Europa wird sich wohl in dieser Woche für eine “Lösung zur Abwicklung maroder Banken” feiern. Ich werde da nicht mitfeiern, denn es handelt sich um eine Muppet-Falle für die Steuerzahler. In den nächsten Tagen werden wir nämlich wieder einmal ein schwer verdauliches Papier zu lesen bekommen, in denen der „Kompromiss“ für einen weiteren Baustein der Bankenunion gepriesen wird: Die Lösung für die Bankenabwicklung oder in der Eurokratensprache („Single Resolution Mechanism“, SRM). Im Frühjahr wird er dann als Richtlinie oder Verordnung vorliegen, die in der Praxis wieder für viel Rätselraten sorgen wird.
Medienberichte und Kommentare zum EU-Kompromiss
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Ich habe mich bereits im Sommer geärgert über das Storytelling zur Bankenunion. Den EU-Bürgern wird nun als toller Kompromiss verkauft, dass wir Bürger künftig nur noch im Notfall für die Finanzbranche haften und vorher Aktionäre, Gläubiger und ein bisher nicht gefüllter Rettungsfonds herangezogen werden. Mal abgesehen davon, dass kaum jemand die Komplexität der Bankenunion in vollem Umfang versteht (siehe aber hier zur Darstellung des Sachverständigenrates), wird hier etwas als Vorzug zu verkauft, was bis 2007 gar nicht vorgesehen war: Staatsrettung von Banken.
Die staatliche Rettung von Banken war in der EU bisher gar nicht möglich. Nun wird diese „Staatsrettung“ rechtlich unter dem Label „Bankenabwicklung“ sogar gesetzlich zementiert. In den öffentlichen Statements wird zwar hervor gehoben, dass die neue Regelung zwar der Abwicklung (vulgo Schließung) maroder Institute gelten soll. Aber die Praxis wird zeigen, dass Banken eher gerettet als abgewickelt werden.
Neben den Gläubigern und Aktionären der Banken sollen die Banken selbst für die Rettung über nationale Abwicklungsfonds aufkommen. Diese Fonds sollen bis 2024 durch Beiträge der Banken mit bis zu 55 Mrd. Euro aufgefüllt und später in welcher Form auch immer europaweit vernetzt werden.
Nur zur Erinnerung: Im vergangenen Jahr veröffentlichte die EU für genehmigte staatliche Hilfen für europäische Banken im Zeitraum 2008 bis 2012 eine Summe von 5.058,9 Mrd. Euro. Das ist das Hundertfache der Zielgröße des Abwicklungsfonds. Allein Deutschland hat seine Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung) Soffin mit 480 Mrd. Euro für Garantien und Rekapitalisierung von Banken ausgestattet.
Damit wird deutlich, dass der geplante Abwicklungsfonds bei finanziellen Schieflagen, wie wir sie seit 2007 beobachten mussten, in keinem Fall ausreichen wird. Das wäre so, als würde man einen Tsunami von der Fukushima-Stärke mit Pappwänden aufhalten wollen. Banken müssten über 1000 Jahre jedes Jahr 5 Mrd. Euro in den Fonds einzahlen, um diese Summe zu erreichen.
Immerhin wird nun nicht mehr davon geredet, den ESM für die Bankenrettung einzusetzen. Ob das wirklich hält, ist noch offen. In der Praxis mag es ein juristischer Unterschied sein, wenn ein Land seine Banken mit vielen Milliarden stützt und darauf hin, Gelder aus dem ESM für sich selbst beantragt. Faktisch würden auch dann Staatsgelder indirekt an Banken fließen. Nimmt man dazu die Details, über die gestern das Handelsblatt berichtete, dann sollen die Kosten für die Abwicklung maroder Banken “schrittweise auf die Schultern aller Euroländer verteilt werden”. Was das im Detail bedeutet ist vollkommen unklar, in jedem Fall aber wird damit aber eine Tür geöffnet, die Steuerzahler zahlen zu lassen.
Ich will hier nicht noch einmal meine ablehnende Position zur Bankenunion aufwärmen. Der Rahmen für die aktuellen Kompromissen steht schon lange und ich habe mich dazu u.a, geäußert in:
In ihrem brillanten Buch “Des Bankers neue Kleider” legen Anat Admati und Martin Hellwig (siehe Gerald Braunberger zur Renzension: „Die Bankenlobby redet Schwachsinn„) übrigens sehr nachvollziehbar dar, dass die Sicherung des Finanzsektors “am unmittelbarsten und zu sehr geringen Kosten für die Gesellschaft erreicht wird, wenn die Banken gezwungen wären, bei ihrer Finanzierung sehr viel mehr Eigenkapital einzusetzen und deutlich weniger Schulden zu machen. Wenn Banken mit deutlich mehr Eigenkapital arbeiten, ist die Wahrscheinlichkeit sehr viel kleiner, dass sie in eine Schieflage kommen oder gar überschuldet werden, und dass die Regierung sich zwischen einer Rettungsaktion mit staatlichen Mitteln und einer Bankinsolvenz mit der Gefahr von Ansteckungseffekten entscheiden muss. Die Vorschläge von Admati und Hellwig und ihre überzeugenden Erwiderungen auf die Standardeinwendungen gegen zu hohe Eigenkapitalanforderungen sind allerdings Thema für einen eigenen Beitrag.
Nachtrag vom 19.12.
In der Nacht zum 19.12. haben die EU-Finanzminister sich nun auch auf die Details geeinigt. Glaubt man den Medienberichten, dann gibt es Anpassungen nur in juristische Finessen. Ich habe da nichts gelesen, was meine Bewertung ändern würde. Der oben stehende Text bleibt also aktuell. Nun wird man abwarten müssen, wie die Formulierungen im Detail aussehen und ob und was das Europaparlament daran noch ändert.
Siehe zu der Einigung auch
Eine Frage: Es heißt immer, dass erst die Aktionäre herangezogen werden bzw. haften. Noch niemand konnte mir erklären wie das den funktionieren soll?
Der Aktionär kann nur mit seinen Aktien „haften“ und die gehen bei einer insolvenzbedrohten Bank eh schnell gegen Null.
Haftung der Aktionäre ist im Prinzip auch ein Taschenspielertrick, denn das bedeutet, diese sollen helfen, das Kapital zu erhöhen. Eine solche Kapitalerhöhung ist allerdings freiwillig.
Leider haben wir Muppets keine Handgabe gegenüber unseren Delebets….
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