Die EU veröffentlichte kurz vor Weihnachten (also quasi außerhalb der Wahrnehmungsschwelle) eine Pressemitteilung mit Informationen über die staatliche Unterstützung europäischer Banken. Der Pressetext stellte nur die in Anspruch genommene Unterstützung heraus, nicht jedoch die genehmigten Hilfen. Die zeigen aber erst, welchen Haftungsbeitrag der europäische Steuerzahler insgesamt übernommen hat. Diese Zahl war mir zumindest in der Höhe neu: 5.089,9 Mrd. Euro. Man findet sie gut versteckt auf Seite 9 des Berichts über staatliche Beihilfen. Dort heißt es:
“In der Zeit vom 1. Oktober 2008 15 bis zum 1. Oktober 2012 genehmigte die Kommission Beihilfen in Höhe von 5.058,9 Mrd. EUR (40,3 % des EU – BIP) für den Finanzsektor. Der größte Teil dieser Beihilfen (3394 Mrd. EUR bzw. 27,7 % des EU – BIP) wurde 2008 hauptsächlich in Form von Garantien für Anleihen und kurzfristige Verbindlichkeiten von Banken genehmigt. Nach 2008 waren die genehmigten Beihilfen zunächst stärker auf die Rekapitalisierung von Banken und Entlastungsmaßnahmen für wertgeminderte Vermögenswerte ausgerichtet, während unlängst eine neue Welle von Garantiemaßnahmen genehmigt wurde, die größtenteils von Ländern mit steigenden Staatsanleihen – Spreads wie Spanien oder Italien aufgelegt wurden.”
Leider mangelt es dem Bericht an einer detaillierten Aufstellung, wie sich diese Subventionen genau zusammen setzen und wie lange sie eigentlich noch gelten. Klar ist aber, dass darin nicht alle direkten und indirekten “Förderprogramme” für die Finanzwirtschaft enthalten sind. So fehlen die “Subventionen” für die Finanzbranche durch
- die EZB-Mengentender zu Niedrigzinsen,
- dem angekündigten Ankaufsprogramm von Staatsanleihen sowie
- die Vorteile für die Finanzwirtschaft, die ihr aus den Rettungsfonds für die Eurostaaten entstehen.
Hier der relevante Ausschnitt aus dem Pressetext der EU-Kommission:
In der Ausgabe 2012 des Anzeigers für Staatliche Beihilfen wird der Umfang der von den Banken von Oktober 2008 bis 31. Dezember 2011 tatsächlich in Anspruch genommenen Unterstützung der Mitgliedstaaten für den Finanzsektor auf rund 1,6 Billionen EUR (13 % des EU-BIP) beziffert. Der größte Teil (67 %) wurde in Form staatlicher Garantien für Interbankenkredite gewährt. Die Unterstützung der Realwirtschaft auf der Grundlage der befristeten Krisenvorschriften ging 2011 gegenüber dem Vorjahr um über 50 % auf 4,8 Mrd. EUR zurück, was sowohl eine geringe Inanspruchnahme als auch die budgetären Zwänge in den Mitgliedstaaten widerspiegelt.
Die nicht krisenbedingten Beihilfen sanken 2011 auf 64,3 Mrd. EUR bzw. 0,5 % des EU-BIP; ihr Schwerpunkt verlagert sich weiter auf weniger wettbewerbsverzerrende horizontale Ziele wie Forschung und Innovation, Umweltschutz und Risikokapitelförderung für KMU. Außerdem fordern die Mitgliedstaaten laut Beihilfenanzeiger rechtswidrig gewährte Beihilfen wesentlich schneller zurück. So wurden nach Tätigwerden der Kommission und wahrscheinlich auch angesichts der Drucks in den Mitgliedstaaten, die öffentlichen Finanzen zu konsolidieren, bis Ende Juni 2012 insgesamt 85 % (rund 13,5 Mrd. EUR) von den Empfängern zurückgefordert.
Unterstützung der Banken
Zwischen 2008 und dem 31. Dezember 2011 nahmen Finanzinstitute insgesamt 1 616 Mrd. EUR tatsächlich in Anspruch. Hierbei handelte es sich um
- Liquiditätsmaßnahmen – im Durchschnitt 1 174 Mrd. EUR (9,3 % EU-BIP) an laufenden staatlichen Garantien für die Finanzierung von Banken und andere (kurzfristige) Liquiditätsmaßnahmen – sowie um
- Maßnahmen zur Stützung der Solvenz von Banken in Höhe von 442 Mrd. EUR (3,5 % EU-BIP), Rekapitalisierungsmaßnahmen und die Entlastung wertgeminderter Vermögenswerte.
Knapp 60 % des gesamten Beihilfenvolumens entfielen auf drei Mitgliedstaaten: Vereinigtes Königreich (19 %), Irland (16 %) und Deutschland (16 %).
….
Den Beihilfenanzeiger einschließlich der Anhänge, Statistiken und Indikatoren für alle Mitgliedstaaten finden Sie auf folgender Website:
http://ec.europa.eu/comm/competition/state_aid/studies_reports/studies_reports.html
Der europäische Asozialstaat.
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