunternehmens abzusichern, sollen 4% der jährlich eingenommenen Prämien in einem Garantiefonds angelegt werden. Aus diesem bekommen Kunden bei Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens ihr Geld. Bevor dieses Gesetzespaket in Kraft tritt, muss es noch mit dem Ministerrat besprochen und im Parlament angenommen werden.
Die BaFin, die Bundesregierung und sogar das EU-Parlament sind auf dem Weg, strengere Regeln zu schaffen, um die Verbraucher besser zu schützen. Für die Menschen mit Genussrechten an Prokon kommen diese Regelungen zwar zu spät, aber sie können zumindest dabei helfen, dass nicht noch mehr Menschen ihre Ersparnisse durch zu riskante Anlageformen verlieren. Ein guter Mix aus nützlichen Versicherungen und Anlagekonzepten mit geringem bis relativ hohem Risiko ist momentan die beste Möglichkeit, um für das eigene Alter vorzusorgen.
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