EU will Bankenrettung durch Leerverkäufe von Aktien maroder Banken finanzieren

by Dirk Elsner on 1. April 2014

Ich mag ja die Meldungen über zähen Verhandlungsprozess über den Notfall-Topf für Pleite-Banken mittlerweile nicht mehr lesen.  Die EU will ja bekanntlich im Rahmen der umstrittenen Bankenunion einen neuen Notfalltopf für Pleitebanken einrichten, der angeblich die Steuerzahler vor weiteren Milliardenlasten schützen soll. Ich hatte bereits in “Bankenabwicklung für Muppets: Tsunami mit Pappwänden aufhalten” dargestellt, dass die Fondsmittel nicht ausreichen. Derzeit ist vorgesehen, diesen Fonds mit 55 Mrd. Euro durch Gelder der Banken selbst in einem Zeitraum von 8 Jahren zu füllen.

Nur zur Erinnerung: Im vorvergangenen Jahr veröffentlichte die EU für genehmigte staatliche Hilfen für europäische Banken im Zeitraum 2008 bis 2012 eine Summe von 5.058,9 Mrd. Euro. Das ist das exakte 91,96 fache der Zielgröße des Abwicklungsfonds. Allein Deutschland hat seine Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung) SoFFin mit 480 Mrd. Euro für Garantien und Rekapitalisierung von Banken ausgestattet.

Der Widerstand gegen die vorgesehenen Regeln ist immer größer geworden. Experten, Analysten, Volkswirte, Fachleute und Kommentatoren bestätigten sich gegenseitig, dass die Fondsmittel im Ernstfall nicht ausreichen werden. In vertraulichen Workshops haben sich nun Fachleute, Politiker der EU sowie Sherpas der nationalen Finanzaufsichtsbehörden auf ein Lösung verständigt, die alle zum Gewinner machen könnte: Einen Short-Fonds auf eigene Aktien der maroden Banken.

Ältere Semester werden sich noch an die Finanzkrise und die Lehman-Pleite im letzten Jahrzehnt erinnern. Damals peitschten hartgesottene Spekulanten die Aktie von Lehman Brothers lange vor der Insolvenz in den Keller durch sogenannte Leerverkäufer. Bei Leerverkäufen verkauft jemand Aktien, die er gar nicht hat und profitiert so von fallenden Kursen. Er leiht sich dazu die Aktie von jemanden (z.B. einen institutionellen Anleger), der diese Aktien im Depot hat. Wenn die Aktien gefallen sind, kauft er sie wieder am Markt und gibt sie seinem Aktien-Gläubiger zurück (ausführlicher hier erklärt). Steigen die Aktien dagegen, dann macht er Verluste, weil er sich die zurückzugebenden Aktien zu einem höheren Preis besorgen muss.

Leerverkäufe (short sales) können also sehr riskant für den Verkäufer werden, wenn die Aktie steigt statt fällt. Das gilt aber nicht dann, wenn man ziemlich sicher sein kann,  dass eine Aktie fällt. Im Fall der Krise einer Bank, kann man also davon ausgehen, große Gewinne mit Leerverkäufen zu erzielen, wenn man diese vor Bekanntwerden der Krise abschließt. Hätte  beispielsweise Lehman Brothers selbst rechtzeitig vor den ersten Gerüchten über die eigene Schieflage eigene Aktien im großen Umfang leerverkauft, hätten die Gewinne aus diesen Geschäften die Bank retten können.

Im Fall der europäischen Bankenunion soll nun aber nicht die marode Bank eigene Aktien leerverkaufen, weil dies als nicht korrekt und Eingestehen einer eigenen Schwäche missverstanden werden könnte. So etwas machen Banken grundsätzlich nicht. Banken signalisieren immer Stärke. Daher soll nun im Rahmen der “Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD)” der einzurichtende Single Resolution Fund (SRF) (zur Erklärung der komplizierten Fachbegriffen der Bankenunion siehe Dokumentation: Deutschland auf dem Weg in die Europäische Bankenunion) ein Special Purpose Vehicle (SPV) (vulgo Zweckgesellschaft) eingerichtet werden, das die Aktien leerverkauft.

Über diese Zweckgesellschaft wird vermieden, dass andere Banken und Gläubiger zu zeitnah von der Schieflage erfahren. In einer diesem Blog vorliegenden Kopie eines Protokolls sind die Einzelschritte im Detail beschrieben:

  1. Bank stellt Schieflage fest und meldet voraussichtlichen Kapitalbedarf.

  2. Bank meldet an die EZB und den Single Resolution Mechanism.

  3. In Abstimmung mit der Eurpean Banking Authority (EBA) und der ESMA wird entschieden, SHCI (Short Hedge Capitalization Instruments) in Anspruch zu nehmen und der Umfang der notwendigen Shortpositionen geschätzt.

  4. Der SRF leiht sich über das SPV über verschiedene Konten und Kontrahenten Aktien der in Schieflage geratenen Bank und verkauft diese marktschonend über verschiedene Kanäle.

  5. Die Bank lässt zunächst über “Marktkreise” durchsickern, dass sie Probleme haben könnte, wird dies aber stets offiziell dementieren.

  6. Über eine Bekanntgabe der EZB wird dann Schieflage kommuniziert.

  7. Wenn der Druck auf die Aktien beginnt, startet der SRF vorsichtig den Rückkauf der Aktien.

  8. Der Kursgewinn wird abzüglich von Gebühren, Anwalts-, Wirtschaftsprüfungs- und Verwaltungskosten für die Rekapitalisierung der Bank eingesetzt.

Der Vorschlag eines gallischen Investmentbankers doch beim Fall der Aktien einfach noch mehr Aktien zu kaufen, um damit nach der Rekapitalisierung zusätzliche Gewinne für die Staatskasse zu realisieren, soll noch durch eine Arbeitsgruppe geprüft werden. Skeptiker mahnen jeodch, dies sähe  so aus, als wolle man die Märkte zu Muppets machen. Dies könne das mittlerweile wieder hergestellte Vertrauen der Märkte erschüttern.

Um das Verfahren auch juristisch wasserdicht zu machen, wird die Richtlinie 2003/6/EG über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation, die ohnehin gerade überarbeitet wird, durch einen Ausnahmetatbestand entsprechend angepasst. Schließlich handelt es sich bei derartigen Geschäften um Insider-Geschäfte, die eigentlich strafbar sind.

Weiter Hintergrundinformationen finden sich hier.

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